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IGNORED

§14 Abs. 2 WaffG und Dauer der Verbandszugehörigkeit


MAC SOG D

Empfohlene Beiträge

:icon14: Ein tolles Forum habt ihr hier! Freut mich, jetzt auch an Bord zu sein... :icon14:

Nun zu einer Frage die mich aus aktuellem Anlaß interessiert:

Der §14 Abs. 2 WaffG besagt, daß jemandem ein Bedürfnis anerkannt wird, der seit mind 12 Monaten regelmäßig das Schießen in einem Verein trainiert, der einem nach §15 Abs. 1 WaffG anerkannten Verband angeschlossen ist.

Also: Der "Bedürftige" ist Mitglied in einer SLG (Verein) des BDMP (Verband) und trainiert seit 12 Monaten mind. 1x monatl. bzw. 18x ingesamt im Jahr.

Frage: Reicht dies dem Gesetzgeber? Dem Gesetzgeber (nicht der BDMP!) müßte doch egal sein, ob dieses Mitglied seit 12, 9, oder 3 Monaten Mitglied im BDMP (Verband) ist, solange er 12 Monate regelmäßig in der SLG (Verein) trainiert hat, richtig? Somit ist die minimale Dauer der Zugehörigkeit zum Verband doch nur für den Verband interessant, oder?

Ja, ich weiß, letztendlich muß der Verband das Bedürfnisschreiben erstellen. Mich interessiert aber hier erstmal NUR der Standpunkt bzw. die Forderungen des Gesetzgebers.

Beispiel: Schütze X fängt das Schießen in einer SLG an und wird am 01.01.2005 Mitglied in der SLG. Nach 6 Monaten entscheidet er sich, daß ihm der Schießsport tatsächlich liegt und tritt dann auch am 01.07.2005 in den BDMP ein. Nach 12 monatigem regelmäßigem Training (25x im Jahr) stellt er am 01.01.2006 über seine SLG sein Bedürfnisantrag auf eine 9mm Pistole. Kurz darauf wird Schütze X vom SLG Leiter darüber informiert, daß sein Antrag durch den Landesverbandsleiter des BDMP abgelehnt worden ist, da er erst seit 6 Monaten Mitglied im Verband ist.

Schütze X wundert sich, daß er nun statt der vom Gesetzgeber verlangen 12 Monate nun 18 Monate "abreißen" muß, zumal in der BDMP Ordnung OBwrB §2 Abs. 2 steht, dass der BDMP Bedürfnisse nach 2 monatiger Mitgliedschaft im Verband ausstellt.

Der SLG Leiter hat auch keine Erklärung dafür.

Liegt das Problem nun am BDMP bzw. am Landesverband oder steht irgendwo im Gesetz, daß Schütze X nicht nur 12 Monate trainierendes Mitglied in der SLG, sondern auch im Verband hätte sein müssen?

Ich würde mich über eure begründeten Meinungen zu dieser Frage freuen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie wird ein solcher Fall in anderen Verbänden behandelt?

Danke in Vorraus!

MAC SOG D

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Liegt das Problem nun am BDMP bzw. am Landesverband oder steht irgendwo im Gesetz, daß Schütze X nicht nur 12 Monate trainierendes Mitglied in der SLG, sondern auch im Verband hätte sein müssen?

Ich würde mich über eure begründeten Meinungen zu dieser Frage freuen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie wird ein solcher Fall in anderen Verbänden behandelt?

Danke in Vorraus!

@MAC SOG D ,

ich habe so ein ähnliches Problem , in meinem Fall liegt es am bürokratischen Wesen des Landesverbandes BDMP.

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Vom Gesetz her muss man nicht 12 Monate Mitglied in einem anerkannten Verband sein. Die meisten Verbände verlangen dies aber, u.a. der BDMP, der BDS und soweit mir bekannt auch der DSB. Das ist zwar, wie geschrieben, nicht vom Gesetzgeber verlangt, aber die Verbände sind frei in der Gestaltung ihrer Richtlinien und können dies so festlegen. Verlangt wird dies übrigens, um sicher zu stellen, das der Antragsteller auch wirklich 12 Monate den Schießsport ausgeübt haben kann. In der Vergangenheit gab es da wohl mal falsche Angaben seitens der Vereine, so das man nun ganz sicher gehen will.

