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IGNORED

Ärgern über eGun


Gast

Empfohlene Beiträge

Folgender Sachverhalt: Ich habe einen Artikel in eGun eingestellt, mit einem günstigen Mindestgebot, zusätzlich mit der "Sofort-Kaufen" Option zu einem angemessenen Preis.

Am ersten Tage wurde die Auktion durch "Sofort-Kaufen" beendet. Der Käufer hat dann später eGun mitgeteilt, dass er versehentlich gekauft habe, eigentlich wollte er nur ein Gebot abgeben.

Ich bekam dann eine Mail von eGun mit der Mitteilung, dass man den Kauf storniert habe und mir die Verkaufsbegühren gutschreibe.

Allerdings war meine Auktion weiterhin beendet. Ich habe dann eGun gebeten, mir auch die Einstellgebühren gutzuschreiben, da schließlich eGun den Verkauf storniert hat, ohne mich zu fragen, und ich, um den Artikel zu verkaufen, diesen ja wieder neu einstellen müsse.

Ich bekam dann von eGun die lapidare Mitteilung, dass Einstellgebühren nicht erstattet werden, da sie angefallen seien.

So muss ich nun, um meinen Artikel zu verkaufen, doppelte Einstellgebühren zahlen.

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es gibt aber im Moment KEINE ALTERNATIVE!

und was ist mit den kleinanzeigen in visier, caliber, dwj, swm usw.? m.e. sind die eine sehr gute alternative zu sofortkauf-auktionen in egun!!

internet ist nicht alles im leben.....

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mein juristisches wissen ist sehr begrenzt, aber nur folgende frage: zwar kann der käufer den kauf rückgängig machen (anfechten wegen irrtum), aber haftet er nicht für den "vertrauensschaden" den er dem verkäufer angerichtet hat? sprich: verkauf das gute stück nochmal und fordere den eventuellen schaden (=differenz zum sofortverkaufspreis). hast du ne rechtsschutzversicherung - dort kriegt man meist vorab eine auskunft, ob so ein einfach gelagerter fall? lohnt es sich überhaupt über die schadenshöhe zu reden?

ich weiss nicht, inwieweit man das über agb abwälzen kann, aber wenn die auktion beendet ist und egun läßt den käufer raus (die sind doch nur vermittler - käufer und verkäufer sind andere), haften die dann nicht für schäden? schließlich ist der kauf ja mit drücken auf die taste "sofortkauf" zu stande gekommen...

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Hallo Wotan,

ich halte es zwar nach Deiner Beschreibung selbst für sehr unwahrscheinlich, aber ist es möglich, dass es sich um ein Missverständnis handelt?

Die Argumentation seitens egun ist doch Mumpitz, das können die doch nicht ernst meinen?

Gruß Wenemar

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Leider kein Missverständnis, hier der Schriftverkehr:

> > -----Ursprüngliche Nachricht-----

> > Von: xxxxxxxxxx

> >

> > An: mailto:webmaster@egun.de

> > Betreff: Gebotslöschung

> >

> > Hallo und guten Tag,

> > vor 5 Minuten ist leider ein Missgeschick passiert.

> > Bei der Auktion xxxxx drückte mein Sohn

> > versehentlich auf die Option Sofortkauf.

> > Das sollte nicht sein, er wollte nur auf den einstiegspreis bieten.

> > Bitte machen Sie den Sofortkauf rückgängig. Den Verkäufer xxxx werde

> > ich auch benachrichtigen.

> >

> > Viele grüße

-----------------------------

> "eGun-webmaster" <mailto:webmaster@egun.de> schrieb:

> > Hallo,

> >

> > wir haben dem Verkäufer die Verkaufsprovision erstattet.

> >

> > Mit freundlichen Grüßen

> > Ihr eGun - Team

-----------------

>

> An: eGun-webmaster

> Betreff: Re: AW: Gebotslöschung

>

> eGun-Auktion xxxxxxxx

>

> Sehr geehrte Damen und Herren,

>

> nachdem der Käufer seinen Kauf zurückgezogen hat und mir von Ihnen die

> Verkaufsprovision gutgeschrieben wurde, finde ich die Auktion immer noch

> als beendet.

>

> In meiner Kontoaufstellung finde ich jedoch die Einstellgebühren als offenen

> Posten.

>

> Bitte stellen Sie die Auktion mit dem ursprünglich von mir festgelegten

> Endtermin wieder ein, da ich nicht bereit bin, die Einstellgebühren doppelt

> zu zahlen.

>

> Frdl. Grüße

------------------------------

"eGun-webmaster" <mailto:webmaster@egun.de> schrieb:

> Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

>

> Einstellgebühren werden nicht erstattet. Diese Leistung wurde in Anspruch

> genommen.

