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IGNORED

Sportschütze iSd 14 IV auch schon vor Erreichen der


Hanseat

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Ein junger Schützenbruder kam neulich mit einer Frage, mit deren Beantwortung man sich doch etwas schwer tat...:

Er ist seit 8 Monaten im Verein, und er ist es leid die Vereinsplempen immer wieder neu einzuschießen, weil irgendeine Nase (wir haben da ei paar Spezialisten) am Visier rumgeschraubt und versucht hat, Abzugsfehler durch Visierverstellungen zu korrigieren. Zudem gerät sein Konto durch die "etwas" erhöhten MunKosten auf dem Stand bei seinem doch erkleklichen Verbrauch in Schieflage.

Er möchte schlicht die Gelbe WBK, und er hat (nachvollziehbar) keine Lust noch ein gutes Vierteljahr länger zu warten.

Seine Argumentation:

Genau wie 14 II Satz 3 (2/6er-Regel) nur für die Grüne WBK gelte, seien die besonderen Anforderungen des 14 II Satz 2 nur für die Grüne WBK relevant.

Er sei Mitglied eines Schießsportverbandes im Sinne des 14 II Satz 1 und damit Sportschütze.

Für die Beantragung der Gelben WBK gelte als Spezialnorm grundsätzlich der 14 IV.

Alter ist oK, Sachkundeprüfung, Eignung, Zuverlässigkeit und Tresor sind vorhanden;

eigentlich finde ich die Argumentation bestechend, aber ich befürchte doch, dass da ein logischer Fehler drin sein könnte...

Gruß

Hanseat

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Tipp: Er soll die gewünschte Waffe kaufen und sie dem Verein zur sicheren Verwahrung übergeben.

(In der Praxis könnte dies auch so ablaufen, dass der Verein die Waffe kauft.)

Notfalls auf die Vereins-WBK oder analog auf die WBK eines Schützenbruders.

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Hallo,

ich denke nicht, das er die gelbe vor Ablauf der 12 Monate bekommt. Wenn ihm sein Verband ein Bedürfniss bestättigt, dann ist ja gut. Soll er also da nachfragen.

Andere möglichkeit ist noch, das er sich ne Waffe kauft, die entweder in die Vereins WBK eingetragen wird ( und dann im Verein gelagert wird ) und wenn seine Zeit gekommen ist wird sie auf seine umgeschrieben. Meinem Bruder kaufe ich jetzt eine, die bei mir verbleibt und in meine WBK kommt, wenn er sein Jahr um hat wird sie auf seine WBK überschrieben. So gehts auch.

Greetz

Peter

Edit : zu langsam

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Für die Beantragung der Gelben WBK gelte als Spezialnorm grundsätzlich der 14 IV.

und trotzdem, ..... § 14   (4) Sportschützen nach Absatz 2 ... auch in dem Absatz 4 ist der Absatz 2 (12 Monate Mitgliedschaft ) als Grundbedingung enthalten ....

so lese ich es jedenfalls

 

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Hallo,

ich Teile die Meinung von Lusumi und PetMan. Ne Waffe kaufen und auf die Vereinskarte oder auf jemandem mit dem man immer trainiert.

War bei mir ebenso. Man is dann zwar immer auf jemanden angewiesen aber ich denke das es der Weg des geringsten widerstands ist und die einfachste Lösung.

Mit sportlichem Gruß

SigInt

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Ein netter User hat mir den nachfolgenden Link zugespielt (Danke!), dass die SAchfrage (allerdings nicht im Sinne meines Schützenbruders) klären dürfte... http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entschei...200700010211+LC

Interessant aber, dass ein VG, also ein Richter, in der Vorinstanz genau die Argumentation meines Schützenbrunders vertreten hat...

Danke für die Beiträge

es grüßt

der Hanseat

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Über Recht kann man streiten....

Die Auffassung, das 14/4 ein Sonderfall ist vertrete ich auch.

Die Gegenseite sagt aber: "nach 14/2" Sportschütze sein heißt die volle Latte-> (Grund-)Bedürfnis durch Verband, Sportschützeneigenschaft nach 12 Monaten, 18x Training.

Leider gibt es genau diese zwei Auffassungen, was dann vor Gerichten geklärt wird. Hier hätte eine Verwaltungsverordnung geholfen, den Streit zu beenden, nicht die Situation zu verbessern.

Nach dem uns bekannten Novellen-Entwurf gilt im Wesentlichen die Auffassung der Ämter: Volle Latte nachweisen, aber: keine Einschränkung mehr.

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  • 3 Wochen später...

Liebes Forum,

ich erlaube mir den Thread mal wieder hochzuholen...

die Verwaltungsgerichtsentscheidung zu 2/6 hat meinen Schützenbruder endgültig ins Tal der Tränen befördert und wieder auf den Boden der (Rechts-)Tatsachen zurückgeholt, 2 nur von ihm benutzte LW sind entsprechend der hiesigen Mehrheitsmeinung bereits beschafft und ruhen im Vereinstresor...

Und nun gleich die 2. Frage, mit der er uns ins Schwitzen brachte...

Munition.

Unser Verein hält sich strikt an die Vorgabe "Munition nur zum Sofortverbrauch". Und das zum vereinssubventionierenden Preis und nur 1 Marke. Bei der Idee bspw jemand kauft ihm 1000 Schuß und die liegen im Verein in einem billigen A-Tresor und werden ihm nur zu Schießzeiten ausgehändigt bekam unser Vorstand hektische Flecken, soll auch durch unsere versicherung nicht gedeckt sein.

