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IGNORED

.22 ohne Waffe, mit §27


disco1369

Empfohlene Beiträge

Ich hab mal eine Frage, ich schieße nun schon seit einiger Zeit mit der KK-Vereinspistole und Sperre natürlich nach jedem Schießen die Restmunition in meinen Spind.

Da ich in nächster Zeit auch den WL,VL und den Böllerschein machen werde und somit der .357 Revolver in der Prioritätenliste über der KK-Sportpistole steht (kann ich ja noch ein wenig die Vereinsplempe nehmen),

Stellt sich mir folgende Frage: Dass ich keine KK-Mun kaufen kann ist klar, aber sehe ich das richtig, dass ich zwar wenns mir Spaß macht .50 BMG stopfen, und in D-Land herumkutschieren darf, die KK-Munition aber immer noch im Verein lassen muss? (weil ich ja schlecht behaupten kann dass die selbstgeladen ist!) oder hab ich nen Denkfehler?

PS: suche Hartmetall - Matritze .22lfb :rolleyes:

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Stellt sich mir folgende Frage: Dass ich keine KK-Mun kaufen kann ist klar, aber sehe ich das richtig, dass ich zwar wenns mir Spaß macht .50 BMG stopfen, und in D-Land herumkutschieren darf, die KK-Munition aber immer noch im Verein lassen muss? (weil ich ja schlecht behaupten kann dass die selbstgeladen ist!) oder hab ich nen Denkfehler?

Nö, kein Denkfehler. Du siehst das genau so wie unsere Gesetze.

Gruß,

Grayson

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Die Formulierung für den Erwerb und Besitz von Munition bei Wiederladern ist so komisch, daß man mit spitzer Feder sogar herauslesen kann, daß Wiederlader jede Art Munition kaufen können.

Ausnahmsweise mal eine teleologische Überlegung: Was ist beabsichtigt ?

Der WL soll frei bestimmen dürfen, was er lädt. So kann er z.B. für die Waffe des Kumpels eine ideale Ladung konstruieren. Dann muss er die Munition auch besitzen dürfen. Und Erwerb und Besitz bei Munition ist ja in der Praxis in einer Erlaubnis (Munitionserwerbsschein oder Munitionserwerbserlaubnis in WBK) zusammengefasst.

Da man die Randfeuer-Patronen nicht wiederladen kann, erübrigt sich diese Gehirnakrobatik für die entsprechenden Kaliber. Hier gibt es eine Einschränkung, die sich nicht aus der "Gefährlichkeit" der Patrone ergibt, sondern aus reiner Technik.

Nicht alle Regelungen im Waffengesetz machen unter diesem Aspekt (Gefahr) Sinn. Denk an das Taschenschlösschen, da wird die Allgemeinheit vor dem Schützen bewahrt, nicht das Eigentum des Schützen vor Diebstahl.

Warum sind Vorderschaftsrepetierflinten gefährlicher (deliktrelevanter) als SL-Flinten ? Auf Vor- und Nachteile von Schäftung braucht man gar nicht erst einzugehen. Wieso ist ein Wechsellauf zu einer 9mm Para- AR-15 in .223 OK, umgekehrt aber nicht. Die .223 ist doch leistungsfähiger ? Wieso wird eine Waffe Böse, die genauso aussieht wie die Ausrüstung von Freund und Helfer. Wieso darf man als 18 Jähriger Soldat mit Voll-Auto Waffen schießen, und als 19-Jähriger Sportschütze noch nicht mal mit KK ?

Beim Umgang mit Gesetzen ist erstmal gesunder Menschenverstand an der Garderobe abzugeben. Es zählt nur noch Logik und Semantik.

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...Es zählt nur noch Logik (???) und Semantik.

Hä? Wie meinen? WaffG und Logik? Habe ich da irgendwas verpasst? ;)

Sorry, aber es gibt für mich irgendwie reichlich Gründe, anzunehmen dass sich WaffG und Logik per se ausschließen :))

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Da man die Randfeuer-Patronen nicht wiederladen kann, erübrigt sich diese Gehirnakrobatik für die entsprechenden Kaliber. Hier gibt es eine Einschränkung, die sich nicht aus der "Gefährlichkeit" der Patrone ergibt, sondern aus reiner Technik.

Ich glaube nicht, daß es einen § gibt, der das Wiederladen von Randfeuerpatronen verbietet. Dies ist sehr wohl möglich, aber ungleich aufwändiger als das Laden von Zentralfeuerpatronen. Es wurde in früheren Zeiten praktiziert, als die Zentralfeuerpatronen noch in der Entwicklung steckten.

Gruß Hägar

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Wieso darf man als 18 Jähriger Soldat mit Voll-Auto Waffen schießen, und als 19-Jähriger Sportschütze noch nicht mal mit KK ?

Wieso darf man als 19-jähriger Sportschütze kein KK schießen?

Der Vergleich hinkt.

Deine Intention verstehe ich aber, und stimme dir zu.

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