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IGNORED

Ex-Frau fühlt sich bedroht, Jäger verliert WBK


Mr. Pingo

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"Annahmen" müssen laut Gesetz durch TATSACHEN beweisbar sein - sonst sind sie wie sehr oft gleichzusetzen mit rektalen Körperöffnungen - jeder hat eine.

Und eine solche Annahme zu beweisen, d.h. durch vorlegbare und im Gesetz geforderte Nachweise zu erhärten - das ist sehr ofr viel schwieriger, als es sich der Sb träumen lässt.

Hier wäre das Geld für einen Anwalt sehr gut angelegt worden. Oder noch besser, im Vorfeld für eine RS-Versicherung.

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Ach, noch ein kleines Schmankerl am Rande:

Ich berichtete damals, dass der StA das Verfahren eingestellt hat. Satz mit X. Trotzdem bekam er Wochen später einen Strafbefehl. Wohl wegen des Pulverrestes. Irgendwas über 1000 Euro. Behörde meinte, wenn er diesen bezahle, dann sei alles erledigt und er kriegt sein Geraffel wieder zurück. Er zahlte sofort. Amt machte eine Kehrtwende. Ist keine wirkliche Geschichte und keine Überraschung. Und nun das Geschichtlein: irgendeine Richterin hat diese Nummer mitgekriegt (nicht Dank seines Anwalts oder sonstiger Einwirkungen) und meinte, dass dies wohl ein Unding sei und intervenierte. Und er bekam das bereits gezahlte Geld von der Staatskasse zurück. Sachen gibts.

Ach ja, und da er bis Januar 2010 keine MPU beibrachte, hat das Amt seinen Pulverschein, seine WBK und seinen Jagdschein annulliert. Deren Wortwahl.

Und seine Bögen, Dekogeramsche und Messer kriegt er auch auf Nachfrage nicht zurück.

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Wenn mir so etwas passieren würde, würde ich erst einmal Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Amtsknecht einlegen. Dann Schadenersatzforderung gegen die EX und Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen den Beamten der die Bögen usw. zurückhält. Ferner würde ich "Bild Hilft" oder ähnliche anschreiben. Falls die B... sich dazu äussert gehts ganz schnell. Weil dann reagiert auch der Landrat panisch und vor allem schnell.

Ein Freund von mir hat das wegen einer anderen Sache mal durchgezogen. Dann war ratzfatz alles klar und ein Angestellter des Landratsamts konnte seinen Hut nehmen.

Erik

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Ja, also muß man erstmals wieder 700 Euro für eine MPU anlegen,

Ich finde das extrem viel für eine MPU. Ist das wirklich so teuer? MPU steht doch für medizinisch pyschologische Untersuchung. Sowas sollte man doch auch für 200-300 Euro kriegen! Andernfalls die Krankenkasse fragen ob sie einen Teil, vielleicht sogar auch alle Kosten der MPU übernimmt, sofern man krankenversichert ist.

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Und - nochmal - ich bestreite entschieden, dass die Forderung, eine MPU zu absolvieren,

hier eine rechtliche Grundlage hat.

Aus dem Sachverhalt geht überhaupt nicht hervor, dass und wie die Behörde ihre "Annahme"

der Unzuverlässigkeit begründet. Allein dagegen wäre ich schon vorgegangen.

Aber ich weiß - hätte, wäre, könnte.... so weit dieser dumme Fall "gediehen" (d.h. aus dem Ruder gelaufen) ist,

ist vieles wohl schon unumkehrbar.

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Hallo Leute,

zum Thema wurde ja bereits viel beigetragen.

Es ist in der Praxis so, dass einer der erst einmal ein Problem hat, weitere dazu bekommt, besonders als Waffenbesitzer!

Und ein verlustbehafteter Waffenbesitzer macht sich bei eine MPU nicht gut! Ist doch auch irgendwie logisch. Verdrängen lässt sich so etwas nicht und der psycho bekommt das mit.