Muss ihm zu seinen (zudem etwas eigenwilligen) Schießzeiten jetzt auch noch einer von uns seine nicht im verein angebotene Spezialmun. mitbringen und den Rest wieder einsammeln?

Oder kennt jemand eine gesetzliche Möglichkeit, dass ein Sprtschütze zwar (noch) keine Waffen, aber Munition legal besitzt/erwerben kann? Hat jemand sowas schonmal erfolgreich beim SB vorgebracht?

Gruß

Hanseat

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Ich halte es zwar durchaus für sinnvoll alle - auch nur theoretisch denkbaren - Fallkonstruktionen zum Waffenrecht zu prüfen, aber anstelle Deines Vereinskameraden würde ich doch einfach noch die vier Monate abwarten ...

Wenn man mit zu "komplizierten" Fragen an den Waffenrechtssachbearbeiter tritt, dann muß der sich vielleicht selbst noch bei der ihm vorgesetzten Behörde erkundigen. Und bis er dann wieder eine Antwort hat, sind die vier Monate womöglich schon vorbei :00000733:

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Der Kern des Problems, das eigentlich keines ist, scheint mir darin zu liegen, daß der junge Mann nicht abwarten kann. Man kennt das aus den Vereinen. Die neuen sind besonders engagiert und begierig darauf, die eigene Waffe zu haben. Das ist zwar menschlich verständlich. Es ist dieser "Kind-vor-Heiligabend-Effekt". Nur sollte man darauf nicht eingehen und den Betreffenden bei allem menschlichen Verständnis darauf hinweisen, daß drei Monate schnell vergangen sein werden und nicht wert, deshalb Grauzonen auszuloten und rechtliche Spagate und Verrenkungen anzustellen.

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@RB

volle Zustimmung,

ich und meine bessere Hälfte haben ein Jahr die Vereine in der Umgebung getestet (ca 46 Termine),

um dann den Testsieger beizutreten. Also 1 Jahr ummsonst gewartet ? Nein , natürlich nicht

in der Zeit die Erlaubnis nach §27 SprengG (SP,BL;WL) gemacht.

Dafür wird jetzt zur Strafe 2/6 ( 4/6) auch inanspruch genommen, auf das die Stahlschrankindustrie aufblüht.

Den "Kind-vor-Heiligabend-Effekt" ist aber auch sehr schwer beizukommen.

ciao...Jens

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ich und meine bessere Hälfte haben ein Jahr die Vereine in der Umgebung getestet (ca 46 Termine),

um dann den Testsieger beizutreten. Also 1 Jahr ummsonst gewartet ? Nein , natürlich nicht

in der Zeit die Erlaubnis nach §27 SprengG (SP,BL;WL) gemacht

... und die 46 Termine fleissig ins Schießbuch eingetragen und anrechnen lassen.

WaffG §14.2 verlangt keine 12 monatige Mitgliedschaft in einem Verein sondern lediglich die 12 monatige regelmäßige Ausübung des Schießsportes (schießen nach genehmigter Sportordnung).

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@A-9:

Schon richtig, eigentlich. Nur gibt es dann die Verbände. Ich kenne Verbände, die sagen: "Wir bescheinigen das Bedürfnis erst, wenn der Betreffende über seinen Verein bei uns 12 Monate gemeldet ist." Soweit ich weiß, macht es der gesamte DSB und die angeschlossenen Teilverbände so. Als Motiv dafür sind mir bisher zwei Gründe bekannt geworden. Zum einen Vorsicht vor dem Bundesverwaltungsamt, zum anderen Anhalten der Mitgliedsvereine zur Satzungstreue. Vereine sollen ihre Mitglieder dem Verband melden, tun es aber häufig mit einer Verzögerung von einigen Monaten, das spart Beiträge an den Landesverband. Aber es verstößt im Regelfall gegen die Satzung des Landesverbandes, also tritt der Verband dem mit allen ihm zur Verfügung stehenden Foltermethoden entgegen. Eine davon lautet: "12 Monate bei uns gemeldet, dann erst Zettel". Ob die Verbände das anders sehen, wenn jemand einige Zeit als Gastschütze am Übungsschießen teilnahm, weiß ich aber nicht. Streng genommen hat der Verband in einem solchen Fall kein Argument auf seiner Seite.

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Unser Verein hält sich strikt an die Vorgabe "Munition nur zum Sofortverbrauch". Und das zum vereinssubventionierenden Preis und nur 1 Marke. Bei der Idee bspw jemand kauft ihm 1000 Schuß und die liegen im Verein in einem billigen A-Tresor und werden ihm nur zu Schießzeiten ausgehändigt bekam unser Vorstand hektische Flecken, soll auch durch unsere versicherung nicht gedeckt sein.

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Gruß

Hanseat

Dieses "das deckt die Versicherung nicht" - Gequatsche, wird von potentiellen neinsagenden Vereinsfürsten gern ohne fundiertes Wissen gewählt und ist immer nur :peinlich:

Wo in dieser dubiosen Versicherungspolice soll denn untersagt sein, das ein Berechtigter für ein Vereinsmitglied größere Mengen kauft, dort sach- und gesetzeskonform lagert und zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand ausgibt?

Gruß Andreas

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Dahinter steckt womöglich das unangenehme Gefühl, dem Eifer bremsend entgegen treten zu wollen und das irgendwie begründen zu müssen. Der Mensch neigt zum Weg des geringsten Widerstandes und ich glaube es ist einfacher, etwas von Versicherungsschutz daherzusagen, als dem Betreffenden ins Gesicht zu sagen, daß seine hippelige Ungeduld nervt und er gefälligst die paar Wochen abwarten soll.

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