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IGNORED

Umfrage: 12 Punkte an den Bundestag


Schwarzwälder

Abstimmung zur Version  

266 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Die untenstehende Version... (mehrere Antworten möglich)

    • ist im Wesentlichen OK, unterstütze ich so.
      219
    • Alles OK bis auf Punkt 4 (Vorderschaftrep.flinten), sollte entfernt werden
      10
    • Zusätzlich möchte ich: Vereinfachter Neuerwerb (wenn kalibergleiche Altwaffe verkauft)
      172
    • Verbesserung bei Zuverlässigkeitskriterien
      51
    • Erweiterung WBK gelb auf Grundkontingent (2 KW, 3 HA)
      97
    • Führen: Generelle Freigabe für alle Polizeibeamte, etw. erleichtert für bes. gefährdete Personen
      62
    • Schiessstandssachverständige sollen auch weiterhin nicht öffentlich best. u. vereidigt sein
      77
    • Scheinwerfer/Licht an Waffe: Verbot muss weg
      71
    • Führen von allen Softair-Waffen <0,5J ausserhalb von Wohngebieten
      29
    • Die Aktion unterstütze ich nicht.
      3


Empfohlene Beiträge

Also das mit den Polizisten sollte mM nach noch aufgenommen werden!

Grund: Wenn die sich dadurch gebauchpinselt fühlen, dass vllt ein sonderrecht für ihn rausspringt stehen sie eher auf unserer Seite, z.B. deren Gewerksschaft.

Aber: ich würde das trotz allem vom Waffenschein4all gefährdete trennen, da das eh nicht durchsetzbar ist, aber das mit den polizisten unsere Sache dienlich ist

Sehe ich genauso, hatte glaub ich auch die Anregung dazu gegeben. Waffenschein für "Normalbürger" wäre natürlich wünschenswert, allerdings (noch) völlig utopisch.

Denke wenn man sich für eine erweiterte private Führerlaubnis für Dienstwaffenträger ausspricht ist das ne gute Sache und wird auch in Berlin zu der ein- oder anderen Diskussion führen.

Es wird zumindest kein Polizei-Sachverständiger im Bundestag behaupten man könne Polizisten oder Soldaten nicht privat eine Waffe führen lassen können, da dies zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen könnte (wobei man niemals nie sagen sollte, vorallem in D nicht).

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@ Schwarzwälder,

einfach nur klasse. Hätt ich so nie hinbekommen. Ich unterstütze dein Machwerk uneingeschränkt.

Auch super, das du dir die Arbeit und Zeit für -->UNS<--- genommen hast. Wenn das (wenngleich auch nur teilw. durchgeht), haben alle was davon.

Dafür meinen herzlichen Dank.

Grüße Hunnnter

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@ Hunnnter

Ich unterstütze dein Machwerk uneingeschränkt.

Du solltest nur das Wort "Machwerk" nicht dafür verwenden,

IMHO ist es mit das beste was ich bisher dazu gelesen habe

und der Begriff "Machwerk" ist sehr übel besetzt:

Synonyme für Machwerk:

Machwerk

schlechte Arbeit, Gebilde, schlechtes Ergebnis, schwache Leistung

gruss

jürgen

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hej

find ich gut so bisschen feinschliff am einen oder anderen thema ab in den bundestag mit angabe

der email adressen und wir können sie dann sofort kontaktieren (bzw. sie werden es belästigen nennen).

:eclipsee_gold_cup:

gut gemacht

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Also das mit den Polizisten sollte mM nach noch aufgenommen werden!

Grund: Wenn die sich dadurch gebauchpinselt fühlen, dass vllt ein sonderrecht für ihn rausspringt stehen sie eher auf unserer Seite, z.B. deren Gewerksschaft.

Da wird sich Schnittlauch, Bulle, Trachtenträger usw. sicher freuen wenn der verantwortungsvolle Waffenbesitzer ihn bauchpinselt.

Die waffenrechtlichen Bestimmungen sind für Polizeibeamte ausreichend in den Länderbestimmungen geregelt.

Karl

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Ich würde die gennerelle Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen nicht nur auf Polizeibeamte und gefährdete Personen beschränken. Mein Vorschlag wäre:

"Allen Vollzugsbeamten und gefährdeten Personen (natürlich beim Vorliegen entsprechender Qualifikation) Schusswaffen führen!

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Ich würde die gennerelle Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen nicht nur auf Polizeibeamte und gefährdete Personen beschränken.

Man sollte noch berücksichtigen, dass das WaffG für die Polizei gar nicht gilt. Ansonsten bin ich der Meinung, jegliche Position zum Führen von Schusswaffen aus dem Dokument herauszulassen.

bye knight

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bin ich der Meinung

Ich nicht. Oder gab es einen nachvollziehbaren Grund, dass Jäger nicht mehr mit geladenen Waffen zur Jagd fahren dürfen oder Sportwaffen zum Transport in verschlossene Behälter müssen?

Gruß Gromit

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Ich nicht. Oder gab es einen nachvollziehbaren Grund, dass Jäger nicht mehr mit geladenen Waffen zur Jagd fahren dürfen oder Sportwaffen zum Transport in verschlossene Behälter müssen?

So war das nicht gemeint. Es ging mir um das Führen im Sinne von Waffenscheinen...

bye knight

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Vielen Dank an den Schwarzwälder für seine tolle Arbeit. Der verfasste Text soll eine in sich schlüssige Entscheidungshilfe sein, die für "Entscheider" klar nachzuvollziehen ist und ihnen im Falle der Entsprechung unserer Wünsche keine Nachteile bringt. Ich befürchte aber, daß die Diskussion eine ganz andere Richtung bekommt, wenn auf das Thema Selbstverteidigung noch stärker Bezug genommen wird, als es bereits in Punkt 12 angesprochen wurde. Es gibt einfach zu viele Mitbürger, die sich pauschal von Waffen bedroht fühlen. Obwohl ich seit 35 Jahren aktiv bin (DSB) und unzählige Nadeln etc. errungen habe, beobachte ich doch immer wieder eine gewisse Reserviertheit oder sogar offene Ablehnung gegenüber unserem Sport und Sportgeräten. Wenn das Thema also wegführt von Sport und Jagd, hin zu Notwehr und Nothilfe, dann bekommen wir möglicherweise das Gegenteil: Nämlich eine allgemeine Waffenbesitzdiskussion mit unwägbaren Konsequenzen. Denn dann werden die gewählten Entscheider mit dem Wind fahren.

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