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IGNORED

Verteidigunsschießen


Thomas74

Empfohlene Beiträge

Hallo,

hab ein bischen gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen. Lt. Kimme und Korn ist Verteidigunsschießen (oder zumindest das trainieren) für Jäger erlaubt :confused:

Verteidigungsschießen – in Deutschland steht diese Art des Waffentrainings nur vergleichsweise wenigen Menschen offen. Denn das Waffengesetz erlaubt dieses praxisorientierte Üben lediglich Jägern, Waffenschein-Inhabern und anderen zum Führen einer Waffe berechtigten Bürgern.

Link:

http://www.kimme-korn.de/baseportal/KiKo20...&artikel=46

so, jetzt bin ich mal gespannt.... :rolleyes:

Gruß,

Thomas

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Hallo,

hab ein bischen gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen. Lt. Kimme und Korn ist Verteidigunsschießen (oder zumindest das trainieren) für Jäger erlaubt :confused:

Link:

http://www.kimme-korn.de/baseportal/KiKo20...&artikel=46

so, jetzt bin ich mal gespannt.... :rolleyes:

Gruß,

Thomas

Der Jäger bekommt seine KW u.a. zum Selbstschutz, für die Nachsuche und den Fangschuss. Der Inhaber eines Jagdscheines kann an einem Lehrgang zur Verteidigung mit der KW teilnehmen. Manche Behörden sehen das etwas anderes.

Da wir auch einen solchen Kurs anbieten, haben wir neben den üblichen Behördengeschichten einfach eine Absicherung eingebaut. Wer bei uns teilnehmen möchte, der mailt mit seiner Anmeldung neben den erforderlichen Daten neben den anderen Erlaubnissen auch eine von uns vorbereitete Bescheinigung, die von seiner Behörde unterschrieben und gestempelt wird. Auf dieser Bescheinigung wird ihm die Teilnahmeerlaubnis bescheinigt. Bei jeden neuen Lehrgang benötigt er diese dann nicht mehr, da wir ihn in unserer Teilnehmerliste haben und er seinen gültigen JS/WBK vorlegen kann..

Dieses Vorgehen ist mit der für uns zuständigen Genehmigungsbehörde abgesprochen

So hat niemand Probleme, auch nicht, wenn einmal eine Behörde oder ein übel wollender Mitbürger meint, seinen Frust ausleben zu müssen.

Leider ist Verteidigungsschiessen eine Angelegenheit, bei der alle sofort "Alarm, Alarm!!" schreien und man sich nicht genug absichern kann. Die Zuverlässigkeit ist bei diesen Dingen sehr schnell in Gefahr. Warum wissen allein die Götter, aber die haben es im Gesetz verankert als ganz großes böses Ding.

Wenn mehr Infos gewünscht werden, per PN.

Im Rhein/Main-Gebiet ist im September ein Kurs geplant und in Vorbereitung.

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Der Jäger bekommt seine KW u.a. zum Selbstschutz, für die Nachsuche und den Fangschuss. Der Inhaber eines Jagdscheines kann an einem Lehrgang zur Verteidigung mit der KW teilnehmen. Manche Behörden sehen das etwas anderes.

Da wir auch einen solchen Kurs anbieten, haben wir neben den üblichen Behördengeschichten einfach eine Absicherung eingebaut. Wer bei uns teilnehmen möchte, der mailt mit seiner Anmeldung neben den erforderlichen Daten neben den anderen Erlaubnissen auch eine von uns vorbereitete Bescheinigung, die von seiner Behörde unterschrieben und gestempelt wird. Auf dieser Bescheinigung wird ihm die Teilnahmeerlaubnis bescheinigt. Bei jeden neuen Lehrgang benötigt er diese dann nicht mehr, da wir ihn in unserer Teilnehmerliste haben und er seinen gültigen JS/WBK vorlegen kann..

Dieses Vorgehen ist mit der für uns zuständigen Genehmigungsbehörde abgesprochen

So hat niemand Probleme, auch nicht, wenn einmal eine Behörde oder ein übel wollender Mitbürger meint, seinen Frust ausleben zu müssen.

Leider ist Verteidigungsschiessen eine Angelegenheit, bei der alle sofort "Alarm, Alarm!!" schreien und man sich nicht genug absichern kann. Die Zuverlässigkeit ist bei diesen Dingen sehr schnell in Gefahr. Warum wissen allein die Götter, aber die haben es im Gesetz verankert als ganz großes böses Ding.

