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Standversicherung für Gastschützen zwingend nötig?


methusalem0815

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Muss ein vereinsloser Gastschütze, der nicht über einen Verein versichert ist auf einem Schießstand zwingend eine Standversicherung abschliessen oder reicht zur Absicherung auch die persönliche private Haftpflichtversicherung aus?

Falls eine Standversicherung nötig sein sollte, wo kann man günstig eine Jahresversicherung abschliessen?

Der Schießstand bei dem ich schieße verlangt pro Schießen 5.- Eur Standversicherung. Das finde ich zu teuer. Hat früher mal 1 Eur pro Tag gekostet.

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Also wenn man Gastschütze eines Vereins ist, so ist man über den Verband, dem dieser angeschlossen ist, versichert. Als freier Schütze auf einem kommerziellen Stand ist die Versicherung üblicherweise in der Standgebühr enthalten.

Gerne versuchen Vereine Gastschützen nochmal mit einer vollkommen überflüssigen Zusatzversicherung abzukassieren.

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Also es ist eher ein kommerzieller Schießstand, der dem BJV (=Bayer. Jagdverband) angehört.

Man kann dort als Gastschütze Waffen ausleihen und Mun zum sofortigen Verschießen kaufen.

Abgerechnet wird dann z.B. nach Zeit, also wie lange das Schießen dauert.

Schützen, die keinem Verein oder Verband angehören müssen zusätzlich eine Standversicherung von 5 Eur/Tag abschließen.

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Also wenn man Gastschütze eines Vereins ist, so ist man über den Verband, dem dieser angeschlossen ist, versichert. Als freier Schütze auf einem kommerziellen Stand ist die Versicherung üblicherweise in der Standgebühr enthalten.

Gerne versuchen Vereine Gastschützen nochmal mit einer vollkommen überflüssigen Zusatzversicherung abzukassieren.

Na ganz mit abkassieren hat das nicht´s zu tun.

Gastschützen welche einem Verband (BDS, DSB, usw.) angschlossen sind über den Verband versichert. Allerdings Hobbyschützen ohne Verbandzugehörigkeit müssen bei uns für eine Tageshaftpflicht 5,-€ löhnen. Aber überflüssig ist diese Gebühr nicht, da wir die Gastschützen ja auch mit ins Buch eintragen müssen, und dann eine Gebühr in höhe 3,80,- (netto ohne Mwst.) an unsere Standversicherung weiterleiten.

Klar könnte die Aufsicht das übersehen, aber wenn wirklich was vorkommt, dann wär der Verein der Dumme.

Jedoch sind die Gastschützen wo öfters kommen, ohne Verband recht gering, mir ist bei der Aufsicht in den letzen Jahren bestensfalls dies zweimal vorgekommen. Und wenn einer öfters zum Schießen gehen will, dem rate ich doch einfach in einen Verein einzutreten. Denn wenn man 5,-€ pro Tag rechnet, dann sind 70,-€ Jahresbetrag für einen Verein gut angelegt.

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Na ganz mit abkassieren hat das nicht´s zu tun.

Gastschützen welche einem Verband (BDS, DSB, usw.) angschlossen sind über den Verband versichert. Allerdings Hobbyschützen ohne Verbandzugehörigkeit müssen bei uns für eine Tageshaftpflicht 5,-€ löhnen. Aber überflüssig ist diese Gebühr nicht, da wir die Gastschützen ja auch mit ins Buch eintragen müssen, und dann eine Gebühr in höhe 3,80,- (netto ohne Mwst.) an unsere Standversicherung weiterleiten.

Klar könnte die Aufsicht das übersehen, aber wenn wirklich was vorkommt, dann wär der Verein der Dumme.

Jedoch sind die Gastschützen wo öfters kommen, ohne Verband recht gering, mir ist bei der Aufsicht in den letzen Jahren bestensfalls dies zweimal vorgekommen. Und wenn einer öfters zum Schießen gehen will, dem rate ich doch einfach in einen Verein einzutreten. Denn wenn man 5,-€ pro Tag rechnet, dann sind 70,-€ Jahresbetrag für einen Verein gut angelegt.

Ja genau so sehe ich das auch. Auf dem Großkaliberstand, zu dem wir fahren, gehört einem Jagdverein. Dort sind wir mit unserer Mitgliedskarte vom Verband versichert. Ein Gastschütze der keinem Verband angehört muß 5,-€ Versicherung zusätzlich zur Standgebühr bezahlen.

