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IGNORED

Waffensachkundelehrgang/ Sportschützen Nds.


Lo.

Empfohlene Beiträge

N'Abend liebe Leute,

ich bin gerade mitten im Sachkundelehrgang, hab jede Menge gelernt und viel Fragen haben sich angesammelt.

Der Deutsche Schützenbund (DSB) stellt freundlicherweise einen Link auf seiner Web- Seite zum Prüfungs- Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes nach §7 Waffengesetz zur Verfügung. Sagt aber gleichzeitig, dass dieser Katalog vom DSB so nicht anerkannt wird. (????)

Meine Lehrgangsunterlagen entstammen wohl dem NSSV (Niedersachsen), ein Prüfer wird ebenfalls vom NSSV eingesetzt.

Meine Frage: Sind alle Prüfungs-Fragen laut DSB -Link (BMI bzw. Bunderverwaltungsamt) in Niedersachsen zulässig, oder hat nur ein Teil Gültigkeit für die Sachkundeprüfung als Sportschütze in Niedersachsen.

Hat jemand einen Tipp, wie man den Fragenkatalog für Niedersachsen einsehen kann, einen Link oder so?

Mein Problem: Es gibt unterschiedliche Antworten im internen Fragenkatalog, also im praktischen Lehrgang im Gegensatz zu den Antworten des BMI.

Z.B.: Ich habe gelernt, dass ein Revolver ein Einzellader mit Mehrlader-Funktion ist, aber eben Einzellader. Das BMI schreibt zweifelsfrei, dass ein Revolver zur Kategorie "Mehrlader" gehört. Fragen Themenbereich 1/ 1.43 bis 1.46

Gruß Loo

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Mein Problem: Es gibt unterschiedliche Antworten im internen Fragenkatalog, also im praktischen Lehrgang im Gegensatz zu den Antworten des BMI.

Z.B.: Ich habe gelernt, dass ein Revolver ein Einzellader mit Mehrlader-Funktion ist, aber eben Einzellader. Das BMI schreibt zweifelsfrei, dass ein Revolver zur Kategorie "Mehrlader" gehört. Fragen Themenbereich 1/ 1.43 bis 1.46

Gruß Loo

SCHWACHSINN!!!!!!! :peinlich::peinlich:

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Das sagt der Matthias nicht "einfach so", sondern weil es den Tatsachen entspricht.

Z.B.: Ich habe gelernt, dass ein Revolver ein Einzellader mit Mehrlader-Funktion ist, aber eben Einzellader.

Die Unterlagen aus denen Du das gelernt hast, kannst Du wohl bestenfalls zum Anfeuern Deines Kamins verwenden.

Der Begriff der "Mehrladeeinrichtung", umgangssprachlich auch "Magazin" genannt, ist Dir bekannt?

Was könnte also eine Revolvertrommel, abgesehen von einem Patronenlager, denn noch sein :rolleyes:?

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Sagst Du so!?

Ja, einfach so!

Oder weil ich glaube, da "etwas" Ahnung zu haben ( hab ich sogar von der IHK-Stuttgart SCHRIFTLICH!!).............. :00000733:

Lass dir diesen Satz von deinem Ausbilder bitte am Revolver erklären:

" Einzelladerwaffen (Einzellader) sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die VOR JEDEM SCHUSS durch Einbringen der Patrone in das Patronenlager oder eine Lademulde VON HAND geladen werden müssen!

Weiterhin würde ich den Herrn Prüfer nach SEINER BEFÄHIGUNG fragen....... :peinlich:

Also, nix gegen dich, aber wenn ich höre das man Anfängern bei ner SACHKUNDE so einen MIST beibringt... da krieg ich so´n Hals......das erklärt hier viele Fragen von "sachkundigen Schützen" im Forum!

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...Patronenlager und Lauf sind voneinander getrennt.,...

Zitat Unterlage:" Nach neuem Waffenrecht sind Revolver(Double- oder Singleaction) Einzellader."

