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IGNORED

Ex-Frau fühlt sich bedroht, Jäger verliert WBK


Mr. Pingo

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Der selbst kann vielleicht nix dafür, wurde nichtsahnend vorgeschickt, aber man sollte das ganze unbedingt im Auge behalten, sonst dreht dieses Amt sich wieder alles zurecht.

Wieso muß ich jetzt ans Peter-Prinzip denken?

So ähnlich hat sich der Herr vom Amt auch ausgedrückt, und zudem sei er noch in der Probezeit.

Die Vorsitzende: In Zukunft erwarte ich, dass alle Vertreter Ihres Hauses bei meinen Verfahren mit einer Ermächtigung ausgestattet sind, auch Vergleiche abschließen zu dürfen.

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Sich nicht verfolgt fühlen, bedeutet nicht, dass sie nicht hinter einem her sind.

Ich wünsche dem Betroffenen nur das Beste.

Am Ende muss er aber seine Würde bewahren. Und das kann er nicht allein und nicht durch einen positiven Richterspruch.

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Am Ende muss er aber seine Würde bewahren. Und das kann er nicht allein und nicht durch einen positiven Richterspruch.

Und genau das ist der Grund, warum ich von Anfang an hier für ihn berichtete, warum wir ihn überzeugten, von seinem dubiosen Strohanwalt (verurteilt, Gefängnis, keine Anwaltszulassung mehr, mit einem anderen ähnlich merkwürdigen Anwalt zusammenarbeitend) wegzugehen und einen fairen, sachkundigen (Kapitän zur See d.R. und Sportschütze) hinzuzuziehen, warum wir per Vorstandsbeschluß entschieden, ihn als Mitglied in unseren Verein aufzunehmen (Bedürfnis) und warum wir immerhin 2 Mann hoch heute früh im Gericht sassen und ihm immerhin den Rücken freihielten.

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Er muss die MPU nicht wegen der falschen Anschuldigung seiner Frau liefern, sondern weil die Waffenbehörde illegalerweise ein Gutachten zum Kindeswohl erhalten hat und dieses (welche Waffenbehördenmaus hat denn die Qualifikation, ein Familienrechtsgutachten dahingehend richtig zu lesen, zu verstehen und zu interpretieren??) dann unter voller Ausnützung ihrer Kompetenz (eher sehr gering) dahingehend ausgelegt hat, dass betreffs des Jäger einen begründeten Zweifel an seiner geistigen Verfassung bestehen würde (dies hat sie, die Fachbehörde für Waffenrecht an Nebensätzen des familienrechtlichen Gutachtens, obwohl selbstverständlich der Jäger weder der Probant war noch der familiengerichtliche Auftrag dessen psychologische Überprüfung und erst Recht nicht im Sinne der AWaffV/entsprechende MPU zum Inhalt hatte) und hat daher nach § 4 AWaffV erkannt, dass sie eine MPU verlangen darf/muss, da nach ihrer Ansicht durch Tatsachen begründete Bedenken bestehen ....

Hier mal ein Auszug aus o.g. Gesetz:

§ 4 Gutachten über die persönliche Eignung

(1) Derjenige,

1.

dem gegenüber die zuständige Behörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens angeordnet hat, weil begründete Zweifel an von ihm beigebrachten Bescheinigungen oder durch Tatsachen begründete Bedenken bestehen, dass er

a)

geschäftsunfähig oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist,

b)

abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist,

c)

auf Grund in seiner Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren kann oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht, oder

2.

hat auf eigene Kosten mit der Begutachtung einen sachkundigen Gutachter zu beauftragen.

(2) Die Begutachtung in den Fällen des Absatzes 1 soll von Gutachtern folgender Fachrichtungen durchgeführt werden:

1.

Amtsärzten,

2.

Fachärzten der Fachrichtungen Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie, Nervenheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,

3.

Psychotherapeuten, die nach dem Psychotherapeutengesetz approbiert sind,

4.

Fachärzten für Psychotherapeutische Medizin oder

5.

Fachpsychologen der Fachrichtungen Rechtspsychologie, Verkehrspsychologie oder klinische Psychologie.

