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IGNORED

Bedürfnis ohne Verbandsmitgliedschaft


Kalinke

Empfohlene Beiträge

Moin!

Bin gerade mitten im Sachkundelehrgang. Gestern erzählte unser Referend etwas interessantes und bestätigte das auf meine Nachfrage:

Muss man seit neustem nicht mehr im jeweiligen Verband sein, der bestimmte Disziplinen anbietet, sondern reicht die Teilnahme als Gastschütze um ein Bedürfnis für eine passende Waffe zu erlangen?! :00000733:

Mein konkretes Beispiel: Ich bin in einem dem DSB angegliederten Verein und möchte, ohne dort Mitglied zu sein, die BDMP Diziplin "Super Magnum" :rolleyes: schiessen. Dafür brauche ich natürlich was schnuckeliges in .50AE - DARF ICH??? Antwort: JA!

Weiss der gute Mann wovon er redet oder nicht?!

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ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht.

bei der neuen gelben und den waffen, die da drauf gehen ist das so.

zum einen gibt es die möglichkeit ( über §8 ) ein bedürfnis nachzuweisen für verbandslose schützen. zum anderen bist du ja über deinen verein in einem verband ( DSB)!

bei waffen auf die grüne und verbandszugehörigkeit wird das ganz so einfach nix werden! der DSB, bzw. einer seiner Landesverbände, stellt dir (mangels disziplin) kein bedürfnis für eine waffe in .50AE aus.

....so ich mich irre, bitte berichtigen!...

gruß alzi

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Genau das ist mein Wissenstand! Waffen auf grüner WBK nur mit Bedürfnis und Unterschrift des Verbandes, "Seit neustem" sagte der Gute, bescheinigt der Verband auch Bedürfnisse für fremde Disziplinen....

.... die bedürfnisbestätigungsabteilung dieses verbandes könnte in absehbarer zeit etwas stärker ausgelastet sein als sonst ...

... von der mitgliederaufnahme ganz zu schweigen!...

.... ich glaub da muss ich auch eintreten! ....

gruß alzi

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Genau das ist mein Wissenstand! Waffen auf grüner WBK nur mit Bedürfnis und Unterschrift des Verbandes, "Seit neustem" sagte der Gute, bescheinigt der Verband auch Bedürfnisse für fremde Disziplinen.... DAS ist Bullshit!

DU kannst dem Ordnungsamt/Deiner Waffenbehörde gegenüber Dein Bedürfnis nach §8 nachweisen.

(Ein Verband hat damit i.d.R. nix aber auch gar nix zu tun.)

Brauchsu:

- Schießnachweise für die beantragte Waffe/Disziplin (Schießbuch); je mehr, desto vieler ;-)))

- einen halbwegs aufgeschlossenen und (kundigen) Sachbearbeiter

- ggf. a bissi Überzeugungsfähigkeit

dann sollte es mit §8 flutschen.

Grüße

Iggy

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