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Gebühren


madmaxde

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Hallo,

bräuchte dringend eure Hilfe.

Eine Bekannte meinerseits hat bei Ihrer Kipplaufbüchse das Kaliber von .300 Winchester Magnum auf 6,5 x 57 R ändern lassen. Nachdem sie nun diese Änderung bei der Waffenbehörde in die WBK eintragen lassen wollte, musste sie dafür 12,78 Euro löhnen.

Der SB begründete dies damit, dass dies analog des Eintrags für einen Wechsellauf gerechnet würde...

Hat er damit recht?? Die Waffe war doch schon in die WBK eingetragen.

cu

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Also ich würde sagen, dass die Gebührenerhebung erst mal davon abhängt, aus welchem Grund die Kaliberbezeichnung abgeändert wurde.

War es ein ursprünglicher Fehler der Behörde, so gebe ich 9X19 recht und sehe es als bloße amtliche Berichtigung an.

Ist dies nicht der Fall, wird zweifellos durch einen Antrag Verwaltungsaufwand verursacht. Hierfür 12,78 Euronen anzusetzen halte ich für fair, denn der "normale" Waffeneintrag auf Jagdschein kostet 17,90 Euro und hier ist der Aufwand ja zweifellos geringer.

Die SB hätte sich aber auch nach Abschnitt III Ziff. 1 des Gebührenverzeichnisses für "Gebühren in sonstigen Fällen" richten können und dort fängt die Rahmengebühr erst beim doppelten Satz (25,56 Euro) an.

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Also ich würde sagen, dass die Gebührenerhebung erst mal davon abhängt, aus welchem Grund die Kaliberbezeichnung abgeändert wurde.

War es ein ursprünglicher Fehler der Behörde, so gebe ich 9X19 recht und sehe es als bloße amtliche Berichtigung an.

Lesen hilft :

das Kaliber von .300 Winchester Magnum auf 6,5 x 57 R ändern lassen
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Lesen hilft :

Lesen hilft bei jedem. Sie hat allgemeine Anmerkungen gemacht, die nicht konkret auf den Fall bezogen waren. Denn eine solche Frage wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich beantwortet und daher kann man nur allgemeine Statements abgeben. Es liegt halt im Ermessen des SB. Hier in meinem Kreis kosten amtliche Änderungen dieser Art, auch wenn sie selbstverursacht wurden (etwa durch Reparatur, Teiletausch oder Laufwechsel), denn auch nichts. Und das ist gut so. In anderen Kreisen ist das anders, das hat sie auch richtigerweise gesagt und das Ermessen dazu beleuchtet. Und daher würde jeder seinen Prozeß verlieren, der gegen einen solchen Kostenbescheid klagt. Und auch da wette ich eine Tüte Gummibärchen.

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Steht wo ? Zwischen den Zeilen ?

In diesem Einleitungssatz. "Also ich würde sagen, dass die Gebührenerhebung erst mal davon abhängt, aus welchem Grund die Kaliberbezeichnung abgeändert wurde."

Im übrigen sind in beinahe allen Freds die dritten und folgenden Antworten nicht mehr fallbezogen, sondern Alternativen behandelnd oder abstrakt wie die von SB'ine halt eben auch. Eine Subsumtion und damit das Wiedereingehen auf den Einzelfall wirst Du da nicht finden.

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Im übrigen sind in beinahe allen Freds die dritten und folgenden Antworten nicht mehr fallbezogen, sondern Alternativen behandelnd oder abstrakt wie die von SB'ine halt eben auch. Eine Subsumtion und damit das Wiedereingehen auf den Einzelfall wirst Du da nicht finden.

Da hast Du Recht .

Interessante Feststellung.

Deshalb ziehen sich also die einfachsten Sachen seitenweise hin.

Ich bin da auch nicht besser <_<

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