Das Vorliegen der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet beurteilt sich nach berufsständischen Regeln.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 teilt die Behörde dem Betroffenen unter Darlegung der Gründe für die Zweifel oder der die Bedenken begründenden Tatsachen hinsichtlich seiner persönlichen Eignung mit, dass er sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf seine Kosten der Untersuchung zu unterziehen und ein Gutachten beizubringen hat. Der Betroffene hat die Behörde darüber zu unterrichten, wen er mit der Untersuchung beauftragt hat. Die Behörde übersendet zur Durchführung der Untersuchung auf Verlangen des Gutachters bei Vorliegen der Einwilligung des Betroffenen die zur Begutachtung erforderlichen ihr vorliegenden Unterlagen. Der Gutachter ist verpflichtet, sich mit der Erstattung des Gutachtens von den Unterlagen zu entlasten, indem er sie der Behörde übergibt oder vernichtet.

Im Idealfall hätte das Verwaltungsgericht darauf erkennen können, dass die illegale Verwendung des familienrechtlichen Gutachtens unzulässig und dieses zudem ungeeignet war und dass das Waffenamt daher über keine durch Tatsachen begründete Bedenken verfügen kann, die eine Forderung einer MPU eben nach dieser Vorschrift zulässt. Das wäre das nach meiner laienhaften Sicht mögliche Optimum gewesen.

Aber jetzt eine MPU beizubringen (schade ums Geld) und dann doch sein Zeug wieder zu erhalten, das ist doch auch positiv.

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Aber jetzt eine MPU beizubringen (schade ums Geld) und dann doch sein Zeug wieder zu erhalten, das ist doch auch positiv.

Da wäre ich mir nicht so sicher, daß die Sache mit einem - für den Betroffenen - positiven Gutachten erledigt ist...

Gruß André

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So doof wie es klingt:

Heutzutage kann jeder jeden schon aus reiner Böswilligkeit richterlich entmündigen und sogar einweisen lassen, man braucht nur die "nötigen Kaninchen" hypothetisch aus dem Hut zu zaubern.

Für eine MPU reicht schon eine einfache Denunziation bei der Führerscheinstelle, wenn ein "aufmerksamer Zeitgenosse" (gerne auch aus Eigeninteresse oder Nachbarschaftskrieg) behauptet, das der "Delinquent" gerne Bier trinkt oder jemand alt und tattrig ist, dazu muß er noch nicht mal fahrend erwischt werden. Einfache Denunziation reicht vollkommen.

Analog ists wohl beim Waffenrecht, haltlos gelogen ankacken reicht schon, das jemand massiv Probleme kriegen kann.

Kam vor paar Monaten auch mal ein schockierender Beitrag im ZDF, wo aus Eigeninteressen wegen Grundstücken, Erbschaften, Häusern, Fristen, Nachbarschaftskram usw. Entmündigungsverfahren unter den tollsten Vorwänden angestrengt wurden. Diejenigen, die dann dagegen juristisch (natürlich völlig geistig umnebelt und realitätsentrückt) vorgehen wollten, wurden dann von staatswegen sogar auf Anweisung von Amtsärzten mit Psychopharmaka zugebombt, damit sie ja die Klappe halten, umnachtet ruhiggestellt bleiben und nicht an die Öffentlichkeit gehen können. In einem Fall über knapp 9 Monate lahmgelegt, um irgendwelche Fristen zu überbrücken, worauf wohl die völlige Plünderung des Haushalts und der Konten für die "Pflege" erfolgte, in dem Zuge wurde wohl auch vorsorglich auch gleich mal das Haus verkloppt. Da steckten wohl eine Klinik, ein Notar und der amtlich bestellte Vormund dahinter, die die Beute völlig legal (nach deutschem Gesetz) unter sich aufteilten.

