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Rechtsschutz für Sportverein Vorstandsmitglieder


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Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der Haftung und des Rechtsschutzes von Vorstandsmitgliedern in einem Sportschützenverein. Auf einer Schießleiterausbildung habe ich gehört, das man über den RSB versichert ist.

Ist es sinnvoll außerdem noch einen Waffenrechtsschutz (Örag) abzuschließen ? Wenn ja, was bringt diese Versicherung an Mehrleistung bzw. welche Bereiche werden abgedeckt, die die Versicherung des RSB nicht erfüllt ?

Für sachkundige Antworten wäre ich sehr dankbar.

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Puh, das sind aber sehr verschiedene Risiken, glaub ich (Körnchen Salz, bin jext kein Eggsperte)

Die Versicherung des Verbandes deckt normalerweise Risiken ab, die durch Deine Sportliche Tätigkeit entstehen. Das ist einmal eine Unfallversicherung, die deckt Schuss-Löcher in Menschen grundsätzlich genauso ab, wie das Straucheln auf dem Kiesweg zum Stand. Dann müsste auch eine Haftpflicht-Versicherung drin sein, wenn also Wände, Decken, Seilzuganlagen oder 5.000€ Auswerteanlagen zu Bruch gehen, steht diese Versicherung grundsätzlich ein. Meist wird so etwas aber über die private Haftpflicht abgewickelt.

Die Rechts-Schutz übernimmt Kosten im Zusammenhang mit legalem Streit. Also Anwaltskosten, Gerichtskosten, nicht jedoch Strafen aus Verfahren. Die von der ÖRAG mit Rabatt für FWR-Mitglieder angebotene Rechtsschutz deckt auch nur das Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts ab, ist also nochmal extra beschränkt.

Soweit ich...

Die beste Absicherung als Aufsicht ist es, vernünftig für Sicherheit auf dem Stand zu sorgen, und Pappnasen nach Hause zu schicken. Dann brauch man erst mal gar keine Versicherung.

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Hallo Tyr13,

danke für Deine Antwort. Es ist halt so, dass ich eigentlich gerne gegen jede Eventualität abgesichert wäre.

Die Versicherung des Verbandes deckt normalerweise Risiken ab, die durch Deine Sportliche Tätigkeit entstehen. Das ist einmal eine Unfallversicherung, die deckt Schuss-Löcher in Menschen grundsätzlich genauso ab, wie das Straucheln auf dem Kiesweg zum Stand.

Die ist, denke ich, im RSB enthalten.

Dann müsste auch eine Haftpflicht-Versicherung drin sein, wenn also Wände, Decken, Seilzuganlagen oder 5.000€ Auswerteanlagen zu Bruch gehen, steht diese Versicherung grundsätzlich ein. Meist wird so etwas aber über die private Haftpflicht abgewickelt.

Haftpflicht ist wohl nicht Bestandteil der RSB Versicherung, da ist wohl die private Haftpflicht gefragt.

Die Rechts-Schutz übernimmt Kosten im Zusammenhang mit legalem Streit. Also Anwaltskosten, Gerichtskosten, nicht jedoch Strafen aus Verfahren. Die von der ÖRAG mit Rabatt für FWR-Mitglieder angebotene Rechtsschutz deckt auch nur das Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts ab, ist also nochmal extra beschränkt.

Hier wird es jetzt wirklich interessant. Ist in der RSB Versicherung Rechtschutz enthalten ? Den bräuchte man wohl auf jeden Fall, Gerichts- und Anwaltskosten können teuer werden. Gerade in diesem Bereich dachte ich, dass eine Örag Versicherung eine sinnvolle Ergänzung ist, aber wenn die nur das Verwaltungsrecht abdeckt ...

Die beste Absicherung als Aufsicht ist es, vernünftig für Sicherheit auf dem Stand zu sorgen, und Pappnasen nach Hause zu schicken. Dann brauch man erst mal gar keine Versicherung.

Selbstverständlich sorgt man, soweit das möglich ist, für Sicherheit auf dem Stand, aber wie jeder weiss sind die Menschen sehr einfallsreich was die Produktion von Fehlern betrifft.

Ich glaube, ich werde meine Frage mal an den RSB weiter leiten. Offensichtlich ist das Thema Rechtschutz, Haftung, etc. nicht interessant genug, als das sich die Forumsteilnehmer darüber Gedanken machen.

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