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IGNORED

Innenausschuß: "breite Zustimmung"


AlexG

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Teilzitate aus http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_050/01.html

"Breite Zustimmung im Innenausschuss zur Waffenrechtsnovelle Innenausschuss/

Berlin: (hib/HAU) Der Weg zur Neuregelung des Waffenrechts ist frei. Sämtliche Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag dem durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes (16/7717) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf (***) zu, der am kommenden Freitag vom Bundestag in dritter Lesung behandelt wird. Der Entwurf sieht vor, das Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Als Anscheinswaffen sollen sämtliche Waffen gelten, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild mit echten Waffen zu verwechseln sind. Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen. Der Verstoß gegen diese Vorschriften soll als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden. Als einen "guten Kompromiss" sieht die Union die Regelung an. Das Gesetz schaffe ein "Mehr an Sicherheit".

.....usw...."Das Messerverbot sei nötig, da räumliche Verbote, wie sie eine Hamburger Initiative vorsieht, angesichts der Verlagerung von Kriminalitätszentren "nicht weiterführen". Auch die Linksfraktion stimmte dem Entwurf zu, da er viele sinnvolle Regelungen beinhalte. Es sei gut, dass die Erkenntnisse der Anhörung so schnell in den Entwurf eingeflossen sind. Dennoch bestehe weiterhin die Forderung nach einem zentralen Waffenregister. Zustimmung gab es auch von den Grünen. Da man auf Bundesebene in der Messerfrage umgedacht habe, betrachte man den eigenen Antrag (16/6961) als erledigt. Er habe "seinen Zweck erfüllt". Die FDP hingegen kritisierte den Entwurf. Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Zweifel am zusätzlichen Sicherheitsgewinn seien daher angebracht. Auch das Messerverbot bringe aus Sicht der Liberalen nichts. Während der Anhörung hätten Experten bestätigt, dass erst durch ein Verbot derartige Messer zu Statussymbolen bei Jugendlichen würden."

Anmerkung : *** dieser Entwurf trägt das Datum 11.01.2008

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... feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen...

Habe eben gerade mal meine Jagdmesser vermessen. Sogar das Finnenmesser hat mehr als 12cm.

Da darf ich nun auch mein Messer im Futeral in den Wald transportiern. Die haben doch echt 'nen Knall nicht gehört...

(das hat mich doch so genervt, daß ich Wald glatt mit "t" geschrieben hab)

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Mal ne dumme Frage zu Anscheinswaffen.

"Als Anscheinswaffen sollen sämtliche Waffen gelten, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild mit echten Waffen zu verwechseln sind"

Wenn ich jetzt ein Ar-15 habe dürfte das keine Anscheinswaffe sein weil sie ja nicht mit einer echten Waffe zu verwechseln ist sondern es ist eine echte waffe oder habe ich da jetzt was falsch verstanden.

Bezieht sich die Anscheinsscheiße nur auf Spielzeuge?

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Sämtliche Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag dem durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes (16/7717) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf (***) zu

Alles klar.

Willkommen in Britannistan, soviel Schwachsinn auf einmal...ich geh erst mal K****n.

So, zurueck vom Klo...

Ok, das ist dann wohl der Supergau, Reini, versuchen wirs mit Deiner Partei oder staerken wir die einzige existierende vernuenftige Partei, das ist jetzt die Frage?

Aber wie auch immer, jetzt wirds wirklich Zeit fuer ne Buergerrechtspartei, die Verbrecher tanzen heute wohl Lambada, nach dieser Arbeitserleichterung, die sie bald geniessen duerfen.

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Komisch, der Grundtenor ab Seite 95 des zweiten PDF-Files ist gegenüber der Verschärfung des Messerverbotes eher skeptisch. Oder habe ich mich da verlesen? Es heißt es wäre nicht praktikabel jeder Berufsgruppe, Angler, Jäger und Taucher, die ja alle mehr oder weniger große Schneidwaren mit sich führen, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Außerdem seien die "gefährlichen" Klingenformen ja schon vom bestehenden Waffenrecht abgedeckt, indem sie als "Hieb- und Stichwaffen" gelten.

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Hallo maschinenmensch,

so habe ich es auch in Erinnerung.

Ich stelle mir gerade vor, wie ich das Märchen vom Räuber Hotzenplotz meinen zukünftigen Enkeln erzählen soll.

"Der Räuber Hotzenplotz war ein ganz gefährlicher Räuber, denn er hatte 7 Messer! Aber keine Klinge war länger als 12 Zentimeter, denn sonst hätte er gegen das Waffengesetz verstoßen......"

Armes Deutschland!

Gruß Habakuk

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Das ist doch nur noch arm..... Wie wärs wenn das BKA mal ne Liste mit "Anscheins-Politikern" rausbringt. Armes Deutschland......

Und das "Mehr an Sicherheit" wird kommen... :rotfl2: Beim Brotzeitmachen eine Ordnungswidrigkeit begangen.... :gaga:

Nur so viel:

Man (Politiker) kann studieren so viel man will und manch einer vermag sogar seine Intelligenz zu steigern,

aber "Gesunden Menschenverstand" kann man NICHT lernen, den hat man oder nicht. :peinlich:

Frei nach Albert Einstein:

"Das Universum und die Menschliche (Politiker) Dummheit sind unendlich. :confused:

Beim Universum bin ich mir allerdings nicht ganz sicher."

Gruß Sniper01

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Bedeutet das jetzt, daß ich auf Wandertouren mein Fahrtenmesser nicht mehr mitnehmen darf?

