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IGNORED

Waffenrechstverschärfung umfangreicher als gefordert !


toonfish

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Prima - soeben wird auf freenet folgendes verbreitet:

Waffenrecht wird deutlich verschärft

Berlin (dpa) - Die große Koalition hat sich auf eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts verständigt. Die Änderungen gehen noch weit über den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Gesetzentwurf hinaus. Ein ©dpa-info.com GmbH21. Februar 2008 13:55 Uhr

Das neue Waffengesetz, das der Bundestag an diesem Freitag verabschieden will, soll einen Beitrag zur Eindämmung der Gewaltkriminalität leisten, berichteten die Abgeordneten Gabriele Fograscher (SPD) und Reinhard Grindel (CDU) am Donnerstag. Es ist die zweite umfangreiche Verschärfung nach 2002. Damals reagierte der Gesetzgeber auf den Amoklauf eines Erfurter Gymnasiasten.

Das neue Gesetz sieht zahlreiche Verbote vor. Diese betreffen täuschend echt aussehende Imitate von Waffen. Von diesen sogenannten Anscheinswaffen gibt es in Deutschland nach Schätzungen mehrere Millionen. In Notwehrsituation können Polizisten diese Imitate oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden. Das Verbot bezieht auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen ein. Das sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Druckgas Plastikkugeln verschossen werden. Wer solche Waffen dennoch in der Öffentlichkeit mit sich führt, kann mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro bestraft werden.

Neu aufgenommen wurde in das Gesetz auch das Verbot, Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern Klingenlänge in der Öffentlichkeit zu führen. Die 2003 in Kraft getretene Änderung des Waffengesetzes hatte bereits Butterflymesser verboten. Mit der neuerlichen Verschärfung reagiert das Gesetz darauf, dass Straftäter immer häufiger Messer einsetzen. Allein in Berlin wird 2007 die Zahl dieser Straftaten mit 1565 angegeben. 2006 waren es 1135.

Das Mindestalter bleibt bei 12 Jahren. Die Koalition kam der Forderung von Schützenverbänden nicht nach, zur Förderung des Leistungssports das Alter auf 10 Jahre abzusenken. Die Abgeordneten forderten das Bundesinnenministerium auf, für eine einheitliche Anwendung der bestehenden Ausnahmeregelungen für das Schießen durch besonders qualifizierte Jungschützen zu erreichen.

Die Gesetzesänderung sieht ferner ein Blockiersystem für geerbte Waffen vor. Danach dürfen ab dem 1. April 2008 Erben, die kein eigenes Bedürfnis wie Jäger oder Sportschützen nachweisen können, hinterlassene Waffen nur dann behalten, wenn diese mit einem technischen Blockiersystem gesichert sind.

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Mal abgesehen davon, dass die in Berlin für mein Geld wieder nur an der Bescheeidung meiner Rechte basteln, was heisst Führen eines Messers nun praktisch?

Darf ich als Inhaber eines gültigen Jagdscheins meinen Nicker nicht mehr im Auto haben und auf der Jagd nur noch mit kastrierten Kindermessern rumlaufen? Darf ich es nicht am Gürtel, aber im Rucksack haben?

Wo fängt die Klinge an?

Ich hab ein Messer, das hat obenrum 12cm und untenrum 15cm.

Eins hat nach der Fehlschärfe noch ein Stück stumpfe "Klinge", bis es in den Griff übergeht.....

tbc.

Ein Klappmesser mit 20cm bleibt erlaubt?

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was mich an dieser Meldung -vom Inhalt einmal abgesehen- viel mehr erschreckt ist die Tatsache, dass die Waffengegner die Medienmaschine gerade genüsslich-süffisant- und mit perfekten Timing anwerfen, während wir uns hier darüber den Kopf zerbrechen ob man den Armatix-Schrott nun eher mit Eisspray oder nit Spüli aus dem Lauf zwiebeln kann.

Unsere "Lobby"....unsere "Interessenvertretung" FWR befindet sich nach wie vor im Wachkoma und zwischenzeitlich kann ich mich über meine Naivität in der Sache nur noch ärgern - wenn ich solche clever lancierten Agenturmeldungen sehe und mit dem dilettantischen Gesamtauftritt von uns Schützen, Jägern, Waffenbesitzern vergleiche sehe ich schwarz.

