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IGNORED

neues Waffengesetz


Valdez

Empfohlene Beiträge

War heute auf der Hegeschau, da wurde von unserem SB vom Ordnungsamt ein Vortrag zum neuen Waffengesetz ab 1.4.2008

referiert.

Und Da kam - mir stockte schlagartig die Atmung: Kurzwaffen für Zentralfeurezündung kleiner 6,3mm und Vorderschaftrepetierflinten Gesamtlänge kürzer 95cm oder Lauflänge kürzer 45cm sollen abgegeben werden, und werden ENTSCHÄDIGUNGSLOS eingezogen. - Waffen die genehmigt wurden und ordnungsgemäß eingetragen sind.

Kann das sein? Ist sowas rechtens ? Oder heist es willkommen in der DDR !

Danke für die Antworten !

Gruß Südwest

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War heute auf der Hegeschau, da wurde von unserem SB vom Ordnungsamt ein Vortrag zum neuen Waffengesetz ab 1.4.2008

referiert.

Und Da kam - mir stockte schlagartig die Atmung: Kurzwaffen für Zentralfeurezündung kleiner 6,3mm und Vorderschaftrepetierflinten Gesamtlänge kürzer 95cm oder Lauflänge kürzer 45cm sollen abgegeben werden, und werden ENTSCHÄDIGUNGSLOS eingezogen. - Waffen die genehmigt wurden und ordnungsgemäß eingetragen sind.

Kann das sein? Ist sowas rechtens ? Oder heist es willkommen in der DDR !

Danke für die Antworten !

Gruß Südwest

So leid es mir für dich tut, solltest du betroffen sein.......... im Angesicht einer Verfassungsklage wäre das eine Steilvorlage.

Gruß,

Thomas

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Gast We are Borg

Wer betroffen ist soll vor Gericht klagen, oder seine Waffen abgeben und fürderhin weder hier noch sonstwo rumklagen! :rolleyes:

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Vorderschaftrepetierflinten Gesamtlänge kürzer 95cm oder Lauflänge kürzer 45cm sollen abgegeben werden, und werden ENTSCHÄDIGUNGSLOS eingezogen.

Gruß Südwest

Stimmt so nicht ganz.....man kann die Waffen auch einem Berechtigten (wenn man einen findet) überlassen, Unbrauchbar machen oder das Verbotsmerkmal beseitigen (z.B. längerer Lauf) ..... Zeit hat man laut Aussage meines Sachbearbeiters bis zum 31.10.08

Gruß

Hunter

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Die Linken :kotz::bud: :bud: :bud::kotz:

Ich bin zwar weder "links noch rechts"..... aber ich glaube nicht das sich unter rechten oder sonstigen Parteien etwas im "D-WaffG" verbessern würde... das liegt an der allgemeinen Einstellung der Bevölkerung, nur ein äusserst geringer Teil interessiert sich für Waffen, den Rest erledigen die Medien (Positive Berichte im Zusammenhang mit Waffen sind selten) daher bringt eine Anti-Waffenhaltung der Parteien Stimmen....und nur das zählt!

Gruß

Hunter

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Hatten eben auf dem Schießstand auch das Thema mit der Vorderschaftrepetierflinte.

Keiner wußte wie die 45cm für den Lauf gemessen werden

a) die Gesamtlänge des Laufes incl.das Stück zur verriegelung ?

B) das Maß von Hinterkante Patronenlager bis Vorderkante Mündung?

Einer hatte eine Remington vor 2 Jahren beim Händler gekauft und die hatte gerade mal 85cm im Orginalzustand.

Wenn es der Gesetzgeber es immer ganz genau machen will, müßte es doch irgendwo im Gesetz oder einer Verordnung stehen.

