Zum Inhalt springen
IGNORED

Neus Bedürfniss notwendig?


braunmatz

Empfohlene Beiträge

Heuer kam mal wieder eine Diskussion auf:

Angenommen die Waffe eines Schützen gibt den Geist auf. Reparatur nicht möglich/lohnt nicht.

Kann der Schütze jetzt einfach eine neue Waffe beantragen (natürlich nachdem die alte ausgetragen wurde)?

Das Bedürfnis besteht ja eigentlich weiterhin oder muss er eine

neue Verbandsbescheinigung vorlegen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er muss eine neue Verbandsbescheinigung vorlegen.

Hatte diesbezüglich gerade vor ein paar Tagen ein Gespräch mit meiner SBine.

Bei meiner Waffe lag sogar ein Garantiefall vor - trotzdem muss ich das ganze Brimborium über Verbandbescheinigung nochmal durchlaufen.

Früher wars wohl anderes: Da konnte derSB einfach eine neue Waffe eintragen. Geht heute aber nicht mehr

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

in hamburg wird es so gehandhabt das er kein neues bedürfnis vorlegen müsste

aber ich habe auch gehört das es in jedem bundesland anders gemacht wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Heuer kam mal wieder eine Diskussion auf:

Angenommen die Waffe eines Schützen gibt den Geist auf. Reparatur nicht möglich/lohnt nicht.

Kann der Schütze jetzt einfach eine neue Waffe beantragen (natürlich nachdem die alte ausgetragen wurde)?

Das Bedürfnis besteht ja eigentlich weiterhin oder muss er eine

neue Verbandsbescheinigung vorlegen?

Es ist auf jedenfall ein neues Bedürfniss erforderlich. Incl. Verbandsbescheinigung. u.s.w...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hessen:

Neues Bedürfnis'dingens vom Verband

incl. dem ganzen Formularkram vom Verein angefangen.

Ein ganz normaler Antrag - wie bei einer Neuwaffe.

(Kann zB. sein , dass du jetzt ein böser bist - und keine Waffe mehr bekommst ....

was immer ich auch damit sagen will .....)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das haben wir hier schon öfters mal durchgekaut.

Den "Tausch" gibts im WaffG offiziell nicht und deshalb gilt streng nach den Buchstaben des Gesetzes the same procedure as last year, james.

Wenn das Bedürfnis für die Reparaturwaffe bereits nach den Bestimmungen des WaffG2002 (also über den Verband) nachgewiesen worden ist, sollte die Waffenbehörde aber eigentlich bereit sein, einen neuen Voreintrag ohne erneute Bedürfnisbescheinigung vorzunehmen. Die Betonung liegt hier auf sollte. <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Den "Tausch" gibts im WaffG offiziell nicht und deshalb gilt streng nach den Buchstaben des Gesetzes the same procedure as last year, james.

Vor 2 Wochen war ich bei meiner SBine. Ich wollte meinen Python verkaufen und statt dessen den Python meiner Frau auf meine WBK übernehmen. No Chance - nur mit neuem Bedürfnis u.s.w.

Dafür hat sie mir aber schnell ihre E-Mail Adresse in die Hand gedrückt und ich durfte ihr Bilder unserer Waffenschränke mailen.

Gruß Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Heuer kam mal wieder eine Diskussion auf:

Angenommen die Waffe eines Schützen gibt den Geist auf. Reparatur nicht möglich/lohnt nicht.

Kann der Schütze jetzt einfach eine neue Waffe beantragen (natürlich nachdem die alte ausgetragen wurde)?

Das Bedürfnis besteht ja eigentlich weiterhin oder muss er eine

neue Verbandsbescheinigung vorlegen?

In Bayern lt. SBine seit ca. einem 1/2 Jahr Anordnung von ganz oben, Wechsel nur mit erneuter Verbandsbescheinigung.

Gruß tesro22

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Griffstück einer Selbstlade-Pistole, nehme ich an...

