jpdavid Posted October 28, 2008 Posted October 28, 2008 Liebe Leute, die 56 Euro die die BH laut einigen Postings hier einhebt gelten zwar für 20 Stück, ich denk aber ausser Händlern schöpft niemand diese Möglichkeit aus. Da ich im Schnäppchenbereich <500 Euro stöbere sind diese 56 Euro der Happen der mich vom Kaufen zum Nichtkaufen bringt. Darum zwei Fragen: Gibt es hier oder im IWOE Forum einen Thread, wo sich Leute für Sammelbestellungen zusammenfinden? Und ist diese Abgabe nicht ein verdeckter Zoll und somit EU rechtswidrig? Es wir ja praktisch nur bestätigt, daß in Österreich ein anderes Gesetz gilt. Diese Erkenntnis könnte man dem Verkäufer in D ja auch per Auszug aus dem Bundesgesetzblatt als PDF mitschicken. Wieso muss ich für einen unnötigen Amtsvorgang dessen Durchführung auch noch extra bezahlen? In Erwartung Eurer Tipps verbleibe ich mit bestem Dank JPD
Sniper Posted October 28, 2008 Posted October 28, 2008 Für die EU-Verbringungsgenehmigung von Waffen der Kat. B-D.
Promo Posted October 29, 2008 Posted October 29, 2008 Hallo, Die Einfuhrgenehmigung ist Verkäuferspezifisch. Wenn du einen Verkäufer hast der mind. 20 auch für andere Personen interessante Waffen verkauft dann geht das, ansonsten Sense. Wegen dem "verdeckten Zoll" - ich würde es eher als Handelshemmnis deuten. Meines Wissens geht es der Regierung aber darum um zu wissen "was denn so in Umlauf kommt". Aber du kannst ja einmal versuchen beim EU-GH eine Klage dagegen einzureichen. Gruß Georg
jpdavid Posted October 29, 2008 Author Posted October 29, 2008 Hallo,Die Einfuhrgenehmigung ist Verkäuferspezifisch. Wenn du einen Verkäufer hast der mind. 20 auch für andere Personen interessante Waffen verkauft dann geht das, ansonsten Sense. Wegen dem "verdeckten Zoll" - ich würde es eher als Handelshemmnis deuten. Meines Wissens geht es der Regierung aber darum um zu wissen "was denn so in Umlauf kommt". Aber du kannst ja einmal versuchen beim EU-GH eine Klage dagegen einzureichen. Gruß Georg Lieber Promo, meines Erachtens nach ist das dopplt gemoppelt. Denn die Meldepflicht besteht ja ohenhin, d.h. ich muss nach Kauf binnen 30 Tagen die Waffe bei einem Händler registrieren lassen. Also bleibt nur a) ein Handelshemmnis zwischen 2 EU Staaten B) eine Geldquelle für den Staat die nicht als Steuer gilt. Hat jemand Erfahrung mit einer Eu Klage? lg JPD
Promo Posted October 30, 2008 Posted October 30, 2008 Hallo, Hier hinten denke ich nicht dass dir jemand antworten wird, aber du könnntest auch im deutschen Bereich mal nachfragen. Deren Behördenabgabe sind zwar nur ~11-13€, aber sie existiert auch. Im Falle einer tatsächlich eingereichten Klage kannst du dich aber auf ein extrem langes Verfahren einstellen welches sicher länger dauern wird als bis zum nächsten Waffengesetz, und dann kann die Welt wieder vollkommen anders aussehen. Aber einen Versuch wäre es tatsächlich wert. Am ehesten an einen Anwalt wenden damit. Gruß Georg
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