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IGNORED

Waffentechnische Veränderung!?


ETR-M

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Folgender Sachverhalt:

Eins Dienstwaffenträger führt eine Waffe mit Lichtadaption und dazugehöriger Waffenlampe. Nun kommt eine neue Lampe auf den Markt, die er anstelle der bisherigen verwenden will!

Handelt es sich bei diesem Fall um eine erlaubnispflichte waffentechnische Veränderung? An der Waffe selbst wird nichts verändert, da die neue Lampe die gleiche Adaption wie die alte besitzt (Picatinnyschiene!)

Antworten auch gern per PN.

Vielen Dank schon mal!

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Dienstwaffenträger ==> Dienstwaffe ==> vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt?! ==> Erlaubt der Dienstherr den Austausch?!

Hat mit dem WaffenG nichts zu tun, denn die Genehmigung für ( irgend- ) eine Lampe ist offensichtlich gegeben.

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Dienstwaffenträger ==> Dienstwaffe ==> vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt?! ==> Erlaubt der Dienstherr den Austausch?!

Hat mit dem WaffenG nichts zu tun, denn die Genehmigung für ( irgend- ) eine Lampe ist offensichtlich gegeben.

Hat doch was mit dem WaffG oder auch nichts zu tun, kommt halt drauf an. Wer nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter, Soldat oder Richter oder in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber steht, führt in der Tat auch keine Dienstwaffen. Es muß also erstmal geklärt werden, welcher "Dienstwaffenträger" hier betroffen ist. Sofern es sich z.B. um einen Polizei- oder sonstigen Beamten, einen Verwaltungsangestellten oder einen Soldaten handelt, gilt das WaffG für diesen in Ausübung oder Zusammenhang mit dem Dienst nicht. Er kann montieren, was immer geht, sofern interne Verwaltungsvorschriften und das damit einhergehende Ermessen das zulassen. Anders bei Sicherheitsunternehmen als privatrechtliche Körperschaften, die im Einzelfall halt eben eine waffenrechtliche Erlaubnis benötigen. Aber auch da sähe ich kein Prob, wenn sich eigentlich außer einer anzubringenden und erlaubten weil genehmigten Lampe und einem insoweitigen Ersatz nichts ändert. Genauere Schilderungen wären auch hier im Eingangsposting mal wieder hilfreich gewesen........

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An was denkst Du gerade?

:wub:

Ich dachte an für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten.

Zwar sind Ausnahmen (wie ich grad rausgefunden habe) nach §40 (4) denkbar. Allerdings beachte man die dort aufgeführten Regelbeispiele, in denen eine Verwendung zum Schutz grade nicht erwähnt wird. Meine Frage also: Ist es denkbar, dass ein privates Unternehmen eine Erlaubnis zum Umgang mit Waffenlampen oder Lasern bekommt? Anders gefragt: Ist es denkbar dass jemand, der nicht sowieso schon vom WaffG ausgenommen ist (Polizist, Soldat), legal eine Waffenlampe besitzt?

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