Ich habe die große Ahnung nicht, weiß aber , dass unser "Lehrer" schon Waffensachkunde gelehrt hat, als ich noch mit der Klingel um den Tannenbaum gerannt bin.

Mal im Ernst, es geht nicht um diese Einzelfrage, es gibt noch mehr Unstimmigkeiten, vielleicht mach ich mir auch ohne Grund Stress und kreuze besser Alles an was ich im Lehrgang vermittelt bekomme. Denn, dieser Lehrgang läuft seit Jahrzehnten mit besten Ergebnissen!

Aber noch mal zur Beispielfrage: Könnt ihr eine Quelle eures Wissens angeben? Tatsachen ???

Oder vieleicht meine Frage weiter vorn im Eingansthread beantworten? ( BMI u. DSB-Fragenkatalog Sachkundeprüfung)

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Link WAFFEN-Wiki

Ansonsten besorg dir das WAffG, Anlage 1 ---> da werde alle Begriffe definiert!

Auch " Das Waffensachkunde Buch" aus dem DWJ verlag ist ganz brauchbar......

achja, als letzter Satz von mir dazu: Wenn ich 20 Jahre lang FALSCHE SCHEISSE erzähle, wird es dann Wahr? :confused:

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...Patronenlager und Lauf sind voneinander getrennt.,...

Richtig, das hat aber nichts mit dem Kriterium Einzellader/Mehrlader zu tun.

Zitat Unterlage:" Nach neuem Waffenrecht sind Revolver(Double- oder Singleaction) Einzellader."

Siehe oben: Quatsch mit Soße!

Ich habe die große Ahnung nicht, weiß aber , dass unser "Lehrer" schon Waffensachkunde gelehrt hat, als ich noch mit der Klingel um den Tannenbaum gerannt bin.

Mal im Ernst, es geht nicht um diese Einzelfrage, es gibt noch mehr Unstimmigkeiten

Steht in den Unterlagen vielleicht auch noch, dass DA-Revolver Selbstladewaffen seien :00000733:?

(Um die Nachfrage zu vermeiden: Nein, DA-Revolver sind keine Selbstladewaffen)

Aber noch mal zur Beispielfrage: Könnt ihr eine Quelle eures Wissens angeben? Tatsachen ???

Das hast Du doch mit dem Verweis auf den BVA-Fragenkatalog schon selbst erledigt :glare:.

In jedem Waffensachkunde-Buch sollte das übrigens auch beschrieben sein...

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OK Leute, ich danke erstmal Allen für dir prompten Antworten. Aber,... ich bin ein wahrer Anfänger, mit mir sitzen noch 25 Leute im Saal und haben nicht aufgemuckt, obwohl Etliche bereits grüne und gelbe WBK's haben.

Mein Problem ist , dass ich zwar die Prüfung bestehen möchte, ob die Antworten nun falsch oder richtig sind, ist mir erstmal wumpe,... Hauptsache ist, dass der Prüfer vom Verband meine Antworten so anerkennt, wie ich sie auf dem Lehrgang gelernt habe.

Ich habe keinen Bock mich mit unserem altgedienten Lehrer zu zoffen, will im Lehrgang auch nicht den Besserwisser raus hängen lassen. Am Ende bekomme wegen "richtiger " Beantwortung noch die Prüfung versagt???!- Vor einem Schützenverband habe ich noch nie eine Prüfung abgelegt, am Ende ist es eh egal, ob ein Revolver nun ein Mehr- oder Einzellader ist, diese Frage interessiert doch kein Schwein, oder was?

So, ein gutes Nächtle einstweilen,... der morgige Tag ist nicht mehr fern!

Gruß Loo

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Link WAFFEN-Wiki

Ansonsten besorg dir das WAffG, Anlage 1 ---> da werde alle Begriffe definiert!

Auch " Das Waffensachkunde Buch" aus dem DWJ verlag ist ganz brauchbar......

achja, als letzter Satz von mir dazu: Wenn ich 20 Jahre lang FALSCHE SCHEISSE erzähle, wird es dann Wahr? :confused:

JAU! Voltaire: "Je öfter eine Dummheit wiederholt wird, um so mehr gewinnt sie den Anschein der Richtigkeit"

(grün habe ich nicht gefunden!)

