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IGNORED

Ex-Frau fühlt sich bedroht, Jäger verliert WBK


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

Heute gab es endlich Post:

Staatsanwalt eröffnet kein Verfahren, auch nicht wegen des Pulverrestes in Verbindung mit dem abgelaufenen § 27 SprengG.

Behörde will MPU. Bei der unzulässigen und nicht gerichtlich verfügten Hausdurchsuchung beruft sich das Amt auf Gefahr im Verzug.

Delinquent hat ja schon Anzahlung beim Verwaltungsgericht geleistet. Warten wir mal ab, was sein Anwalt dabei beschicken kann.

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Weswegen den die MPU?

Das Gesetz sagt hierzu:

§ 6 Persönliche Eignung

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1.

geschäftsunfähig sind,

2.

abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

3.

auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

Das Amt könnte sich hinter § 6 (1) Nr. 3 verstecken. Und dies dann in Zusammenhang mit § 6 (2).

Aber vielleicht will der Amtsmensch durch diese Forderungen nur sein vorausgegangenes Handeln rechtfertigen. Walkürenritt, wie Lobo-s schön formuliert. Ich kann mir vorstellen, auch diese Forderung wird ein VG-Thema sein.

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  • 11 Monate später...
Gast sanngetall
Was ist eigentlich daraus geworden?

§ 1 WO Online-Regelhandbuch: Wer einen alten Thread aus der Versenkung hoch holt muß eine Spende von 5 Öre an WO leisten

*duckundwech* :beach:

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:confused: hola amigos,

aber neugierig sind wir alle, und hiermit rufe ich zu einer SAMMLUNG (damit Prendergast nicht am Hungertuch nagen muss) auf, ich werde mal Verbindung mit Bisgaard und Nielsen aufnehmen damit ich dem aktuellen Wechselkurs bekomme.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Es kam wie es kommen musste, Sie hat das Türschloss ausgetauscht, ich komm nicht

an meine persönlichen Sachen ran, jeglicher Kontakt nur über den Anwalt.

Überzogene Forderungen an Hausrat, Lügen über die Besitzverhältnisse der teuren

Gegenstände........

Heute darf ich gnädigerweise private sachen abholen, die Sie mir vor die Tür stellt.

Klasse.... Ich könnt K****n.....

Jaja- die holde Weiblichkeit!

Wenn ich das (wirklich nur kleingeschrieben) als deutscher lese, mache ich mir doch meine Gedanken, -in einem Scheidungsfall- ob es nicht besser für mich wäre, in Saudi Arabien zu leben.

Weiß ich ja- etwas provozierend: Aber als eventuell Betroffener wären solche Überlegungen nicht ganz abwegig.

Habe aber selber bisher Glück gehabt: Unverheiratet, dennoch der Weiblichkeit zugetan (und zwar nur dieser!)- dennoch mein Motto in meiner Wohnung:

Frauen müssen wie der Mond sein: Am Abend müssen sie aufgehen--- und am Morgen verschwunden sein!

Und bisher hat noch keine Perle überhaupt gewußt, daß ich (Legal)waffenbesitzer bin-----

Bei Sekt und Kaviar hatte ich bisher andere Gesprächsthemen!

MfG!

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Jaja- die holde Weiblichkeit!

Wenn ich das (wirklich nur kleingeschrieben) als deutscher lese, mache ich mir doch meine Gedanken, -in einem Scheidungsfall- ob es nicht besser für mich wäre, in Saudi Arabien zu leben.

Hi Gnorm,

das mit dem "Und bisher hat noch keine Perle überhaupt gewußt, daß ich (Legal)waffenbesitzer bin-----"

lässt sich bei über 9 Jahren Beziehung recht schwer verhindern.... :rolleyes:

Aber was solls....

So wie´s aussieht siehts für mich ned so schlecht aus....

Ich war zwar blöd genug zu heiraten, aber gaaaaaaanz blöd dann doch ned ;-)

Mittlerweile hab ich seit fast nem Jahr ne neue Freundin, meine Bude ist soweit fertig, die Finanzen sind

geradegezogen und ich freu mich des Lebens....

Irgendwann (hoffentlich bald) spricht ein (hoffentlich) weiser Mensch die Worte "Hiermit ist die Ehe der Eheleute xxx geschieden"

worauf ich mir erstmal (egal was davor war) direkt vor dem Gericht einen schönen Schampus aufmache und mich zu meiner Freundin fahren lasse ;-)

Gruß

Stephan, der nicht nach Saudi Arabien will.....

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Der Mensch hat seine Waffen immer noch nicht. Das Amt will erstmals eine MPU, bisher hat aber kein Psych sich bereiterklärt, eine Waffen-MPU zu machen. Das Amt will ihm die Waffen dann aber auch nicht wieder geben. Er hat kein Geld mehr zum weiter prozessieren. Er hat auch seinen Anschlußjob nicht erhalten - wir können doch keinen potentiellen Amokläufer im Aussendienst einsetzen, also die nächsten Jahre ALG1, dann ALG 2 und dann in die Rente. Das Haus in dem er und die Kinder leben, kommt in die Zwangsversteigerung. Zwischenzeitlich versuchen wir das eine oder andere Stück zu verkaufen und so von der Verschrottung durch das Amt zu bewahren und ihm noch etwas Geld in die Kasse zu spülen.

