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IGNORED

Aufbewahrung der Tresorschlüssel


Michael Grote

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

da in einem anderen Fred mal wieder über die Aufbewahrung der Tresorschlüssel in einem "Schlüsseltresor" diskutiert wird,

habe ich meinen SB angemailt und binnen 2 Miuten eine Antwort bekommen.

Die Frage lautete wie folgt:

Guten Tag Herr xxx,

ich verwahre meine Waffen in einem B-Schrank mit klassischem Schlüssel-Schloß.

Ist es aus Ihrer Sicht mit dem WaffG vereinbar, wenn ich diese Schlüssel in einem anderen Tresor verwahre?

Und wenn ja, gibt es Mindestanforderungen an diesen Tresor?

Mit freundlichem Gruß

yyy

und die Antwort

Sehr geehrter Herr yyy,

gegen die Aufbewahrung der Schlüssel in einem anderen Tresor spricht nichts, wenn kein Unberechtigter Zugriff darauf hat.

Mindestanforderungen an so einen Tresor bestehen nicht (ist sicherer als in der Hosentasche).

Ich empfehle aber einen Möbeltresor mit Zahlenschloss. Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

xxxx

Ich werde mir das Ganze ausdrucken und abheften.

Gruß

Michael

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Hi Michael,

da kann ich Dir sogar gleich mit einem geeigneten Tresor aushelfen. Das Ding stammt noch aus meinen Kindertagen und hat sogar 3 "Zahlenschlösser". Darin hatte ich früher mein Taschengeld gebunkert. Den Schlitz oben kann man bestimmt mit 'nem Stück Tesa zukleben

Einziger Nachteil: Das Ding ist aus Plastik.

Also - wenn schon keine Sicherheitsstufe für das Schlüsselbehältnis notwendig ist - dann doch wenigstens richtig.

Manfred

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:lol: Denn sie wissen nicht was sie tun.... äh schreiben.

Ei wieso denn??? :confused:

Solange der Michael jetzt die Schlüssel im Tresor statt in der Hosentasche mit sich herum trägt, ist doch alles voll OK. :eclipsee_gold_cup:

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Hi Michael,

da kann ich Dir sogar gleich mit einem geeigneten Tresor aushelfen. Das Ding stammt noch aus meinen Kindertagen und hat sogar 3 "Zahlenschlösser". Darin hatte ich früher mein Taschengeld gebunkert. Den Schlitz oben kann man bestimmt mit 'nem Stück Tesa zukleben

Einziger Nachteil: Das Ding ist aus Plastik.

Also - wenn schon keine Sicherheitsstufe für das Schlüsselbehältnis notwendig ist - dann doch wenigstens richtig.

Manfred

Manfred,

das ist immer die Frage, was ich will.

  • Will ich dem WaffG (bzw. seinen Vertretern vor Ort) Genüge tun, folge ich dem Mail und kaufe einen Möbeltresor für die Schlüssel
  • Will ich die Waffen darüber hinaus maximal/optimal gegen vor Diebstahl bzw. Zugriff schützen, kaufe ich mir einen "Schlüsseltresor" der Stufe 0/1/2

Die Entscheidung darf jeder selber treffen und mit seinem Gewissen abstimmen.

Zumindest ist für mich die Diskussion a la "der Schlüsseltresor muss mindestens den Vorschriften der Summe der Waffentresore entsprechen" beendet.

Gruß

Michael

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Tja, oder wie im anderen Fred schon geschrieben einen Tresor mit elektronikschloss.... dann brauch man sich keine Gedanken zu machen wohin mit den verdammten Schlüsseln....

Bin ich froh dass ich mir so ein Teil hingestellt hab...... :gutidee:

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moin,

ok, dann mache ich mal auf spielverderber:

ich möchte davor warnen, die aussage dieses sbs als allgemeingültig auszulegen und vor nachahmung abraten.

eure zuverlässigkeit wirds euch danken...

es müßte eigentlich jedem einleuchten, daß die durch die klassifizierung ausgedrückte und im waffg verlangte widerstandsfähigkeit nie erreicht wird, wenn der dazugehörige schlüssel in einer umgebauten sardinenbüchse aufbewahrt wird.

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moin,

ok, dann mache ich mal auf spielverderber:

ich möchte davor warnen, die aussage dieses sbs als allgemeingültig auszulegen und vor nachahmung abraten.

eure zuverlässigkeit wirds euch danken...

es müßte eigentlich jedem einleuchten, daß die durch die klassifizierung ausgedrückte und im waffg verlangte widerstandsfähigkeit nie erreicht wird, wenn der dazugehörige schlüssel in einer umgebauten sardinenbüchse aufbewahrt wird.

