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IGNORED

Meldung an die Ordnungsbehörde


Gast Michael222

Empfohlene Beiträge

Gast Michael222

Hallo zusammen,

wurde gestern davon in Kenntnis gesetzt, dass in unserem SV der Vorsitzende nun selektieren möchte und alle "passiven" Mitglieder der Ordnungsbehörde melden möchte. :peinlich:

Er möchte nur noch aktive Schützen in seinem Verein.

Gemäß § 15 / 5 WaffG. ist er m. E. nur bei Austritt eines Mitgliedes verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Verstößt er bei der Meldung von "passiven" Mitgliedern an die Behörde gegen den Datenschutz??

Sehe euren Diskussionsbeiträgen mit Interesse entgegen.

MfG

Michael222

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Hallo zusammen,

wurde gestern davon in Kenntnis gesetzt, dass in unserem SV der Vorsitzende nun selektieren möchte und alle "passiven" Mitglieder der Ordnungsbehörde melden möchte. :peinlich:

Er möchte nur noch aktive Schützen in seinem Verein.

Gemäß § 15 / 5 WaffG. ist er m. E. nur bei Austritt eines Mitgliedes verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Verstößt er bei der Meldung von "passiven" Mitgliedern an die Behörde gegen den Datenschutz??

Sehe euren Diskussionsbeiträgen mit Interesse entgegen.

MfG

Michael222

Blockwartmentalität

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Seid doch auch froh über "Karteileichen". Die zahlen, und machen nichts kaputt.

Ich finde es bedenklich wenn die Leute gemeldet werden. Das ganze dürfte aber keine Folgen haben, da das Bedürfniss nur beim Austritt wegfällt. Solange sie Mitglied sind ist es in Ordnung. Sie könnten ja auf anderen Schießständen schießen, und keine Lust auf Wettkämpfe haben.

Wenn euer Vorsitzende die Leute loswerden will, dann soll er sie aus dem Verein werfen. Dann kann er melden.

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Verstößt er bei der Meldung von "passiven" Mitgliedern an die Behörde gegen den Datenschutz??

Imho: Ja. Ich bin kein Datenschutzspezialist, aber imho ist der Rahmen, in dem Daten genutzt werden dürfen vom BDSG vorgegeben, und immer dann nicht statthaft, wenn das BDSG oder ein anderes Gesetz es nicht ausdrücklich erlaubt / vorschreibt. Da die Übermittlung in diesem Fall nicht gesetzlich vorgesehen ist, ist sie imho nicht statthaft. Habt Ihr einen RA im Verein? Der sollte sich das mal ansehen, und dem Vorsitzenden gegenüber deutlich machen, dass sein Verhalten inakzeptabel ist und ggf. Rechtsfolgen für ihn nachsichzieht.

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Suchen wir mal etwas zusammen, jeweils aus dem Bundesdatenschutzgesetz:

§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig,

soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder

der Betroffene eingewilligt hat.

zur Verarbeitung gehören:

(4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen

personenbezogener Daten. Im Einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten

Verfahren:

...

3. Übermitteln das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener

personenbezogener Daten an einen Dritten in der Weise, dass

a) die Daten an den Dritten weitergegeben werden oder

B) der Dritte zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht oder abruft,

...

Da ich einer Übermittlung meiner Daten von meinem Verein an andere (außer dem Dachverband, der ist in der Satzung meines Vereins genannt) nie zugestimmt habe, ist es nicht erlaubt.

Außer wenn es gesetzlich erlaubt oder angeordnet ist. Das ist aber nur beim Austritt vorgeschrieben. Siehe Waffengesetz, §15

(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde

Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein

ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

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Gut zusammengestellt, Hexoplast. :icon14:

Die Meldung von Passivmitgliedern an die Waffenbehörde ist definitiv unzulässig und abgesehen davon auch vollkommen uninteressant.

Ausscheiden können Mitglieder im übrigen auch durch den Tod, aber dann bekommt die Waffenbehörde ohnehin eine Meldung vom Einwohnermeldeamt.

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Die Frage ist doch überhaut darf er die Leute einfach aus verein/rag oder änliche

enfernen!

Sicher nein!!

Nur bei Verstößen und dann nur zur Hauptversammlung!!

Blockwartmetalität ,die nicht schießen zu Melden!!

Normalerweise Zivilrechtlich verklagen"Datenschutz ist Demokratisches Grundrecht!!

Wo kommen wir da hin wenn jeder Dödel meint er müße Jeden Melden

der nicht schießt :peinlich:

Gruß

XXL

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Nur mal so zum Thema, was passiert eigentlich Behördlicherseits, wenn man den DSB Verband wechselt? oder beim DSB geht aber schon z.B. BDMP Mitglied ist? Wird irgendwo registriert?

