Zum Inhalt springen
IGNORED

ab wann zählen 14 tage ?


Eike

Empfohlene Beiträge

moin männer,

folgendes szenario:

kaufe waffe bei ebay.

waffe gekauft. (als beispiel) 01.01.2001

nun verpackt er sie, ich überweise, er erkundigt sich ob ich kaufen darf, er verschickt sie 12.01.2001.

nun geh ich zur Sb und trage sie ein.

in meinen fall waren nach "ich kauf den dreck" bis "nun hab ich den müll vor mir liegen" 12 tage vergangen. also 2 tage noch zeit.

ABER....ab wann ist es meine, bzw welches datum muss ich eingentlich angeben um auf der sicheren seite zu sein?

kussi :) ,

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...... ABER....ab wann ist es meine, bzw welches datum muss ich eingentlich angeben um auf der sicheren seite zu sein? ....

Es gilt innerhalb von 14 Tagen den Erwerb anzuzeigen. Erworben hast du eine Waffe wenn du die tatsächliche Gewalt darüber ausüben kannst. Sie also in den Händen hälst!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

UI UI UI,

da ist aber eine nicht gerade über Ihren Kauf glücklich :traurig_16:

Gruss

Blue

War EGUN, oder??? Gibt es so etwas auch schon bei Ebay?

jaja egun :) neee alle im lack wollte es nur "bisschen" aufpeppen ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

da ist aber eine nicht gerade über ihren Kauf glücklich :traurig_16:

Wer? Eikes Frau oder Lebensgefährtin? Ich kenne Eike nicht, tippe aber (wie bei 99 Prozent der anderen Eikes) auf einen männlichen Besitzer.

(und ich tippe auch mal unverbindlich auf 14 Tage ab Erhalt der Waffe - beim Kauf im Handel zählt ja auch nicht, wann der Händler das Ding beim Hersteller/Großhändler geordert hat, sondern die tatsächliche Übergabe)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer? Eikes Frau oder Lebensgefährtin? Ich kenne Eike nicht, tippe aber (wie bei 99 Prozent der anderen Eikes) auf einen männlichen Besitzer.

Lass Dir den zweiten Vornamen nennen, dann weist Du es genau.

Wie bereits mehrfach betont wurde: Der Wecker fängt an zu laufen, wenn der Paketdienst zwei mal klingelt.

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Prinzipiell eine gute Idee, klappt aber in der Praxis nicht immer wenn das Paket erst stark verspätet beim Erwerber ankommt. Da ist ganz schnell die 14-Tages-Frist verstrichen...

In diesen unglücklichen Fällen ist es ratsam, der Waffenbehörde sofort Bescheid zu sagen, warum die WBK-Vorlage nicht fristgemäß erfolgen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Am sinnvollsten ist es, wenn sich beide vorab abstimmen und den Erwerb der Waffe z. B. auf den Tag des Versandes festsetzen oder einen Tag nach Versandaufgabe. Dann haben beide Parteien einen identischen Tag und alles passt.

Gruß

Heinz

Ich habe es auch immer so gemacht wie du, nur habe ich abgewartet wann das Paket wirklich ankam und dann diesen Tag als Überlassung angegeben, hat bis jetzt immer geklappt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1.) Eike ist imho ein Junge (war er zumindest, als ich ihn das letzte Mal gesehen habe.)

2.) WaffG Anlage 1, Begriffsbestimmungen:

Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt

[...]

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1.) Eike ist imho ein Junge (war er zumindest, als ich ihn das letzte Mal gesehen habe.)2.) WaffG Anlage 1, Begriffsbestimmungen:
und da muss ich rodney auch mal recht geben :) <anmirrunterguck>.......was macht ihr auf einmal für einen freudentanz um meinen namen....aber nett ich wusste gar nicht, dass ich "der schwertträger" genannt werde....... so ab jetzt will ich von dem volke nur als "eike der schwertträger" angesprochen werden ;)"grunz" und ein schalendes "waihei" verdammte hacke nochmal, :)
Lass Dir den zweiten Vornamen nennen, dann weist Du es genau.Frank
tja frank da wäre er bei mir an der falschen adresse, den habe ich nämlich nicht ;)
@Ulrich Eichstädt:klingt in meinen Ohren nach "Weiblich"... (obwohl ich mich irren könnte...)GrussB
hehehe na dir würde ich im chat aber die "hosen ausziehen", wenn du jetzt schon daran erkennen kannst das ich weiblich bin ;)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...hehehe na dir würde ich im chat aber die "hosen ausziehen", wenn du jetzt schon daran erkennen kannst das ich weiblich bin ;)

"Erkennen" sagte ich nicht. "Klingt nach" sagte ich...

Aber wenn Du mir die "Hosen ausziehen" willst, dann "wünschte" ich Du wärest weiblich... ansonsten... lassen wir das mal lieber... *g*

Nichts für ungut!

Gruss

B

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.