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IGNORED

Ex-Frau fühlt sich bedroht, Jäger verliert WBK


Mr. Pingo

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Vorgeschichte:

eine Frau verläßt ihren Ehemann und die minderjährigen Kinder, nicht ohne die Wohnung und Konten leerzuräumen, um sich einem Liebhaber hinzugeben.

Der Jäger geht seitdem dem Gelderwerb und der Kinderpflege nach.

Vor einigen Tagen hatten die seit Januar 2009 rechtskräftig geschiedenen Personen einen Streit wegen eines der Kinder. Sie meinte, dass er schon noch sehen würde, was er davon habe.

Und ab zur Polizei.

Bericht:

Am Mittwoch den 19.03.2009 morgens um 10.00 Uhr kamen dann diverse Herrschaften des Ordnungsamtes und 2 Kripo-Beamte zu einem Hausbesuch: Verfügung des Amtsgerichtes Stade, seinen Jagdschein, seinen Sprengstoffschein, WBK und sämtliche Waffen sicherzustellen. Begründung: Ex-Frau fühlt sich bedroht.

Der Jäger hat den Zutritt sofort zugelassen, die Waffen ausgehändigt.

Die Herrschaften nahmen dann 4 Langwaffen, 3 Kurzwaffen und um die 20.000 Schuß Munition mit. Und diverse Kinderbögen, Pfeile, Messer, ein zerlegtes Unterhebel-Luftdruckgewehr, 2 Bundeswehrübungsgranaten (Deko), ein G3 Griffstück, einen G3-Schaft, G3-Magazine, sämtliche Messer, eine Wiederladepresse und ein leeres Pulverfüllgerät.

Alle Waffen waren ordnungsgemäß verwahrt. Die Munition war in einem begehbaren Schrank mit Sicherheitsschloß verwahrt. Alle Türen waren verschlossen. Der Delinquent hatte die Schlüssel am Mann. Die Räume und der Schrank wurden erst auf Aufforderung der Behörde von dem Jäger aufgeschlossen.

Die Ordnungsämtler haben das gesamte Haus 4 Stunden auf den Kopf gestellt, dabei Jacken abgeklopft, Kinderzimmer, sämtliche Räume, Gartenteich wurden von den Ordnungsamtleuten durchwühlt, obwohl die Polizei die ordentliche Verwahrung sofort festgestellt hatte (vorbildlich, einwandfreie Verwahrung) und die Waffen und Scheine bereits ausgehändigt waren.

Der Ordnungsamsleiter der Stadt Stade kam erst im Laufe hinzu, hat dann in der zwischenzeitlich aufgeschlossenen Wiederladewerkstatt in den Werkzeugen usw. herumgewühlt und einen im Rahmen der Durchsuchung bereits aufgeschlossenen Koffer eine Patrone .308 Winchester gefunden und daraufhin geäußert: diese Patrone war nicht verschlossen und daher ist die gesamte Aktion gerechtfertigt. Der Amtsleiter forderte seine Mitarbeiter auf, das gesamte Haus zu durchsuchen, obwohl dies nicht Bestandteil des gerichtlichen Beschlusses war.

Einziges faule Ei: Sprengstoffschein abgelaufen, Pulverreste-Gemisch im Wiederladerzimmer (insgesamt keine 100 Gramm).

Später hat ein Kripomann diese Amtsgeheimnisse der örtlichen Jägerschaft ausführlich berichtet. Detailierte Berichte mit Namensnennung sind im Dorf und Umgebung zu vernehmen, obwohl mein Bericht die erste öffentliche Äußerung im Namen des Jägers ist.

Stay tuned

Pingo

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Hallo Pingo,

änder mal den Titel bitte. Das eine hat nämlich nichts mit dem anderen Ereignis zu tun.

Das ist übrigens nichts neues. Da muß sich jemand nur glaubhaft bedroht fühlen und schon war´s das mit WBK un Co.