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was mich an dieser Meldung -vom Inhalt einmal abgesehen- viel mehr erschreckt ist die Tatsache, dass die Waffengegner die Medienmaschine gerade genüsslich-süffisant- und mit perfekten Timing anwerfen, während wir uns hier darüber den Kopf zerbrechen ob man den Armatix-Schrott nun eher mit Eisspray oder nit Spüli aus dem Lauf zwiebeln kann.

Woher sollten die Zeitungsschreiber auch Informationen zu unseren Positionen bekommen. Dann wird eben das übernommen was angeboten wird.

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@dark angel

deine Beispiele sind mir keineswegs entgangen und mein Respekt gehört denen, die sich wirklich den Hintern aufreissen - ich würde auch jede sinnvolle Aktivität zugunsten unseres Hobbys im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützen - das ändert aber überhaupt nichts daran, daß wir in den Medien schlicht und ergreifend nicht vorhanden sind. Und DORT wird die Meinung gemacht. Die von mir gepostete dpa-Meldung kommt zu einer Zeit, in der bezüglich Waffenbesitz eigentlich relative Ruhe herrscht.....wollen wir einmal raten was passiert, wenn nächste Woche einer irgendwo Amok läuft der im schlimmsten Fall eine Schusswaffe legal besessen hat ?

Bringt es uns denn weiter, einem Behördensprecher nachzuweisen daß er ein 4 Jahre altes Türsteher-Video falsch interpretiert oder wiedergegeben hat ?

Verbessert sich unser Standing in der Öffentlichkeit wenn wir uns gegenseitig Antwortschreiben diverser Parteienvertreter zum Thema Waffenrecht vorlesen ?

Ich hoffe, Reini hat Erfolg mit der Parteiengeschichte - das würde ich mir wirklich wünschen.

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..wollen wir einmal raten was passiert, wenn nächste Woche einer irgendwo Amok läuft der im schlimmsten Fall eine Schusswaffe legal besessen hat ?

ganz blöder zufall, gestern erstach jemand bei hannover seine partnerin. vielleicht mit einem messer mit klingenlänge >12cm?

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Die Gesetzesänderung sieht ferner ein Blockiersystem für geerbte Waffen vor. Danach dürfen ab dem 1. April 2008 Erben, die kein eigenes Bedürfnis wie Jäger oder Sportschützen nachweisen können, hinterlassene Waffen nur dann behalten, wenn diese mit einem technischen Blockiersystem gesichert sind.

Soll das nun nur für die künftigen Erben gelten oder für alle ? :confused:

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Soll das nun nur für die künftigen Erben gelten oder für alle ? :confused:

Wie beim letzten Waffenrecht Seminar durch einen Vertreter des IM NRW referiert wird das auch für "Alt"-Erben gelten; Hier wird es allerdings - ähnlich wie bei der nachträglichen Kennzeichnung von Schusswaffen Übergangsfristen geben. Die genauen Fristen kenne ich aber noch nicht.

Für die nachträgliche Kennzeichnung spricht man von ca. 10 Jahre Frist.

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Moin,

ich versteh die ganze Aufregung nicht. Naja bei der einen oder anderen Regelung fragt man sich nach der sinnhaftigkeit, aber für den "normale" Schützen und Jäger ändert sich doch gar nicht so viel....

Oder versteh ich was falsch?? Wenn ja, dann bitte mal eine genaue Beschreibung bezüglich der Verschlechterung.....

Das "Erbenprivileg" find ich persönlich o.K., was will denn der Erbe mit einer scharfen Waffe, beim Nichtvorhandensein eines Interesse, d.h., wenn ein solches vorliegen würde, dürfte ja ein Bedürfnis dann kein Problem darstellen.

Die "letzte" Verschärfung empfand ich nicht als solche, denn es wurden zahlreiche Dinge präziesiert, wie z.B. Aufbewahrung, etc. , es wurden viele Halbautomaten erlaubt, die sehr wohl das Aussehen haben wie der Bruder/Schwester mit der "Friedensraste" !

In Erwartung auf viel Empörung und Haue, wünsch ich Euch/Ihnen alle ein schönes Wochenende auf dem Schießstand oder im Revier.