Erschwerend kommt noch hinzu, das solche Opfer nichtmal ohne Weiteres zum Anwalt können (sollen), da sie ja eben geschäftsunfähig gemacht worden sind, die dürfen nichtmal einen Vertrag mehr beim Anwalt rechtsgültig wirksam unterschreiben, das ist nur guter Wille des Anwalts, unentgeltlich tätig zu werden. Da jemals rauszukommen, eher löscht man Feuer mit Benzin! Die Suizidrate der Opfer scheint laut dem Beitrag übrigens hoch zu sein, da sie quasi ihr ganzes Leben verlieren + den psychologischen Schock. Zumal da lt. ZDF einige Instanzen unter einer Decke zu stecken scheinen, sich gegenseitig decken und natürlich fehlerfrei arbeiten, sowie immer völlig unvoreingenommen sind. Die "aufmerksamen Zeitgenossen" hatten natürlich auch keinerlei Eigeninteressen (trotz merkwürdigen Gegenteilen, die ans Licht kamen) und haben völlig korrekt im "Interesse der Allgemeinheit" gehandelt.

Einfach nur erschreckend! Zwangsweise Lobothomie ist ja scheinbar nicht mehr erlaubt, dann also so rum.

So ist es in D anno 2011!

Ich habe zwar mit Absicht passagenweise das Grün vergessen, das muß irgendwie verlegt worden sein und ich fand es im rechten Moment nicht gleich, wo ichs hätte nehmen sollen!

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Für eine MPU reicht schon eine einfache Denunziation bei der Führerscheinstelle, wenn ein "aufmerksamer Zeitgenosse" (gerne auch aus Eigeninteresse oder Nachbarschaftskrieg) behauptet, das der "Delinquent" gerne Bier trinkt oder jemand alt und tattrig ist, dazu muß er noch nicht mal fahrend erwischt werden. Einfache Denunziation reicht vollkommen.

Ich war mal bei uns auf der Waffenbehörde und habe vor dem Sachbearbeiterzimmer auf dem Flur gewartet. Da saß noch ein anderer, der auch zur Waffenbehörde wollte. Der hat mir seine Geschichte erzählt: Rosenkrieg daheim und als er mal wieder seine Tochter sehen durfte und mit ihr in der Stadt unterwegs war ruft seine Frau die Polizei an, er habe die Tochter entführt und außerdem Waffen. Die Entführung war gelogen und die Waffen hatte er natürlich nicht mit. Aber jeder kann sich vorstellen, dass die Polizei nicht zimperlich mit ihm umgegangen ist, als sie ihn hatten. Und jeder kann sich natürlich vorstellen, dass sich von der Polizei niemand entschuldigt hat, weil die haben ja alles richtig gemacht (als ob das ein Argument wäre). Tja und dann kam noch die Waffenbehörde ins Spiel, wobei es hier zusätzlich auch noch um Aufbewahrungsfragen ging.

bye knight

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Und wenn sich mal wieder ein so in die Enge Getriebener mitsamt seiner Familie ins Jenseits befördert, ist das Geschrei wieder groß... :kotz:

Und das jawohl durchaus zurecht! Wie getrieben auch immer und wie übel ihm mitgespielt wurde auch - das gibt keinem das Recht andere Menschen zu ermorden, am allerwenigsten die Kinder die meist irgendwo zwischen den Fronten laufen! Der Smiley ist da total überflüssig!

Und wenn sich mal wieder ein so in die Enge Getriebener mitsamt seiner Familie ins Jenseits befördert, ist das Geschrei wieder groß...
Wenn er denn meint, dann bitte so.
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Und das jawohl durchaus zurecht! Wie getrieben auch immer und wie übel ihm mitgespielt wurde auch - das gibt keinem das Recht andere Menschen zu ermorden, am allerwenigsten die Kinder die meist irgendwo zwischen den Fronten laufen! Der Smiley ist da total überflüssig!

Wenn er denn meint, dann bitte so.

Hallo Rodney,

sitzt Du zufällig im Glashaus ??? Also aufpassen, daß da nix scheppert................

Ich versteh schon, wie Du das meinst, und geb Dir auch recht, eigentlich................. aber jede Medaille hat zwei Seiten, ne ?

Wenn ich auf so ne Weise unberechtigt in die Mühlen der Justiz geraten würde, könnten sie mir meine Sportgeräte ruhig abnehmen........................

