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IGNORED

Bedürfnis und 2/6 Regel bei Erwerb durch Schenkung


JPLafitte

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Ich habe da mal eine Frage zum Waffenerwerb.

Ein Verwandter möchte mir seine Waffen aus Alters- und Gesundheitsgründen schenken. Ich selber bin Sportschütze mit WBK und der Einzige in der Familie der Aktiv schießt. Im laufe der Jahre habe ich schon "Dachfund und Erbwaffen" erhalten und keine Probleme beim Eintrag gehabt.

Wie sieht es bei einer Schenkung mit Bedürfniss und 2/6 Regel sowie Munitionserwerb für Sportlich nutzbare Waffen aus.

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Wie sieht es bei einer Schenkung mit Bedürfniss und 2/6 Regel sowie Munitionserwerb für Sportlich nutzbare Waffen aus.

Nun, noch sieht es ja so aus, daß die Ämter im Regelfall von der illegitimen 2/6 Regel ausgehen. Es entzieht sich jetzt meiner Kenntnis, um wie viele Waffen es sich handeln wird, aber solange es noch relativ annehmbare Zahlen sind, solltest Du mit Deinem SB reden. Es geht ja in diesem Fall um den rechtlich korrekten und sicheren Verbleib von Sportwaffen und da sollte der SB doch eine begründete "Ausnahme" machen können. Es wird ja immerhin ein Waffenbesitzer weniger (Argumentationshilfe) und die Waffen sind auch sicherer gelagert als bei einem gesundheitlich Angeschlagenen Schützen bei dem vielleicht bald der Erbfall eintritt (hoffentlich nicht). Alternativ kannst Du ja auch dafür sorgen daß ein Stück welche Du sonst doppelt hättest an einen befreundeten Verein als Sportförderung geht und der SB sieht, daß keine Sammlwut Deinerseits sondern das Abgabebedürfnis des Bekannten dahintersteht.

Wenn die Waffen dann auf der gelben oder grünen WBK stehen, ist auch die Benutzung und der Mun-erwerb kein Problem.

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...Wie sieht es bei einer Schenkung mit Bedürfniss und 2/6 Regel sowie Munitionserwerb für Sportlich nutzbare Waffen aus.

Ich würde sagen, genauso schlecht, wie wenn Du Dir die Waffen regulär kaufen würdest - mit dem ganzen 2/6 Kram, Bedürfnis, etc ...

IMI

p.s.:

Aber um auf Boules Vorschlag einzugehen: Klar, mit dem SB über den Fall reden kann auch helfen.

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Helfen bei der Diskussion mit dem SB könnte auch ein schreiben des Verwandten , das dich als Erbe dieser Waffen ausweist. Also würdest du die Waffen im Erbfall sowieso bekommen ( nach altem , wie auch nach dem neuen Waffengesetz( wenn es denn so kommt wie bisher geschrieben)). Warum also nicht die Waffen jetzt schon bekommen, weil sie der " alte und kranke Verwandte" aus dem Haus haben will? Eventuell abklären, ob die Waffen bei dir eingelagert werden dürfen. Dann sollte der Benutzung durch dich auch nichts im Wege stehen. Auf der WBK des jetzigen Besitzers belassen und eine " Dauerleihe " mit dem SB aushandeln. Ich kenne jemanden in meinem Verein, der hat die Waffen eines Schützenkollegen in seinem Tresor. BEIDE dürfen darauf zu griff nehmen. Gibt also schon Möglichkeiten, wenn der SB mitspielt.

Greetz

Peter

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Nun, noch sieht es ja so aus, dass die Ämter im Regelfall von der legitimen 2/6 Regel ausgehen.

Hab den Satz mal korrigiert. Keine Ursache. :rolleyes:

Es entzieht sich jetzt meiner Kenntnis, um wie viele Waffen es sich handeln wird, aber solange es noch relativ annehmbare Zahlen sind, solltest Du mit Deinem SB reden. Es geht ja in diesem Fall um den rechtlich korrekten und sicheren Verbleib von Sportwaffen und da sollte der SB doch eine begründete "Ausnahme" machen können.

So sehe ich das auch, wobei die Behörde natürlich hinterfragen kann, ob auch andere Möglichkeiten (z.B. ein Waffenhändler) in Betracht kommen.

... und die Waffen sind auch sicherer gelagert als bei einem gesundheitlich Angeschlagenen Schützen...

Das ist allerdings nicht gerade logisch, weil der mit einem zertifizierten Tresor nicht weniger sicher verwahrt. :confused:

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Wie sieht es bei einer Schenkung mit Bedürfniss und 2/6 Regel

Hallo JPLaffite

da kommt es auf die WBK an, in der du die Waffen eintragen mußt. Bei neuer Gelber WBK gibt es im momentanen WaffNeuRegG keine 2/6 Regelung. War nämlich vom Gesetzgeber so gewollt. Es gibt leider Beamte, die das anders sehen. Bürokratieaufbau ist hier das Stichwort. Bei Grün sieht es da finster aus. Da wird ohne Logik die 2/6 Regelung angewandt. Steht so im Gesetz. Der Überlebenskampf einiger Büxer, die ohne 2/6 ihren Umsatz steigern können, interessiert viele unkündbare Staatsdiener nicht.

Steven

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Hab den Satz mal korrigiert. Keine Ursache. :rolleyes:
:00000733:

Ich habe doch schon "legitim" geschrieben und nicht "legal" damit Du nicht wieder mit dem Editieren anfängst ;) . Auch wenn irgend ein Gericht behauptet, 2/6 wäre legal halte ich es immer noch nicht für legitim - genauso wie das Deutsche "Bedürfnis".