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Und das alles wegen (lt. Sachverhalt) unbewiesener Behauptungen.

Ein guter Anwalt an der Hand, und die Weigerung, die Waffen freiwillig herauszugeben, wären womöglich

ein besseres Vorgehen gewesen. Aber hinterher ist man immer klüger. Er hat sich auf den Rechtsstaat verlassen.

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Hallo,

also der einfachste Weg wäre eine Anzeige wegen übler Nachrede und Rufschädigung gegen seine Frau.

Da in diesem Fall ja wohl ein kaum zu bestreitendes öffentliches Interesse vorliegt müsste sich meines Erachtens

der Staatsanwalt damit befassen und dann käme er zumindest zu etwas Geld.

Fakt ist doch das seine Exfrau ihm mit ihren völlig unbegründeten Äußerungen wirtschaftlich und privat ruiniert hat und

ihm somit ein nicht unwesentlicher Schaden entstanden ist.

Ganz unabhängig von den Waffen...meines Erachtens hat sich seine Exfrau damit strafbar gemacht und ist im

Schadensersatzpflichtig.

Wegen dem Thema MPU...da muß es doch Gutachter für geben...andere brauchen die ja auch wenns zu jung sind und

Großkaliber schiessen wollen. Wobei für mich immer noch die Frage im Raum steht warum er die vorlegen soll...

es hat sich schließlich keiner der Vorwürfe erhärtet. Im Gegenteil!

Gruß

Carsten

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MPU...Wobei für mich immer noch die Frage im Raum steht warum er die vorlegen soll...

es hat sich schließlich keiner der Vorwürfe erhärtet. Im Gegenteil!

Die Behörde muss, wenn sie so etwas fordert, doch darlegen (spätestens bei Akteneinsicht durch Anwalt),

welche "Erkenntnisse" ihr vorliegen, die eine Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne belegen.

Bloße Behauptungen dürfen da nicht reichen. Sonst haben wir (wieder) Verhältnisse, in denen es ausreicht

zu behaupten, man habe jemanden um Mitternacht bei üblem Hexenwerk auf einer Waldlichtung beobachtet...

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§ 6 WaffG Persönliche Eignung, dort Abs. 2.

Wenn jetzt der Amtsmann meint, der Knabe sei narzistisch und paranoid, dann beweise das Gegenteil. Wenn sämtliche Mediziner in der Umgebung sich weigern, eine MPU für den Waffenzweck zu machen, dann wirds schwierig. Wenn man dann eine MPU beibringt, wird diese vom Amt nicht anerkannt, möchte doch eine weitere, von einem anderen Psycho. Das Geld wird knapp. Dann müsste man gegen die Auffassung des Ämtlers klagen. Das Opfer hat schon genug Geld verballert (nutzlos) und hat weder Jagdschein noch Waffen zurückbekommen. Und ist gezwungenermaßen am resignieren.

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Wenn man dann eine MPU beibringt, wird diese vom Amt nicht anerkannt, möchte doch eine weitere, von einem anderen Psycho. Das Geld wird knapp. Dann müsste man gegen die Auffassung des Ämtlers klagen.

Wo holen sich denn in der Gegend die unter 25 jährigen ihre MPUs für den Erwerb von GK-Puffen?

Oder werden diese vom Amt auch nicht anerkannt?

Gruß Tauschi

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§ 6 WaffG Persönliche Eignung, dort Abs. 2.

Wenn jetzt der Amtsmann meint, der Knabe sei narzistisch und paranoid...

Auf die Meinung des Beamten kommt es - rechtlich relevant - nicht an.

"Meinungen" kann er über alles Mögliche und Unmögliche äußern.

Relevant ist, ob und wie er (auch nachlesbar in den Akten) triftige Belege hat, die die Annahme der Unzuverlässigkeit stützen.

Nur mal so eben "der Auffassung" zu sein - und dann noch anhand EINER unbewiesenen Behauptung einer mit dem Betroffenen

nachweislich zerstrittenen Person - reicht bei weitem nicht.

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Wo holen sich denn in der Gegend die unter 25 jährigen ihre MPUs für den Erwerb von GK-Puffen?

Oder werden diese vom Amt auch nicht anerkannt?

Gruß Tauschi

Wieviele Fälle gibt es denn tatsächlich, in denen sich U25 so kujonieren lassen? In meinem Verein z.B. haben wir keinen einzigen U25er. Und wenn ich als Landesportleiter KW meine Teilnehmer bei der diesjährigen LM anschaue, sind da auch kaum Teilnehmer in dieser Altersgruppe. Wir werden auch so ausgedörrt: die Super-Senioren sterben weg und in der Jugend- und Schützenklasse gibt es wenig Nachschub. Die stärkste Gruppe ist die der Altersschützen, und bald die der Senioren. Ich spreche hier für die Struktur meines LV im BDS.