Hat das Bestand vor einem Gericht....? Ich meine nur weil sich jemand bedroht fühlt....? Behaupten kann man viel... Würde mich mal interessieren wie das ganze ausgeht....

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Das eine hat nämlich nichts mit dem anderen Ereignis zu tun.

Das ist übrigens nichts neues. Da muß sich jemand nur glaubhaft bedroht fühlen und schon war´s das mit WBK un Co.

:rolleyes: eben.... und Hausdurchsuchungen bei Legalwaffen-Besitzer sind ein alter Hut, mit dem Amoklauf hat das ganze nix zu tun!

Gruß

Hunter

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Ich dachte immer das bei so einem so enormen Eingriff ins GG wenigstens ein "begründeter Verdacht" vorliegen muss.

Nun ja.... wenn z.B. die Ehefrau bei der Polizei aufkreutzt und um Hilfe bittet wird dass wohl eine begründeter Verdacht sein. Und die regelmäßig auftretenden Beziehungsdramen nötigen die Behörden geradezu zum handeln! Gruß Hunter

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Nun ja.... wenn z.B. die Ehefrau bei der Polizei aufkreutzt und um Hilfe bittet wird dass wohl eine begründeter Verdacht sein. Und die regelmäßig auftretenden Beziehungsdramen nötigen die Behörden geradezu zum handeln! Gruß Hunter

Machen sie auch bei uns in der Schweiz so. Nach dem Moto lieber einmal zuviel die Waffen eingesammelt als einmal zu wenig.

Kann ich auch verstehen, die wollen nicht schon wieder in der Zeitung stehen als ein Behörde die einen Hilferuf verschlafen hat.

Das ist ja in solchen Geschichten eine Sauerei unter vielen, sehr gerne werden auch Pädophilie Gerüchte in die Welt gesetzt, bei der Steuer kann man auch mal einen Brief schicken usw...

Joker

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Titel kann man nach meinem Kenntnisstand nicht mehr ändern.

Zudem ist das Ganze nach Winnenden passiert und der Amtsleiter hat es sich stolz auf die Fahne geschrieben, eine weitere Amoktat verhindert zu haben.

Daher gibt es keinen Grund, den Titel zu ändern.

Dieses Vorgehen ist in direktem Zusammenhang als Nachwehe von Winnenden zu betrachten, leider. Auch wenn es ansonsten auch schon Verwahrüberprüfungen und ähnliches gab. Ohne Winnenden hätte doch auch in der Regel kein Richter so schnell und so unverhältnismäßig verfügt.

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Das ist schon lange gängige Praxis. Vor Jahren hat mal eine Frau eines Jägers gesagt, dass er sie mit der Waffe bedroht hat.

Selbst als sie später widerrufen hat, hat es noch ewig gedauert bis das Verfahren abgeschlossen war. Solange bleiben die Waffen weg.

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Gast Nightingale

Ob die Frau durch den Mann tatsächlich bedoht wurde oder nicht, dass können wir hier nicht beurteilen.

Bei Hausdurchsuchungen: sofort Anwalt rufen! Die Beamten auffordern, mit der Durchsuchung der Wohnräume bis zum Eintreffen des Anwaltes zu warten. Das wird in der Regel auch gewährt. Durchsuchungsbeschluss genau durchlesen. Der Durchsuchungsbeschluss ist in der Regel auf bestimmte Raume beschränkt und kann nur durch einen Richter erweitert werden. Die Erweiterung des Durchsuchungsbeschlusses vor Ort durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes ist rechtwidrig.

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Nun ja.... wenn z.B. die Ehefrau bei der Polizei aufkreutzt und um Hilfe bittet wird dass wohl eine begründeter Verdacht sein. Und die regelmäßig auftretenden Beziehungsdramen nötigen die Behörden geradezu zum handeln! Gruß Hunter

Verfolgung aufgrund von Denunzierung gab es aber früher nur zwischen 1933 und 1945.