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Frage: Reicht dies dem Gesetzgeber? Dem Gesetzgeber (nicht der BDMP!) müßte doch egal sein, ob dieses Mitglied seit 12, 9, oder 3 Monaten Mitglied im BDMP (Verband) ist, solange er 12 Monate regelmäßig in der SLG (Verein) trainiert hat, richtig? Somit ist die minimale Dauer der Zugehörigkeit zum Verband doch nur für den Verband interessant, oder?Ja, ich weiß, letztendlich muß der Verband das Bedürfnisschreiben erstellen. Mich interessiert aber hier erstmal NUR der Standpunkt bzw. die Forderungen des Gesetzgebers.
 der Gesetzgeber hat es eigentlich unmissverständlich formuliert .. :
§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt ...
  man muss 12 Monate Mitglied eines oder mehrerer Verbände seinder BdMP "übernimmt" sozusagen die Mitgliedschaft in anderen Verbänden, d.h. mind. 4 Monate im BdMP und was davor ist (BDS, DSB o.ä.) ist egal nur es müssen insgesamt 12 Monate herauskommen - sieh oben ...   Gruß Klaus       - so ist es jedenfalls definitiv bei uns in Brandenburg
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Verlangt wird dies übrigens, um sicher zu stellen, das der Antragsteller auch wirklich 12 Monate den Schießsport ausgeübt haben kann. In der Vergangenheit gab es da wohl mal falsche Angaben seitens der Vereine, so das man nun ganz sicher gehen will.
Du hast recht! Aber leider: Das einzige was durch solche Regelungen sichergestellt werden kann, ist dass die Person 12 Monate im Verband Mitglied war. MEHR NICHT.Gegen Missbrauch kann eine solche Verordnung kaum was ausrichten. Oder bestätigt etwa der Verband das regelmäßige Training durch Abstempeln des Schießbuches? Jemand der seit Jahren als untätiges "Fördermitglied" in einer SLG und im Verband verweilt, kann leicht durch ein gefälschtes Schießbuch an ein (auch aus Sicht des Gesetzgebers) unrechtmäßiges Bedürfnis kommen.Derjenige, der seit 12 Monaten regelmäßig als Mitglied der SLG traniert wird pauschal eine Täuschungsabsicht (durch die Verbandsordnung) unterstellt, sodaß er länger warten muß, bis er die 12 Monate Verbandsmitgleidschaft erreicht hat.Grundsätzlich werden durch solche Forderungen, welche restriktiver sind als das Waffengeset, durch die Verbände neue Hürden für den ehrlichen Sportschützen geschaffen, oder? Die Verfolgung kriminell handelnder Personen (z.B. Urkundenfäschung am Schießbuch!) sollte doch in den Händen des Gesetzgebers belassen werden. Warum müsen dann die Verbände als Hilfs-Sherifs auftreten und ihre primäre Funktion als Förderer des Schießsports durch solche Restriktionen ad absurdum führen?Selbstschutz der Verbände als Argument für solche Maßnahmen finde ich paradox. Ist denn der Hauptgrund der Existenz der Verbände ihre eigene Existenz? Wohl kaum! Verbände existieren doch u.a., um ihren Mitgliedern den Schießsport in einem waffenrechtlich restriktiven Land zu ermöglichen. Dazu gehören doch, neben Erstellung von Disziplinen und Ausrichtung von Wettkämpfen, überhaupt auch die Ausstattung der Mitglieder mit dem nötigen Sportgerät. Wenn Verbände meinen, sich durch Regelungen im Vorweg vor ihren eigenen Mitgliedern schützen zu müssen, dann ist der Sinn hinter ihrer Existenz nicht verstanden worden.Mal so als philosophischen Denkanstoss...
@MAC SOG D ,ich habe so ein ähnliches Problem , in meinem Fall liegt es am bürokratischen Wesen des Landesverbandes BDMP.
Wenn es nicht zu persönlich ist, würde mich mal die Details deines Problemes interessieren. Was hast du bisher dagegen unternommen?
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Wenn Verbände meinen, sich durch Regelungen im Vorweg vor ihren eigenen Mitgliedern schützen zu müssen, dann ist der Sinn hinter ihrer Existenz nicht verstanden worden?

Die Verbände machen das nicht, um sich vor den eigenen Mitgliedern zu schützen, sondern um sich selbst vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Die Verbände sind für die von Ihnen erteilten Befürwortungen verantwortlich und um möglichem Missbrauch vorzubeugen, hat man eben diese Bedingungen aufgestellt. Denn im Extremfall könnte es den Verband die staatliche Anerkennung kosten.