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ob die Antworten nun falsch oder richtig sind, ist mir erstmal wumpe,... Hauptsache ist, dass der Prüfer vom Verband meine Antworten so anerkennt, wie ich sie auf dem Lehrgang gelernt habe.

:00000733: Dann verstehe ich lediglich nicht, warum Du hier Fragen stellst, wenn es Dir sowieso egal ist?

Ich finde das jedenfalls weniger lustig, wenn man sich die Mühe macht, ohnehin offenkundigen Schwachsinn auch noch richtig zu stellen und dann kommt das Feedback "ist mir doch wumpe" :crazy: .

Yoda sagt: Bedenklich es ist, was Hörigkeit und Utilitarismus auszurichten vermögen.

Wahre Bildung lebt eigentlich vom Diskurs - und da gehört es auch schon mal dazu, Dinge richtig zu stellen, die offensichtlich nur zur Verdummung zukünftiger WBKler beitragen...

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jetzt muss ich doch auch mal den [klugschei$$-modus AN-]werfen:

zuerst mal habe ich es von der behoerde auch schriftlich, dass ich weiss wovon ich rede (sorry, das musste sein...).

ganz "short & sweet":

- ein revolver ist ein MEHRlader, um ganz genau zu sein ein KAMMERlader mit mehreren (geladenen) kammern

- es GAB mal (VERGANGENHEIT; ich glaube vor x-jahren in frankreich) einen .22er revolver, dessen trommel nur ein lager hatte; das wa(e)re ein einzellader gewesen.

- es ist dabei zur bewertung der MEHRladereigenschaft des revolvers auch irrelevant, ob es sich um SA oder DA handelt

- und last but not least:

WER BEHAUPTET, EIN REVOLVER SEI EIN EINZELLADER, HAT KEINE AHNUNG !!! :peinlich:

(angebot: derjenige (dein) SK-ausbilder, der das behauptet, darf sich gerne mal mit mir in verbindung setzen; vielleicht bucht er dann ja selber einen SK-kurs bei mir... :rotfl2:

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das setzen sich alle Verbände, die Politik, das BMI, das BVA und die Polizei (namen stehen auf den ersten Seiten)

zusammen und erstellen einen allgemeinen gültigen Fragenkatalog und dann------erkennen sie ihren eigenen Mist nicht an.

DAS IST DEUTSCHLAND, wie es leibt und lebt.

Und die Sixshooter gibt es auf WBK Gelb, weil sie ja Einzellader sind.

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Guten Abend zusammen,

wenn ich hier höre, dass in Sachkundeunterrichtungen Revolver als Einzellader bezeichnet werden, dann kann ich nur noch die Frage stellen mit welchem Recht ein solcher "Ausbilder" oder "Prüfer" noch unterrichten darf. Wenn bei solchen einfachen Begriffsbestimmungen bei den Unterrichtenden schon Unwissenheit herrscht, so möchte ich nicht wissen, wie es in Rechtsfragen aussieht.

Den Bewerbern zur Sachkundeprüfung ist doch nicht geholfen, wenn sie offensichtliche Fehler im Unterricht tollerieren.

Und wenn ein Prüfer/Ausbilder bei solchen offensichtlichen Fehlern nicht bereit sein sollte dazuzulernen, so hat er in Bereich Sachkundeausbildung/Prüfung nach meiner Meinung nichts zu suchen.

Gruß

Spopi

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Ich hätte da schon eine Vermutung, Zitat aus (meiner) gelben WBK: einläufige Kurzwaffen .... mehrschüssige Perkussionswaffen ....

Also (falsche) Schlußfolgerung:

1. Die gelbe ist für Einzellader

2. Perkussionsrevolver gibt's auf gelb

3. Revolver muss ein Einzellader sein.

Ausserdem wird jeder Revolver einzeln geladen, ausser evtl. mit einem Speedloader, also gibt es keinen Speedloader auf gelb. Was auch wieder stimmt, oder hat jemand einen Speedloader auf gelb eingetragen bekommen?

