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Waffenschrank für KK


robe65

Empfohlene Beiträge

Hallo

habe eien alten Waffenschrank der leider nicht die geforderten 3mm nach VDMA 24992 hat .

Kann ich mein KK-Gewehr und meine KK-Pistole darin lagern , könnt ihr mir da weiterhelfen.

gruss Roger

Hi,

wenn der Schrank nicht mindestens Klasse A ist (Klasse B / 1 oder 2), dann darfst Du keine Waffen darin lagern!

Sorry.

Gruss

B

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Hallo

habe eien alten Waffenschrank der leider nicht die geforderten 3mm nach VDMA 24992 hat .

Hallo robe65

auch wenn er 10mm dicken Stahl hätte wäre er nur ein nichtqualifizierter Schrank und ohne die Einzelerlaubnis des SB zur Waffenlagerung nicht geeignet. Also ein Verstoß gegen das WaffG. Einen dünnen Blechschrank kannst du zur Munlagerung benutzen oder verkauf das Ding bei Egun und hol dir einen vernünftigen B Schrank. Darin darfst du Langwaffen reintun soviele reingehen und 5/10 Kurzwaffen. Hängt vom Gewicht ab.

Steven

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Hallo

habe eien alten Waffenschrank der leider nicht die geforderten 3mm nach VDMA 24992 hat .

Kann ich mein KK-Gewehr und meine KK-Pistole darin lagern , könnt ihr mir da weiterhelfen.

Nein, es gibt bei der Waffenaufbewahrung keine Unterschiede zwischen Klein- und Großkaliber. Für die KK-Büchse benötigst Du einen A-Schrank, für die Pistole ein B-Fach. In Deinem undklassifizierten Tresor kannst Du aber Deine Munition aufbewahren.

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Nein, es gibt bei der Waffenaufbewahrung keine Unterschiede zwischen Klein- und Großkaliber. Für die KK-Büchse benötigst Du einen A-Schrank, für die Pistole ein B-Fach. In Deinem undklassifizierten Tresor kannst Du aber Deine Munition aufbewahren.

Sogar fuer eine 4mmM20-KW brauchst du ein(en) B-Schrank/B-Fach ...

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Also, um es ganz klar auf den Punkt zu bringen:

Wenn ich einen Waffenschrank, Sicherheitsstufe A mit Innenfach, Sicherheitsstufe B habe, bin ich (bis zu einer gewissen Anzahl Waffen natürlich) grundsätzlich auf der sicheren Seite?

Beispiel: Ich lagere die Kurzwaffen im Innenfach, die dazugehörige Munition im "äußeren Schrank", das Gewehr steht (selbstverständlich) im äußeren Schrank, die dazugehörige Munition ist im Innenfach gelagert...

Würde das bei einer Überprüfung keinen Ärger geben?

Viele Grüße,

EEW

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Also, um es ganz klar auf den Punkt zu bringen:

Wenn ich einen Waffenschrank, Sicherheitsstufe A mit Innenfach, Sicherheitsstufe B habe, bin ich (bis zu einer gewissen Anzahl Waffen natürlich) grundsätzlich auf der sicheren Seite?

Beispiel: Ich lagere die Kurzwaffen im Innenfach, die dazugehörige Munition im "äußeren Schrank", das Gewehr steht (selbstverständlich) im äußeren Schrank, die dazugehörige Munition ist im Innenfach gelagert...

Würde das bei einer Überprüfung keinen Ärger geben?

Viele Grüße,

EEW

korrekt

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