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IGNORED

"Spaß" mit dem Zoll


Justus

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

aufgrund des günstigen Dollarkurses habe ich wie wahrscheinlich viele andere hier im Forum die Gelegenheit genutzt und diverses Zubehör in den USA bestellt. Das ging bis jetzt auch problemlos mit Sinclair und Brownells, sowohl was die Ausfuhr der Teile aus den USA anging (nicht wesentliche Waffenteile und <100$), als auch die Verzollung dann in Deutschland. :icon14:

Daher hatte ich mich für einen größeren Einkauf bei Brownells entschlossen (nicht wesentliche Waffenteile > 100$):

The following merchandise was shipped 11/29/2007:

055-810-357 810 357 MAG DELUXE SNAP CAPS, PKG 6 1 11.20 11.20

077-100-008 BROWNELL'S AR-15 CATALOG 1 0.00 0.00

080-519-025 1/16 X 1/4 ROLL PIN REFILL, PAK 48 1 3.09 3.09

100-002-288 NRA STICK TO YOUR GUNS T/S, SAND/LRG 1 11.96 11.96

100-002-457 AR-15 PRS STOCK W/ RUBBER BUTTPAD 1 210.00 210.00

100-002-480 VLTOR RUBBER SLIPOVER BUTTPAD 1 15.96 15.96

100-002-557 AR15 SMALL PIN JEWELL TRIGGER 1 204.95 204.95

230-100-001 #1 ROLL PIN PUNCH 1/16 1 3.00 3.00

231-000-005 BT-14 DPMS AR-15 FIRING PIN 2 4.91 9.82

231-000-152 UR-36 RECEIVER, UPPER (BLACK TEFLON) 1 81.11 81.11

354-100-062 1/16 GRACE BRASS PUNCH 1 4.50 4.50

408-502-010 46000 RUBBER GRIP FOR COLT PYTHON 1 14.37 14.37

553-000-006 M&A PARTS AMBIDEXTROUS TACTICAL LATCH 1 15.00 15.00

587-474-062 21600 1/16 MINI PUNCH 1 3.94 3.94

797-200-003 J-P3C COMP 2 SPEEDLOADER FOR COLT PYTH 1 9.53 9.53

YOUR PRODUCT TOTAL IS: 598.43

PP - EXPRESS: 51.25

INSURANCE: 3.75

ORDER TOTAL: 653.43

653.43 HAS BEEN APPLIED TO YOUR CREDIT CARD

Erstaunlicherweise hat die Exportlicence vom State Department nur 2 Wochen gebraucht, sodass ich heute meine Frau zum zuständigen Zollamt schicken konnte. Vor den Augen eines Beamten musste sie das Paket selbst öffnen. Dieser war vom Inhalt sichtlich irritiert und sprach von genehmigungspflichtigen Waffenteilen. Meiner Frau wurden folgende Dokumente mitgegeben:

:angry2:

Als ich mit dem Beamten anschließend telefonierte meinte er, dass er nicht in der Lage ist die Waffenteile zu beurteilen. Bezüglich Schulterstütze, Matchabzug und A2 Upper Reveiver stimmte er mir zwar zu, dass dies keine wesentlichen Waffenteile sind, aber die beiden Schlagbolzen (9,82$) seien wesentliche Waffenteile laut Zollliste.

Ich machte den Vorschlag er soll dann bitte die Schlagbolzen entfernen und mir den Rest verzollen. Darauf ging er nicht ein, stattdessen wird das Paket nun zu einem Zollsachverständigen nach München geschickt, der alles waffenrechtlich Beurteilen soll (3 Wochen...). Ich konnte den Beamten auch nicht überzeugen, dort einfach 'mal anzurufen. :icon13:

Auch wenn es ohne Namen fast hoffnungslos war, versuchte ich in München den Sachverständigen zu bekommen. Nach 3 maligem Verbinden kam ich an eine Sachbearbeiterin die mir letztendlich erklärte, dass dieses Prozedere in Ordnung sei und ich als Käufer im Moment eh nichts machen könne. Laut ihrer Auskunft soll dieser Waffensachverständige bei der Zollfahndung/ Zollkriminalamt München angesiedelt sein und bundesweit im Bereich des Zolls zum Theme Waffenrecht Schulungen abhalten. Vielleicht weiß ein User hier um wen es sich handelt und wie man diese Person kontaktieren kann, gern auch als PN.