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[quote name='südwest' date='12.04.2008 - 18:14' post='914358']
War heute auf der Hegeschau, da wurde von unserem SB vom Ordnungsamt ein Vortrag zum neuen Waffengesetz ab 1.4.2008
referiert.
 Und Da kam - mir stockte schlagartig die Atmung: Kurzwaffen für Zentralfeurezündung kleiner 6,3mm und Vorderschaftrepetierflinten Gesamtlänge kürzer 95cm oder Lauflänge kürzer 45cm sollen abgegeben werden, und werden ENTSCHÄDIGUNGSLOS eingezogen.  - Waffen die genehmigt wurden und ordnungsgemäß eingetragen sind. 

Kann das sein? Ist sowas rechtens ?  Oder heist es willkommen in der DDR !

Danke für die Antworten !


Gruß Südwest
[/quote]

Ich glaube es heißt willkommen in der DDR.Onlinedurchsuchung,Telefonabhörung u. Speicherung erinnert an die Stasi.Alles natürlich wegen der bösen Terroristen.Was für mich nur vorgeschoben ist um uns komplett zu überwachen.Jetzt kommt noch Enteignung dazu.Wer will mir hier mal erklären was Demokratie heißt?Ein Freund von mir sagte mir mal das eine Demokratie nicht gleichzeitig auch ein Rechtsstaat sein muß.Ich glaube er hat Recht.Aber Glaube heißt nicht wissen.Oder soll es heißen,ich glaube wir wissen es.

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Bin nicht betroffen aber einziehen ohne Entschädigung? Hallo was soll das ! Rechtsstaat ade.

Rechtsstaatlichkeit hat noch lange nix mit Gerechtigkeit zu tun, denn wäre es anders, würde man auch den Rechtsstaat ganz schnell verbieten!!

Gruss Knollo68

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... und werden ENTSCHÄDIGUNGSLOS eingezogen. - Waffen die genehmigt wurden und ordnungsgemäß eingetragen sind.

Kann das sein? Ist sowas rechtens ? Oder heist es willkommen in der DDR !

Das war bei den 2002 verbotenen Gegenständen nicht anders. Da warens halt nur keine Schusswaffen, sondern diverse Messer. Entschädigungen gabs da auch keine.

Und es gibt durchaus OTFs, die preislich im hohen 3stelligen Eurobereich liegen...

Kilian

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Falsch.

Jeder (unbescholtene) Bürger hat 2002 für seine nun verbotenen Gegenstände problem- und kostenlos eine BKA-Ausnahmegenehmigung erhalten. Ich habe auch eine. :heuldoch:

Ich hab Interessanterweise keine bekommen. Die meisten Messersammler die ich kenne auch nicht.

Die gibts laut Aussage BKA nur für bestehende kulturhistorisch bedeutsame Sammlungen, wenn was zugekauft werden soll.

Kilian

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Falsch.

Jeder (unbescholtene) Bürger hat 2002 für seine nun verbotenen Gegenstände problem- und kostenlos eine BKA-Ausnahmegenehmigung erhalten. Ich habe auch eine. :heuldoch:

Meinst Du damit vielleicht den Stoßdolch, den man, soweit ich weiß als Jäger oder Kürschner besitzen darf?

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Nein. Für ein ordinäres 12-DM-Springmesser im Military-Look. Armseliges Ding, recht stumpf - aber verbotener Gegenstand.

War aber das erste Messer, das ich mir damals für Westgeld gekauft hatte. Ich fand damals die Technik des "Klinge-springt-nach-vorne-raus" so toll.

Habe in den Antrag auf Ausnahmegenehmigung reingeschrieben, dass ich aber über die Gebühren vor Vollzug des Verwaltungsaktes informiert werden möchte, war aber kostenlos.

:00000733:

Jetzt liegt dieses "hochgefährliche" Messer im Stufe-2-Safe.

Das Ding wäre nicht mal durch einen Skianzug durchgekommen, ohne dass die Klinge von selber wieder einfährt :peinlich:

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Für meine beiden Balisongs habe ich auch problem- und kostenlos die Ausnahmegenehmigung bekommen.

Ich vermute, der Hinweis, daß ich als WBK- Inhaber auch über die entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten verfüge war der Genehmigung nicht hinderlich. :gutidee:

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