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Regelüberprüfung Eintrag grüne WBK


sts_diskus

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Hallo,

ich wollte heute auf der Behörde in meine grüne WBK die Berechtigung zum Erwerb einer .45 Sportpistole eintragen lassen. Zustimmung Verein und Verband liegt alles vor. Der letzte Eintrag und die letzte Überprüfung liegen 4 Monate zurück. Nun teilt mir meine Sachbearbeiterin mit, dass zum Eintrag eine erneute Regelüberprüfung notwendig ist und somit bis zum Eintrag wieder 4-6 Wochen vergehen. Auf meine Nachfrage hin teilte Sie mir mit, dass bei jedem neuen Antrag in der grünen WBK eine Regelüberprüfung stattfindet ( es sei denn es liegen max. 2 Wochen zwischen zwei Anträgen ). Ist dies korrekt? Ich dachte immer erst wenn zwischen den Anträgen auf Eintrag 6 Monate liegen muss eine Regelüberprüfung stattfinden? Wenn dies so ist, bitte rechtliche Grundlage nennen. Dank für alle Antworten.

sts

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Is bei uns im Amt auch so !

Bei jedem Antrag neue Überprüfung...

O-Ton Sachbearbeiter: Das ist eben so, weil sich ja in der Zwischenzeit etwas geändert haben könnte !!! Zentralregisterauskunft und so müssen immer aktuell sein!

Tja, also die 6 Wochen kaufen und warten... :traurig_16:

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Hallo,

ich wollte heute auf der Behörde in meine grüne WBK die Berechtigung zum Erwerb einer .45 Sportpistole eintragen lassen. Zustimmung Verein und Verband liegt alles vor. Der letzte Eintrag und die letzte Überprüfung liegen 4 Monate zurück. Nun teilt mir meine Sachbearbeiterin mit, dass zum Eintrag eine erneute Regelüberprüfung notwendig ist und somit bis zum Eintrag wieder 4-6 Wochen vergehen. Auf meine Nachfrage hin teilte Sie mir mit, dass bei jedem neuen Antrag in der grünen WBK eine Regelüberprüfung stattfindet ( es sei denn es liegen max. 2 Wochen zwischen zwei Anträgen ). Ist dies korrekt? Ich dachte immer erst wenn zwischen den Anträgen auf Eintrag 6 Monate liegen muss eine Regelüberprüfung stattfinden? Wenn dies so ist, bitte rechtliche Grundlage nennen. Dank für alle Antworten.

sts

Also bei uns im Kreis Mainz-Bingen musste ich noch nie länger als 5 Minuten für einen Voreintrag warten :s75:

Wird scheinbar von unserer Behörde automatisch gemacht

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Schon wieder, das hatten wir hier schon mehrfach ! <_<

Also nochmal:

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind zu prüfen, wenn eine Erlaubnis erteilt wird (§ 4 Abs. 1 WaffG). Nach herrschender Rechtsauffassung ist hierunter ausschließlich die Erteilung von WBK, WS, KWS, MES, Schießerlaubnissen, EFP etc. zu verstehen, nicht aber jede Waffeneintragung in eine vorhandene WBK.

Die hier genannten Fristen mit 3 Monaten, halbem Jahr etc. gibts alle nicht und sind frei erfunden. Da dem Gesetzgeber bei der Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG ein 3-Jahres-Rhythmus genügt, ist nicht nachvollziehbar, warum zwischendurch so oft zusätzlich geprüft werden soll.

Das ist nur unnötiger Verwaltungsaufwand und verzögert künstlich die Antragsbearbeitung. Ich habe inzwischen den Eindruck, dass das mancherorts absichtlich geschieht, um so wenig wie möglich Arbeit vom Tisch zu bekommen. :angry2:

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Das ist nur unnötiger Verwaltungsaufwand und verzögert künstlich die Antragsbearbeitung. Ich habe inzwischen den Eindruck, dass das mancherorts absichtlich geschieht, um so wenig wie möglich Arbeit vom Tisch zu bekommen. :angry2:

Viele Beamte sind halt gezwungen die Arbeit einzuteilen, damit sie für den ganzen Tag reicht. :P

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Wartezeit LKA Berlin: 3 Min.

Wartezeit OA NS: 5 - (jetzt ca.) 7 Wochen.

Es gibt SB, die wollen einem zeigen, wo der Hammer hängt. - Und vergessen dabei, wer für ihr Gehalt aufkommt.

Gruß,

André

(Der allerdings viiiiel Zeit hat und die Sache nicht persönlich nimmt, sondern nur als hochpeinlich empfindet...

"Hey Leute, wofür andere 3 min. brauchen, das schaffe ich in 7 Wochen!"

Das ist übrigens 5.600 mal langsamer.)