>

> Mit freundlichen Grüßen

> Ihr eGun - Team

--------------------

>

> An: eGun-webmaster

> Betreff: Re: AW: Gebotslöschung

>

> eGun-Auktion xxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

das ist nicht seriös, da ich für den Abbruch der Auktion nicht verantwortlich bin.

Die Auktion wurde mit "Sofort-Kaufen" beendet, der Käufer hat danach mit Ihrer Genehmigung seinen Kauf storniert, da er nach seinen Angaben irrtümlich gekauft habe.

Daher gehe ich weiter davon aus, dass ich die Einstellgebühren nicht zu zahlen habe und bitte um Ihre Überprüfung der für mich sehr ärgerlichen Angelegenheit.

Frdl. Grüße

Diese Mail wurde nicht mehr beantwortet.

Ich finde das Verhalten von eGun einfach unverschämt.

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Auch wenn es finanziell belanglos ist.

ES IST SUPER-ÄRGERLICH !

Habe den Thread nur aus Langeweile und verhaltenem Interesse angeklickt. Beim Mitlesen wurde ich wirklich zunehmend sauer. Kann gut verstehen, daß Du Dich ärgerst.

Ging mir genauso. Ich hatte schon des öfteren Ärger mit den Eigenmächtigkeiten von Egun. Sobald eine Alternative da ist, bin ich von diesem Verein weg. Was anderes kann man nicht machen und das was man machen könnte, ist zu teuer.

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EGUN: Ich bin weg.

Die ganze Geschichte ist zu lang, aber ein „Guter" eGun Verkäufer hat in mehreren Auktionen Waren im sofort Kauf angeboten, die er nicht hatte. Als ich dann letztlich eGun daraufhin angeschrieben habe, dass sie nur auf Gewinn an Verkäufen interessiert sind, bekam ich auch keine Antwort mehr.

Seit der Zeit bin ich „inaktiver Benutzer“, da ich 2 Jahre gespeichert werden muss. Bitte.

Es heißt noch immer Hochmut kommt vor dem Fall.

Habe aber in eGun viele Anbieter gefunden mit den ich gute Geschäfte ohne eGun mache. :gutidee:

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Folgender Sachverhalt: Ich habe einen Artikel in eGun eingestellt, mit einem günstigen Mindestgebot, zusätzlich mit der "Sofort-Kaufen" Option zu einem angemessenen Preis.

Am ersten Tage wurde die Auktion durch "Sofort-Kaufen" beendet. Der Käufer hat dann später eGun mitgeteilt, dass er versehentlich gekauft habe, eigentlich wollte er nur ein Gebot abgeben.

Ich bekam dann eine Mail von eGun mit der Mitteilung, dass man den Kauf storniert habe und mir die Verkaufsbegühren gutschreibe.

Allerdings war meine Auktion weiterhin beendet. Ich habe dann eGun gebeten, mir auch die Einstellgebühren gutzuschreiben, da schließlich eGun den Verkauf storniert hat, ohne mich zu fragen, und ich, um den Artikel zu verkaufen, diesen ja wieder neu einstellen müsse.

Ich bekam dann von eGun die lapidare Mitteilung, dass Einstellgebühren nicht erstattet werden, da sie angefallen seien.

So muss ich nun, um meinen Artikel zu verkaufen, doppelte Einstellgebühren zahlen.

An Deiner Stelle würde ich den "irrtümlichen" Käufer auffordern, dass er die angefallenen ersten Einstellgebühren übernimmt. Egun kann man da eigentlich keinen Vorwurf machen wegen den Gebühren. Egun hat eine Dienstleistung erbracht und Deine Auktion auf deren Plattform eingestellt. Wenn der Käufer nicht zahlen möchte ist das ja nicht das Problem von Dir oder Egun, sondern allein vom Käufer und der muss in diesem Fall dann belangt werden!

Aus vielen Jahren Ebay-Erfahrung kann ich Dir folgende Tipps geben, die man auch auf Egun anwenden kann solltest Du nochmal was einstellen wollen:

- 1. wichtig wenn Privatverkäufer: Gewährleistungs- und Rücknahmeausschluss

- 2. eine Klausel einfügen, dass bei Nichtabnahme Schadensersatz gefordert wird (z.B. Spaßbieter aufgepasst: bei Nichtabnahme der ersteigerten Ware werden 30% vom Auktionsbetrag als Schadensersatz in Rechnung gestellt)

- 3. Zahlung regeln: die Bezahlung muss (z.B) 2 Wochen nach Auktionsende eingehen. Vorteil: Zahlt der Käufer nicht, befindet er sich automatisch im Zahlungsverzug

