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IGNORED

Munerwerb bei Reduzierstück


Gunmen67

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Hallo

Ich habe mal eine Frage an die Wissenden. Es gibt doch für Revolver, Reduzierstücke für die Trommel um das eigendliche Kaliber (in meinem Fall .357Mag) auf 6,35 oder .22 zu reduzieren. Ürsprünglich ist diese für die Jäger gedacht, wg. Fangschuß etc. blablabla.

Gibt es als Sportschütze auch den Munitionserwerb bei so einem Teil? Oder muß man sich erst einen teueren Lauf anfertigen lassen der in den Originallauf paßt, nebst Reduzierhülsen, damit es als "Kaliberwechselsystem" durchgeht ????

Interessant wären die Kaliber 6,35 und 7,65. Diese hat so gut wie kein Sportschütze.

Gruß

Gunmen67

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Fangschußgeber für 357 Mag gibt es nur in .22 l.r und 6,35. 7,65 gibts nicht,

mal nicht von Lothar Walther. Im Falle eines der erst genannten Kaliber müsstest Du versuchen einen Mun-Erwerbschein aufgrund des Besitzes eines solchen Fangschußgebers in Verbindung mit der Grundwaffe zu beantragen. Ob das bei einem Sportschützen druchgeht weiß ich nicht, aber prinzipiell müsste da Anlage 2 WaffG greifen (gleiche oder kleinere Kaliber, wie bei einem WS).

Probier es einfach ?

Svenni

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IMI,

als Jäger geht das durch, wenn ich mich nicht täusche hast Du ohnehin nen

Fallenlehrgang, stimmts ?

Du hast zwar für die fallenjagd ne 22er beantragt und auch bekommen, Du sgast aber bei Bedarf einfach, manchmal ist es gut bei der Fallenkontrolle ne Hochwildtaugliche KW dabei zu haben. Für sowas ist ein Fangschußgeber ideal. Fertig, das müsste durchgehen

Gruß Svenni

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Ich probiers, Svenni :s75: !

Ärgert mich nur, dass ich gerade vor ein paar Tagen auf meiner Behörde war!

Jetzt weiß ich nicht, wann ichs das nächste mal hin schaffe...und sowas bespricht man halt doch lieber persönlich, mit der SBine!

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IMI,

Du musst aber so einen Fangschußgeber Dein Eigen nennen.

Mitnehmen zur Behörde oder Rechnung vorlegen.

Und !! Sollte der MES schriftlich auf den FSG bezogen sein im Papier,

dann darfst Du Dich nicht mit der 6,35er KW und Mun erwischen lassen...

Wenn Du einfach nen MES für das Kal. 6,35 bekommst ohne weitere Beschränkung, sehe ich keine Probleme, wenn die 6,35er KW bei Dir in der WBK steht.

Gruß + viel Erfolg

Svenni

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Waffenrechtlich gesehen sind Fangschussgeber wie Einsteckläufe zu beurteilen.

Hinsichtlich des Munitionserwerbs gilt das gleiche wie bei WS und WL, was hier bei WO schon x-fach durchgekaut worden ist (im Prinzip keine erneute MEB erforderlich für kleinere beschussrechtlich zugelassene Kaliber aber in der Praxis leider oftmals notwendig, um Mun kaufen zu können).

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Waffenrechtlich gesehen sind Fangschussgeber wie Einsteckläufe zu beurteilen.

Hinsichtlich des Munitionserwerbs gilt das gleiche wie bei WS und WL, was hier bei WO schon x-fach durchgekaut worden ist (im Prinzip keine erneute MEB erforderlich für kleinere beschussrechtlich zugelassene Kaliber aber in der Praxis leider oftmals notwendig, um Mun kaufen zu können).

aber den fangschussgeber lasse ich mir doch nicht in meine wbk eintragen :confused:

fangschussgeber werden doch, wie du sagst, eher wie einsteckläufchen behandelt: also frei verkäuflich ab 18 jahren!

worauf begründet sich dann mein berechtigung, die für den fangschussgeber nötige munition kaufen zu dürfen? habe ich ein recht darauf, mir den fangschussgeber in die wbk eintragen zu lassen um dann die munition kaufen zu dürfen?

sbine, arbeitest du heute?