:appl: :appl: :icon14:

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Gast germaican
es müßte eigentlich jedem einleuchten, daß die durch die klassifizierung ausgedrückte und im waffg verlangte widerstandsfähigkeit nie erreicht wird, wenn der dazugehörige schlüssel in einer umgebauten sardinenbüchse aufbewahrt wird.

Also mir leuchtet es nicht ein. Der Waffentresor löst sich nicht auf und der Schlüssel ist vor unberechtigtem Zugrif geschützt. Genügend kriminelle Energie wird immer einen Weg finden. Waffenrechtlich unbedenklich gilt ja auch das Verwahren in der Hosentasche und das dürfte gerade bei älternen Herrschaften keinen großen Schutz darstellen.

Gruß

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Eventuell hilft ja das Schloss von Armatix mit dem Funk Armband das erst öffnet wenn man sich dem Schloss nähert ,oder ein Schloss das mit einer GSM Verbindung gekoppelt ist und auf Antrag von der Behörde Freigegeben wird wenn der Berechtigte davor steht .

Was ich damit sagen möchte ist ein Normaler DIN Tresor reicht ! und was man mit dem Schlüssel macht geht niemanden etwas an , wenn man hier so liest könnte man meinen das hier noch Vorlagen zu Verschärfung gemacht werden .

Ach ja auch ein Tresor mit Zahlenschloss hat einen Schlüssel falls die Batterie leer ist .

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Jaja, die Legalwaffenbesitzer sind schon ein lustiges Völkchen - nicht gerade konsequent, aber liebenswert.

Auf der einen Seite regen sie sich über Armatix, ständige Waffenrechtsverschärfunge und übergenaue SB´s auf, auf der anderen Seite liefern sie den Behörden mit Steilvorlagen erst Anlaß über solche Themen nachzudenken und dann gesetzlich festzuschreiben...

Die schwächste Stelle am Tresor ist immer noch der, der ihn mit Schlüsseln oder einer Kombination aufmachen kann. Das wussten die Ganoven schon lange; seither werden auch weniger Geldtresore geknackt, sondern gewartet bis der Kassierer o.ä. da ist um ihn dann aufzumachen. Das wird bei Waffentresoren nicht anders sein.

Nur mal so quer gedacht - meine Meinung.

Gruss

SWJ

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moin,

ok, dann mache ich mal auf spielverderber:

ich möchte davor warnen, die aussage dieses sbs als allgemeingültig auszulegen und vor nachahmung abraten.

eure zuverlässigkeit wirds euch danken...

es müßte eigentlich jedem einleuchten, daß die durch die klassifizierung ausgedrückte und im waffg verlangte widerstandsfähigkeit nie erreicht wird, wenn der dazugehörige schlüssel in einer umgebauten sardinenbüchse aufbewahrt wird.

Aber was der SAchbearbeiter sagt entspricht nun mal den Tatsachen, auch wenn es der ein oder andere immer noch nicht kapieren möchte.

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Eventuell hilft ja das Schloss von Armatix mit dem Funk Armband das erst öffnet wenn man sich dem Schloss nähert ,oder ein Schloss das mit einer GSM Verbindung gekoppelt ist und auf Antrag von der Behörde Freigegeben wird wenn der Berechtigte davor steht .

Was ich damit sagen möchte ist ein Normaler DIN Tresor reicht ! und was man mit dem Schlüssel macht geht niemanden etwas an , wenn man hier so liest könnte man meinen das hier noch Vorlagen zu Verschärfung gemacht werden .

Ach ja auch ein Tresor mit Zahlenschloss hat einen Schlüssel falls die Batterie leer ist .

Das stimmt so nicht ganz, denn sonst muss ich bei mir erst ein Schlüsselloch fräsen lassen oder wie???.....

Also meiner hat keinen Schlüssel...... hat aussen am Schloss 2 Kontakte, da hält man dann zum Notbestromen nen 9V-Block drauf und öfffnet, dann kann man innen die Batterien wechseln

Mal ganz abgesehen davon, was der SB sagt, iss relativ wurst, wenn du das nicht schriftlich hast, und selbst dann hat das nicht unbedingt viel zu bedeuten, der findet im Notfall auch eine Möglichkeit seinen Hals aus der Schlinge zu ziehen.

Sollte zb. so ein Gelegenheitseinbrecher bei dir einsteigen, wird er sich an einem nuller Schrank mit seinem Brecheisen und Hammer die Zähne ausbeissen. Blöd schauts aus, wenn die Schlüssel vom Nuller in einem 08/15 Schrank sind und der dann mit Brecheisen und Hammer aufgeht, deine 8 Kurzwaffen aus dem Nuller weg sind und weitere Straftaten damit begangen werden......

Den Verlust der Waffen musst du dann zwar deinem SB melden, aber ermitteln wird gegen dich dann nicht er, sondern der Staatsanwalt.