Ist wie neue Waffe zu sehen. Leider.... :pardon:

"Man könnte dann ja eine neue Waffe zusammenbauen..." mit WS... s.u.

Neuer Lauf ist einfacher, Wechsel-läufe und Austauschläufe kleiner/gleich sind problemlos.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hatte neulich ein ähnliches Problem an der Backe:

Neuwaffe mit gravierenden technischen Mängeln.

Händler hat sich zur vollständigen Rücknahme inkl. Erstattung der notwendigen Gebühren bereiterklärt. :icon14:

Dem SB meine Kopie der Verbandsbewilligung mit dem Schreiben der Garantierücknahme und die WBK vorgelegt.

Blick in den Datensatz - "Ah ja, Ihre letzte Sicherheitsüberprüfung gilt noch bis XXX 2008, dann kann ich die vorgelegten Unterlagen akzeptieren. Für Austragen der "alten" Waffe und den neuen Voreintrag sind EUR xxx fällig, bitte an der Kasse zahlen und dann wieder zu mir zurück." :eclipsee_gold_cup:

Eine Woche später wieder beim SB (mit fettem, aber nicht unverschämten, Grinsen) aufgelaufen und die neue Knarre eingetragen!

So kann's auch gehen! Mein Fazit: Immer vom Papierkram eine Kopie anfertigen, bevor irgendwas weitergegeben wird und ansonsten immer hübsch freundlich! Öffnet die meisten Türen :s75:

Just my 2ct

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Geh' doch gleich zu Igor....

Die Frage war doch: "Was sagt Gesetz und Verwaltungspraxis?", nicht: "Wie besch**** ich am einfachsten ?"

Du nimmst da große Worte in den Mund. Mit "Bescheissen" hat das aber gar nichts zu tun.

Ich hätte keine Probleme, dieses Vorgehen mit meinem Waffenrechts-SB abzustimmen.

Bleiben wir doch sachlich:

Griffstück vorher: Hersteller Glock, Austria. Modell 17. Waffen-Ident.-Nr. XXXABC123. Zustand: irreparabel.

Griffstück nachher: Hersteller Glock, Austria. Modell 17. Waffen-Ident.-Nr. XXXABC123. Zustand: 100 %.

Soweit hier schon bekannt gemacht wurde, nimmt Glock einen solchen Griffstück-Tausch (wohlgemerkt, nochmal:

unter Einbehaltung/Vernichtung des alten Griffstückes !) vor.

Und jetzt würde mich interessieren, was an einem solchen "Instandsetzungs-Tausch" eines legalen wesentlichen Waffenteils

nach deutschem Waffenrecht nicht in Ordnung sein soll.

Soweit irgend erkennbar, ist es nicht und war es nie Intention des Gesetzgebers, erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse de facto zu entziehen, nur weil die hierauf erworbenen Waffen irreparable Beschädigungen erlitten bzw. das Ende ihres Produktlebens errreicht haben. Genau von einem solchen Fall habe ich geredet.

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mehr Info's eröffnen mehr Perspektiven.

Ich gebe ncoh zwei Punkte zu bedenken:

- Glock ist Hersteller, nicht Handwerker

- Die Reparatur fand in "A" statt ? Möglicherweise eine andere rechtliche Grundlage ?

Ein deutscher Handwerker wird die in seinem Waffenbuch geführten Teile wahrscheinlich nicht so gutsherrenähnlich verwenden, wie man aus Deinem Post hätte vermuten können.

Die eindeutige Kennzeichnung von wesentlichen Teilen nach dem (toitschen) Waffengesetz hat ja genau den Zweck, daß die Waffen zugeordnet werden können. Zum Eintrag in die WBK, dem Besitzer und die Wechselsysteme zu der Grundwaffe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Griffstück einer Selbstlade-Pistole, nehme ich an...

Ist wie neue Waffe zu sehen. Leider.... :pardon:

"Man könnte dann ja eine neue Waffe zusammenbauen..." mit WS... s.u.