:confused:

Warum kümmern sich diese Schwachköpfe nicht mal lieber um diesen unerträglichen Zustand, daß Messerstecher i. d. R. nur wegen einfachen Todschlags verknackt werden?

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Damit sind die nächsten Wahlen für mich entschieden.

Das Kreuz wird gemacht, wer keins macht wählt automatisch die Siegerpartei mit.

Mein Kreuz kommt zu irgendeiner Partei die das einzige Kriterium möglichst gut erfüllt: Von Schwarz-Rot-Grün verabscheut zu werden.

Der Feind meines Feindes ist mein Freund.

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Damit sind die nächsten Wahlen für mich entschieden.

Das Kreuz wird gemacht, wer keins macht wählt automatisch die Siegerpartei mit.

Mein Kreuz kommt zu irgendeiner Partei die das einzige Kriterium möglichst gut erfüllt: Von Schwarz-Rot-Grün verabscheut zu werden.

Der Feind meines Feindes ist mein Freund.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Habe "meinem" Bürgermeister schon ne E-Mail geschickt und gesagt

dass ich ihn leider wegen seiner "Kollegen" in zwei Wochen nicht wiederwählen kann.

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Soll mit den 12cm die Gesamtlänge des Messers oder "nur" die Klingenlänge gemeint sein?

Trotzdem toll. Die Verbrecher werden bestimmt vor Erfurcht vor dem Gesetz erstarren. So manch x- fach Vorbestrafter Intensivtäter (und das wären doch die eigentlichen Adressaten) bekommt es da bestimmt mit der Angst zu tun, wenn ihm dafür nun ne OWI droht. Mal ganz zu schweigen davon, dass die meissten als Harz IV Empfänger ohnehin nichtmal die bezahlen könnten.

Das schlimmste daran - und das kann man wohl jetzt schon so festhalten - wird sein, das wir uns nächstes Jahr garantiert mit der nächsten Verschärfungswelle befassen dürfen.

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Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen.

Also verstehe ich das jetzt richtig ?

Einhandmesser dürfen gar nicht mehr geführt werden, unabhängig von der Klingenlänge ?

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Klingenlänge, sehe ich auch so...ist aber witzig, 12 cm haben die Einhandmesser auch Klingenlänge..dann trage ich jetzt ein feststehende mit 11,5 cm Klingenlänge mir um...wo ist da der Unterschied? rein von der Penetrationstiefe der Klinge?

....die sind ja sowas von dämlich.. :00000733:

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Bedeutet das jetzt, daß ich auf Wandertouren mein Fahrtenmesser nicht mehr mitnehmen

Jenseits von Straßen, Städten usw. wirst jedes Messer führen dürfen, ansonsten nur feststehende Messer bis 12cm Klingenlänge und nicht-einhändig zu öffnende Klappmesser. Jedenfalls habe ich das so verstanden.

Die dümmste und ungerechteste Messer-Regelung aller Zeiten in Deutschland (sowas gabs auf deutschem Boden meineswissens noch nie!!!). Haben unsere Demokratoren wieder super hingekriegt.

:peinlich:

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Das schlimmste daran - und das kann man wohl jetzt schon so festhalten - wird sein, das wir uns nächstes Jahr garantiert mit der nächsten Verschärfungswelle befassen dürfen.

Fast schon wieder komisch.

Eigentlich möchte man ja meinen Verschärfungswelle + Messer - das könnt was Gutes sein...

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Die dümmste und ungerechteste Messer-Regelung aller Zeiten in Deutschland (sowas gabs auf deutschem Boden meineswissens noch nie!!!). Haben unsere Demokratoren wieder super hingekriegt.

:peinlich:

Auch wenn es arger Unsinn ist: In nahezu allen europäischen Ländern sind die Regelungen zum Führen von Messern weit restriktiver als jetzt in Deutschland geplant. Schau dir als Beispiel mal die Gesetzeslage in der ach so waffenliberalen Schweiz an.

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(...)

Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen.

(...)

Wie versteht ihr das?

Soll für Einhandmesser auch die Klingenlänge unter 12cm sein, oder soll das Mitführen von Einhandmessern generell verboten werden?

Was wäre dann, wenn sich jemand das neue BW-Taschenmesser kauft, darf er das dann zuhause einstauben lassen?

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Also verstehe ich das jetzt richtig ?

Einhandmesser dürfen gar nicht mehr geführt werden, unabhängig von der Klingenlänge ?

Korrekt, so hat Körting es gefordert. Das mit der Klingenlänge gilt nur für Feststehende. Eigentlich wurde auch beantragt zweihändig zu öffnende, arretierende Klappmesser ab 8,5cm-Klinge mit einem Führverbot zu belegen. Ob das durchgesetzt wurde und nur nicht erwähnt wurde, oder ob mans gelassen hat, sehen wir wohl erst, wenn wir das fertig ausformulierte Gesetz haben.

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Wie versteht ihr das?

Soll für Einhandmesser auch die Klingenlänge unter 12cm sein, oder soll das Mitführen von Einhandmessern generell verboten werden?

Was wäre dann, wenn sich jemand das neue BW-Taschenmesser kauft, darf er das dann zuhause einstauben lassen?

Nach meinem Verständnis soll das Führen von Einhandmessern (unabhängig von der Klingenlänge) und feststehenden Messern mit mehr als 12 cm Klingenlänge auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten werden.

Das BW-Taschenmesser darf man zum Angeln immer noch mitnehmen. Interessant wird die Regelung im Detail. Da ich das Messer auf dem Weg zum Angeln natürlich über öffentliche Straßen befördern muß ergeben sich da einige Detailfragen.

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