Jetzt ist ein betroffener richtig am rudern und alle außen herum wissen so viele gute Dinge.

Es gibt aber einen Weg, der ist aber lang.

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Ich hätte da mal eine Frage, vielleicht kann man auf diesem Wege dem Jäger helfen.

Im Rahmen der Scheidung gab es ein Gutachten eines Pschologen im Auftrage des Familienrichters zur Prüfung des Kindeswohl. Dieses Gutachten war positiv für den Vater, ihm wurden die Kinder zugesprochen. Nun stehen aber in dem Gutachten zwei Adjektive den Vater betreffend. Die Waffenbehörde hat dieses Gutachten wohl vom Jugendamt erhalten und sich diese 2 Adjektive dick markiert und forderte daher die MPU.

Meine Frage: dürfen denn überhaupt Gutachten aus dem geschützten Bereich des Familienrechtes ihren Weg und eine negative Berücksichtigung durch die untere Waffenbehördefinden? Das Gutachten wurde mit einer ganz anderen Aufgabenstellung von dem Familienrichter beauftragt. Die Verwaltungsangestellte der Waffenbehörde ist davon abgesehen mit Sicherheit auch nicht qualifiziert, um zuverlässigkeitsrelevante Psycho-Klatschen aus einem Familiengutachten zu entnehmen (nicht mit häuslicher Gewalt oder so).

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Im Rahmen der Scheidung gab es ein Gutachten eines Pschologen im Auftrage des Familienrichters zur Prüfung des Kindeswohl. Dieses Gutachten war positiv für den Vater, ihm wurden die Kinder zugesprochen. Nun stehen aber in dem Gutachten zwei Adjektive den Vater betreffend. Die Waffenbehörde hat dieses Gutachten wohl vom Jugendamt erhalten und sich diese 2 Adjektive dick markiert und forderte daher die MPU.

Wenn das Gutachten auch nur den kleinsten Hinweis auf eine Gefährlichkeit des Jägers gegeben hätte, wären ihm sicher nicht die Kinder zugesprochen worden. Aus einem psychologischen Gutachten, dass an sich positiv für den Delinquenten ist, einen Umkehrschluss zu ziehen der die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, ist schon ziemlich vermessen.

Der Mann war wohl mehr als unglücklich in der Wahl seiner juristischen Berater. Naja, hinterher ist man immer klüger....

Gruß Tauschi

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Das muss nicht an den Anwälten gelegen haben. Mir ist auch eine SBin bekannt, die einem StA sagt, die Erkenntnisse aus einem Gerichtsverfahren (die für den Betreffenden positiv waren) interessieren sie nicht die Bohne.

Wenn verbohrte und von der Richtigkeit ihrer eigenen verschobenen Weltsicht überzeugte Mitarbeiter im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung einem das Leben schwer machen wollen, ist ihnen dies leider ohne wirkliche Kontrollinstanzen möglich.

Erst ein VG kann dann vielleicht Klarheit schaffen, wenn dieses sich nicht auf die Darstellungen der betreffenden SB`s zurückzieht weil selbst nicht genug Ahnung vorhanden ist.

Hier ist ein Teufelskreis installiert. Die vorgesetzte Behörde kann sich nur nach denn Infos richten, die sie von der nachgeordneten Behörde bekommt. Werden dann deren Angaben nicht von Juristen geprüft und m it den Gegenargumenten/Beweisen des betroffenen Bürgers abgeglichen, wird die Entscheidung auf Grund der einseitigen Infos durch die Behörde getroffen. Werden diese "falschen" oder einseitigen Infos an das BVA oder ein Ministerium geliefert, sind ganz schnell kaum wieder rückgängig zu machende Dinge zementiert.

Welche Behörde, der die Dienst- und Fachaufsicht obliegt gibt schon gerne zu, dass sie vera.... worden ist und eine Entscheidung auf Grund falscher oder nicht hinterfragter Infos getroffen hat?