Irgendwie traurig, dass wir wieder so weit sind.

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Mich würde interessieren, wie so ein Fall dann eigentlich weitergeht?

Bekommt der Mann seine Waffen nach Abklärung des Bedrohungsvorwurfes wieder, oder werden die über längere Zeit sichergestellt.

Oder gibt das einen größeren juristischen Firlefanz (die "faulen Eier" mal ausgenommen), evtl. inkl. dauerhaftem Entzug der WBK.

Viele Grüße und Dank im Voraus

Mike

EDIT: Spooky, hab deinen Beitrag übersehen, sorry...der war beim Schreiben noch nicht angezeigt...Wär aber trotzdem noch interessiert, wie sowas genauer abläuft.

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1. Strafrechtler mit Waffenahnung nehmen.

2. Gegen den Behördenleiter vorgehen, da er die gerichtliche Verfügung selbstherrlich mit einer illegalen und eigenmächtigen Hausdurchsuchung krönte.

3. Gegen die Behörde vorgehen: Verrat von Amtsgeheimnissen

4. gegen die Ex-Frau vorgehen: falsche Anschuldigung

5. wegen wirtschaftlicher Folgen gegen die Verursacher vorgehen, Schadenersatz

6. Schmerzensgeld, Gesichtsverlust, Ruf ruiniert.

7. die Waffen wird er irgendwann wieder zurückbekommen - in welchem Zustand?

8. die Kosten seiner Jagd, ohne sie nutzen zu können, ....

da steckt sicher noch das eine oder andere drin. Habe vergessen, ihn zu fragen, ob er denn eine Rechtsschutzversicherung hat.

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Verfolgung aufgrund von Denunzierung gab es aber früher nur zwischen 1933 und 1945.

Die Sicherstellung von Waffen und Munition, selbst in einem "vermeintlichen" Gefährdungsfall mit

Verfolgungsmethoden der Nationalsozialisten zu vergleichen ist schon etwas heftig.

Wir brauche keine weiteren "Vorfälle", gleich welcher Art.

Wenn, wie oben geschildert, einzelne Behördenvertreter über das Ziel hinausschiessen muss das

juristische Konsequenzen haben, mehr aber auch nicht.

Wenn ich mich bedroht fühle möchte ich ja auch daß die zuständigen Organe unverzüglich reagieren.

Pickett

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Verfolgung aufgrund von Denunzierung gab es aber früher nur zwischen 1933 und 1945.

Irgendwie traurig, dass wir wieder so weit sind.

Nicht ganz richtig. ;)

In der ehemaligen DDR ist Denunzierung auch an der Tagesordnung gewesen, wie in allen kommunistischen Ländern.

Na, wenn ich mir so die ständigen Prügel die ein Jäger und Sportschütze einstecken muß anschaue, brauchts schon ein sehr dickes Fell. :(

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Moin!

Meine erste grobe Einschätzung des Sachverhaltes:

1. Reden ist silber/ schweigen ist gold.

Ohne Akteneinsicht und Absprache mit dem Anwalt soll man sich nicht äußern.

2. Ich nehme an, daß vom Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss erging.

Über den genaueren Inhalt weiß ich nichts, wenn man die Sache durchfechten will sollte der Durchsuchungsbeschluss von einem

strafrechtlich versierten Anwalt geprüft und ggfs der Rechtsweg unabhängig vom vom strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschritten werden.

Ziel müsste es sein, die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschluses feststellenzu lassen.

Der Weg zu diesem ziel ist teuer und wird wenn überhaupt, erst in den nachfolgenden Rechtszügen zum Erfolg führen.

Selbst bei Rechtswidrigkeit bedingt dies nicht zwingend ein Beweisverwertungsverbot, kann es aber.