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Nur mal so zum Thema, was passiert eigentlich Behördlicherseits, wenn man den DSB Verband wechselt? oder beim DSB geht aber schon z.B. BDMP Mitglied ist? Wird irgendwo registriert?

Die Behörde registriert nur Verbände, von denen sie eine entsprechende Bescheininigung für ein Bedürfnis hat. Andere Sachen sind ihr ja nicht bekannt. Wenn man beim DSB geht (oder den Verein wechselt) und bisher noch keine Bedürfnisbescheinigung vom BDMP o.ä. hat, wird die Behörde nachfragen.

Ein persönlicher Anruf beim SB kann aber vorab schon alles klären.

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Gast We are Borg
Verstößt er bei der Meldung von "passiven" Mitgliedern an die Behörde gegen den Datenschutz??

JA!

Wenn er das macht: anzeigen und danach abwählen!

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:icon13:

Einen solchen Vorsitzenden im Verein zu haben, ist schon mehr als Pech.

Dieses angedachte Vorhaben ist übler als vorauseilender Gehorsam.

Euer SV ist in Gefahr!!!

gruß von saar und mosel

Nee, nicht Pech sondern selbst schuld! Schließlich haben sie ihn gewählt (auch die, die nicht zu den Versammlungen kommen) oder sich selbst für die Vorstandsarbeit zu schade sind.
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Gast Michael222

Hallo zusammen,

habe mir mal das BDSG angesehen...ganz deftigeBußgeldvorschriften...bis immerhin 250.000 €

da schlägt das Kämpferherz wieder höher....

MfG

Michael222

:eclipsee_gold_cup:

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er könnte die Karteileichen auffordern ihrer schießsportlichen Pflicht nachzukommen, oder diese anders nachzuweisen.

Wobei Karteileichen ja in der Regel die "alten" Mitglieder sind. Nch 4 Jahren Mitgliedschaft soll das Bedürfnis lt. Verwaltungsvorschrift ja nicht mehr geprüft werden, wenn der Schütze Verbandszugehörig bleibt.

Die neueren Mitglieder kann und muss er prüfen. Siehe § 15 WAFFG

Auszug:

7.im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a)die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,

b)einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und......

Vielleicht hat dieser Verein ja auch in seinen Statuten die dauernde Schießpflicht?

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Ja, auf solche Stinker in unseren Vereinen warten wir gerade noch.

Von nichts eine Ahnung, aber davon reichlich!

Nehmt euch den "Guten" mal zur Brust, erklärt ihm, dass er hiermit gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt und er mit eurer Anzeige rechnen kann.

Macht ihm nebenbei noch klar, dass er hiermit "seine" Waffen verlieren wird, denn a u c h der, welcher gegen Datenschutzbestimmungen verstößt und deshalb verurteilt werden wird, verliert seine Zuverlässigkeit.

Ganz nebenbei verstößt, diese Pfeife damit gewiss auch noch gegen die Satzung des Vereins

Bei der nächsten Wahl auf jeden Fall - a b - mit dieser Pfeife. :gaga:

Sinn des Ganzen wohl, der Vorstand möchte die Mitglieder (Aktive = Waffenbesitzer) wieder im Vereinsheim sehen und denen mit solchen Aussagen Druck machen.

So geht es aber nicht, soll sich dieser Vorstand lieber Gedanken darüber machen weshalb die Mitglieder fernbleiben!

Gruß vwillys

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Verstößt er bei der Meldung von "passiven" Mitgliedern an die Behörde gegen den Datenschutz??

Eindeutig: JA!

Ist zwar oben schon gepostet worden.......... anzeigen und blechen lassen sollte er sich diesen Scherz erlauben. Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, dann auch noch in mehreren Fällen, nach deinem hoffentlichen Hinweis dann auch noch vorsätzlich............ uiui, das wird teuer, richtig teuer!!!

Gruß,

Thomas

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Eindeutig: JA!

Ist zwar oben schon gepostet worden.......... anzeigen und blechen lassen sollte er sich diesen Scherz erlauben. Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, dann auch noch in mehreren Fällen, nach deinem hoffentlichen Hinweis dann auch noch vorsätzlich............ uiui, das wird teuer, richtig teuer!!!

Gruß,

Thomas

Ggf. auch eine Straftat - und zwar angekündigt. Mal sehen ob so einer geeignet ist zum Besitz von Waffen. Wenn er dann selber weiterhin regelmässig am Schiessen teilnehmen will hat er hoffentlich einen Kracher mit F im Fünfeck ....

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