Darüber hinaus mal abgesehen, die Schützenvereine wissen das doch, wieso weisen sie ihre Mitglieder also nicht darauf hin, das ein verspäteter Eintritt in den Verband auch eine Verschiebung bei der Bestätigung des Bedürfnisses nach sich zieht? Zumal das Mitglied, wenn der Verein keine eigene Versicherung abgeschlossen hat, ohne Verbandsmitgliedschaft nicht versichert ist.

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Die über das vom Gesetzgeber Geforderte hinausgehende Praxis der Verbände ist folgerichtig. Sieh's doch mal aus deren Perspektive: Da kommt ein Schreiben von einem, den Du nicht persönlich kennst. Der bittet Dich, ihm den Erwerb einer Waffe zu ermöglichen. Das gehört zu Deinen Aufgaben, die die Ordnungsbehörde unentgeltlich auf Dich abgewälzt hat. Dann willst Du doch soweit wie irgendwie möglich sichergehen, daß eine Befürwortung ohne Konsequenzen für Dich selbst bleibt. Und wenn dann Unregelmäßigkeiten auftreten, gibt's eben solche Regelungen bei den Verbänden wie die des BDMP.

Ist ja nicht nur die Dauer der Zugehörigkeit(Verband). Beim BDMP auch die Liste aller WBK's und der eingetragenen Waffen, bei der DSU die Befürwortungsrichtlinien zum Kontingent und beim DSB die Forderung des Schießens mit einer GK-Waffe, bevor man sie befürwortet kriegt.

Alles teilweise Programm aus dem Befinden heraus, teilweise aus schlechter Erfahrung. Hilft auch nix nur auf die Verbände zu schimpfen. Wenn's Dich wirklich so sehr stört, musst Du dich schon ins Präsidium wählen lassen und alles besser machen.

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Die Verbände machen das nicht, um sich vor den eigenen Mitgliedern zu schützen, sondern um sich selbst vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Die Verbände sind für die von Ihnen erteilten Befürwortungen verantwortlich und um möglichem Missbrauch vorzubeugen, hat man eben diese Bedingungen aufgestellt. Denn im Extremfall könnte es den Verband die staatliche Anerkennung kosten.

Darüber hinaus mal abgesehen, die Schützenvereine wissen das doch, wieso weisen sie ihre Mitglieder also nicht darauf hin, das ein verspäteter Eintritt in den Verband auch eine Verschiebung bei der Bestätigung des Bedürfnisses nach sich zieht? Zumal das Mitglied, wenn der Verein keine eigene Versicherung abgeschlossen hat, ohne Verbandsmitgliedschaft nicht versichert ist.

Nicht?! Man Schützt sich vor eventuellen rechtlichen Konsequenzen aufgrund von Handlungen "krimineller Mitglieder". Wieviele kriminelle Mitglieder sind denn so in den Verbänden unterwegs, daß man die Mehrheit so restriktieren muß? Ok, das hier ist schon eine Eisntellungssache und muß nicht diskutiert werden. Da hat jeder das Recht auf seine eigene Einstellung.

Unstrittig bleibt aus meiner Sicht, daß das Kriterium der Verbandszugehörigkeit eher Neuschützen gegenüber Nachteile bringt und als Kontrollmaßnahme gegen Mißbrauch kaum was bringt.

Was ist mit dem Anfänger, der erstmal trainieren will um festzustellen, ob der Schießsport das richtige für ihn ist? Ihn/sie zu zwingen,von Anfang an auch in den Verband einzutreten finde ich persönlich nicht richtig. Wenn jemand 3 Monate Training braucht um zu entscheiden, ob er den Sport weiterverfolgen will, ist das sein gutes Recht. Und wenn der Verband so tut (da er ja ein Böser sein KÖNNTE), als wenn diese 3 Monate nicht existiert haben und er nochmal "von vorne" anfangen darf, ist das bestimmt nicht im Sinne des Mitgliedes (und nicht explizit vom Gesetzgeber verlangt)!

Vegleich doch einmal bei allen Schützen, die du kennst das Eintrittsdaten auf dem Verbandsausweis mit dem ersten Eintrag auf der WBK. Sicher, dass alle Vereine das wissen, bzw auch so auslegen?