Wenn mehr Infos gewünscht werden, per PN.

Im Rhein/Main-Gebiet ist im September ein Kurs geplant und in Vorbereitung.

Das habe ich letztens gesucht! Steht das irgendwo im Gesetz? Also das die KW für Jäger auch zur Verteidigung genehmigt wird?

Gruss David

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indirekt findet man das in der AWaffV

der Jäger benötigt demnach eine Ausnahmeerlaubnis nach § 23 Abs. 2 AWaffV

für die Erteilung gelten die gleichen Kriterien wie für "normale" Waffenscheininhaber aus § 19 "gefährdete Personen"

da Jäger zumindest unter der Tätigkeit der Jagd offensichtlich dazu gehören und eine Schusswaffe geeignet ist, sehe

ich kein Problem in der Erteilung einer solchen Erlaubnis.

selbsverteigung gegen gefährliche Tiere gehört sicher dazu...also auch evtl. Schiesskino ect. Angebote mit gährlichen Steckdosenträgern u.a.

bleibt aber eine "kann" Bestimmung...

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indirekt findet man das in der AWaffV

der Jäger benötigt demnach eine Ausnahmeerlaubnis nach § 23 Abs. 2 AWaffV

für die Erteilung gelten die gleichen Kriterien wie für "normale" Waffenscheininhaber aus § 19 "gefährdete Personen"

da Jäger zumindest unter der Tätigkeit der Jagd offensichtlich dazu gehören und eine Schusswaffe geeignet ist, sehe

ich kein Problem in der Erteilung einer solchen Erlaubnis.

selbsverteigung gegen gefährliche Tiere gehört sicher dazu...also auch evtl. Schiesskino ect. Angebote mit gährlichen Steckdosenträgern u.a.

bleibt aber eine "kann" Bestimmung...

Auf den Punkt gebracht. Deswegen müssen wir auch allen Problemen aus dem Weg geheen und von den Teilnehmern die Bescheinigung verlangen. Anders spielt unsere Behörde, der Standbetreiber und... nicht mit. Aber es geht. Wir haben die Bescheinigung vorbereitet und bisher hatte kein Interessent Probleme. Eben wegen § 23 AWaffV.

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Seht es mir bitte nach, dass ich es nicht nachgelesen habe, aber war bzw. ist es nicht so:

Altes Recht: Verteidigungsschießen nur erlaubt nach Genehmigung für Waffenschein- und Jagdscheininhaber (=> Jäger möglich, Sportschützen nein).

neues Recht: Verteidigungsschießen nur erlaubt nach Genehmigung für Besitzer einer WBK für Kurzwaffen (=> Jäger möglich, Sportschützen theoretisch auch).

bye knight

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Seht es mir bitte nach, dass ich es nicht nachgelesen habe, aber war bzw. ist es nicht so:

Altes Recht: Verteidigungsschießen nur erlaubt nach Genehmigung für Waffenschein- und Jagdscheininhaber (=> Jäger möglich, Sportschützen nein).

neues Recht: Verteidigungsschießen nur erlaubt nach Genehmigung für Besitzer einer WBK für Kurzwaffen (=> Jäger möglich, Sportschützen theoretisch auch).

bye knight

Hat mit neuem Rechtnichts zu tun, war schon immer so. WENN die Behörde zustimmt, alles kein Problem, egal für wen. Bei Jägern, die die KW u.a. zum Forstschutz, NAchsuche und Fangschuss erhalten, ist eine Ausbildung im "Selbstverteidigung mit der Kurzwaffe" relativ problemlos möglich. Diese Dinge beinhalten ja den Selbstschutz im Revier.

Normalerweise !! ist SV-Schießen nur für WS-Inhaber erlaubt (und nach § 55 WaffG).

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allerdings wird man als sportschütze wahrscheinlich keine genehmigung (und dazu auch noch eine genehmigung von der behörde) bekommen, da die waffe ja nicht in erster linie zum verteidigungsschießen da ist, sondern zum ausüben des sport. ich glaube kaum, dass da ein sb mitspielen wird (wenn doch, nehme ich alles zurück).

grüße

K-D-W

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Sportschützen theoretisch auch

Normal Nein...

die Person muss eine Gefährdung nach § 19 WaffG nachweisen bzw. glaubhaft machen.

eine gefährdete Person, die so gefährdet ist das evtl. die Waffenbesitzkarte allein ausreicht um die Gefahr abzuwenden.

das kann natürlich auch ein Sportschütze sein...eher jedoch Personen deren Antrag auf Waffenschein abgelehnt worden ist, jedoch eine WBK zuerkannt wurde, weil diese im "dann speziellen Einzelfall" ausreicht.