So das war jetzt sehr ausführlich, aber ich musste mir 'mal den Frust von der Seele schreiben.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen bei der Einfuhr von "nicht wesentlichen Waffenteilen" gemacht.

Gruß,

Justus

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Hi Justus,

die leider fast normale (in-) Kompetenz eines deutschen Beamten. :peinlich:

Wahrscheinlich haben die zwei Schlagbolzen kein F im Fünfeck eingeschlagen :rotfl2:

Bei solchen Spezialisten wird es schwer werden für Beckstein das Ansehen der Beamten zu verbessern.

Wichtiger wäre deren Ausbildung zu verbessern :gutidee:

Servus

PS

Von mir wollte der Zoll für eine kostenlose Garantielieferung von Dillon eine Rechnung in deutscher Sprache.

Als ich das Paket am Hauptzollamt in München abholte zeigte ich dem Beamten die auf der Kartonaussenseite

aufgeklebte ( und ohne Paketöffnung lesbare Rechnung) : Invoice 0.000 $

Auf meine Frage, ob, wenn das jemand vorher gelesen hätte, das Paket dann mit der Post ohne Aufforderung

der Abholung beim Hauptzollamt zu mir nach Hause gekommen wäre sagte der Beamte ja.

Meine zweite Frage, warum niemand die offen sichtbare Rechnung gelesen und beachtet hat wurde

leider nicht beantwortet.

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Habe in diesen Jahr bei:

  • Island Tactical
  • Sinclar
  • Dillon

bestellt und bisher keine Probleme gehabt. Es waren aber im Vergleich mit dir eher kleine Bestellungen.

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Das mit dem Zoll ist garnicht lustig.

Ich hatte in der Schweiz eine Montageschiene für einen K 31 erworben das mir mit der Post zugestellt werden sollte.

Dieses Teil wurde vom Zoll als wesentliches Teil einer Waffe erkannt und zur weiteren Überprüfung an eine Zolldienststelle zu einem Sachverständigen geschickt.

Nach 10 Monaten wurde festgestellt dass es sich um ein frei verkäufliches Stück handelte und ich bekam es zugeschickt per Nachnahme und gegen Zahlung von ca. 25 Euro Zoll und MWSt.

Garnicht lustig war es dass wegen dieser Aktion ein Verfahren wegen Verstoss gegen das Waffengesetz gegen mich eingeleitet wurde.

Davon habe ich allerdings erst durch eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt erfahren nachdem ich vom Zoll das Teil zugeschickt bekommen hatte.

Darin hieß es dass das Verfahren gegen mich eingestellt sei.

Soviel zu nicht wesentlichen Teilen gemäß Waffengesetz in Deutschland und den profunden Kenntnissen deutscher Zöllner.

Sollte in deinem Paket wirklich etwas drinnen gewesen sein was waffenrechtlich relevant ist würde ich dir dringlichst den Gang zu einem versierten Rechtsanwalt nahelegen.

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Manchmal lächelt man als doofer Trottel , der immer noch die überhöhten Preise deutscher Händler zahlt , doch wieder ganz zufrieden vor sich hin und kommt sich etwas weniger doof vor .

Weil die Zollbeamten sich in ihrem Job nicht auskennen? Kann man die nicht irgendwie anzeigen? Üble Nachrede, Unterschlagung im Amt oder so was?

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Weil die Zollbeamten sich in ihrem Job nicht auskennen? Kann man die nicht irgendwie anzeigen? Üble Nachrede, Unterschlagung im Amt oder so was?

Geht´s noch?

Ein Zollbeamter bekommt Gegenstände zu Gesicht wovon Du nicht einmal weisst das es sie gibt. Und das x-mal im Jahr. Jeder Hans Wurst glaubz er könne einfach alles einschleppen was er gerade findet. Verlangst Du allen Ernstes das sie jedes Produkt dieser Erde das in unser Land importiert wird kennen und beurteilen können müssen, und das auch noch mal eben aus dem Gedächtnis?

Jeder Geiz-ist-Geil-Freak ordert in den USA oder sonstwo um auch nur jeden Cent zu sparen den er bekommen kann. Ok, bitte, ist ein freies Land.

Aber dann muss man eben auch damit rechnen das es mal Fragen geben könnte.

Ich gehe jede Wette ein: wenn wir jetzt und hier einen Waffensachkundetest aller WOler machen würden, würden min. 25% der Mitglieder durchfallen. Zumindest wären unglaubliche Antworten zu hören. Ich spreche mich davon nicht frei.

