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IGNORED

Mitnahme von Waffen zu internationalen Wettkämpfen


WyattEarp

Empfohlene Beiträge

Hallöchen allezusammen :)

frei nach Jean Pütz: "isch hab da mal ne Frage...."

Und zwar:

Welche Vorraussetzungen sind nötig, wenn ich zum Bleistift meinen 357 TC zu einem Wettkampf nach LA mitnehmen möchte ?

1. Brauche ich da einen "internationalen Feuerwaffenpass", ich meine aber es gibt nur einen "europäischen"...

2. ist der unbegrenzt gültig oder muss man den neu ausstellen, verlängern lassen ?!?

und näturlich: quanta costa ?

Hat da jemand Erfahrungswerte ??

Achja, die dumme Frage zum Schluss (auf das man mich steinigen möge):

Geht das als Handgepäck durch ???? :00000733:

(Ich stell mir das gerade vor: Warteschlange am Flughafen, PIIIEP,

- "Was isn dass ?"

"Mein Sportgerät"

- "Achso, gehen sie mal durch..." :rotfl2:

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Hallöchen allezusammen :)

frei nach Jean Pütz: "isch hab da mal ne Frage...."

Und zwar:

Welche Vorraussetzungen sind nötig, wenn ich zum Bleistift meinen 357 TC zu einem Wettkampf nach LA mitnehmen möchte ?

1. Brauche ich da einen "internationalen Feuerwaffenpass", ich meine aber es gibt nur einen "europäischen"...

2. ist der unbegrenzt gültig oder muss man den neu ausstellen, verlängern lassen ?!?

und näturlich: quanta costa ?

Hat da jemand Erfahrungswerte ??

Achja, die dumme Frage zum Schluss (auf das man mich steinigen möge):

Geht das als Handgepäck durch ???? :00000733:

(Ich stell mir das gerade vor: Warteschlange am Flughafen, PIIIEP,

- "Was isn dass ?"

"Mein Sportgerät"

- "Achso, gehen sie mal durch..." :rotfl2:

kann es sein, dass du hier irgend jemanden vera****en willst? wenn die fragen ernst gemeint sind, frage ich mich, wie du die sachkundeprüfung beatanden hast!!!!

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Achja, die dumme Frage zum Schluss (auf das man mich steinigen möge):

Geht das als Handgepäck durch ???? :00000733:

(Ich stell mir das gerade vor: Warteschlange am Flughafen, PIIIEP,

- "Was isn dass ?"

"Mein Sportgerät"

- "Achso, gehen sie mal durch..." :rotfl2:

Hallo WyattEarp,

nimms nicht persönlich aber Du wolltest ja gesteinigt werden also bitte schön; diese Frage ist wohl wirklich ein wenig krass :peinlich: . Mußt mir mal sagen was Du rauchst ;):D .

Gruß

Michael

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@heiev: Es haben leider nicht alle die "DIPLOM"-Sachkundeprüfung absolviert... <_<

Werd jetzt mal nicht pampfig ... :angry2:

Bei Deiner Frage, ob man die Kanone mit ins Handgepäck nehmen darf, haben bei mir auch alle Trollalarmklingeln Hochbetrieb gehabt.

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@heiev: Es haben leider nicht alle die "DIPLOM"-Sachkundeprüfung absolviert... <_<

"Was studierst Du?"

"Sachkunde auf Lehramt."

:lol2:

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@Georg Fabricius

danke für die fundierte Antwort ! :icon14:

@heiev: Es haben leider nicht alle die "DIPLOM"-Sachkundeprüfung absolviert... <_<

das hat mit "diplom" sachkunde gar nichts zu tun. bei der sachkunde wird auch waffenrecht vermittelt, zumindest bei denen, die ich kenne und selbst abgenommen habe. da ist normalerweise auch der EFP ein thema und somit die frage nach der laufzeit des EFP völlig daneben. auf den unsinn mit der waffe im handgepäck will ich erst gar nicht eingehen.

heiev. :peinlich:

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Gast God of Hellfire

...haben da manche Leute bei der Frage zum Handgepäck etwa den :00000733: Smiley übersehen?