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Die über das vom Gesetzgeber Geforderte hinausgehende Praxis der Verbände ist folgerichtig. Sieh's doch mal aus deren Perspektive: Da kommt ein Schreiben von einem, den Du nicht persönlich kennst. Der bittet Dich, ihm den Erwerb einer Waffe zu ermöglichen. Das gehört zu Deinen Aufgaben, die die Ordnungsbehörde unentgeltlich auf Dich abgewälzt hat. Dann willst Du doch soweit wie irgendwie möglich sichergehen, daß eine Befürwortung ohne Konsequenzen für Dich selbst bleibt. Und wenn dann Unregelmäßigkeiten auftreten, gibt's eben solche Regelungen bei den Verbänden wie die des BDMP.

Ist ja nicht nur die Dauer der Zugehörigkeit(Verband). Beim BDMP auch die Liste aller WBK's und der eingetragenen Waffen, bei der DSU die Befürwortungsrichtlinien zum Kontingent und beim DSB die Forderung des Schießens mit einer GK-Waffe, bevor man sie befürwortet kriegt.

Alles teilweise Programm aus dem Befinden heraus, teilweise aus schlechter Erfahrung. Hilft auch nix nur auf die Verbände zu schimpfen. Wenn's Dich wirklich so sehr stört, musst Du dich schon ins Präsidium wählen lassen und alles besser machen.

Folgerichtig unter der Prämisse, dass das oberste Ziel die reine Existenz des Verbandes íst. Aus der perpektive gesehen würde ich -unter der Voraussetzung des generellen Mißtrauens der Mitglieder gegenüber- als Verband diese mir unbekannte Person gar nicht erst in den Verband aufnehmen. Er könnte ja Böse sein und meine Existenz gefährden. Aber ohne Mitglieder keine Existenz. Hier ist das Paradoxon!

Wenn ich ihn aber jetzt aufnehme, bin ich ihm gegenüber auch verpflichtet!

Und die Maßnahme der Verbandszugehörigkeit ist als Kontrollmittel nicht effizient (siehe meine Beispiele weiter oben). Und wenn ich den Bedürfnisantrag unterschreibe und der SLG Leiter unterschreibt die Vereinsangaben und stempelt das Schießbuch ab, dann sind das doch schon "Sicherheiten" für den Verband. ES SEI DENN, dass der Verband den Mitgliedern und SLG Leitern / Aufsichtspersonen grundsäthlich mißtrauisch eingestellt sind.

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um was geht es dir eigentlich hier noch ???

nachweislich erkennen die versch. Verbände die vorhergegangenen Mitgliedschaften an - im Falle des BdMP sind das 4 Monate

 

aber meinen Beitrag nimmst du ja nicht mal zur Kenntnis, passt eben nicht in dein Schema ...

 

 

viel Spass noch

Gruß Klaus

 

übrigends misstraut bei uns niemand niemandem ...

achja, ich bin SLG - Leiter

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Man Schützt sich vor eventuellen rechtlichen Konsequenzen aufgrund von Handlungen "krimineller Mitglieder".

Wenn dir diese Regelung nicht gefällt, brauchst du ja nicht Mitglied dieses Verbandes werden. Alternativ kannst du dich ja, wie bereits vorgeschlagen, versuchen in die Chefetage wählen zu lassen oder auch deinen eigenen Verband gründen. Dann trägst du die Verantwortung für die von dir erteilten Befürwortungen, aber bei den anderen Verbänden meint man halt dies so nicht verantworten zu können. Hier rum lamentieren wird dir sicherlich bei deinem Problem auch nicht helfen. Akzeptiere die Regelung oder geh in einen anderen Sandkasten spielen.

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Folgerichtig unter der Prämisse, dass das oberste Ziel die reine Existenz des Verbandes íst. Aus der perpektive gesehen würde ich -unter der Voraussetzung des generellen Mißtrauens der Mitglieder gegenüber- als Verband diese mir unbekannte Person gar nicht erst in den Verband aufnehmen. Er könnte ja Böse sein und meine Existenz gefährden. Aber ohne Mitglieder keine Existenz. Hier ist das Paradoxon!

Wenn ich ihn aber jetzt aufnehme, bin ich ihm gegenüber auch verpflichtet.

Genau um das und sonst nichts geht es. Der Bürokratie wird zu immer neuen Höhepunkten verholfen, sogar den SLG-Leitern die ihre Klientel ganz sicher besser kennen als der Verbandsfürst werden mögliche unseriöse Handlungen unterstellt . Leider haben einige Verbandsfürsten als einzige Verpflichtung nur noch die Förderung ihres Egos .