Solingen rostfrei gibts in jedem Rewe, Aldi, Lidl oder so............

Will sagen, ich würd sie kriegen, auch ohne "Schußwaffen".

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@Rodney

Eigentlich wollte ich noch was zur Erläuterung schreiben, aber ich spare mir das. Am Ende will es - gerade bei solchen Themen - eh wieder irgendwer falsch verstehen - also von daher drauf gesch.....

Nur soviel: Mit keiner Silbe habe ich daran irgendwas gutgeheißen,ok?

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sitzt Du zufällig im Glashaus ??? Also aufpassen, daß da nix scheppert...[...]

Nein - Gott sei Dank bin ich glücklich verheiratet und sehr zuversichtlich, dass das auch so bleibt.

Ich versteh schon, wie Du das meinst, und geb Dir auch recht, eigentlich [...] aber jede Medaille hat zwei Seiten, ne ?

Ja - jede Medallie hat zwei Seiten, die betrachtet und beachtet werden sollen und müssen. Aber wenn "seine Familie ins Jenseits befördern" auf der Medallie steht, hörts jawohl auf.

Solingen rostfrei gibts in jedem Rewe, Aldi, Lidl oder so... Will sagen, ich würd sie kriegen, auch ohne "Schußwaffen".

Und das hälst Du für angemessenes Handeln? Das ist allerdings in einem Forum für Waffenbesitzer zumindest beunruhigend...

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@Rodney

[...]Am Ende will es - gerade bei solchen Themen - eh wieder irgendwer falsch verstehen [...]

Nur soviel: Mit keiner Silbe habe ich daran irgendwas gutgeheißen,ok?

Zweifelsohne sensibles Thema, bei Bedarf komm gerne per PN auf mich zu. Wenn Du es nicht gutgeheißen hast, habe ich Dich missverstanden; damit sind wir zumindest grundsätzlich einer Meinung. Ansonsten wie gesagt gerne per PN. :s75:

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Ich war mal bei uns auf der Waffenbehörde und habe vor dem Sachbearbeiterzimmer auf dem Flur gewartet. Da saß noch ein anderer, der auch zur Waffenbehörde wollte. Der hat mir seine Geschichte erzählt: Rosenkrieg daheim und als er mal wieder seine Tochter sehen durfte und mit ihr in der Stadt unterwegs war ruft seine Frau die Polizei an, er habe die Tochter entführt und außerdem Waffen. Die Entführung war gelogen und die Waffen hatte er natürlich nicht mit. Aber jeder kann sich vorstellen, dass die Polizei nicht zimperlich mit ihm umgegangen ist, als sie ihn hatten. Und jeder kann sich natürlich vorstellen, dass sich von der Polizei niemand entschuldigt hat, weil die haben ja alles richtig gemacht (als ob das ein Argument wäre). Tja und dann kam noch die Waffenbehörde ins Spiel, wobei es hier zusätzlich auch noch um Aufbewahrungsfragen ging.

bye knight

Im Umkehrschluss entschuldigt sich auch keiner bei der Polizei, WENN sie alles richtig gemacht hat!

Die haben immer nur 2 Möglichkeiten, quasi ohne 50 : 50 Joker, und manches Mal läuft ihnen auch die Zeit davon ..

Also, was erwartest du?

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... schlug das Gericht einen Vergleich vor, dahingehend, dass der Kläger nun eine MPU beibringt...

Und verkauft solche Art Unfähigkeit dann vermutlich noch als salomonische Weisheit. Da wird einem ganz übel. 2 Jahre Hickhack und dann doch so eine Pseudo-Verurteilung. Ich denke, MPU ja oder nein, war die Frage ? Wieso schlägt man sowas dann als Vergleich vor ? Wieso ist in diesem Land kein Richter idL bei sowas eine Entscheidung zu treffen ?

Naja, warum lese ich sowas auch... ;)

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Im Umkehrschluss entschuldigt sich auch keiner bei der Polizei, WENN sie alles richtig gemacht hat!

Die haben immer nur 2 Möglichkeiten, quasi ohne 50 : 50 Joker, und manches Mal läuft ihnen auch die Zeit davon ..