Zur Sachkunde: Ich habe die SK in Friesland gemacht (siehe User Pale Rider), gehöre vom Verein her zum NDSB und hatte weder Probleme beim Verein, Verband oder Ordnungsamt. Der Fragenkatalog gilt bundesweit und Prüfungen nach diesem Fragenkatalog sind entsprechend anzuerkennen.

Zum Abschluß noch mal Werbung für Klaus (Pale Rider). Er bietet Wochenendkurse an, in denen nicht nur fundiert unterrichtet wird, sondern auch mit viel Spaß im an den Schulungsraum angrenzenden Schießstand mit allen Arten von Waffen geschossen werden kann. Ein Bestehen der Prüfung ist aber ohne Vorbereitung (Klaus bietet hierzu z.B. eine CD an) imho lediglich für Genies oder Gedächtniskünstler machbar.

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Zur Sachkunde: Ich habe die SK in Friesland gemacht (siehe User Pale Rider), gehöre vom Verein her zum NDSB und hatte weder Probleme beim Verein, Verband oder Ordnungsamt. Der Fragenkatalog gilt bundesweit und Prüfungen nach diesem Fragenkatalog sind entsprechend anzuerkennen.

Der DSB sieht das aber offensichtlich anders,

...http://www.schuetzenbund.de/infothek/recht/sachkunde.php

hier mal ein Auszug:"Rechtlicher Hinweis:

Der Fragenbogen Sachkunde des BVA ist rechtlich für den Deutschen Schützenbund als anerkannter Schießsportverband nicht verbindlich. Für Sportschützen gilt die Regelung des "anderweitigen Nachweises der Sachkunde"; einschlägig ist insoweit § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c AWaffV. Hiernach gilt die Sachkunde insbesondere als nachgewiesen, "... wenn der Antragsteller die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse ... als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung ..., des ... Schießsportverbandes nachgewiesen hat."

Auf diese Problematik wollte ich ich Eingangspost hinweisen, d.h. dass z.B. der NSSV sich auch nicht an diesen Bundesverwaltungsamts- Fragenkatalog halten muss. Oder wie seht Ihr das? PaleRider hat eben schon etwas hierzu gesagt!

Mein Beispiel mit dem Revolver als Einzel- oder Mehrlader hat hier teilweise hitzige Reaktionen verursacht. Wenn ich also den rechtlichen Hinweis des DSB, s. LInk und Zitat richtig interpretiere, kocht jeder Verband, auch der DSB sein eigenes Süppchen. So kann es also sein, dass der Revolver unterschiedlich bewertet wird, oder irre ich?

Meine Frage anfangs war , ob jemand im Besitz des Fragenkatalogs ist, mit dem vom NSSV geprüft wird. Die "selbstgestrickten" Lehrgangsunterlagen im Rahmen meines SK Lehrgangs ließen eben bei mir Zweifel auftauchen, ob der gute Lehrer noch auf der "Höhe der Zeit" ist und sich Alles korrekt verhält.

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So kann es also sein, dass der Revolver unterschiedlich bewertet wird, oder irre ich?

:gaga: - es wird immer toller...

<sarkasm engaged>

Jaja, Revolver werden unterschiedlich bewertet - und je nach freiem Gusto irgendeiner DSB-Klitsche gibts die dann auf gelb / grün / oder rot.

Grün kommt aber nur an ungeraden Monatstagen bei Vollmond in Betracht während rot nur an Wochenenden vergeben wird, wobei es da dann kein Grün mehr gibt.

Je nach Lust und Laune ist der Revolver dann Einzellader, Mehrlader, Selbstlader bzw. Vollautomat - das WaffG ist ja völlig unmaßgeblich.