Der beschlagnahme ist zu widersprechen / eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

3. Die Geschichte mit dem Pulver ist sehr unangenehm und ein Verstoß gegen das SprennG

4. Die Geschichte mit der Patrone kann eine "harmlosere Owi" sein.

Meine Einschätzung:

Mit einem guten Anwalt und 5000 - 10000 Euro später sollte die Geschichte einstellungsreif hinzubekommen sein.

Entschädigungen nach dem STREG für ein Ermittlungsverfahren gibt es nicht. Lediglich bei der Beschlagnahme ist bei rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses etwas drin.

Dein Bekannter sollte sich nicht grämen: Er ist nicht der Erste und wird auch nicht der Letzte sein, dem man so übel mitspielt.

Gruß,

frogger

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Ich habe vor 15 Jahren im Verlauf einer unschönen Scheidung als die erste Drohung am Telefon kam, meine Waffen unter Verschluß gegeben - Anwalt mit Waffenschein. Ich hätte was drum gegeben, daß sie anzeigt, von mir mit einer Waffe bedroht worden zu sein :ninja: , war aber das letzte Mal, daß sie mich enttäuscht hat.

Ein Bekannter von mir hat derzeit eine Anzeige am Hals und eine Aufforderung des SB eine MPU beizubringen. Der verlodderte Bruder schuldet ihm Geld - mein Bekannter war so gutmütig, Bürgschaften für ihn einzugehen, damit er trotz Insolvenzverfahren weiter sein Geschäft führen kann. Als er ihn neulich bat, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, wurde er angezeigt wegen Hausfriedensbruches, er besitze zudem Waffen und der Loderbruder fühlt sich auf einmal bedroht. Seltamerweise schreckten ihn die Waffen nie, solange weiter Schulden machen durfte.

Eine Untersuchung in den USA hat mal gezeigt, daß Zivilisten mit Waffenschein selbst bei Bagatelldelikten (nicht gelöster Parkschein etc.) signifikant seltener auffällig werden als Nicht-Waffenträger. Warum wohl? Weil die Konsequenzen so einschneidend sind, vermutlich.

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Gem. der StPO kann ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Beweismittel für eine Straftat aufgefunden werden können. Nimmt man die Äußerung des Jägers als Bedrohung und somit Ankündigung einer Straftat an, dann ist die Sache formal rechtmäßig. Die Behörde kann aber auch aufgrund der Äußerung gefahrenabwehrend tätig werden. Da ist eine Durchsuchung und Sicherstellung auch zulässig.

Der Betroffene mus halt nun Rechtsmittel einnehmen. Wer seine Rechte nicht wahrnimmt, verliert sie!

Kirrmeister

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Dein Bekannter sollte sich nicht grämen: Er ist nicht der Erste und wird auch nicht der Letzte sein, dem man so übel mitspielt.

Na ja, das wird ihn ungemein beruhigen. Bin ich froh, dass ich nicht in seiner Haut stecke - habe gerade nachgeschaut, ob sich meine Frau mit dem Inventar davon gemacht hat. Sie ist noch da.

Zu Deiner Vermutung, dass ein Hausdurchsuchungsbeschluß erging, erlaube ich mir nochmals aus #1 zu zitieren:

Verfügung des Amtsgerichtes Stade, seinen Jagdschein, seinen Sprengstoffschein, WBK und sämtliche Waffen sicherzustellen. Begründung: Ex-Frau fühlt sich bedroht.

Eigentlich bin ich hier auf der Suche nach Tipps und Hinweisen, was man machen sollte/könnte, um mit diesem knowhow dem Jäger ggf. etwas Beistand leisten zu können.

Der weitere Grund der Darstellung des Falls war als Hinweis zu verstehen: Leute, seid vorsichtig. Im Kielwasser Winnenden könnte es zu überzogenen Aktionen behördenseitig kommen, da für die sicher die Verhinderung einer möglichen Amok-Tat - egal wie unbegründet der Verdacht ist - die Phantasie diverser Ämtler beflügeln wird, wie eben vor 3 Tagen in Stade geschehen.