@Sonet

Akzeptiere die Regelung oder geh in einen anderen Sandkasten spielen.

Das ist auch keine Lösung, Demokratie wie Verband leben schliesslich von der Meinungsvielfalt.

Ein Verband der nur Mitglieder mit einer ihm genehmen Auffassung wohlwollend duldet ist schnell "erstarrt" und zu Recht ein überflüssiger Verband.

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Das ist auch keine Lösung, Demokratie wie Verband leben schließlich von der Meinungsvielfalt.

Ein Verband der nur Mitglieder mit einer ihm genehmen Auffassung wohlwollend duldet ist schnell "erstarrt" und zu Recht ein überflüssiger Verband.

Also die Meinungsfreiheit soll ja auch gar nicht beschnitten werden, die Beweggründe für diese Regelung wurden ja bereits genannt und anscheinend gab es bisher aus den Reihen der Verbände keinerlei Widerstand gegen diese Regelung. Das nun der einzelne, der von dieser Regelung betroffen ist, nicht gerade glücklich darüber sein wird, liegt in der Natur der Sache (wäre ich auch nicht). Was dagegen zu machen wäre, ist ja schon geschrieben worden. Das dies zwar praktisch keine Aussicht auf Erfolg hat braucht man wohl nicht zu erwähnen. Ist halt wie im wirklichen Leben, akzeptiere die Regeln oder geh wo anders hin.

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Also die Meinungsfreiheit soll ja auch gar nicht beschnitten werden, die Beweggründe für diese Regelung wurden ja bereits genannt und anscheinend gab es bisher aus den Reihen der Verbände keinerlei Widerstand gegen diese Regelung. Das nun der einzelne, der von dieser Regelung betroffen ist, nicht gerade glücklich darüber sein wird, liegt in der Natur der Sache (wäre ich auch nicht). Was dagegen zu machen wäre, ist ja schon geschrieben worden. Das dies zwar praktisch keine Aussicht auf Erfolg hat braucht man wohl nicht zu erwähnen. Ist halt wie im wirklichen Leben, akzeptiere die Regeln oder geh wo anders hin.

Ich hab dich schon richtig verstanden Sonet,

für mich als Alt-Sportschütze sind die Funtionäre notfalls bedeutungslose Bürokraten ähnlich den Politikern die keinerlei Bezug zur Basis mehr haben.

Mit dem vorhandenen Equipment kann ich problemlos mit den wirklich wichtigen Leuten , nämlich den Schützenkollegen vor Ort , meinem Hobby nachgehen. Bloss , wie wirkt eine unsinnige Bürokratie auf die jungen Nachwuchsschützen ?

Der BDMP zB erhebt zwar einen Jahresbeitrag , eine Schießstätte stellt er aber nicht zur Verfügung . Dafür stellt er in meinem Fall zwecks Bedürfnisbescheinigung unsinnige und nach keinem Gesetz zulässige Forderungen an die vorhandene Schießstätte welche sich nicht im Besitz der SLG befindet.

Einen jungen Nachwuchsschützen schreckt ein solches Gehabe doch wohl für lange Zeit oder für immer ab und das ist schade.

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Einen jungen Nachwuchsschützen schreckt ein solches Gehabe doch wohl für lange Zeit oder für immer ab und das ist schade.

Wenn er sich schon dadurch abschrecken lässt, dann ist der Schießsport für ihn das ohnehin nicht das Richtige. Nicht selten fängt der Ärger nach der Befürwortung ja erst richtig an, erst recht wenn man in NRW wohnt. Als Sportschütze braucht man halt ein dickes Fell.

Natürlich müsste das alles nicht sein. Ich hatte es in einem Thread vor kurzum, wo es um dasselbe Problem ging, schon geschrieben. Wir bräuchten eine gelbe WBK für alle Waffen und ohne Bedürfnisprüfung, nur bei erstmaliger Erteilung der WBK eine Prüfung auf die Zuverlässigkeit. Das spart Bürokratie, Gerichtskosten und Nerven, außerdem wird die Wirtschaft angekurbelt.

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Wir bräuchten eine gelbe WBK für alle Waffen und ohne Bedürfnisprüfung, nur bei erstmaliger Erteilung der WBK eine Prüfung auf die Zuverlässigkeit. Das spart Bürokratie, Gerichtskosten und Nerven, außerdem wird die Wirtschaft angekurbelt.