PS: ich lass mir meine Laune nicht durch das neue WaffG versauen!

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... ich versteh die ganze Aufregung nicht. Naja bei der einen oder anderen Regelung fragt man sich nach der sinnhaftigkeit, aber für den "normale" Schützen und Jäger ändert sich doch gar nicht so viel....

Das "Erbenprivileg" find ich persönlich o.K., was will denn der Erbe mit einer scharfen Waffe, beim Nichtvorhandensein eines Interesse, d.h., wenn ein solches vorliegen würde, dürfte ja ein Bedürfnis dann kein Problem darstellen.

Ich stelle Dir mal dazu eine Gegenfrage: Wem schadet es denn, wenn eine Witwe die Sport/Jagdwaffen ihres verstorbenen Mannes als Andenken bewahren will? Wenn Kinder diese als Andenken an ihren verstorbenen Vater behalten möchten?

Es geht niemanden etwas an, ob ich an Waffen ein Interesse habe oder nicht, das soll ein Erbe ganz alleine für sich entscheiden können, und nicht die Obrigkeit.

Die "Abschaffung oder Aushöhlung des Erbenprivilegs" stellt de facto immer eine Form der Enteignung dar - wie immer man diesen Vorgang auch mit schönen Worten zu umschreiben und mit Pseudoargumenten zu rechtfertigen versucht.

Und wer will dafür die Hand ins Feuer legen, dass der Griff nach geerbten Schusswaffen die einzige Begierlichkeit bleiben wird?

"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

(Artikel 3, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

- was liegt also näher, als die alsbaldige Gleichbehandlung aller Erben zu fordern? Dies ist schließlich ja der erste Schritt in der Arbeiterrevolution. Wofür braucht der Führerscheinlose eigentlich ein Auto, wenn er es nicht selber fahren kann? Weg damit! Was braucht der Nicht-Reiter denn ein Pferd, der Hausbesitzer ein Zweithaus, etc.? Her damit!

Absurd? Aber haben wir im Waffengesetz und seiner Durchführung nicht bereits größere Absurditäten kennen gelernt (man denke nur an das Verbot, aus einem .357er Revolver .38er Patronen zu verschießen ...)?

Man sollte besser den Anfängen wehren, denn "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" (Michail Gorbatschow).

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...Absurd? Aber haben wir im Waffengesetz und seiner Durchführung nicht bereits größere Absurditäten kennen gelernt (man denke nur an das Verbot, aus einem .357er Revolver .38er Patronen zu verschießen ...)?

...

Wie meinen bitte?

:confused:

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Wie meinen bitte?

:confused:

Sorry für die Verwirrung, aber genau DAS war mal (vor wenigen Jahren) eine Zeit lang verboten. Wer einen Eintrag über eine .357 in der WBK hatte, durfte keine .38er Munition erwerben und auch nicht verschiessen. Es hat (soweit ich mich erinnere) gut 12 Monate gedauert, bis die Vorschrift wieder einkassiert wurde.

Gruß

Karlheinz

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Ich stelle Dir mal dazu eine Gegenfrage: Wem schadet es denn, wenn eine Witwe die Sport/Jagdwaffen ihres verstorbenen Mannes als Andenken bewahren will? Wenn Kinder diese als Andenken an ihren verstorbenen Vater behalten möchten?

Es geht niemanden etwas an, ob ich an Waffen ein Interesse habe oder nicht, das soll ein Erbe ganz alleine für sich entscheiden können, und nicht die Obrigkeit.

Die "Abschaffung oder Aushöhlung des Erbenprivilegs" stellt de facto immer eine Form der Enteignung dar - wie immer man diesen Vorgang auch mit schönen Worten zu umschreiben und mit Pseudoargumenten zu rechtfertigen versucht.

Und wer will dafür die Hand ins Feuer legen, dass der Griff nach geerbten Schusswaffen die einzige Begierlichkeit bleiben wird?

Natürlich wird diese Waffen niemanden zum großen Teil schaden, denke, dass dort auch die Quote gut und gerne über 99% liegen wird, dass "anständig" damit umgegangen wird.