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Normal Nein...

die Person muss eine Gefährdung nach § 19 WaffG nachweisen bzw. glaubhaft machen.

eine gefährdete Person, die so gefährdet ist das evtl. die Waffenbesitzkarte allein ausreicht um die Gefahr abzuwenden.

das kann natürlich auch ein Sportschütze sein...eher jedoch Personen deren Antrag auf Waffenschein abgelehnt worden ist, jedoch eine WBK zuerkannt wurde, weil diese im "dann speziellen Einzelfall" ausreicht.

Stimmt, aber es kommen noch Personen nach § 55 WaffG hinzu sowie Leute, die einen WS beantragt haben, ihn aber erst bekommen, wenn sie den Nachweis einer solchen Ausbildung erbracht haben. Dann stellt die Behörde auch eine solche Bescheinigung aus.

Aber der Normalfall ist: Sportschützen dürfen keine SV-Kurse besuchen, eben so wenig wie WBK-Inhaber aus anderen Gründen, z.B. Erben oder Sammler.

Bei Angehörigen der in § 55 aufgeführten Behörden genügt dann eine (nicht vom Mitarbeiter) ausgestellte Bescheinigung die die Teilnahme ermöglicht. Im Normalfall ist dies das für die Behörde zuständige Ministerium.

Fazit: Ausnahmefälle

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zustimm...

für nen Sammler würde ich die Möglichkeit jedoch sehen eine Genehmigung zu bekommen.

Da es dort ja entsprechende gibt, die eine recht reichhaltige Sammlung haben und diese auch gern zeigen und evtl. bekannt sind...

aka "Ausnahmefälle"

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zustimm...

für nen Sammler würde ich die Möglichkeit jedoch sehen eine Genehmigung zu bekommen.

Da es dort ja entsprechende gibt, die eine recht reichhaltige Sammlung haben und diese auch gern zeigen und evtl. bekannt sind...

aka "Ausnahmefälle"

Dann müssten, würde man diesem an sich logischen Gedankengang folgen, eigentlich auch Waffenhändler einen bekommen, insbesondere die, welche regelmäßig Ausstellungen/Messen bestücken oder Vorführungen machen.

Aber gerade denen hat man, zumindest im Bereich Südhessen, gerade die WS entzogen, zumindest nach Aussage einiger Betroffener.

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eigentlich auch Waffenhändler

wenn diese in ihren Geschäftsräumen eine Schusswaffe führen, kann wohl keine Behörde etwas dagegen haben.

Ergo könnten sie daraus ableiten das sie unter der Ausübung ihres Berufs wesentlich mehr gefährdet sind als die Allgemeinheit, ...zwar keinen Waffenschein für den Discounter um die Ecke bekommen aber dennoch unter diesen legalen Umständen in die Situation der SV kommen können.

die Argumentation dazu müsste wohl auf die rechtliche Situation ausgelegt werden...also Erlernung und Weiterbildung von/in Notwehr, welche ja auch zu so einem Kursus gehört.

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wenn diese in ihren Geschäftsräumen eine Schusswaffe führen, kann wohl keine Behörde etwas dagegen haben.

Ergo könnten sie daraus ableiten das sie unter der Ausübung ihres Berufs wesentlich mehr gefährdet sind als die Allgemeinheit, ...zwar keinen Waffenschein für den Discounter um die Ecke bekommen aber dennoch unter diesen legalen Umständen in die Situation der SV kommen können.

die Argumentation dazu müsste wohl auf die rechtliche Situation ausgelegt werden...also Erlernung und Weiterbildung von/in Notwehr, welche ja auch zu so einem Kursus gehört.

nachvollziehbar - für uns. Aber ein SB wird da wohl sehr selten drauf anspringen.

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zustimm...

für nen Sammler würde ich die Möglichkeit jedoch sehen eine Genehmigung zu bekommen.