Volle Zustimmung Sonet ,

vor allem der wirtschaftliche Aspekt wäre beachtlich. Ggf könnte ja die Prüfung auf die Zuverlässigkeit im 3-5 jährigen Abstand wiederholt werden.

Aber ich höre schon die Beschwörungen der Verbandsfürsten hinsichtlich krimineller Elemente in den Reihen der Sportschützen. Konkrete Zahlen hat allerdings noch keiner geliefert.

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Ich hab dich schon richtig verstanden Sonet,

für mich als Alt-Sportschütze sind die Funtionäre notfalls bedeutungslose Bürokraten ähnlich den Politikern die keinerlei Bezug zur Basis mehr haben.

Mit dem vorhandenen Equipment kann ich problemlos mit den wirklich wichtigen Leuten , nämlich den Schützenkollegen vor Ort , meinem Hobby nachgehen. Bloss , wie wirkt eine unsinnige Bürokratie auf die jungen Nachwuchsschützen ?

Der BDMP zB erhebt zwar einen Jahresbeitrag , eine Schießstätte stellt er aber nicht zur Verfügung . Dafür stellt er in meinem Fall zwecks Bedürfnisbescheinigung unsinnige und nach keinem Gesetz zulässige Forderungen an die vorhandene Schießstätte welche sich nicht im Besitz der SLG befindet.

Einen jungen Nachwuchsschützen schreckt ein solches Gehabe doch wohl für lange Zeit oder für immer ab und das ist schade.

Hallo!

Sicherlich kann es einen jungen nachwuchsschützen verärgern wenn man ihm noch mal 4oder gar 6 Monate warten lässt. Anders herum beschränkt man ihn ja nicht in seinem hobby, er hat und kann weiterhin im verein schiessen und trainieren wenn auch nur mit einer vereinseigenen Waffe. Bin

heute ein alter Sack und weiss wie ungestüm ich in meiner Jugend war, heute sehe ich das anders.

wem es wirklich Ernst mit dem Hobby ist, der lacht spätestens nach 12Monaten wenn alles über die Bühne ist und er seinen 1. Eintag in der WBK schon 6 Monate hat über die Sache.

Es wird heute zuviel Lärm um Nichts gemacht.

Wenn jemand einmal erlebt hat wie Missbrauch getrieben wurde und er sich dann mit den Behörden rumschlagen musste wegen einer Unterschrift und einem Stempel der wird sicherlich verstehen dass es auch Kameraden gibt die vorsichtig sind.

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Hallo!

Sicherlich kann es einen jungen nachwuchsschützen verärgern wenn man ihm noch mal 4oder gar 6 Monate warten lässt. Anders herum beschränkt man ihn ja nicht in seinem hobby, er hat und kann weiterhin im verein schiessen und trainieren wenn auch nur mit einer vereinseigenen Waffe. Bin

heute ein alter Sack und weiss wie ungestüm ich in meiner Jugend war, heute sehe ich das anders.

wem es wirklich Ernst mit dem Hobby ist, der lacht spätestens nach 12Monaten wenn alles über die Bühne ist und er seinen 1. Eintag in der WBK schon 6 Monate hat über die Sache.

Es wird heute zuviel Lärm um Nichts gemacht.

Wenn jemand einmal erlebt hat wie Missbrauch getrieben wurde und er sich dann mit den Behörden rumschlagen musste wegen einer Unterschrift und einem Stempel der wird sicherlich verstehen dass es auch Kameraden gibt die vorsichtig sind.

Nichts gegen Vorsicht , micht stört aber die unterschwellige Kriminalisierung der Basis.

Wenn ich an meinen ersten Verein denke wundere ich mich noch heute das erste Jahr überstanden zu haben.

Eine ausgelutschte Vereinswaffe für mehrere Aspiranten ( bitte warten) , Munitionszuteilung in Menge und Fabrikat

nach Lust und Laune des altbewährten Mun-Wartes etc.

Heute würde ich mir derartige Faxen nicht mehr gefallen lassen und ich sehe es auch nicht als notwendige Charaktereigenschaft für einen Sportschützen an sich unter sinnloser Bürokratie zu ducken.

