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IGNORED

Boresighter/Schussprüfer lt. WaffG verboten ?


Ramadama

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Hi,

hätte da mal eine Frage zu der mehrere meiner Kumpels unterschiedliche Meinungen haben.

Es geht um einen sog. Boresighter (Schussprüfer), in diesem Fall von Bushnell.

Für alle, die nicht, oder nicht genau wissen, was das ist, hier eine kurze Erklärung:

Der Boresighter ist ein Gerät mit eingebautem Laser, welches mittels Adapter für unterschiedliche Kaliber in den Lauf einer Waffe geschoben wird.

Mit dem auf´s Ziel projezierten Laserpunkt kann man nun seine offene oder optische Visierung überprüfen. Sprich, man könnte sein Visier oder RedDot ohne Schussabgabe einstellen. (soweit die Theorie)

Nun steht aber im WaffG unter den verbotenen Dingen : Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunktprojektoren)

Auch wenn man mit dem "eingeschobenen" Boresighter ja nicht wirklich schießen kann, trifft aber die Erläuterung im WaffG zu, dass es ein Gegenstand ist, der das Ziel beleuchtet.

Also was nun ?? Ist so ein Teil denn nun verboten oder nicht ??? So richtig sicher konnte mir das noch niemansd beantworten.

Gibt´s hier jemanden ??

Besten Dank und schöne Grüße

Ramadama

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Es geht um einen sog. Borsighter (Schussprüfer), in diesem Falls von Bushnell.

Es findet keine Zielbeleuchtung statt sondern eine Messung. d.h. es handelt sich bei dem Schussprüfer um ein Werkzeug/Prüfvorrichtung keine Beleuchtung.

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hallo,

gab dazu erst kürzlich nen thread, wenn ich mich richtig erinnere. genau auch mit diskussion der von dir genannten gesichtspunkte.

einfach mal suchen ;)

gruß alzi

Hi,

hab´ ich, habe aber leider nichts passendes gefunden.

Gruß

Ramadama

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Es findet keine Zielbeleuchtung statt sondern eine Messung. d.h. es handelt sich bei dem Schussprüfer um ein Werkzeug/Prüfvorrichtung keine Beleuchtung.

Hi,

nun ja, das ist quasi der Gedanke, den man mit gesundem Menschenverstand haben müsste.

Meines Erachtens differenziert der Text im WaffG dahingehend aber nicht. Es wird ja nur von "für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen" gesprochen.

Was genau das heißt, ist ja nicht weiter erwähnt. Wenn "Werkzeuge" explizit ausgenommen wären, könnte man sich den Boresighter theoretisch ja auch mit Tesafilm an die Wumme kleben und damit wär´s nicht illegal. (okay, wenig sinnvoll, soll aber auch nihr ein Beispiel sein)

Ansonsten treffen m.E. alle Angaben zu. Das Ding ist für Schusswaffen bestimmt und das Ziel beleuchtet es auch.

Ich will hier auch nicht Haare spalten, aber so ganz sicher bin ich noch immer nicht.

Beste Grüße

Ramadama

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Ein bisschen Sophisterei muss man schon betreiben. In dem Moment, in dem der Ziel-Laserdrinsteckt, kann man nicht schießen. Damit ist das Ziel keines mehr, und der Laser ist somit nicht verboten.

Die Schussprüfer gibt es ja auch von RED-I-DOT, in Patronenform. So richtig gemein ist erst die Verwenung im Drilling oder der Bockbüchse...Macht ja aber keiner, oder ?

Verbotener Gegenstand ist es wohl nicht, Wesentlich ist die Zweckwidmung, und die ist nicht die Beleuchtung eines Schussziels, sondern die Prüfung der Visierung. Deshalb trifft Ente's Formulierung den Kern der Sache: Werkzeug statt Zielhilfe.

Ist wiedermal die Lust am Konstruieren eines Verbrechens aus dem reinen Wortlaut heraus. Wem's aber zu heiß ist, der sollte es für seinen Seelenfrieden lassen. Mir ist so'n Ding mittlerweile zu teuer.

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Hi,

na, da bin ich aber froh, dass das Ergebnis Deiner Suche, die Du mir oben mitgeteilt hast, auch nicht besser war, als meine.

Im ersten von Dir genannten Thread wird überhaupt nicht zur rechtlichen Relevanz Stellung genommen, im zweiten doch eher mäßig.

Vielleicht hat es etwas damit zu tun, dass ich ein wenig empfindlich bin, dass, kaum hat man eine Frage ausgesprochen, die ersten Antworten immer der Verweis auf die Suche ist.

Ich habe gesucht, aber nix passendes gefunden, deswegen habe ich ja gefragt.

Ja, es gibt auch Leute hier im Forum, die erst suchen und dann fragen, so wie ich. Also verwechsel´ mich doch bitte nicht mit dem Faultier, dass immer erst fragt und dann hofft, nicht suchen zu müssen. Im Schlimmsten Fall bin ich blind, aber nicht unverschämt !

Freundliche Grüße

Ramadama

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war ja auch nur meine ERSTE suche und die angegeben links auch nur exemplarisch.

und bezüglich der rechtlichen aspekte lässt sich da bestimmt auch was finden.... is ja noch garnicht so lange her, dass das hier diskutiert wird. müsste sich also finden lassen.

... hast ja aber diesbezüglich inzwischen auch schon informationen erhalten.

btw. ..... dir hab ich doch garkeine faulheit vorgeworfen ;)

gruß alzi

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In dem Moment, in dem der Ziel-Laserdrinsteckt, kann man nicht schießen.

Zugegeben , ist jetzt ein bißchen spitzfindig : Sollte man nicht schießen .

Mir ist ein Fall aus dem Net bekannt bekannt , wo vergessen wurde , das Teil rauszunehmen. :peinlich:

Der Lauf hatte danach eine aus künsterlerischer Sicht durchaus interessante Veränderung erfahren ,

er sah einer stilisierten , aufgeblühten Lilie oder so nicht unähnlich :chrisgrinst: .

Mehr ist zum Glück wohl nicht passiert .

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