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Hallo,

Also wenn man Gastschütze eines Vereins ist, so ist man über den Verband, dem dieser angeschlossen ist, versichert. Als freier Schütze auf einem kommerziellen Stand ist die Versicherung üblicherweise in der Standgebühr enthalten.

Gerne versuchen Vereine Gastschützen nochmal mit einer vollkommen überflüssigen Zusatzversicherung abzukassieren.

wieso sollten die das "gerne" machen? Mal schnell was behauptet, was den Eindruch erwecket (en soll?) das hier ein "Nebengeschäft gemacht wird?

Erstens macht das "Abkassieren" Arbeit,

zweitens müssen sie es weiterleiten an die Versicherung und

drittens müssten sie einen eventuellen "Überschuss" als "Einnahme" buchen, die versteuert werden müsste, oder?

Also: Wieso sollten die das gerne machen?

Hinweis:Bei dem VdR BW ist ausdrücklich festgelegt, das „Gäste“ über den VdR BW nicht über den Verband versichert sind.

Gruss Spa

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Also ich fahr mit meiner Freundin öfters zu nem Stand in der Nähe, da kosten dann drei Stunden aufm 25m Stand für Studenten/Gastschütze ohne Verein 6 Euro und für Studenten die in einem Verein sind (in diesem Fall ich) 5 Euro.

Wenn man kein Student o.ä. ist ist 2 Euro mehr.

Kann man nicht meckern find ich.

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wieso sollten die das "gerne" machen? Mal schnell was behauptet, was den Eindruck erwecket (en soll?) das hier ein "Nebengeschäft gemacht wird?

Eine Zusatzversicherung ist überflüssig, denn Gastschützen, die mal in den Verein rein Schnuppern wollen, sind über die Verbände (DSB, BDS, BDMP) mitversichert. Entweder verschwindet das Geld in den Taschen des Vereins oder der Vorstand hat schlichtweg keine Ahnung von seinem Geschäft und bereichert dadurch einen Versicherungskonzern. Bei verbandslosen Gastschützen, die regelmäßig kommen, sieht die Sache natürlich anders aus. Diese sind nicht mitversichert. Aber davon hat man ja meist nicht so viele, so das der Aufwand mit der Versicherung nicht lohnt. Aber vielleicht kommen ja deshalb die Vorstände auf die Idee, den übrigens Gästen die Versicherung auch noch aufzunötigen, damit sich der Aufwand wenigstens etwas lohnt.

Übrigens ist es genauso überflüssig, das der Verein ein Schießbuch führt. Dies kann getrost den Schützen überlassen werden und entlastet den Vorstand von Arbeit. Vielleicht findet der dann ja mal Zeit in seine Unterlagen zu schauen und merkt, das er für Gastschützen, die nur mal rein schnuppern wollen, keine Versicherung zu lösen braucht.

Edit: Ach und den VdRBW lass ich hier mal außen vor, das ist ohnehin ein ganz sonderbarer Verband.

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Hinweis:Bei dem VdR BW ist ausdrücklich festgelegt, das „Gäste“ über den VdR BW nicht über den Verband versichert sind.

Nicht-Verbandsmitglieder dürfen auf den Bw-Schießanlagen übrigens gar nicht schießen.

Aber der Bund bezuschusst den Verband auch mit 14 Millionen € im Jahr wegen FMF

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Eine Zusatzversicherung ist überflüssig, denn Gastschützen, die mal in den Verein rein Schnuppern wollen, sind über die Verbände (DSB, BDS, BDMP) mitversichert. Entweder verschwindet das Geld in den Taschen des Vereins oder der Vorstand hat schlichtweg keine Ahnung von seinem Geschäft und bereichert dadurch einen Versicherungskonzern.

Was schreibst Du hier,

erkundige Dich mal besser bei den Verbänden, was die Haftpflichtversicherung anbelangt. Was wär dann wenn was passiert, sorry auf jedem öffentlichen Schießen muss extra auf die Versicherung ein Hinweis sein.

Nachfrage beim BDS und BSSB auf die Haftungsfrage beim öffentlichen Wetsernschiessen: Sobald es sich um sportliches Schiessen handelt, dann ist der Schütze über seinen Verband versichert, ohne Verband keine Versicherung (die muss jeder Schütze haben, auch Schnupperschiessen oder Gastschützen).

Jeder Verband schreibt von seinen Mitgliedern im Bezug auf die Hapftplichtverscherung, und nicht von Intressierten!