Noch was zu Deiner Auktion: der Spruch "mein Kind hat mitgeboten" kann sich der Käufer als Ausrede getrost sparen. Eltern haften für Ihre Kinder; das gilt auch wenn sie was im Internet kaufen, denn die Eltern müssen Sorge dafür tragen, dass sie darauf keinen unbefugten Zugriff haben. Hatte vor einigen Jahren auf Ebay auch so einen Fall: Hatte ein Auto verkauft, Käufer meldete sich nach der Auktion nicht mehr. Habe ihn angeschrieben, er sagte dass sein Sohn versehentlich mitgeboten hatte und er sich das Auto nicht leisten könne. Habe daraufhin einen Anwalt eingeschaltet. Und siehe da: Schreiben vom gegenerischen Anwalt kam zurück und ich bekam den Schadensersatzbetrag, den ich im Auktionstext eingefügt hatte. Behaltet immer im Kopf, dass man auch wenn nur online, z.B. auf Ebay oder Egun einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingeht, den man auch erfüllen muss!

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Noch was zu Deiner Auktion: der Spruch "mein Kind hat mitgeboten" kann sich der Käufer als Ausrede getrost sparen. Eltern haften für Ihre Kinder; das gilt auch wenn sie was im Internet kaufen, denn die Eltern müssen Sorge dafür tragen, dass sie darauf keinen unbefugten Zugriff haben. Hatte vor einigen Jahren auf Ebay auch so einen Fall: Hatte ein Auto verkauft, Käufer meldete sich nach der Auktion nicht mehr. Habe ihn angeschrieben, er sagte dass sein Sohn versehentlich mitgeboten hatte und er sich das Auto nicht leisten könne. Habe daraufhin einen Anwalt eingeschaltet. Und siehe da: Schreiben vom gegenerischen Anwalt kam zurück und ich bekam den Schadensersatzbetrag, den ich im Auktionstext eingefügt hatte. Behaltet immer im Kopf, dass man auch wenn nur online, z.B. auf Ebay oder Egun einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingeht, den man auch erfüllen muss!

Das mit dem Kind kann man nicht so einfach verallgemeinern!

Beispiel: http://internetrecht-rostock.de/ecommerce50.htm

Da haben wir genau das Gegenteil.

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Das mit dem Kind kann man nicht so einfach verallgemeinern!

Beispiel: http://internetrecht-rostock.de/ecommerce50.htm

Da haben wir genau das Gegenteil.

In Deinem Beispiel wurde ja direkt bewiesen, dass der Vater gar nicht in Deutschland war, da ist es wesentlich einfacher. Aber was wäre gewesen, wenn der Vater an dem Zeitpunkt daheim gewesen wäre? Dann würde es schwerer fallen. Denn: der Verkäufer kann beweisen, dass das Auto vom Angeklagten gekauft wurde und der Käufer muss beweisen dass das nicht der Fall war, und das wird denke ich Schwierigkeiten bereiten. ABER: in vielen Fällen wird das mit dem Kind ja einfach nur vorgeschoben, um sich vor dem Kauf drücken zu können ;)

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Auf jeden Fall sind bei eGun grade zwei Auktionen, die ich beobachtet habe, zwei Stunden früher beendet worden als gestern noch angezeigt.

Die kriegen das mit der Sommerzeit einfach nicht gebacken.

Als Verkäufer kuckst da ziemlich in die Röhre, da wär IMHO schon noch mehr drin gewesen ... auch von mir.

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... Eltern haften für Ihre Kinder; ...

Eines der größten und sich am hartnäckigesten haltenden Märchen - da können die Bauherren auch noch so viele Schilder >Eltern haften für ihre Kinder< oder solchen Quatsch aufstellen. :peinlich:

Niemand kann in Deutschland für andere haften, auch nicht Eltern für ihre Kinder, Neffen für ihre Onkels oder Schüler für ihre Lehrer - es sei denn, dass er dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat (Bürgschaft...).

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Eines der größten und sich am hartnäckigesten haltenden Märchen - da können die Bauherren auch noch so viele Schilder >Eltern haften für ihre Kinder< oder solchen Quatsch aufstellen. :peinlich:

Niemand kann in Deutschland für andere haften, auch nicht Eltern für ihre Kinder, Neffen für ihre Onkels oder Schüler für ihre Lehrer - es sei denn, dass er dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat (Bürgschaft...).

... vielleicht hast Du damals mal Stern TV mit Günther Jauch angeschaut. Da ging es um Abmahnung von gezogener Musik aus dem Internet. Die Kid´s haben fleißig runtergezogen und die Eltern durften zahlen. Wie erklärst Du Dir dann bitte dass die Eltern zahlen durften, obwohl die Kinder die Musik runtergezogen haben?

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