Und das sind Leute die tagtäglich mit ihrem Hobby umgehen. Der Zollbeamte vielleicht ja nur 3x im Jahr, wer weiss?

Also mal schön auf´m Teppich bleiben von wegen Anzeigen.

Aber ein weinig freue ich mich auch über den Ausgangspost: zeigt er doch, das der Erwerb in DE nicht grundlos teuerer ist als ausserhalb, aber das wollen viele hier ja nicht wahr haben.

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1. Ich gehe jede Wette ein: wenn wir jetzt und hier einen Waffensachkundetest aller WOler machen würden, würden min. 25% der Mitglieder durchfallen. Zumindest wären unglaubliche Antworten zu hören. Ich spreche mich davon nicht frei.

Und das sind Leute die tagtäglich mit ihrem Hobby umgehen. Der Zollbeamte vielleicht ja nur 3x im Jahr, wer weiss?

2. Aber ein weinig freue ich mich auch über den Ausgangspost: zeigt er doch, das der Erwerb in DE nicht grundlos teuerer ist als ausserhalb, aber das wollen viele hier ja nicht wahr haben.

1. Der entscheidende Unterschied ist die Tatsache, daß ein Zöllner für seine Tätigkeit bezahlt wird. Also hat er bzw. sein Dienstherr dafür zu sorgen, daß er Ahnung hat. Schließlich bekommt er vom Steuerzahler - uns, dem Einführendem, wem auch immer - dafür sein Geld.

2. Also die Erklärung ist ein Traum aus den Zeiten des Kaisers. Der deutsche Untertan soll also noch damit zufrieden sein, daß er von Händlern ausgenommen wird, weil die Durchführenden staatlicher Aufgaben kompetenzlos ihren Dienst versehen?

Wesentliche Teile einer Schußwaffe sind im dt. WaffG klar definiert. Diese Def. ist so klar, daß niemand entfernt auf die Idee kommen kann, eine Montage oder einen Schlabo für ein Gehäuse mit Patronenlager bzw. KW-Griffstück, einen Lauf oder einen Verschlußkopf zu halten.

In Zeiten, in denen Vorschriften und Gesetze als .pdf-Dokument mit Suchfunktion vorhanden sind, sollte auch der Zöllner in der Lage sein, innerhalb von 30s den Begriff "wesentliche Teile" nachschlagen zu können.

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Geht´s noch?

Ein Zollbeamter bekommt Gegenstände zu Gesicht wovon Du nicht einmal weisst das es sie gibt. Und das x-mal im Jahr. Jeder Hans Wurst glaubz er könne einfach alles einschleppen was er gerade findet. Verlangst Du allen Ernstes das sie jedes Produkt dieser Erde das in unser Land importiert wird kennen und beurteilen können müssen, und das auch noch mal eben aus dem Gedächtnis?

Jeder Geiz-ist-Geil-Freak ordert in den USA oder sonstwo um auch nur jeden Cent zu sparen den er bekommen kann. Ok, bitte, ist ein freies Land.

Aber dann muss man eben auch damit rechnen das es mal Fragen geben könnte.

Ich gehe jede Wette ein: wenn wir jetzt und hier einen Waffensachkundetest aller WOler machen würden, würden min. 25% der Mitglieder durchfallen. Zumindest wären unglaubliche Antworten zu hören. Ich spreche mich davon nicht frei.

Und das sind Leute die tagtäglich mit ihrem Hobby umgehen. Der Zollbeamte vielleicht ja nur 3x im Jahr, wer weiss?

Also mal schön auf´m Teppich bleiben von wegen Anzeigen.

Aber ein weinig freue ich mich auch über den Ausgangspost: zeigt er doch, das der Erwerb in DE nicht grundlos teuerer ist als ausserhalb, aber das wollen viele hier ja nicht wahr haben.

Und wieder mal wird mit zweierlei Maß gemessen:

Jeder zivile Bürger wird von Amtes her angezeigt bzw. ermittelt (siehe tööt lefax1), wenn er -vielleicht auch ohne Wissen - etwas widerrechtliches tut.

Hier gilt auf einmal: " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" statt "in dubio pro reo".

Den Beamten, dessen Job es ist, sich mit der Materie zu befassen, soll man(n) schonen.

Sorry, but "no prisoners no mercy" :bud: , soll er doch im Stadtpark Laub kehren, ist nicht ganz so anspruchsvoll!