Ich führe jetzt Deinen Gedanken auch weiter, betrifft mich dieser Teil des WaffG? Nein, ich habe eine waffenrechtiliche Genehmigung, bin sachkundig, etc...also warum soll ich mich aufregen, sollen mich doch viele Waffenbesitzer in ihrem Testament berücksichtigen...ok Schluss mit der Ironie!

Der Mensch möchte immer alles selbst bestimmen, am Besten noch über den Tod hinaus....und was geschieht oftmals???...ja richtig, genau das Gegenteil! Da verkauft die Witwe die Waffen, weil kein Interesse besteht, ja sogar Jägerinnen den Nachlass ihres Mannes mit den Worten, wofür brauch ich denn so viele Waffen, ich hab doch meine eigenen..etc oder die Kinder sagen, warum soll ich mich denn mit dem Kram belasten....ich hab keine Ahnung ob meine minderjährigen Kinder einmal an der Jagd oder dem Schießsport Interesse bekommen, wenn ja würde es mich sehr freuen, wenn nein kann ich auch nichts machen und was nach meinem Tod mit meinen Waffen geschieht ist mir zum größeren Teil egal, was mir nicht egal wäre bzw. ist, dass meine Waffen in die falschen Hände kommen, also in Bereich des illegalen.

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Sorry für die Verwirrung, aber genau DAS war mal (vor wenigen Jahren) eine Zeit lang verboten. Wer einen Eintrag über eine .357 in der WBK hatte, durfte keine .38er Munition erwerben und auch nicht verschiessen. Es hat (soweit ich mich erinnere) gut 12 Monate gedauert, bis die Vorschrift wieder einkassiert wurde.

Gruß

Karlheinz

Stimmt, ist aber min. 10 Jahre her, da mussten die Länder auch Stellung zu nehmen. Dabei habe ich es auch auf den Tisch gekriegt mit Antworten, die .. naja, ist geregelt worden, trotzdem.

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Sorry für die Verwirrung, aber genau DAS war mal (vor wenigen Jahren) eine Zeit lang verboten. Wer einen Eintrag über eine .357 in der WBK hatte, durfte keine .38er Munition erwerben und auch nicht verschiessen. Es hat (soweit ich mich erinnere) gut 12 Monate gedauert, bis die Vorschrift wieder einkassiert wurde.

Gruß

Karlheinz

Oha... wieder was gelernt. Danke.

... aber schnell wieder vergessen.

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für die Generation der Verschontgebliebenen:

357 / 38 Problem

damit wurde ich gerade in Südschwaben ganz speziell genervt, denn ( ganz qual. Antwort ) an mich:

da die 38 er kürzer ischd, baud die do zuviel Druck auf woischd und des führt ganz oft zu Waffensprengungen.

also Eintrag in WBK, darfst keine 38 er im Geschäft kaufen, auf Stand ja, denn da ist ja die Aufsicht dabei,

( wobei ? ), na, wenn die granatenmäßige 38 er Mun, die schwächliche S&W 586 sprengt

Wiederladen ( gemäß § 27 ) schwächlicher 38 er Mun und verschießen derselben war erlaubt, also so mein Sachmeister,

quasi illegal legal also also...

ich glaube ich hab damals viel geweint

zurück zu heute: besser wurde es leider nicht

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Waffenrecht wird deutlich verschärft

Neu aufgenommen wurde in das Gesetz auch das Verbot, Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern Klingenlänge in der Öffentlichkeit zu führen. Die 2003 in Kraft getretene Änderung des Waffengesetzes hatte bereits Butterflymesser verboten. Mit der neuerlichen Verschärfung reagiert das Gesetz darauf, dass Straftäter immer häufiger Messer einsetzen. Allein in Berlin wird 2007 die Zahl dieser Straftaten mit 1565 angegeben. 2006 waren es 1135.

so ich habe den Schwachsinn :gaga: gerade auf Phönix verfolgt. Schön das ich mittlerweile erwachsen bin. Denn im Jugendalter habe ich immer mein Fahrtenmesser bei mir gehabt um im Wald irgendwas zu schnitzen oder Feuerholz zu machen um Kartoffeln zu rösten usw. und das war deutlich länger als 12 cm. Nach dem heutigen verabschiedeten Waffengesetz hätte ich mich schon strafbar gemacht. Ich kann nur sagen "armes Deutschland wie weit versuchst Du noch uns zu verblöden". Wenn der Täter schon kein Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge mehr führen darf was ihn aber sehr warscheinlich nicht im entferntesten juckt dann führt er demnächst einen Schraubenzieher oder ähnliches.