Der Hinweis an anderer Stelle, bei einer Hausdurchsuchung erstmals den Anwalt anzurufen, läßt sich meist nicht umsetzen, denn 1. hat nicht jeder Legalwaffenbesitzer "einen" Anwalt und 2., wenn ich meinen Anwalt an dem Tag um 10.00 Uhr angerufen hätte, dann hätte mir eine seiner Damen gesagt, ich möge doch bitte nach 14.00 Uhr anrufen, da er bei Gericht ist. Und andere freundlichen Hausbesuche dieser Art passieren oft zu sehr frühen Zeiten, da ist keine Anwaltskanzlei besetzt.

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Ob die Frau durch den Mann tatsächlich bedoht wurde oder nicht, dass können wir hier nicht beurteilen.

Bei Hausdurchsuchungen: sofort Anwalt rufen! Die Beamten auffordern, mit der Durchsuchung der Wohnräume bis zum Eintreffen des Anwaltes zu warten. Das wird in der Regel auch gewährt. Durchsuchungsbeschluss genau durchlesen. Der Durchsuchungsbeschluss ist in der Regel auf bestimmte Raume beschränkt und kann nur durch einen Richter erweitert werden. Die Erweiterung des Durchsuchungsbeschlusses vor Ort durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes ist rechtwidrig.

Es muss ein Zeuge (z.B. vorhanden sein, der die Sache wirklich nur verfolgt und nicht aktiv mit durchsucht).

Gefahr im Verzug gibt es meines letzten Wissenstandes auch nicht mehr.

Man hat das Recht auf eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses.

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Sorry, aber jedes Scheidungskind weiss, was sich die Parteien teilweise so an den Kopf werfen und welchen Hass es da gibt. Deshalb wäre ich in dem vorliegenden Fall einfach mal vorsichtig.

Ich will niemandem was unterstellen, ich nehme aber auch keinen Unbekannten in Schutz, nur weil er Waffenbesitzer ist.

Ich hoffe, das klärt sich alles und die Wahrheit kommt ans Licht. Wenn er eine Bedrohung oder auch nur eine Andeutung in die Richtung ausgesprochen hat, dann war die Reaktion der Behörden vermutlich nicht so falsch und dann bekommt er seine Plempen hoffentlich nie wieder, aber wenn er sowas nicht getan hat, dann bekommt er sie hoffentlich bald wieder.

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Ist ja schon öfter vorgekommen....klick

Hier ein Thread, der sich vorher Gedanken gemacht hatklick

Grundsätzlich bin ich der Meinung, in Fällen wo man erwartet, dass soetwas passiern könnte, im voraus mit dem SB reden was man machen kann.

In meinem Bekanntenkreis gab es einen ähnlichen Vorfall, jedoch hatte der Betroffene vorgesorgt. Als sich die Scheidung anbahnte hat er (ohne das wissen der zukünftigen Ex)eine PMU gemacht, hat zwar 600€ gekostet, aber waren wie sich zeigte eine sinnvolle Investition.

Diese hat er auf dem Landratsamt und der Polizei vorgelegt, mit der Angabe, er befürchte, seine noch-Frau könnte versuchen ihn auf diese weise schädigen und mobben.....

Es kam tatsächlich so. Die Streife kam zwar vorbei, hat auf die Anzeige hingewiesen und kurz die Lagerung überprüft.

Sie haben auch gleich die neue Lebensgefährtin kennengelernt und gesehen dass wohl kein Grund zur Bedrohung vorliegt. Der Schuss ist für die Ex nach hinten losgegangen, Anzeige wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung oder so Ähnlich (genau weiss ich es nicht mehr, müsste nachfragen) Verfahren ist zwar gegen Zahlung von xxx eingestellt worden, aber er hat niewieder was von ihr gehört.

In genannten Fall kann man nur noch zum Fschkundigen Anwalt raten, alles andere ist relativ sinnlos.

Dadde

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