Neuer Lauf ist einfacher, Wechsel-läufe und Austauschläufe kleiner/gleich sind problemlos.

Ist ja ärgerlich: Nehmen wir aber mal an ich liefere das defekte Griffstück (im verschlossenen Köfferchen natürlich) bei der Behörde ab und bitte um die Erlaubnis mir eine neues kaufen zu dürfen, weil ich sonst nicht mehr an den Meisterschaften teilnehmen kann, die grade laufen. Der argwöhnische Verdacht (wenn er denn entstehen sollte...), ich wolle mir vielleicht auf diese Weise nach und nach eine Unregistrierte zulegen, ist somit ausgeräumt - Eine weitere Pistole habe ich aber nicht, auf die ich in diesem Fall schnell zurückgreifen könnte und der übliche Weg, eine Zweitwaffe zu beschaffen, dauert viel zu lange. Was passiert dann ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was passiert dann ?

Das kommt auf die Kulanz Deiner Waffenbehörde an. SBine !!!

In einem solchen Fall könnte ich mir vorstellen, daß auf das Erwerbstreckungsverbot (äh, dessen Einhaltung)verzichtet wird, die Eintragung eines neuen Voreintrags schnell und unbürokratisch erfolgt, nachdem eine zügige Prüfung der Zuverlässigkeit online erfolgt. Eventuell könnten die Unterlagen des Verbandes auch nachgereicht werden ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kommt auf die Kulanz Deiner Waffenbehörde an. SBine !!!

In einem solchen Fall könnte ich mir vorstellen, daß auf das Erwerbstreckungsverbot (äh, dessen Einhaltung)verzichtet wird, die Eintragung eines neuen Voreintrags schnell und unbürokratisch erfolgt, nachdem eine zügige Prüfung der Zuverlässigkeit online erfolgt. Eventuell könnten die Unterlagen des Verbandes auch nachgereicht werden ?

So sehe ich das auch. :icon14:

MfG

Mayor

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eintragung eines neuen Voreintrags

Mit diesem Verständnis habe ich (gehen wir mal weiter vom Fall eines irreparabel defekten/beschädigten Griffstücks

für Selbstladepistole aus) nach wie vor meine Probleme.

Es wurde eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt für den Erwerb und zeitlich unbefristeten Besitz einer SL-Pistole.

Diese wurde dann erworben und mit ihren Identifikationsmerkmalen in die WBK eingetragen.

Nun ist am Griffstück der Waffe, einem wesentlichen und waffenrechtlich erlaubnispflichtigen Teil, ein nicht reparabler

Schaden entstanden, der zur weiteren Funktion einen Tausch dieses Teiles erforderlich macht.

Wenn die Behörde nun die Position einnimmt, es sei für den Erwerb eines Tauschteils ein neuer Voreintrag (juristisch gesehen ist dies eine neue waffenrechtliche Erlaubnis mit entsprechendem Antragsverfahren) erforderlich, was ist denn dann mit der erteilten und bestandskräftigen waffenrechtliche Erlaubnis für die "alte" Waffe ? Nochmal: es geht ausdrücklich NICHT um den Erwerb einer zusätzlichen Waffe, sondern um den Besitzstand.

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

defekte Griffstück (im verschlossenen Köfferchen natürlich) bei der Behörde ab

Bei der Behörde abgeben? Im verschlossenen Köfferchen... :00000733: Warum nicht gleich im praktischen B-Würfel? Den Schlüssel aber bitte vorher im Meer versenken, das Schlüsselloch verschweißen und zum Beweis, dass der Inhalt den Angaben entspricht, eine notariell beglaubigte Röntgenaufnahme vorlegen.

:rotfl2:

Macht es nicht komplizierter als es ist:

Man könnte das Griffstück ja dem BüMa bzw. Hersteller geben, der es vernichtet und gegen ein

nummerngleiches (und logischerweise typgleiches) neues austauscht.

Damit ist die Frage eigentlich ausführlich beantwortet.

Gruß Gromit

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.