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 der Gesetzgeber hat es eigentlich unmissverständlich formuliert .. :  man muss 12 Monate Mitglied eines oder mehrerer Verbände seinder BdMP "übernimmt" sozusagen die Mitgliedschaft in anderen Verbänden, d.h. mind. 4 Monate im BdMP und was davor ist (BDS, DSB o.ä.) ist egal nur es müssen insgesamt 12 Monate herauskommen - sieh oben ...   Gruß Klaus       - so ist es jedenfalls definitiv bei uns in Brandenburg
Sorry, ich wollte dich nicht ignorieren oder deinen Beitrag übergehen!Sie du schon richtig feststellst, steht es unmissverständlich im Gesetz: 12 Monate im Verein, welcher in einem anerkannten Verband ist! NICHT 12 Monat im Verband! Wenn der Verband nach dem Gesetzestext geht, dann sollte ihn interessieren, ob der Schütze 12 Monate in einem ihm angeschlossenen Verein trainiert hat und dies dann Bescheinigen. EGAL ob er nun davor in einem anderen Verband war oder nicht. Diese Forderung steht nicht im Gesetz! Warum also restriktiver als das Gesetz?Worum es mir geht? 1. Interessiert mich, wo explizit gesetzlich oder in der Verbandsordnung steht, daß man 12 Monat im Verband sein muß? Ich finde da nichts! (Bitte nochmals die einleitende Fragestellung lesen)2. Faßt jeder diese Regelung so auf und wenn ja warum (steht doch nirgends)? 3. Hatte jemand mal ein ähnliches Problem. 4. Wie ist die generelle Einstellung in Schützenkreisen zu solch gearteten, über dem Gesetz hinaus restriktiven Regelungen?Und, danke für Deinen Beitrag! Mich interessiert wirklich Deine Meinung, egal ob ich zustimme oder nicht!
 übrigends misstraut bei uns niemand niemandem ...achja, ich bin SLG - Leiter
Innerhalb unserer SLG mistaut auch neimand neimandem! Es ist nur traurig, wenn Regelungen existieren (ohne explizit formuliert worden zu sein), die aufgrund des Misstrauens des Verbandes gegenüber deiner SLG und seinen Mitgliedern und dir (du bestätigst doch als SLG Leiter die Richtigkeit der Angaben deiner Schützlinge!) ins Leben gerufen worden sind.
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Wenn dir diese Regelung nicht gefällt, brauchst du ja nicht Mitglied dieses Verbandes werden. Alternativ kannst du dich ja, wie bereits vorgeschlagen, versuchen in die Chefetage wählen zu lassen oder auch deinen eigenen Verband gründen. Dann trägst du die Verantwortung für die von dir erteilten Befürwortungen, aber bei den anderen Verbänden meint man halt dies so nicht verantworten zu können. Hier rum lamentieren wird dir sicherlich bei deinem Problem auch nicht helfen. Akzeptiere die Regelung oder geh in einen anderen Sandkasten spielen.

Richtig, du sagst es!

Wenn ich überhaupt die Chance hätte und die Ambitionen hätte zum Präsi gewählt werden zu können, würde ich auch uneingeschränkt hinter dem Stehen, was ich als Sinn des Verbandes ansehe (s.o.). Wenn es mir aber nur um mein Ego geht, dann würde ich auch darauf achten, mich bloß aus Schwiereigkeiten rauszuhalten. Sich mit Waffenangelegenheiten zu befassen birgt aber immer irgendwelche Risiken... Sowas sollte folglich aus Überzeugung erfolgen!

Lamentieren hilft tatsächlich nicht bei der Problemlösung! Aber sich einfach mal Meinungen, Ansichten und Erfahrungen anzuhören, ist immer der erste Anstoß zu Änderungen. Einer muß damit anfangen. Die Lösung, einfach in einen anderen Sandkasten zu gehen, funktioniert auf lange sich auch nicht. Wenn alle die Schnauze halten, denn irgendwann gehen die Sandkästen aus...

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@MAC SOG D

Beispiel: Schütze X fängt das Schießen in einer SLG an und wird am 01.01.2005 Mitglied in der SLG. Nach 6 Monaten entscheidet er sich, daß ihm der Schießsport tatsächlich liegt und tritt dann auch am 01.07.2005 in den BDMP ein.

Und wie ist der Schütze X in der Zeit vom 01.01.05 bis 01.07.05 versichert ??

@trapshot

Liegt daran, dass die SLG im BDMP kein Verein ist.