Und unabhängig davon, was im Gesetz steht oder die Behörde meint, gibts bei Deinem Verein wahrscheinlich Selbstlader auch auf Gelb (weil man die "selbst laden" muss, wie der Name schon sagt")

</sarkasm engaged>

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Sieh Dir doch mal diesen Thread beim DSB an:

http://www.schuetzenbund.de/forum/details.php?id=2541

Da geht es genau um die Anerkennung der Sachkundeprüfung.

Nachtrag: Zitat aus dem Fragenkatalog des BVA Stand 2006

Die Möglichkeit für Schießsportverbände, verbandsspezifische Fragen z.B. zur jeweiligen

Sportordnung oder anderer verbandsinterner Regelungen zu stellen, bleibt

hiervon unberührt; diese Fragen sind jedoch zu separieren und haben keinen Einfluss

auf Bestehen oder Nichtbestehen der bundesweit gültigen Sachkundeprüfung.

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Sieh Dir doch mal diesen Thread beim DSB an:

<a href="http://www.schuetzenbund.de/forum/details.php?id=2541" target="_blank">http://www.schuetzenbund.de/forum/details.php?id=2541</a>

Da geht es genau um die Anerkennung der Sachkundeprüfung.

Hallo Thomas,

dank für den Link, hab ich gerade gesehen. Das wäre der entgegengesetzte Fall. Ich mache meinen Lehrgang im Verein beim NSSV, also auch beim DSB, ergo ist nicht die Anerkennung mein Thema.

Ich war nur verwirrt, was den Fragenkatalog, einerseits BVA und die "Light" (?)-Ausführung DSB bzw. NSSV angeht. Diese Sache ist nun für mich geklärt, ich beantworte brav die Fragen die vom NSSV gestellt werden und hoffe, dass ich am Sonntag meine SK Prüfung bestehe.

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..... ich beantworte brav die Fragen die vom NSSV gestellt werden und hoffe, dass ich am Sonntag meine SK Prüfung bestehe.

Dann viel Erfolg bei der Prüfung! Und nicht vergessen: Notwehr ist die erforderliche Verteidigung gegen eine gegenwärtige, rechtswidrige Verdrehung von Gesetzestexten (oder so ähnlich war das)

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Dann viel Erfolg bei der Prüfung! Und nicht vergessen: Notwehr ist die erforderliche Verteidigung gegen eine gegenwärtige, rechtswidrige Verdrehung von Gesetzestexten (oder so ähnlich war das)

Hallo Thomas,

da hätte ich doch heute in der SK-Prüfungsantwort fast deinen "verdrehten" Halbsatz geschrieben! :lol:

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Hallo Thomas,

da hätte ich doch heute in der SK-Prüfungsantwort fast deinen "verdrehten" Halbsatz geschrieben! :lol:

Ups, das könnte ja fast ein ko-Kriterium sein, sofern ich das noch richtig in Erinnerung habe waren die Notwehrregeln zwingend richtig wiederzugeben. Ich hoffe, es hat trotzdem geklappt, hast Du schon das Ergebnis?

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Ups, das könnte ja fast ein ko-Kriterium sein, sofern ich das noch richtig in Erinnerung habe waren die Notwehrregeln zwingend richtig wiederzugeben. Ich hoffe, es hat trotzdem geklappt, hast Du schon das Ergebnis?

Jaaa! Bestanden! Der Lehrgang hat am Ende doch einen Riesen Spaß gemacht, die Paukerei war bisweilen anstrengend, die Prüfung ein wenig nervig, aber ich bin jetzt was Sachkunde angeht topfit. Mit den Notwehrfragen hatte ich keine Probleme, irgendwie liegt mir das Thema.

Zu gern würde ich schon als Anfänger mit eigenen Waffen trainieren wollen, ... eine Flinte für's Trap, oder ein KK Gewehr,... oder Beides!? Na ja, das wird wohl nichts werden, aber nächstes Jahr um diese Zeit...! :D

Ich bin schon heftig am Grübeln, ob ich mir nach 30 Jahren Pause mal wieder ein eigenes Luftgewehr für den Anfang zulegen sollte??

Gruß Loo

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