Nachfragen beim Verband würde helfen, statt mit einem solchen Post, dann andere aus Unwissenheit rein zu reiten. So wie Du schreibst, so muss ein Auto bei der Probefahrt, ja auch nicht zugelassen sein (auch nicht versichert), und man sind wir alle blöd wo dies so handhaben

Frage: Wieso soll der VdRBW ein sonderbarer Verband sein?

Das intressiert bestimmt nicht nur mich, sondern auch andere Mitglieder des VdRBW.

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Jeder Verband schreibt von seinen Mitgliedern im Bezug auf die Hapftplichtverscherung, und nicht von Intressierten!

Das ist falsch.

Sporthandbuch BDS, Allgemeiner Teil, A 1.07

"A 1.07 Gäste

Gäste, die am satzungsgemäßen Schießsport des BDS teilnehmen, sind

durch den BDS haftpflichtversichert. Gäste, die nicht nach den Regeln des

BDS schießen, hat der Schießstandbetreiber vor dem Schießen nach Maßgabe

der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu versichern.

Als Gäste gelten Personen, die zum Zweck der Heranführung an den Schießsport

zeitlich begrenzt am Training oder an Wettbewerben teilnehmen, oder

im Ausland wohnende Wettbewerbsteilnehmer."

Mit angenommener stillschweigenden Genehmigung der "Patrona Sagittarii Bavariensis." ;)

Gruß Tauschi

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Nachfragen beim Verband würde helfen, statt mit einem solchen Post, dann andere aus Unwissenheit rein zu reiten.

Von Unwissenheit bist leider du betroffen, wie Tauschi schon mit dem Zitat aus dem BDS Sporthandbuch belegt hat.

Wieso soll der VdRBW ein sonderbarer Verband sein?

Weil die sich z.B. zieren eine dritte Kurzwaffe zu befürworten, wie hier kürzlich wieder zu lesen war.

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@sonet,

es geht aber in dem konkreten Fall um einen Gastschützen der regelmäßig am Übungsschießen teilnimmt und nicht um das Heranführen an den Schießsport.

In diesem Fall tritt die Versicherung des BDS nicht ein.

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es geht aber in dem konkreten Fall um einen Gastschützen der regelmäßig am Übungsschießen teilnimmt und nicht um das Heranführen an den Schießsport.

In diesem Fall tritt die Versicherung des BDS nicht ein.

Das ist korrekt. Habe ich auch nie anders behauptet. :)

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In diesem Fall tritt die Versicherung des BDS nicht ein.

Korrekt, wenn er nicht nach 4-5 Mal Verbandsmitglied wird dann nix mehr Versicherung. Viele Vereine haben ja z.B. "Probezeiten" für Neumitglieder. In dieser Zeit muss selbstverständlich ein Versicherungschutz bestehen, auch wenn sich das Neumitglied seinen Beitritt zum Verein nochmals überdenkt oder der Verein den dann doch nicht haben will weil er so brutale Schweissfüße, oder so, hat.

Ich glaube Oetzi hat da was bezüglich Western- und IPSC-Schießen falsch verstanden. Ein Gastschütze, der nicht Mitglied des BDS ist, kann nicht versicherungskonform CAS oder IPSC-Schießen. Nur BDS-Mitglieder können über den notwendigen SuRT verfügen und somit auch versichert diesen beiden Disziplinen frönen.

Ein Gast/Anfänger darf aber beim IPSC-Training durchaus mal, unter Aufsicht, aus einer statischen Position, mit nicht geholsterter Waffe, auf ein Standardtarget schießen. Dann ist das versicherungskonform, sonst könnte ja nie einer an diesen schönen Sport herangeführt werden.

Beste Grüße nach Schwaben :bb1:

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Weil die sich z.B. zieren eine dritte Kurzwaffe zu befürworten, wie hier kürzlich wieder zu lesen war.

Also da, sind die Erfahrungen der meisten ganau in die andere Richtung. Gerade was hier ist es ja leicht an der Kreismeisterschaft die 80% zur erreichen, welche dann die 3 KW bgründet, und Bezirk mit 80 % ist auch für einen mittelmässigen KW Schützen drin (und nun versuch das mal mit dem BDS oder DSB). Wobei manche Kreisverbände bei den Befürwortungen halt ein wenig zurückhaltend sind, doch dies ist ja bei den BDS und DSB Landesverbänden auch nicht anders (da hat jeder Landesverband andere Auslegungen).

Ich habe 3 KW´s 2 über BSSB und 1 x über VdrBW.

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