Eine Schießleistungsgruppe ( SLG ) ist ein Schießsportverein i.S.d. § 14 Abs. 2 WaffG

@ sonet

Ich dachte bisher, das die SLGen sogar Zwangsweise e.V. sein müssten? Wenn nicht gäbe es keine Befürwortungen für die Mitglieder des Vereins.

Absoluter Blödsinn

:peinlich:

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Hallo!Sicherlich kann es einen jungen nachwuchsschützen verärgern wenn man ihm noch mal 4oder gar 6 Monate warten lässt. Anders herum beschränkt man ihn ja nicht in seinem hobby, er hat und kann weiterhin im verein schiessen und trainieren wenn auch nur mit einer vereinseigenen Waffe. Bin heute ein alter Sack und weiss wie ungestüm ich in meiner Jugend war, heute sehe ich das anders.wem es wirklich Ernst mit dem Hobby ist, der lacht spätestens nach 12Monaten wenn alles über die Bühne ist und er seinen 1. Eintag in der WBK schon 6 Monate hat über die Sache. Es wird heute zuviel Lärm um Nichts gemacht. Wenn jemand einmal erlebt hat wie Missbrauch getrieben wurde und er sich dann mit den Behörden rumschlagen musste wegen einer Unterschrift und einem Stempel der wird sicherlich verstehen dass es auch Kameraden gibt die vorsichtig sind.
Nichts gegen Vorsicht, aber irgendwann hört es doch auf. Wenn man beim Eintritt in den BDMP ein FÜHRUNGSZEUGNIS beibringen muß, dann kann der BDMP doch davon ausgehen, daß diese Person (soweit keine Einträge vorhanden) bisher ein gesetzestreues Leben geführt hat. Warum wird dann diese Person ein eventuelles kriminelles Verhalten unterstellt, dass sich der Verband gegen dessen Verhalten absichern muß? Doch der Hauptpunkt ist doch, dass sich diese Regelungen KAUM EIGNEN, um Missbrauch vorzubeugen (s.o)! Diejenigen, die dem Schützen am nächsten sind, sind doch die SLG Mitglieder und die SLG Leitung. Eine Verbandszugehörigkeit sagt doch nichts aus und stellt zum größten Teil eine Extrahürde für den Neuschützen dar. Der Verband sollte doch da sein, um seinen Mitgliedern zu helfen, die (zurecht existierenden) gesetzlichen Hürden zu überwinden und ihnen nicht neue in den Weg zu stellen!"Es wird heute zuviel Lärm um Nichts gemacht. " - Stillschweigend hinnehmen, und dann bereuen! Das gab es doch schon zu genüge in der Menscheheitsgeschichte...
@MAC SOG DBeispiel: Schütze X fängt das Schießen in einer SLG an und wird am 01.01.2005 Mitglied in der SLG. Nach 6 Monaten entscheidet er sich, daß ihm der Schießsport tatsächlich liegt und tritt dann auch am 01.07.2005 in den BDMP ein.Und wie ist der Schütze X in der Zeit vom 01.01.05 bis 01.07.05 versichert ??@trapshot Liegt daran, dass die SLG im BDMP kein Verein ist. Eine Schießleistungsgruppe ( SLG ) ist ein Schießsportverein i.S.d. § 14 Abs. 2 WaffG@ sonetIch dachte bisher, das die SLGen sogar Zwangsweise e.V. sein müssten? Wenn nicht gäbe es keine Befürwortungen für die Mitglieder des Vereins.Absoluter Blödsinn :peinlich:
Um die Versicherung geht es hier zwar nicht, aber jede SLG (ob eingetragen oder nicht) und deren MITGLIEDER ist über den BDMP versichert. Dies gilt auch für "Gastschützen"!

Annahme für das Fallbeispiel: Die SLG ist e.V.!

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... die aufgrund des Misstrauens des Verbandes gegenüber deiner SLG und seinen Mitgliedern .... ins Leben gerufen worden sind.

 

hmmm, und das alles ohne Grund ???

kann ich mir nicht vorstellen ...

 

zu 1. Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BdMP §2 (2) ... 2 Monate !!!

zu 2. wie gesagt, in Berlin Brandenburg hält man sich dran

          in dieser Zeit sollte man aber nach der Sportordnung des BdMP geschossen haben

zu 3. nein, ich kenne niemanden der ein derartiges Problem hatte/hat

zu 4. natürlich wird die Mehrzahl der Schützen gegen eigene Restriktionen sein

 

 

 

Gruß Klaus

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