Wer lange genug spielt, beherrscht auch diese Tastatur.

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Hi,

also wenn die sich auf das Gutachten aus der Familienrechtssache beziehen...dann ist das ganz klar ein Verstoß gegen Datenschutzgesetz, meines Erachtens hätte die Behörde niemals in den Besitz dieser Unterlagen kommen dürfen.

Ich kanns nur nochmal betonen...ein klärendes Gespräch mit dem Landrat hilft manchmal wirklich Wunder! Vor allem mit dem kleinen Seitenhieb das ja das Gutachten aus dem Familienrechtsverfahren wohl positiv war, da er sonst wohl auch

kaum die Kinder zugesprochen bekommen hätte.

Gruß

Carsten

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Nun stehen aber in dem Gutachten zwei Adjektive den Vater betreffend. Die Waffenbehörde hat dieses Gutachten wohl vom Jugendamt erhalten und sich diese 2 Adjektive dick markiert und forderte daher die MPU.

Leicht reizbar? Gewalttätig?....

Was da stand, muss wohl von heftigster Relevanz sein, dass die Behörde allein daraus schon

auf die Unzuverlässigkeit eines Waffen besitzenden Menschen schließt...

:confused:

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Leicht reizbar? Gewalttätig?....

Was da stand, muss wohl von heftigster Relevanz sein, dass die Behörde allein daraus schon

auf die Unzuverlässigkeit eines Waffen besitzenden Menschen schließt...

:confused:

narzistisch und paranoid

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Im Ernst? Das stand da drin? Dann wundere ich mich allerdings nicht.

Ich mich schon.

Vor rund 20 Jahren musste ich für eine Abklärung zum Psychiater. Seit damals bin ich auch ein Narzist. Der Grund war ganz einfach - ich war der Letzte. Die ganze Woche wurden 10 Bewerber geprüft. Jeder ging im Kampfanzug zum Psychodoc, ich war am Freitag Nachmittag dran und konnte nach dem Termin gleich ins Wochende abhauen. Also musste ich in der Ausgangsuniform mit allen Winkeln und der ganzen Lametta da hin. "Narzistischer Auftritt in der Ausgangsuniform" stand an erster Stelle der Beurteilung. Den Job habe ich trotzdem bekommen.

Dieser "narzistische Auftritt" hat mich aber noch lange auf meinem Lebensweg begleitet und tauchte immer mal wider dienstlich auf. So gesehen wundere ich mich schon gar nicht, wie schnell man abgestempelt wird.

Und angesichts der aktuellen politischen Lage und den Gedanken, die wir uns um das europäische Waffenrecht machen sind wir wohl alle ein wenig paranoid.

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wahnhaft, Verfolgungswahn ...

also eine unbegründete Angst

daher sind wir, wenn wir z.B. wegen der zukünftigen waffenrechtlichen Entwicklung Bedenken haben, eben NICHT paranoid. Denn die Sorgen sind berechtigt, keine Fehleinschätzung, kein Wahn.

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  • 11 Monate später...

Morgen 21. April 2011 um 10 Uhr findet die Gerichtsverhandlung im Verwaltungsgericht Stade statt.

Die Stadt hat seine WBK und Jagdschein annuliert, da er keine geforderte MPU beibringen konnte.

Die Argumente des Klägers waren, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden,

dass das Gutachten zum Kindeswohl nicht geeignet war, um die negative Aussage gegen den Kläger zu treffen (nach welcher Methode),

dass die Aussagen des Gutachtens nicht von der Stadt hätten verwendet werden dürfen,

dass daher eine Forderung der MPU unzulässig ist (fehlender begründeter Verdacht)

im vorterminlichen Erwiderungsgeplänkel ist die Stadt dann von der MPU-Nummer abgewichen und sagt nun, er sei doch nicht zuverlässig, da in den 1970ern schon mal gegen ihn ermittelt wurde und er damals eine Buse bezahlen und eine waffenrechtliche Auszeit nehmen musste. Blödsinn, denn Jahre später hat er von der Behörde sämtliche Zettel wieder erhalten. Sie hat also das Handeln der Vergangenheit "verziehen". Und mit diesen Papieren und Waffen (und ansonsten auch) hat er sich dann über 20 Jahre nichts zuschulden kommen lassen. Und selbst nach aktuellem Recht sind sogar Straftaten nach einer gewissen Zeit waffenrechtlich nicht mehr von Belang.