So sehe ich das auch, wobei die Behörde natürlich hinterfragen kann, ob auch andere Möglichkeiten (z.B. ein Waffenhändler) in Betracht kommen.

Wobei das vielleicht auch wieder eine Frage der Menge ist. 3 Waffen in typischen Sportschützenausführungen wird das Amt wahrscheinlich weniger hinterfragen als eine über die Jahre auf der gelben Karte angehäufte Sammlung.

Das ist allerdings nicht gerade logisch, weil der mit einem zertifizierten Tresor nicht weniger sicher verwahrt. :confused:

In dem Satz steht ja "Argumentationshilfe". In Berlin würde man mit so einem Spruch Zuspruch ernten, auch wenn er nicht sehr logisch ist.... Ja nur aufpassen, daß die Waffen nicht durch Erbfall weitergegeben werden.

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Auch bei neuer Gelber WBK gibt es im momentanen WaffG eine 2/6 Regelung. Ist nämlich vom Gesetzgeber so formuliert und höchstrichterlich bestätigt worden. Es gibt leider Leute, die das anders sehen.

Uuups, schon wieder hat sich ein Fehler eingeschlichen. Ihr solltet besser lesen vor dem posten. Aber ich helfe ja gerne... :rolleyes:

Auch wenn irgend ein Gericht behauptet, 2/6 wäre legal halte ich es immer noch nicht für legitim - genauso wie das Deutsche "Bedürfnis".

Das hat es auch und im Rechtsverkehr gilt nun mal 2/6 auch für neue gelbe WBK. Wenn DU das anders siehst, ist es Deine persönliche Meinung. Das gilt auch für Steven.

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Das hat es auch und im Rechtsverkehr gilt nun mal 2/6 auch für neue gelbe WBK. Wenn DU das anders siehst, ist es Deine persönliche Meinung.

Hab ich denn jemals gesagt, daß ich etwas Anderes als meine persönliche Meinung zum 2/6 hier preisgegeben habe? :rolleyes:

Es mag von den Buchstaben des Gesetzes her legal sein, ich würde aber behaupten, daß die Mehrzahl der WO'ler das Gesetz eher als Schikane und bürgerfeindlich empfindet als es für ein notwendiges Sicherungsinstrument zu erachten. Insofern kann man natürlich die Legitimität des Gesetzes in Frage stellen. Wie sagt man noch gleich: Gesetze sind für Bürger gemacht, nicht dir Bürger für Gesetze.

..... so, ich geh jetzt auf den Stand, Frust abbauen!

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Uuups, schon wieder hat sich ein Fehler eingeschlichen.

Hallo SB

ich habe nichts dagegen, wenn du mich zitierst. Ich habe aber etwas dagegen, wenn du mein Schreiben im Zitat änderst.

Also nochmal: Es gibt im WaffNeuRegG für die Gelbe WBK K E I N E 2/6 Regelung. Dies ist so vom Gesetzgeber gewollt.

Stefen

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Hallo SB

ich habe nichts dagegen, wenn du mich zitierst. Ich habe aber etwas dagegen, wenn du mein Schreiben im Zitat änderst.

Also nochmal: Es gibt im WaffNeuRegG für die Gelbe WBK K E I N E 2/6 Regelung. Dies ist so vom Gesetzgeber gewollt.

Stefen

Ist ja alles schön und gut, nur ohne genaue Quellenangabe (Link) leider nicht nachvollziehbar!

W.E.

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Bei den Waffen handelt es sich nicht um Sportgeräte sondern sie wurden vor 1970 erworben. Den Repetierer (Winchester KK) könnte ich ja noch als Trainingswaffe für die Enfield nutzen. Aber 9mm Schrot und die Liliput ??? Abgabe an den Handel ist aus Familientradition nicht drin. Da die 2/6 Regel bei Erbwaffen nicht greifen kann dürfte es doch auch bei Schenkungen so sein.

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Ist ja alles schön und gut, nur ohne genaue Quellenangabe (Link) leider nicht nachvollziehbar!

W.E.

Seine "Quelle" sind irgendwelche Äußerungen im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum WaffG2002. In § 14 Abs. 2 und 4 WaffG steht was anderes drin, aber das will er halt nicht wahrhaben. Ist aber auch wurscht. :)

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Schön, daß Du Dich freust SBine....

Auch ich muß nach neuester und hochrichterlicher Rechtsprechung jetzt davon ausgehen, daß das Erwerbsstreckungsgebot auch für den Erwerb auf Sportschützen-WBK (Neu) angewandt werden wird. Noch immer erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit nicht, noch finde ich das Gesetz da besonders glücklich formuliert. Aber egal ist halt 4/5el von legal.

Könntest Du aus der Verwaltungspraxis den Schenkungsfall beleuchten ? Nach meiner Auffassung ist doch eine Schenkung ähnlich zu sehen wie der Erwerb als Erbe. (Unterliegt ja z.B. Steuerlich denselben Regelungen) Demnach käme das ESG gar nicht zum Tragen (weil andere Erwerbsgrundlage). Höchstens gelten noch die Blockier-Klamotten in Zukunft.

Ist das haltbar ?

Wäre der Erwerb einer solchen kleinen Sammlung sportlicher Kleinwaffen eine Anlass für die Ausstellung einer Sammler-WBK ?

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... Bedürfnisses ...

Mir ging es mehr darum, ob das Erwerbstreckungsgebot, daß ja nur für den Sportschützen gilt, hier angewandt werden muss. Ob das Vorliegen eines sportlichen Bedürfnis hier bejaht werden kann, sehe ich halt auch nicht ganz klar, die Disziplinen für Flobert-Schrot sind ja auch nicht sehr verbreitet.

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