Also, was erwartest du?

Warum sollte sich auch jemand bei der Polizei entschuldigen, wenn sie alles richtig macht. Da würde ich eher erwarten, dass sich jemand bedankt und ich denke, das kommt öfter vor als das was ich angesprochen habe.

In diesem Fall hätte ich erwartet, dass die Polizei erklärt, dass sie auch nur zum Spielball gemacht worden ist und ihr diese Instrumentalisierung genauso wenig gefällt wie "dem Opfer" und dass es der Polizei eben Leid tut, dass er darunter leiden musste, dass sie selbst eben ausgenutzt wurde. Wo soll da ein Problem sein?

Letztlich sollte die Polizei das auch aus eigenem Interesse so tun. Denn auch die Polizei kann sich die Leute nicht aussuchen mit denen sie zusammen leben muss. Und vielleicht sind sie eines Tages darauf angewiesen, dass dieses Opfer in einer völlig anderen Situation mal rechtzeitig 110 wählt oder sich als Zeuge zur Verfügung stellt. Die Polizei sollte also weise wählen.

Aber am Ende war das eh nur ein Randdetail, denn die Diskussion ging ja eigentlich darum, wie schnell man hier in D unter die Räder geworfen werden kann.

bye knight

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Tja Leute, wurde ich nicht schon immer belächelt oder beschimpft, wenn ich ähnlich gelagerte Beispiele erwähnte??? :confused:

Solche Beispiele kann man nicht erfinden! :traurig_16:

Naja, wer meint dass man auf das Erscheinen eines Anwaltes warten muß, wenn ein Durchsuchungsbeschluß um 06.00 Uhr mit dem SEK vollstreckt wird (bei Waffen mit Gefährung eigentlich die Regel) sollte noch einmal nachdenken! :ridiculous:

Nein,

ich will mich nicht lustig machen, aber ich habe schon immer auf verärgerte Nachbarn und die ehemalige "liebe" Ehefrau hingwiesen!

Gibt aber auch den verärgerten Geschäftspartner u. a.!

Der "Einstiegsfall" ist einfach beispielhaft für eine gegenwärtige Entwicklung, denn bei angeblichen Waffendelikten wird eben gehandelt, aber eben nicht bei einer "popeligen" Morddrohung!

Ich kämpfe dagegen und stehe langsam nicht mehr alleine da, ist aber auch ein schwieriges Feld, denn manchmal steckt auch etwas Ernstes dahinter und das zu unterscheiden gelingt meistens nur während der Verhandlung und nicht während der Sofortbearbeitung!

Die ach so geplagten Opfer verstecken sich dann schnell mal hinter ihrem Aussageverweigerungsrecht während der Venehmung vor der Schutzpolizei oder auch Kriminalpolizei!

Was verlangt man dann vom StA?

Und was dann vom Richter?

Ein Durchsuchungsbeschluß dient auch zur Entlastung des Verdächtigen, das sollte man nicht vergessen!

Die Vollstreckung des Beschlusses überläßt man dann der "bösen" Polizei!

Wie gesagt wer spielt dort alles mit?:

1. Opfer

2. Anzeigender

3. Zeuge

4. Anzeigenaufnehmender

5. Waffenbehörde

6. Sachbearbeiter

7. Fachaufsicht

8. Anwalt

9. Staatsanwalt

10. Richter

11. beauftragter Sachbearbeiter mit der der Vollstreckung des Beschlusses

12. Waffensachverständiger

13. Endsachbearbeiter

14. Staatsanwalt

15. Gericht bei Anklageerhebung

Die weiteren Instanzen will ich gar nicht erst erwähnen!

Wer denkt dass jede Anzeige in einer Hand bleibt irrt und dabei wirken nun einmal auch Menschen mit verschiedenen Interessen, auch eben Waffenliebhaber, oder eben Waffenhasser!

Eine Windmühle hat nun eimal mehrere Flügel!

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Ein Durchsuchungsbeschluß dient auch zur Entlastung des Verdächtigen, das sollte man nicht vergessen!