Dieser wird dir dann einen GESUNDEN Menschenverstand bescheinigen, da du ja sonst auch keine personliche Eignung zum Waffenbesitz hättest, und wird dir sagen dass es komplett verantwortungslos und auch völlig unlogisch ist den Schlüssel eines relativ sicheren Schrankes in einer "Blechbüchse" aufzubewahren. Das sieht sehr nach fahrlässig oder grob fahrlässig aus und könnte die Zuverlässigkeit kosten....

Die einfache Begründung des Staatsanwaltes könnte schon ganz einfach lauten: Wäre der Schlüssel in einem gleichwertigen Behältnis oder am Mann getragen worden wäre das wohl alles verhinderbar gewesen!!!!

Es mag hierzu vielleicht keinen Gesetzestext geben der das regelt, aber im Ernstfall wird es sicherlich gegen dich ausgelegt werden, denn der Einbrecher hat zwar eingebrochen, wollte aber nur Wertsachen, die Waffen hat er halt nur genommen weil er ja mehr oder weniger dazu verleitet worden ist....

Dadde

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@SWJ

Da muss ich dir absolut Recht geben. Sollte aber wirklich jemand bei mir stehen und mich mit Gewalt zwingen meinen Schrank zu öffnen und er bringt mich nicht um, ist das wohl ein Fall von "Notstand" und es wird mir keiner einen Strick draus drehen können, da ich durch das öffnen des Schrankes mein Leben geschützt habe.

Mal so quer weitergedacht...

Dadde

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Gast germaican

Na die Einlassung des StA ist wohl blanke Mutmaßung. Der Einbrecher kann dir auch das Brecheisen in/durch/etc. den Schädel schlagen und den Schlüssel "am Mann" (supersicher) mitnehmen.

Irgendwann gehts wirklich mal um gesunden Menschenverstand und das ist eine Zugriffssicherung auf den Schlüssel mangels einfachen Verschlusses.

Gruß

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Na die Einlassung des StA ist wohl blanke Mutmaßung. Der Einbrecher kann dir auch das Brecheisen in/durch/etc. den Schädel schlagen und den Schlüssel "am Mann" (supersicher) mitnehmen.

Irgendwann gehts wirklich mal um gesunden Menschenverstand und das ist eine Zugriffssicherung auf den Schlüssel mangels einfachen Verschlusses.

Gruß

Wie gesagt, ich bin davon ausgegangen, wenn ich nicht da bin. Sollte ich wirklich bedroht oder niedergeschlagen werden ist das sicherlich wieder was ganz anderes.....

Gruß

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Gast germaican

Wie siehst du es dann mit Diebstahl (ausserhalb der Wohnung) bei der Schlüssel-am-Mann-Variante? Soll ja ein paar ganz geschickte Mitmenschen geben. Der Gesetzgeber verlangt beim Transport auch nur einfachen Verschluß und so ist das auch für den Schlüssel umzusetzen: Gegen Zugriff von Unbefugten zu sichern. Nicht etwa: In einem Tresor der Sicherheitsstufe B zu verwahren.

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Ich habe einen Schlüssel immer dabei. Den könnte ich auch zugriffsbereit deponieren, da man bei diesem Tresor zuerst eine Zahlenkombination einstellen muß um die Protectorlafette für den Schlüssel überhaupt öffnen zu können.

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Leute, Leute.......

Wenn es jemand auf eure Waffen abgesehen hat, bekommt er sie.

Mit ein bisschen Schädeleinschlagen bei denen, die ihren Schlüssel am Mann haben, kommen die ungebetenen Gäste schon ziemlich weit.

Und ein bisschen kitzeln mit dem Messer wird der B-Schrank mit Zahlenschloss auch zum "Sesam-öffne-dich".

Der Durchschnittseinbrecher will Bargeld, Schmuck und Wertvolles, das sich in einer Plastiktüte und auch sonst unauffällig transportieren und veräußern lässt.

Das vor allem, wenn keiner da ist.

Und viel Zeit hat er auch nicht.

Man kann sich auch Probleme ausdenken, wo keine sind.

Gruß Habakuk

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Waffenrechtlich unbedenklich gilt ja auch das Verwahren in der Hosentasche und das dürfte gerade bei älternen Herrschaften keinen großen Schutz darstellen.

Das erläutere bitte mal etwas genauer.

Den Zugang zu meiner Hose kontrolliere ich, jedenfalls ist das heute so.

Gerade bei jüngeren sehe ich da weitaus mehr Gefahrenpotential. :mp5:

Pickett

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Gast germaican

Gern. Es ist zunächst nicht abwertend gemeint. Es geht in die Richtung körperliche Konstitution. Gerade ein älterer Mensch ist weniger wehrhaft gegenüber einem jüngeren Angreifer, meistens jedenfalls. Es stellt kein Problem dar ihm den Schlüssel einfach wegzunehmen.

Gruß

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