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aber den fangschussgeber lasse ich mir doch nicht in meine wbk eintragen :confused:

Doch, wenn Du Dich nach Aprilscherz weiter an Gesetze halten möchtest schon. ! :rtfm:

Einsteckläufe, Reduzierstücke, Wechselsystem usw: alles ohne "Bedürfnis" aber mit Eintrag. Anlage 2, Abschnit 2: 2.1, 2.2

Nix mit "ab 18 frei" !!!!!

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und dann muss ich mir die kleinen lothar walther einsteckläufchen wohl auch eintragen lassen, seit erstem april?!

ne! sicher nicht, denn folgendes kann man lesen:

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

gleich noch ne frage: gibts auch fangschussgeber im kaliber 9 mm kurz?

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und dann muss ich mir die kleinen lothar walther einsteckläufchen wohl auch eintragen lassen, seit erstem april?!

ne! sicher nicht, denn folgendes kann man lesen:

2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

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OK, genaugenommen geht es um den Punkt "2.a" Ich stell' mal den gesamten Text hier rein:

2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

2a. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Und ich gebe zu: Der Erwerb und Besitz von solchen Einsteckläufen scheint tatsächlich nicht eingetragen werden zu müssen. Möchte man also die zugehörige Mun erwerben, reicht im gesetzestreuen Fall der Kaufbeleg in Verbindung mit der WBK der Grundwaffe. (Erklär das mal beim Frank und Monica)

<_< Sind trotzdem nicht frei ab 18.... :glare:

Ich hatte das Spielchen mal dort durchexerziert, für eine Einsteckhülse .308 für 4mm M20. Die Mun gibt es nur, wenn das Patrönchen eingetragen ist (auf der gelben WBK, in meinem Falle) Kaufbeleg reicht nicht aus.

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Die Mun gibt es nur, wenn das Patrönchen eingetragen ist (auf der gelben WBK, in meinem Falle) Kaufbeleg reicht nicht aus.

darum hatte ich IMI ja geraten einen MES zu beantragen, und den bekommt er auch bei eingetragenem Revolver + Fangschußgeber. Ob der Fangschußgeber selbst eingetragen

ist, spielt dabei keine Rolle, da nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Svenni

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gleich noch ne frage: gibts auch fangschussgeber im kaliber 9 mm kurz?

Nee IMI, gibts nicht. Denn: bei gleichem Kaliber ist ja keine Wandung für eine

"Adapterhülse" möglich. Sowas geht nur bei kleinerem Kaliber. Für 9mm kurz bräuchtest Du einen Medusa Revolver.

Gruß Svenni

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Der Fangschussgeber ist - wie immer schon - nicht wbk-pflichtig. Für den Munitionserwerb benötigst Du allerdings eine WBK mit MEB oder einen MES.

Der Knackpunkt ist halt wie schon geschrieben der Erwerb von Munition kleineren Kalibers für eine bereits in die WBK eingetragene Grundwaffe, die aus einem Fangschussgeber verschossen werden soll. Damit dürften insbesondere Frank und Monicka ein Problem haben. :rolleyes:

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aber wenn ich mir zum 357er revolver einen fangschussgeber in 6,35 mm kaufe, habe ich einen anspruch auf die MEB in 6,35 mm, kann mir dann also für eine erbwaffe, zu welcher ich eigentlich keine MEB habe die nötige munition kaufen, stimmts?

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Genau, IMI, Du kommst da aber wieder auf ganz grässlich gesetzesunkonforme Umgehungstatbestände. Das ist doch verboten, wie svenni schon sagte, also macht das doch keiner. Braucht man sich also nicht den Kopf drüber zu zerbrechen.

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