Andreas

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Hallo,

ich bin zwar kein Zollbeamter, aber Polizeibeamter, der ebenfalls an der Überwachung von sogen. Verbringungsverboten beteiltigt ist. Da ist es meine Pflicht, dass ich mich auskenne mit den Dingen die eingeführt werden, v.a. mit Waffenteilen. Wie bereits gesagt wurde ist es im WaffG klar und unmissverständlich geregelt. Es gehört zur Bürgerfreundlichkeit, den Bürger im Rahmen der Kontrolle eben nicht zu gängeln. Es gilt der Grundsatz, dass sich jeder Bürger gesetzeskonform verhält, nicht umgekehrt. Also kann auch vom Zoll erwartet werden, solche Lieferungen in zumutbarer Zeit zu bewerten.

Es hängt aber offenbar auch vom jeweiligen Zollamt ab. Ich hatte mit meinem Amt in Reischnhart noch nie Probleme und habe da schon EWB-pflichtige Waffen eingeführt. Ging alles problemlos.

Gruss

Kirrmeister

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Geht´s noch?

Ein Zollbeamter bekommt Gegenstände zu Gesicht wovon Du nicht einmal weisst das es sie gibt. Und das x-mal im Jahr.

Ja, aber anstelle sich aufgrund von Inkompetenz stur zu stellen und dem Bürger sein Eigentum wochenlang vorzuenthalten, riesen Kosten durch Versand nach München zu verursachen um den dortigen Gutachter hinzuzuziehen, hätte er einfach eine Foto der Teile, wo er sich unsicher ist faxen können. Alternativ hätte es auch eine Mail den Daten der fraglichen Teile getan. So hätte der Gutachter schon am Telefon in kürzester Zeit eine Aussage treffen können.

Nur erfordern solche Maßnahmen zum Einen etwa Initiative und natürlich auch die Fähigkeit mal auf eine Idee zu kommen, die nicht genau so 1:1 dem täglichen Dienstbetrieb entspricht. Scheint symptomatisch für Beamte im Mittleren Dienst zu sein, nachdem die "große Hürden" :rotfl2: Einstellungsauswahlverfahren und Verbeamtung gemeistert sind, stirbt bei vielen jegliches Engagement ab.

Ich erwarte nicht von jedem Beamten, dass er alles weiß, das geht gar nicht. Aber ich erwarte, dass die vorhandenen Kompetenzen genutzt werden.

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Geht´s noch?

...

Aber dann muss man eben auch damit rechnen das es mal Fragen geben könnte.

...

Also mal schön auf´m Teppich bleiben von wegen Anzeigen.

Fragen sind ja durchaus ok. Routinemäßiges Erstatten von Anzeigen, obwohl man nicht die erforderliche Kompetenz hat um den Gegenstand beurteilen zu können, sind allerdings das genaue Gegenteil von "schön auf'm Teppich bleiben".

In solchen Fällen sollte geprüft werden ob der Beamte den Tatbestand nach § 164 StGB erfüllt hat.

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ihr scheint folgendes überlesen zu haben:

"...aber die beiden Schlagbolzen (9,82$) seien wesentliche Waffenteile laut Zollliste."

Somit ist dem Beamten eigentlich nichts vorzuwerfen. Vielmehr muss man dem Zoll bzw. dem Ersteller der Liste die Ohren rubbeln.

Vielleicht wurde sie ja seit wer weiß icht wievielen Jahren nicht angepasst?

Harlekin

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Weil die Zollbeamten sich in ihrem Job nicht auskennen? Kann man die nicht irgendwie anzeigen? Üble Nachrede, Unterschlagung im Amt oder so was?

Imo falsche Beschuldigung im Amt. Kostet nichts. ->Stawa und Bundesfinanzminister als Dienstherren in Kopie. Vorsatz: ja klar, er ging ja auf die Argumente des Bürgers nicht ein. Sachaufsichtsbeschwerde bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde hilft zwar nichts, verzögert aber die "Beförderung durch Absitzen".

Und nach 3 Monaten ggfs. Untätigkeitsbeschwerde und -klage. Schadenersatzofrderung androhen (wirst nichts bekommen aber zur Belustigung gut)

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"...aber die beiden Schlagbolzen (9,82$) seien wesentliche Waffenteile laut Zollliste."

Waren Schlagbolzen jemals wesentliche Waffenteile?