Da es dort ja entsprechende gibt, die eine recht reichhaltige Sammlung haben und diese auch gern zeigen und evtl. bekannt sind...

aka "Ausnahmefälle"

wenn man sammler ist, mit einer großen sammlung, kann man dann nicht sowieso einen ws beantragen, gerade wenn man die waffen desöfteren zur schau stellt ?? und mit ws müsste doch dann ein kurs in ordnung gehen - oder irre ich mich da ??

grüße

K-D-W

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wenn man sammler ist, mit einer großen sammlung, kann man dann nicht sowieso einen ws beantragen, gerade wenn man die waffen desöfteren zur schau stellt ?? und mit ws müsste doch dann ein kurs in ordnung gehen - oder irre ich mich da ??

grüße

K-D-W

siehe Beitag 12.

Am 24.08. findet eine Ausstellung "Schützenwaffen aus 3- Jahrhunderten" (200 bis 250 Exponate)im Schützenhaus der SG Sprendlingen statt. Frag da mal die Aussteller, wer einen WS hat.

Infos. www.sg Sprendlingen.de

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siehe Beitag 12.

Am 24.08. findet eine Ausstellung "Schützenwaffen aus 3- Jahrhunderten" (200 bis 250 Exponate)im Schützenhaus der SG Sprendlingen statt. Frag da mal die Aussteller, wer einen WS hat.

Infos. www.sg Sprendlingen.de

weiss ich nicht und ich werde auch nicht dahin kommen, um einen zu fragen, aber ich schätze mal, dass bei bestimmten sammlern mit großen sammlungen das interesse des staates ist, dass diese waffe nicht illegal unters volk kommen und die sammler daher unter umständen einen ws bekommen könnten. gut auch wenn in süfhessen die ws entzogen wurden, süfhessen ist aber noch lange nicht ganz deutschland, wer weiss, wie es wo anders aussieht.

grüße

K-D-W

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weiss ich nicht und ich werde auch nicht dahin kommen, um einen zu fragen, aber ich schätze mal, dass bei bestimmten sammlern mit großen sammlungen das interesse des staates ist, dass diese waffe nicht illegal unters volk kommen und die sammler daher unter umständen einen ws bekommen könnten. gut auch wenn in süfhessen die ws entzogen wurden, süfhessen ist aber noch lange nicht ganz deutschland, wer weiss, wie es wo anders aussieht.

grüße

K-D-W

Stimmt alles! Aber der Sammler, auch größerer und wertvollerer Sammlungen wird entsprechende Auflagen bei der Aufbewahrung erhalten. Dann kann nichts wegkommen. Transportieren (so eine Begründung bei einer Ablehnung) muss er ja nicht publik machen, also weiß es keiner. Wenn er dann noch die Transportvorschriften beachtet, alles ok. Also kein WS wegen überdurchschnittlicher Gefährdung begründbar.

Wie es in anderen Teilen der Republik gesehen wird ist unerheblich, solange hier gewohnt wird und die entsprechende Behörde nicht von Seiten der Landesregierung eingenordet wird. Außerdem ist es offensichtlich toll, etwas immer anders als alle anderen zu machen, besonders wenn man damit jede Menge anständige Leute treffen kann. Da fällt`s leichter, weil weniger Widerstand kommt.

Ich bin mal gespannt, wer von den Interessenten am Schießen mit KW die Bescheinigung von seiner Behörde nicht oder nur mit Schwierigkeiten (und aus welchen Gründen) bekommt. Werden es dann ja sehen bzw. erfahren.

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  • 4 Wochen später...
hat jemand erfahrungen mit der erlangung einer solchen erlaubnis? Bin auch jäger und würde gerne an einem solchen kurs teilnehmen.

Habe jetzt einige Nachfragen gestartet, die von mir angefragten SB`s (unterschiedliche Bundesländer) sahen darin bei Inhabern eines Jagdscheines keine Probleme. Im Gegenteil, einige halten solche Lehrgänge eigentlich für zwingend, da die KW ja geführt wird. Wie die KW-Ausbildung für Jäger normalerweise aussieht, ist ja bekannt.

Waren jetzt übrigens in anderen Jagdforen nicht nur interessante Artikel drüber, sondern u.a. auch ein kleines Video, wo drei Jäger bei der Nachsuche von einer Sau angenommen werden. Mit LW war da gar nichts: Abstand zu gering und die Jungs am stolpern am Hang. Dann wurde geschossen nach dem Motto Augen zu und durch. Ohne zu berücksichtigen, dass ein anderer Jäger "ungünstig" stand. Der ging dann noch mit der Sau den Hang runter.

