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Werden Griffstück G3 und Uzi zu wesentlichen Waffenteilen?


zib-militaria

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Moin zusammen,

ich bin Militaria Händler und habe BW-Griffstücke des G3 (derzeit noch freiverkäuflich an Kunden über 18 Jahre) am Lager. Ich habe bei meiner Konkurrenz die Aussagen gelesen, dass Griffstücke (obige haben den vollauto-modus) mit "Inkrafttreten der Novelle zum 01.04.2008 zu wesentlichen Bauteilen werden". Um nichts falsch zu machen und meinen Lagerbestand an Griffstücken zu minimieren (müßte ja ab dem 01.04. die Griffstücke als dann "wesentliche" Teile deaktiveren lassen - denn eine Waffenhandelserlaubnis habe nicht) habe ich diese Formulierung auch für meine Auktionen übernommen und den Preis der Griffstücke gesenkt...

Ich habe mir nun in einer ruhigen Minute die beschlossenen Änderungen einmal durchgelesen und kann nichts dazu lesen, dass diese Griffstücke zu wesentlichen Waffenteilen werden. Hat da jemand einen Tip oder habe ich vielleicht etwas überlesen?

Grüße, Heiko

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... Ich habe mir nun in einer ruhigen Minute die beschlossenen Änderungen einmal durchgelesen und kann nichts dazu lesen, dass diese Griffstücke zu wesentlichen Waffenteilen werden. Hat da jemand einen Tip oder habe ich vielleicht etwas überlesen?...

Ist schon vor längerer Zeit im laufenden Prozess weggefallen und bisher nach meinem Wissen auch nicht wiedergekehrt.

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Ist schon vor längerer Zeit im laufenden Prozess weggefallen und bisher nach meinem Wissen auch nicht wiedergekehrt.

So gaaaanz stimmt das nicht.

Da man als Auffangvorschrift (im KWKG) für "wesentliche" Waffenteile -die nicht dem KWKG unterfallen- jetzt das WaffG anführt, werden z.B. bisher "freie" Griffstücke für (Micro/Mini-Uzi als Beispiel) Kriegsschusswaffen, dem Waffenrecht unterstellt, wenn und soweit diese Grundwaffe unter die "Kurzwaffenregelung" des Waffenrechtes fallen würde.

Das heisst also, das diese Griffstücke dann wesentliche Waffenteile (für Pistolen/Kurzwaffen) sind....

Nicht davon betroffen sind, wie hier bereits festgestellt, G3- bzw. Langwaffengriffstücke....hier wirkt ja nach neuer Lesart die Eintragungspflicht für WE-Systeme als Bremse für den Bau einer (zusätzlichen) "neuen" Waffe aus frei erhältlichen Teilen, was ja bisher de facto möglich war....

GF

Muni

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[...]hier wirkt ja nach neuer Lesart die Eintragungspflicht für WE-Systeme als Bremse für den Bau einer (zusätzlichen) "neuen" Waffe aus frei erhältlichen Teilen, was ja bisher de facto möglich war....

Allerdings ohne die entsprechende Genehmigung schon verboten, nur für die, die hier anderes rauslesen (wollen).

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