*GGG*

Gruß

GOH

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Es haben leider nicht alle die "DIPLOM"-Sachkundeprüfung absolviert... <_<

Das Waffenrecht wird ja auch von Bundesland zu Bundesland, von Behörde zu Behörde und von SB zu SB anders gehandhabt und von Richter zu Richter anders interpretiert.

Und dann wird hier eine allgemeingültige und rechstverbindliche Antwort erwartet? :gaga:

Wir sind her im Internet, wo bekanntermaßen Jedermann zu jeder Anfrage seinen Senf dazugeben kann, ohne für die teilweise schwachsinnigen Antworten gerade stehen zu müssen.

Sicher sind gerade hier bei WO die fundierte Antworten in der Überzahl. Dennoch ist es für den, der nicht so in der Materie steckt, schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Wer eine für seine Belange zutreffende Antwort haben will (gerade zu so einer komplexen Frage wie internationales Waffenrecht) sollte neben dem WaffG und dem Internet auch seinem SB sowie den Veranstalter und ggf. die Waffenbehörden des Ziellandes fragen, ebenso beteiligte Flug- und/oder Schiffahrtslinien.

Wobei bei diesem Thema das Waffenrecht nur eine Facette darstellt, auch das Steuerrecht (Thema Verzollung der Waffe bei Ein- und Ausfuhr in/aus Nicht-EU-Ländern) sollte nicht vernachlässigt werden.

Gruß

Michael

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Was haben seine Fragen mit der Sachkundeprüfung zu tun?

Zum Thema: Ich nehme an, Du meinst mit "LA" Los Angeles, oder?

Wenn ja, dann mußt Du als erstes bei der ATF (www.atf.gov) mit dem Form 6NIA die Einfuhr Deiner Waffe beantragen.

Das dauert.

Falls dies genehmigt wird, solltest Du deine deutsche WBK dabei haben und alles ist grün. EFP kannste vergessen. Dafür ist eine Einladung zum Wettkampf in USA recht hilfreich.

Im Handgepäck geht natürlich nix, alles muß in das eingecheckte Gepäck. Waffen und Munition in zwei getrennte Behältnisse. Schön vorher bei Einchecken am Flughafen anmelden, Formularkram vorzeigen, dann kommt noch ein rotes Schildchen in den Koffer und das war es.

Gruß

Georg

eine einladung zu einem wettkampf in usa ist nicht nur sehr hilfreich, sondern sie muß schon dem antrag beim atf beigelegt sein.

gruß

heiev

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Wobei

das mit dem Sportgrät ( ok, NICHT im HG !!) gar net soo abwegig ist. Mein 20kg Werkzeugkoffer ist auch mit dem Spruch: 'Dann mal schönes Golfen' in den Flieger gegangen..

Wyatt, Mach das alles immer mit den Behörden, wie schon gesagt: Kümmere Dich um Einladung usw. Mach es dem SB durchgängig deutlich ( Keine Lücke in der Beweiskette..) dass das so ist, wie du es gerne haben möchtest.

Dann dürfte es eigentlich doch gut funktionieren, oder?

Greetz

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Das Waffenrecht wird ja auch von Bundesland zu Bundesland, von Behörde zu Behörde und von SB zu SB anders gehandhabt und von Richter zu Richter anders interpretiert.

Und dann wird hier eine allgemeingültige und rechstverbindliche Antwort erwartet? :gaga:

Wir sind her im Internet, wo bekanntermaßen Jedermann zu jeder Anfrage seinen Senf dazugeben kann, ohne für die teilweise schwachsinnigen Antworten gerade stehen zu müssen.

Sicher sind gerade hier bei WO die fundierte Antworten in der Überzahl. Dennoch ist es für den, der nicht so in der Materie steckt, schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Wer eine für seine Belange zutreffende Antwort haben will (gerade zu so einer komplexen Frage wie internationales Waffenrecht) sollte neben dem WaffG und dem Internet auch seinem SB sowie den Veranstalter und ggf. die Waffenbehörden des Ziellandes fragen, ebenso beteiligte Flug- und/oder Schiffahrtslinien.