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Liegt zwar schon länger zurück:

Der SB bei uns meinte auch mal bei einem Voreintrag, er müsste zuerst wieder ein pol. Führungszeugnis anfordern (also 4 - 6 Wochen warten).

kurze Pause

dann: Na sie werden wohl kaum eine Waffe kaufen, wenn was vorliegt. Die wäre dann ja eh gleich wieder weg.

Sprachs und hat eingetragen (und natürlich die Überprüfung nachgeholt)!

Das nenne ich Service! :icon14:

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Schon wieder, das hatten wir hier schon mehrfach ! <_<

Also nochmal:

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind zu prüfen, wenn eine Erlaubnis erteilt wird (§ 4 Abs. 1 WaffG). Nach herrschender Rechtsauffassung ist hierunter ausschließlich die Erteilung von WBK, WS, KWS, MES, Schießerlaubnissen, EFP etc. zu verstehen, nicht aber jede Waffeneintragung in eine vorhandene WBK.

Die hier genannten Fristen mit 3 Monaten, halbem Jahr etc. gibts alle nicht und sind frei erfunden. Da dem Gesetzgeber bei der Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG ein 3-Jahres-Rhythmus genügt, ist nicht nachvollziehbar, warum zwischendurch so oft zusätzlich geprüft werden soll.

Das ist nur unnötiger Verwaltungsaufwand und verzögert künstlich die Antragsbearbeitung. Ich habe inzwischen den Eindruck, dass das mancherorts absichtlich geschieht, um so wenig wie möglich Arbeit vom Tisch zu bekommen. :angry2:

...ist dann eine Erwerbsberechtigung deiner Meinung nach keine Erlaubnis nach dem Waffengesetz??

PS. bei unserer Behörde dauert es maximal einen Tag, bis alle Prüfungen -BZR, Polizei und Staatsanwaltschaft- vorliegen, die machen dass online :rolleyes:

cu madmax

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Klinke mich hier mal ein:

Ich möchte eine vorhandene KW (9mm) veräußern /ggf. direkt bei der Dienststelle abgeben

(materieller Wert tendiert gegen 0). Meinen SB darauf angesprochen, ob er mir die Waffe aus-

trägt und sofort wieder einen Voreintrag für Kal. 9mm einträgt, meinte er:

nenee, da müssen Sie wieder erst die Frist (6 Wochen mit erneuter Überprüfung) abwarten :confused:

Versteh ich nicht so ganz, Bedürfnis (2KW auf JJ) ist ja da und ich besitze ja bereits eine Waffe

in dem Kaliber, welche ich eigentlich nur ersetzen will.

Muss die erneute Wartezeit/Überprüfung wirklich sein?

megalon

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...ist dann eine Erwerbsberechtigung deiner Meinung nach keine Erlaubnis nach dem Waffengesetz??

Das ist schon auch eine Unterart der Erlaubnis, aber (nach herrschender Rechtsauffassung) nicht eine solche, die der Gesetzgeber mit § 4 Abs. 1 WaffG gemeint hat.

Man kann es mit diesen Überprüfungen auch übertreiben und wie schon gesagt, unterliegen WBK-Inhaber ohnehin der regelmäßigen Prüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG (mindestens alle drei Jahre).

Zwischenprüfungen sind deshalb nur angebracht, wenn jemand schon mehrfach auffällig geworden oder im Strafregister kein Unbekannter ist. Aber bei unbeschriebenen Blättern muss das Misstrauen der Waffenbehörde nicht so weit gehen, dass alle Anträge unnötig blockiert werden.

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Wo liest Du denn DA heraus, daß sofort (innerhalb der letzten 6 Wochen) der Antragsteller unzuverlässig geworden ist ? :traurig_16:

mfg

Ralf

Da steht nicht "Der Antragsteller ist in den letzten 6 Wochen unzuverlässig geworden.", sondern "Die Zuverlässigkeit des Antragstellers ist zu überprüfen."

Eine Rechtsquelle für die Annahme eine erneute Überprüfung nach nur 6 Wochen sei unzulässig habe ich dagegen noch nicht finden können. Kennst Du eine?

Muss die erneute Wartezeit/Überprüfung wirklich sein?

Muß zwar nicht sein, aber wenn der SB es so handhabt kannst Du wenig dagegen ausrichten.

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Muß zwar nicht sein, aber wenn der SB es so handhabt kannst Du wenig dagegen ausrichten.

Sehe ich auch so. Ist halt nur unschön.

Da unsere "Gesetze" nun mal von inkompetenten Dilettanten ver-/erbrochen werden, kann es halt jeder so handhaben, wie er will.

Die Anweisung kann auch vom Vorgesetzten des SB oder vom Vorgesetzten des Vorgesetzten des SB oder...

Also nicht vergessen: Trotzdem freundlich bleiben. Der Busfahrer kann auch nix für die Fahrpreise.

Gruß,

André

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