Nachdenkliche Grüße

Michael

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Wie beim letzten Waffenrecht Seminar durch einen Vertreter des IM NRW referiert wird das auch für "Alt"-Erben gelten; Hier wird es allerdings - ähnlich wie bei der nachträglichen Kennzeichnung von Schusswaffen Übergangsfristen geben. Die genauen Fristen kenne ich aber noch nicht.

Na das wäre ja ein Ding, wenn die ganzen bedürfnislosen Erben angeschrieben werden müssten und schon wieder Post vom Amt wegen den dussligen Erbwaffen bekommen. :o Sind ja zahlenmäßig nur etwa ein Drittel des Aktenbestandes, was solls ? :huh:

Im anderen Thread wurde gepostet, dass der Grindel von der CDU sich wegen hunderter Briefe dagegen ausgesprochen habe.

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Haben hier eigentlich einige die Tragweite der Aufhebung des "Erbenprivilleges" noch nicht verstanden? Auch wenn man ne WBK hat, müssen alle Erbwaffen, die nicht auf die WBK "passen", blockiert werden. D.h. jemand, der vor Jahren von Vadder oder Opa (z.B.) vier 9mm, drei .45er, zwei 357er usw. geerbt hat, aber schon ne 9mm, ne .45er und nen 357er besitzt, muss alle Erb-Waffen blockieren lassen. Es sei denn, er schafft es, dass ihm noch von jedem Kaliber eine zweite genehmigt wird, aber der Rest muss blockiert werden.

Noch schlimmer ist es bei Jägern. Mein Onkel ist Jäger und hat jede Menge Waffen von meinem Opa geerbt. Dank des neuen Gesetzes muss er die alle blockieren, da ein Jäger ja nur 2 (max. 3) KW besitzen darf.

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Haben hier eigentlich einige die Tragweite der Aufhebung des "Erbenprivilleges" noch nicht verstanden? Auch wenn man ne WBK hat, müssen alle Erbwaffen, die nicht auf die WBK "passen", blockiert werden. D.h. jemand, der vor Jahren von Vadder oder Opa (z.B.) vier 9mm, drei .45er, zwei 357er usw. geerbt hat, aber schon ne 9mm, ne .45er und nen 357er besitzt, muss alle Erb-Waffen blockieren lassen. Es sei denn, er schafft es, dass ihm noch von jedem Kaliber eine zweite genehmigt wird, aber der Rest muss blockiert werden.

Noch schlimmer ist es bei Jägern. Mein Onkel ist Jäger und hat jede Menge Waffen von meinem Opa geerbt. Dank des neuen Gesetzes muss er die alle blockieren, da ein Jäger ja nur 2 (max. 3) KW besitzen darf.

Tja - so sieht es wohl aus.

Bei Jägern geht es ja noch. Da sind dann "nur" die Kurzwaffen betroffen.

Bei den Sportschützen wird es schon enger!

Wie kann man nun in der Praxis damit umgehen? Bei Annahme des Erbes werden die Erben nun genauer hinschauen müssen, was die sich da an die Backe binden!

Ich habe es schon X-Mal erlebt, dass Erben zig Jahre nach Annahme des Erbes bei mir völlig unbrauchbare, olle Knorken abgegeben haben! Und die Dinger waren meist schon seit Jahren unbrauchbar (Opa hat die im feuchten Keller gelagert, usw). Das Land hat das Zeugs dann kostenlos entsorgt! Mal ehrlich: das hätten die doch schon auch VOR JAHREN machen können! Dann hätten die sich die Kosten für die Erben WBK gespart.

Ich stelle es mir nicht wirklich "nett" vor mit Opas alter Knarre (rostig und gammelig) im Wohnzimmer zu hocken, um mich an ihn zu erinnern. Das mag bei top gepflegten Waffen anders sein; vielleicht auch bei hochwertigen, hochpreisigen Jagdwaffen... Aber die ganze alte K***e, die so herumfliegt, kommt jetzt - hoffentlich - dahin, wo sie hingehört: in den Hochofen!

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