Da ich selbst kein Jäger bin, haben mich die Ausführungen de Jäger zu dem Thema doch teilweise sehr überrascht. Sowohl positiv als auch negativ, was den Realitätsbezug angeht. Manchmal frage ich mich, wovon einige Nachts träumen. Offensichtlich herrscht noch weit verbreitet die Meinung, die Ausbildung mit der KW während der Jagdprüfung und anschließend alle xx Jahre mal 5 Schuss aus 25 m seien wirklich ausreichend.

Offensichtlich sehen aber immer mehr Jäger den Sinn einer effektiven und realistischen KW-Ausbildung ein. Bin nur mal gespannt, wie es mit den Behördenbescheinigungen der Leute aus WO aussieht, die mitmachen wollten. Die Inhalte sind mittlerweile sogar explizit von der Behörde genehmigt worden. Ist doch schon mal was und zeigt, dass, wenn die Begründungen stimmen, die SB`s auch einfach nur ihre Arbeit machen.

Ausnahmen bestätigen diese Regel nur immer wieder mal.

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Habe jetzt einige Nachfragen gestartet, die von mir angefragten SB`s (unterschiedliche Bundesländer) sahen darin bei Inhabern eines Jagdscheines keine Probleme. Im Gegenteil, einige halten solche Lehrgänge eigentlich für zwingend, da die KW ja geführt wird. Wie die KW-Ausbildung für Jäger normalerweise aussieht, ist ja bekannt.

...

Offensichtlich sehen aber immer mehr Jäger den Sinn einer effektiven und realistischen KW-Ausbildung ein. Bin nur mal gespannt, wie es mit den Behördenbescheinigungen der Leute aus WO aussieht, die mitmachen wollten. Die Inhalte sind mittlerweile sogar explizit von der Behörde genehmigt worden. Ist doch schon mal was und zeigt, dass, wenn die Begründungen stimmen, die SB`s auch einfach nur ihre Arbeit machen.

Ausnahmen bestätigen diese Regel nur immer wieder mal.

Habe ich früher einmal versucht.

NRW: abgelehnt ohne eigenes Revier

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Habe ich früher einmal versucht.

NRW: abgelehnt ohne eigenes Revier

Das ist mir unverständlich, denn an der Eigenschaft "Jäger" mit Jagdschein ändert sich ja nichts, außerdem kann kein SB beurteilen, ob und wo man als Jagdgast oder Mitbenutzer eines Revieres die Jagd ausübt. Würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren.

Davon abgesehen, es steht nirgends im Gesetz, dass ein Jäger, der einen solchen Kurs machen möchte, eine Behörenbescheinigung benötigt. Er wird nach dem Lehrgang den Behörden mit Personaldaten gemeldet, wie das Gesetz es vorschreibt. Wenn die dann Fragen haben, sollen sie fragen.

Bei weiteren Fragen PN.

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Dann müssten, würde man diesem an sich logischen Gedankengang folgen, eigentlich auch Waffenhändler einen bekommen, insbesondere die, welche regelmäßig Ausstellungen/Messen bestücken oder Vorführungen machen.

Aber gerade denen hat man, zumindest im Bereich Südhessen, gerade die WS entzogen, zumindest nach Aussage einiger Betroffener.

Nicht jeder Waffenhändler, aber u.U. bestimmte. Ein Verfahren ist z.Zt. vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.

Carcano

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Das stimmt. Aber bei den Jägern besteht nachmeinen Erfahrungen jetzt mit dem Lehrgang, erheblicher Klärungsbedarf. Viele meinen, sie dürfen nicht an "sowas" teilnehmen, nutzen dann aber Gelegenheiten im Urlaub. Wo auch immer.

Meine Nachfragen bei verschiedenen Behörden haben ergeben, das bisher keine angefragte mit dem Thema KW-Lehrgang nach § 22 WaffG für Jäger Probleme hatte. Zumindest nicht am Telefon.

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Das stimmt. Aber bei den Jägern besteht nachmeinen Erfahrungen jetzt mit dem Lehrgang, erheblicher Klärungsbedarf. Viele meinen, sie dürfen nicht an "sowas" teilnehmen, nutzen dann aber Gelegenheiten im Urlaub. Wo auch immer.

Bei dem Bohei der hierzulande um das Thema gemacht wird kann man sich ja auch fragen, ob der Deutsche Staat überhaupt wissen muss, dass man an so einem Kurs teilgenommen hat.

bye knight

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