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IGNORED

Frage bzgl. ÖRAG-RS


SL-8

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Ab wann greift die Versicherung? Wartezeit gibt es ja keine.

Ist es sinnvoll die Versicherung noch abzuschließen wenn man den Antrag bereits beim Amt abgegeben hat und noch keine Entscheidung bzw. Bescheid vorliegt. Greift der Versicherungsschutz dann noch falls man sich z.B. einen rechtsmittelfähigen Bescheid bei evtl. Beschränkungen geben lässt?

Nach der vor kurzem ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist es doch nicht mehr sinnvoll gegen die 2/6-Regelung bei der gelben WBK zu klagen, oder?

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1. Ist es sinnvoll die Versicherung noch abzuschließen wenn man den Antrag bereits beim Amt abgegeben hat und noch keine Entscheidung bzw. Bescheid vorliegt. Greift der Versicherungsschutz dann noch falls man sich z.B. einen rechtsmittelfähigen Bescheid bei evtl. Beschränkungen geben lässt?

2. Nach der vor kurzem ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist es doch nicht mehr sinnvoll gegen die 2/6-Regelung bei der gelben WBK zu klagen, oder?

1. Nein aus dem Bauch heraus. Denn alle Entscheidungen werden sich auf das Datum des Erstantrages stützen, und das liegt vor dem Versicherungsabschluß. Lies das Kleingedruckte, das ist ein vertragliches Problem.

2. Genau. Es ist nicht nur nicht sinnvoll, sondern vergebens.

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Gibt es auch andere Rechtschutzversicherungen die sowohl das Waffenrecht als auch andere Bereiche (Privat, Beruf) abdecken?

Ich höre nur ÖRAG .. das kann es ja wohl nicht gewesen sein oder?!

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Gibt es auch andere Rechtschutzversicherungen die sowohl das Waffenrecht als auch andere Bereiche (Privat, Beruf) abdecken?

Ich höre nur ÖRAG .. das kann es ja wohl nicht gewesen sein oder?!

Ich habe eine bei der DEVK einschl. Berufs- und Verwaltungsrechtsschutz. Brauchte sie einmal, zwar nicht im Waffenrecht, sondern beruflich, hat wunderbar und unbürokratisch per E-Mail und Telefon wie in anderen Sparten der DEVK geklappt. Habe zwischenzeitlich die meisten Versicherungspolicen dort und mit der kleinen Bahncard bekomm ich noch erheblich Rabatt für Kfz., sogar bei Hausrat etc.

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Ich habe eine Mail an Advocard Rechtschutzversicherungen geschickt mit der Frage ob die Privat/Verwaltungs/Strafrecht Rechtschutzversicherung auch das Waffenrecht abdeckt und folgende Antwort erhalten

Guten Tag,

wir danken für Ihre Nachricht vom 19.11.2007.

Es kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an.

Sofern Ihnen strafrechtlich ein Verstoß gegen das Waffenrecht vorgeworfen

wird, besteht nur Versicherungsschutz, sofern der Vorwurf fahrlässig nach

dem Gesetz geahndet wird.

Mit besten Grüßen

Advocard Rechtsschutzversicherung

Kundenservice

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Gibt es auch andere Rechtschutzversicherungen die sowohl das Waffenrecht als auch andere Bereiche (Privat, Beruf) abdecken?Ich höre nur ÖRAG .. das kann es ja wohl nicht gewesen sein oder?!

Das DWJ bietet in Zusammenarbeit mit der DAS ein Rechtsschutzpaket an, das für Waffenbesitzer gestrickt ist. So wie ich das Angebot (vgl. DWJ 11/07, S. 97) verstehe, ist der Abschluß nur für DWJ-Abonnenten möglich. Das Paket kostet 214,11 Euro und beinhaltet Privat- und Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Waffenrechtsschutz, allg. Verwaltungsrechtsschutz.

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