Mich nervt bei dieser Vorgehensweise des Zolls (und auch aller anderen Behörden) einfach die immer weiter um sich greifende 'Beweislastumkehr'. Es wird irgendein Unfug behauptet, festgesetzt, festgestellt oder sonst etwas und der Bürger hat der Behörde ihren Fehler nachzuweisen. Eine Unschuldsvermutung gibt es anscheinend nicht mehr. Andersherum wird aber von jedem Bürger erwartet sich mit allen Neuerungen in der 'Recht'-sprechung, den aktuellen Umweltschutzauflagen und der vorschriftsmäßigen Verwendung von geblümten Klopapier auszukennen.

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Waren Schlagbolzen jemals wesentliche Waffenteile?

Nicht nach WaffG .

Aber wer je im Im-und Export tätig war kennt das Problem der

Einordnung von Waren.

Nach Zollbestimmungen sind Einzelteile oft so

zu behandeln, wie das Teil wofür sie bestimmt sind

und damit wird ein Schlabo zum Verschluß .

Damit hat er die Pflicht prüfen zu lassen.

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Nach Zollbestimmungen sind Einzelteile oft so

zu behandeln, wie das Teil wofür sie bestimmt sind

und damit wird ein Schlabo zum Verschluß .

Damit hat er die Pflicht prüfen zu lassen.

Ja, aber da geht es doch dann um die Höhe der Verzollung und weniger um die Einfuhrbestimmung.

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Ja, aber da geht es doch dann um die Höhe der Verzollung und weniger um die Einfuhrbestimmung.

Nicht nur.

Er muß Beides beachten und Spielraum für eigene Entscheidungen ist zumeist nicht vorgesehen .

Außerdem wird doch niermand erwarten , daß

Zollbestimmungen logischer sind als Waffengesetze.

Dort spielt auch noch die ganze EU mit.

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Also so sehr ich auch suche......neben KWKG ist nur das WaffG für die Einfuhr von Waffen, was die Genehmigungsseite angeht, ausschlaggebend.

Falls jemand dazu nen Link hat, der anderes verlauten läßt, bitte hier einstellen. Wäre ganz gut!

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Das mit dem Zoll ist garnicht lustig.

Ich hatte in der Schweiz eine Montageschiene für einen K 31 erworben das mir mit der Post zugestellt werden sollte.

Dieses Teil wurde vom Zoll als wesentliches Teil einer Waffe erkannt und zur weiteren Überprüfung an eine Zolldienststelle zu einem Sachverständigen geschickt.

Nach 10 Monaten wurde festgestellt dass es sich um ein frei verkäufliches Stück handelte und ich bekam es zugeschickt per Nachnahme und gegen Zahlung von ca. 25 Euro Zoll und MWSt.

Na dann hoffe ich, dass es mir nicht so ergeht wie lefax1! :o

Für den Fall der Fälle bin ich im FWR und entsprechend rechtschutzversichert bei der Örag.

Justus

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Probleme mit dem Zoll hatte ich auch schon oefter - voellig harmlose Teile (Zweibein u.ae.) , fuer die dann die Vorlage der WBK verlangt wurde, einmal wurde auch bei der waffenrechtlichen Behoerde angerufen. Das ist aber alles noch ok, wenn man aber keine Ahnung hat, einfach blind Strafanzeige zu erstatten, das ist dann vom Zoellner doch dreist. Solche eingestellten Verfahren schwirren dann noch Jahre in den Akten rum und koennte einem Probleme bereiten, weil man schonmal "auffaellig" geworden ist...

Gruesse,

Schwarzwaelder

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Ich habe da auch meine Erfahrungen gemacht. Einfuhr eines lower receiver vom AR15 (leer) beim Zoll am Frankfurter Flughafen. Der Beamte meinte "das ist ein Kriegswaffenteil und darf nur mit besonderer Genemigung eingeführt werden". Er war vom Gegenteil nicht zu überzeugen und auch sein Vorgesetzter meinte mit solchen Sachen muss man vorsichtig sein. Das Teil wurde dann an die Staatsanwaltschaft! weitergegeben damit in einem Verfahren geklärt wird was Sache ist. Die Staatsanwaltschaft war dann allerdings so sachkundig, dass die Angelegenheit niedergeschlagen wurde.

Ich bin dagegen, dass Beamte die ihre Pflicht tun (und das ist bestimmt nicht immer einfach) beschimpft werden. Aber man kann ja wohl erwarten, dass ein Beamter der mit der Einfuhr von Waren aus dem Ausland befasst ist auch ein Minimum an Sachkunde besitzt. Ausserdem sollte es kein Problem mehr sein die Informationen up to date zur Hand zu haben.

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