Die Vollstreckung des Beschlusses überläßt man dann der "bösen" Polizei!

Wer denkt dass jede Anzeige in einer Hand bleibt irrt und dabei wirken nun einmal auch Menschen mit verschiedenen Interessen, auch eben Waffenliebhaber, oder eben Waffenhasser!

Bekommt man denn als Ausführender irgendeine *offizielle*

Rückmeldung, ob die Anzeige, die zu einer polizeilichen Maßnahme führte,

letztendlich berechtigt oder unberechtigt war?

Gruß Fatty

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Bekommt man denn als Ausführender irgendeine *offizielle*

Rückmeldung, ob die Anzeige, die zu einer polizeilichen Maßnahme führte,

letztendlich berechtigt oder unberechtigt war?

Gruß Fatty

Wenn Du meine 15 Punkte gelesen hast, wirst Du wissen, dass das sehr selten der Fall ist!

Ich kann da nur für mich sprechen, denn ich merke das in der Regel spätestens vor Ort, oder ahne das schon vorher, was aber auch schief gehen kann.

Siehe Skalitzer Straße!!!

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Wenn berechtigt, merkst Du das am Strafbefehl oder spätestens bei der Verhandlung.

Wenn unberechtigt, bekommst Du ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, daß das Verfahren eingestellt wurde.

Meine Frage wandte sich an Uwe als Ausführendem, nicht als Opfer einer Verleumdung.

Gruß Fatty

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Wenn Du meine 15 Punkte gelesen hast, wirst Du wissen, dass das sehr selten der Fall ist!

Ich kann da nur für mich sprechen, denn ich merke das in der Regel spätestens vor Ort, oder ahne das schon vorher, was aber auch schief gehen kann.

Siehe Skalitzer Straße!!!

Habe ich, genau deswegen ja meine Frage.

Denn manchmal (stelle ich mir so als Laie vor), kannst Du das ja nicht vor Ort merken,

weil nicht die Fakten vor Ort (z.B. LWB, alles ordentlich verstaut, aber eben doch auf Anweisung zu "kassieren"),

sondern die Unterstellungen (z.B. böse Ex fühlt sich bedroht) und deren Bewertungen letztendlich

entscheiden, ob die Anzeige berechtigt war.

Gruß Fatty

P.S. Skalitzer?

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Denn manchmal (stelle ich mir so als Laie vor), kannst Du das ja nicht vor Ort merken,

doch

weil nicht die Fakten vor Ort (z.B. LWB, alles ordentlich verstaut, aber eben doch auf Anweisung zu "kassieren"),

Fakten interessieren immer!

sondern die Unterstellungen (z.B. böse Ex fühlt sich bedroht) und deren Bewertungen letztendlich

entscheiden, ob die Anzeige berechtigt war.

Jahrelange Berufs- und Lebenserfahrungen führen nun mal zu der Entscheidung wie man bei solchen Anzeigen vorgeht, aber manchmal helfen diese eben auch nicht und man bfindet sich im "Restrisiko"!

Und ich möchte überleben und riskiere eben nicht alles!

Gruß Fatty

P.S. Skalitzer?

Der große Waffenfund!

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Denn manchmal (stelle ich mir so als Laie vor), kannst Du das ja nicht vor Ort merken,

weil nicht die Fakten vor Ort (z.B. LWB, alles ordentlich verstaut, aber eben doch auf Anweisung zu "kassieren"),

sondern die Unterstellungen (z.B. böse Ex fühlt sich bedroht) und deren Bewertungen letztendlich

entscheiden, ob die Anzeige berechtigt war.

Gruß Fatty

Diese entsprechenden Durchsuchungen werden nicht von irgendeinem "Laien", oder Verkehrsunfallsachbearbeiter u.a. durchgeführt, sondern es gibt spezielle Sachbearbeiter, die sich mit dem Waffenrecht beschäftigen, der eine mehr und der andere eben weniger.

Aber auch hier kommen Pannen vor, die sich aber korrigieren lassen, dazu muß man aber zusammen reden, läuft das erst mal den offiziellen Gang über RA u.s.w. dann dauert das eben 2 Jahre und länger!

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