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Wieviele Fälle gibt es denn tatsächlich, in denen sich U25 so kujonieren lassen?

Die Problematik ist bekannt. Mir geht es nur darum, dass das Amt ja auf Nachfrage, z.B. eines Landesverbandes, einen Gutachter nennen können müsste dessen Gutachten akzeptiert werden. Es wird vielleicht selten sein, dass ein 21-24 jähriger bei euch eine eigene GK-Waffe erwerben möchte, aber nicht unmöglich.

Aber, is ja schnupps. Hilft ja sowieso nix mehr..... :cray:

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Relevant ist, ob und wie er (auch nachlesbar in den Akten) triftige Belege hat, die die Annahme der Unzuverlässigkeit stützen.

Nur mal so eben "der Auffassung" zu sein - und dann noch anhand EINER unbewiesenen Behauptung einer mit dem Betroffenen

nachweislich zerstrittenen Person - reicht bei weitem nicht.

Ja, also muß man erstmals wieder 700 Euro für eine MPU anlegen, gegen den Ämtler klagen (Fachanwalt für Verwaltungsrecht, 18 Monate bis zum Hauptsacheverfahren), ohne zu wissen, ob man auch noch das OVG bemühen muß und ohne zu wissen, wie man das Ganze auch noch bezahlen kann.

Der Schützenbruder hat sowas von die A-Karte gezogen, und ich verstehe, dass er aufgibt und sagt, er könne nicht mehr.

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Und selbst wenn er eine für ihn positive MPU vorweisen kann, so wird ihm die Behörde die Kanonen dennoch nicht wieder aushändigen, wetten?

Gibt sogar welche, die sich selbst über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen und einfach auf stur stellen. Traurig aber leider war.

Bei angedrohter oder vermeintlich angedrohter Waffengewalt lautet der Grundsatz oftmals: Im Zweifel gegen den Angeklagten.

Gruß André

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Hi,

also ich verstehe auch das der gute Mann da irgendwann an seine Grenzen gelangt...aber mal im Ernst...der Sachbearbeiter muß das begründen und die Begründung muss schriftlich erfolgen.

Dann würde ich mit dieser Begründung mal ein Gespräch mit dem Landrat suchen und ihm die Situation darlegen, wobei ich vorher natürlich auf die Begründung mehr als gespannt wäre, weil

eigentlich kann er das anhand der Fakten die vorliegen nicht begründen. Meinung und Bauchgefühl oder Hören-Sagen zählen da nämlich nicht.

Weiterhin muß der Beamte zumindest einen aktzeptierten Gutachter nennen können weil sonst macht er dir da vielleicht wieder Ärger. Im schlimmsten Fall einen Amtsarzt, weil der muß

aktzeptiert werden.

Das nächste wäre für mich aber weiterhin ganz klar eine Anzeige bei der Polizei gegen die Ex-Frau, um auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können. Wenn er das nicht tut wird

sein Ruf zerstört bleiben, so hat er die Chance sich wieder zu rehabilitieren. Ggf. kann das sogar so weit gehen das die Ex-Frau ihre Äußerungen öffentlich widerrufen muß. Vielleicht lässt sich

dann nämlich auch was mit dem Arbeitgeber wieder gerade rücken (wobei ich den Arbeitgeber schon etwas rückhaltlos finde, schließlich sollte man sich auch mal die Meinung des Betroffenen

anhören, bevor man solche Entscheidungen fällt). Wenn er das aber einfach auf sich beruhen lässt wird er auch finanziell kaum noch auf die Beine kommen. Die Ex-Frau muß für den

angerichteten Schaden zur Rechenschaft gezogen werden, tut er das nicht hat er nur Nachteile. Wenn er sich den Anwalt nicht leisten kann, dann gibt es auch noch so weit ich weiß die

Rechtskostenbeihilfe, schließlich haben auch Leute die kein Geld haben in Deutschland das Recht ihr Recht durchzusetzen. So wie ich unsere Jäger bei uns kenne würde sich der (wenn er denn

ein vernünftiger Kerl ist, wovon ich ausgehe) vor Unterstützung kaum retten können, und wenns nur moralische Unterstützung ist, aber gerade die ist wichtig. Er soll mal aufs Amtsgericht zu

einem Rechtspfleger und diesem die Situation schildern, der kann ihm dann auch bezüglich der Rechtskostenbeihilfe Auskunft geben.

Ansonsten bleibt wirklich nur noch der Umzug in eine neue Stadt wo einen niemand kennt und dort nochmal von vorne anfangen. Für die Sache mit den Waffen und Jagdschein wäre das natürlich

hinderlich aber auch nicht unmöglich.

Gruß

Carsten

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