Die 1. Kammer, speziell die Präsidentin, ist sehr intelligent und kann auch Nebelkerzen und sonstiges Blendwerk erkennen und sauber analysieren. Denke, dass Ding wird gut laufen und der Jäger erhält in Bälde sämtliche Papiere, seine Waffen und anderes illegal Beschlagnahmte (Wiederladerpresse, Messersammlung, ...) von der Stadt Stade zurück.

Werde morgen hier über die Verhandlung berichten.

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Die Berichterstatterin verlas die Chronologie der Ereignisse, Schriftsätze usw.

Nachdem der Kläger und die Stadt ergänzendes zu ihren Standpunkten vorgetragen haben (der der Stadt wusste nichts, sei nur Rechtsamt, kenne nicht die Entscheidungen und Vorgehensweisen seiner Unteren Waffenbehörde, sprach laufend von Waffenschein ....) schlug das Gericht einen Vergleich vor, dahingehend, dass der Kläger nun eine MPU beibringt, wenn diese sich nicht gegen einen Waffenbesitz auspricht, dass dann die Behörde die WBS, JS + alle Waffen usw. zurückgibt.

Das Gericht zog sich zu einer 30 minütigen Besprechung zurück (um einen entsprechenden Vergleich zu formulieren). Diese Zeit nutzte der Vertreter der Stadt und rannte in sein Rathaus, dort zur Waffenbehörde und besprach sich mit denen.

Das Gericht trägt den Vergleich vor, der Ämtler, nee, will ja nicht erbsenzählerisch sein, suche keine Schlupflöcher, aber so können wir das nicht stehenlassen. Könnte doch sein, dass wir durch diesen Vergleich verpflichtet werden, alles herauszugeben, obwohl der Kläger gar nicht alle Kriterien erfüllt. Z.B. habe er ja keinen gültigen JJS (kein Wunder, wenn die Behörde den JS vor 2 Jahren einzog). Die Gerichtspräsidentin wurde sichtlich sauer, sie haben sich Mühe mit dem Vergleich gemacht und nun will er sich windig rausreden. Der Ämtler meinte dann, ihm sei es lieber, wenn der Kläger zu einer MPU verpflichtet würde und er könne doch dann alles wieder neu beantragen, sie würden dann prüfen und wenn nichts dagenspräche, sollte er dann auch mal sein Zeug wiedererhalten (6 KW, Erwerbsstreckengebot, Regelkontingent, überregionale Wettkämpfe, Kosten, das spräche aus meiner Sicht gegen diese Vorgehensweise.).

Nach einigem hin und her und einer erneuten Unterbrechung der Verhandlung einigte man sich wie folgt:

Der Kläger bringt eine MPU gem. AWaffV bei, die Behörde unterstützt ihn dahingehend, dass sie den jeweiligen Amtsarzt/Psychologen eine entsprechende Anforderung zuschickt und ihn ggf. mit der Akte ausstattet. Das Verfahren wird bis dahin vertagt.

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Das Gericht trägt den Vergleich vor, der Ämtler, nee, will ja nicht erbsenzählerisch sein, suche keine Schlupflöcher, aber so können wir das nicht stehenlassen.

Der selbst kann vielleicht nix dafür, wurde nichtsahnend vorgeschickt, aber man sollte das ganze unbedingt im Auge behalten, sonst dreht dieses Amt sich wieder alles zurecht.

Wieso muß ich jetzt ans Peter-Prinzip denken?

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