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IGNORED

Innenausschuß: "breite Zustimmung"


AlexG

Empfohlene Beiträge

Hallo :)

das mit dem Messerverbot ist wohl so ziemlich hart abgeschmettert worden.(nach Visier) .unter anderem auch von der GdP ..die argumentierten , dass amn zum einen bei der Vielzahl der Messerformen keine richtlinien erfassen könnte,ab wann ein messer "gefährlich"s ei , und auch an den Amoklauf am berliner Hauptbahnhof mit einem schweizer Taschenmesser erinnerte , welches ja nicht unter das verbot afllen würde, zum andern würden sie sich der Lächerlichkeit der Kriminellen auf der einen udn dem frust der gegangregelten normalen Bürger ausetzen ...auch der Bundesrat sah keinen Handlungsbedarf , da der Aufwand , alle Kellner,Wanderer ,Taucher,Pilzsucher,Camper, ja selbst Handwerker oder Händler(der Metzger auf dem markt) mit Ausnahmegenemigungen zu versehen ,den Nutzen bei weiten übersteigen würde ...

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Erstmal willkommen im Forum 3C. Die Anhörung der Experten war etwas unrühmlich. Die geänderte Beschlussvorlage zum Regierungsentwurf, die in dritter Lesung durch den Bundestag verabschiedet wurde, enthält aber entgegen der Meinung der Experten durchaus die neuen Führverbote.

Die Argumente, die Du hier bringst, sind zwar richtig, haben aber bisher bei den Gesetz-Beschließern kein Gehör gefunden. Der genaue Gesetzestext fehlt uns auch noch, da lauern wir hier schon drauf.

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http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/I...affenrecht.html

Noch ein Teilzitat der Meldung / Erklärung BMI vom 25.02.2008 bzgl Nachwuchs (auch) aus CDU Sicht: :

"Nachwuchs für Schützen (§ 3 Abs. 3 WaffG neu)

Die Koalition hat sich darauf geeinigt, im Waffengesetz klarzustellen, dass für die Alterserfordernisse für Kinder und Jugendliche zum Schiessen unter Aufsicht Ausnahmen für komplette Veranstaltungen erteilt werden können. Damit sollen den Schützenvereinen bei Tagen der offenen Tür oder bei Schützenfesten "Schnupperveranstaltungen" ermöglicht werden, um nach Talenten für den Schießsport zu suchen.

Die Union hatte darüber hinaus die Forderung des Deutschen Schützenbundes unterstützt, die Altersgrenze für das Schießen von Kindern unter Aufsicht mit Federdruck- oder Luftdruckwaffen von 12 auf 10 Jahre zu senken, um eine rechtzeitige Vorbereitung auf die Olympischen Jugendspiele (ab 14 Jahre) zu ermöglichen. Dies erscheint vertretbar, da wissenschaftliche Erkenntnisse gezeigt haben, dass nicht die Altersgrenze entscheidend ist, sondern die Qualität der fachlichen Begleitung. Mehrere Sachverständige, u.a. auch der Linkspartei, haben in der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages die Senkung der Altersgrenze befürwortet.

Weil eine solche Regelung nicht zustande kam, wurde das Bundesinnenministerium gebeten, mit den Ländern Kontakt aufzunehmen, und auf eine einheitliche Anwendung der bestehenden Ausnahmeregelungen für das Schießen von jungen Talenten auf Schießstätten der Schützenvereine zu dringen.

Bei Olympischen Spielen und anderen internationalen Sportveranstaltungen ist das Sportschiessen fester Bestandteil. Für einen Sportminister ist es natürlich wichtig, dass Deutschland auch in Zukunft bei der Medaillenvergabe vertreten sein wird. Den Schützenvereinen muss daher auch waffenrechtlich eine umfangreiche Nachwuchsarbeit ermöglicht werden. "

Sorry falls schon gepostet dann eben nur für die Archivare.

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@CCC,

ich sags mal so: Wir können auch vor Banken ein Parkverbot erlassen: "Wer diese Bank überfallen will darf hier nicht parken!". Ein solches Messerverbot ist einfach Schwachsinn und allein personell nicht durchzusetzen. Kriminelle rennen nun nicht gerade mit dem Messer in der Hand durch die Gegend...

@AlexG,

"Schnupperkurse" schön und gut, ich frag mich aber was das soll. Schnupperkurse bedeuten, das man jemanden in einen Verein bringen möchte. Und zwar zeitnah und nicht binnen ein paar Jährchen...

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"Nachwuchs für Schützen (§ 3 Abs. 3 WaffG neu)

Die Koalition hat sich darauf geeinigt, im Waffengesetz klarzustellen, dass für die Alterserfordernisse für Kinder und Jugendliche zum Schiessen unter Aufsicht Ausnahmen für komplette Veranstaltungen erteilt werden können. Damit sollen den Schützenvereinen bei Tagen der offenen Tür oder bei Schützenfesten "Schnupperveranstaltungen" ermöglicht werden, um nach Talenten für den Schießsport zu suchen.

Hervorragend. Mit diesen "Schnupperveranstaltungen" wird dann das schiesssportliche Talent eines 10-Jährigen entdeckt dass aber erst 2 Jahre später wirkungsvoll gefördert werden kann, weil erst 12- Jährige schiessen dürfen.

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  • 5 Wochen später...

Hello allerseits,

hatte keine Lust alles zu lesen, zumal vieles wiederholt wurde und nicht unbedingt sachlich ist.

Auf der Suche nach den vielen Graustufen zwischen Schwarz und Weiß und zur Info mancher User, denen noch Fragezeichen überm Kopp hängen und sich vielleicht von der ausschließlich negativen Sicht anderer haben anstecken lassen, folgender Link:

http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/dp2008.../DeuPol0804.pdf

Er soll nicht zu endlosen Diskussionen über Glaubwürdigkeit von Gewerkschaften oder ähnliches führen, sondern lediglich den Horizont erweitern ;-)

Des Weiteren möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass ein Gesetz gegen das Führen von Anscheinswaffen längst überfällig war, und auch, wenn dieses nicht in allen Punkten geglückt sein mag und es auch einige Nachteile für den gesetzestreuen Bürger mit sich bringt, hierdurch vielleicht vermieden wird, dass Polizisten eine "unechte" mit einer "echten" Schusswaffe verwechseln und es ungewollt zu Toten kommt. Allein dies sollte Grund genug sein, um die Nachteile gern! in Kauf zu nehmen.

Auch wird sich zeigen, ob sich die Gesetzesänderung bewähren wird, und ich gehe davon aus, dass diesbezüglich auch noch einige Änderungen folgen werden.

Lieber Gruß,

die Honeymilk :rolleyes:

Äh.... ab Seite 16 :)

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