Wobei bei diesem Thema das Waffenrecht nur eine Facette darstellt, auch das Steuerrecht (Thema Verzollung der Waffe bei Ein- und Ausfuhr in/aus Nicht-EU-Ländern) sollte nicht vernachlässigt werden.

Gruß

Michael

da gebe ich dir, insbesondere bezüglich des letzten satzes, völig recht. die wenigsten wissen, dass man zur aus-und einfuhr von waffen in/aus drittländern eine sog. INF bescheinigung braucht. sonst könnte es im schlimmsten fall passieren, dass man bei der wiedereinreise seine eigenen waffen verzollen muss. die wbk, egal welche farbe, wird vom zoll nicht als eigentumsnachweis anerkannt.

gruß

heiev

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Das stimmt, steht aber im Antrag zu lesen. Daß der Antragsteller lesen kann, setze ich jetzt mal als gegeben voraus..

Einspruch: Das INF3 Formular wird zur vorübergehenden Aus- und Wiedereinfuhr in Nicht-EU-Länder und zurück nach D benötigt.

Das ist natürlich Bananenrepublik Deutschland in Reinkultur: Ein amtliches Dokument, welches mich als Eigentümer der Waffe ausweist (und zwar lange bevor ich sie ausgeführt habe), wird von einer anderen amtlichen Stelle (Zoll) nicht als Nachweis anerkannt. Wenn man das weiterspinnt, müßte ich letztlich jede meiner ausgeführten Unterhosen auf dem INF3 als ausgeführten Gegenstand aufführen, damit ich sie bei der Rückkehr nicht verzollen muß. Wer also ganz sicher gehen will, sollte sich vor der Ausreise ein ausgefülltes INF3 Formular bei einem Zollamt abstempeln lassen.

@WyattEarp: Eines hatte ich noch vergessen: Bei der Flugbuchung solltest Du solche Airlines bevorzugen, die auch Waffen transportieren :gutidee: British Airways zum Beispiel lehnen dies meines Wissens ab. Am besten vor der Buchung fragen und nach den Modalitäten erkundigen (z.B. Munition max. 5kg!).

Gruß

Georg

ob einspruch oder nicht. ich habe nur die rechslage beschrieben und die ist fakt. unterhosen mit waffen zu vergleichen erscheit mir allerdings etwas sehr weit hergeholt. british airways lehnt den transport von schusswaffen definitiv ab. weiterhin sollte beachtet werden, dass man einen flug wählt, der keinen zwischenstop in england hat. da ist dann, wenn man kurzwaffen im koffer hat, aus die maus. wenn beim rückflug dann die fluggesellschaft, aus welchen gründen auch immer, die route ändert und ein stop in london erfolgt, gibt`s ärger ohne ende. das kann bis zur festnahme gehen. alles schon dagewesen.

gruß

heiev

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Das INF3 Formular wird zur vorübergehenden Aus- und Wiedereinfuhr in Nicht-EU-Länder und zurück nach D benötigt.

Das mit den Unterhosen ist wirklich etwas weit hergeholt, hat aber seinen realen Hintergrund.

Bei dem INF-Formular geht es nicht nur um Waffen.

Ich habe mal eins für ein Amateurfunk-Handfunkgerät bei einer Reise in die USA benötigt. Bei der Ausreise sagt Dir das keiner, und selbst wenn, ist es zu spät, denn das Fummelar gibt es auf dem Zollamt (also in meinem Fall mitten Hannover und nicht am Flughafen). Auf dem Rückflug fragt mich dann der Zöllner in Frankfurt, ob ich ein INF für die Handfunke hätte. Gott sei Dank hatte ich!

Ähnliche Fragen können auftauchen bei Einreisen aus Fernost etc. in Verbindung mit aktueller Digital- und Unterhaltungselektronik.

So nach dem Motto "Wo haben sie denn diese wunderschöne brandneue Digitalkamera her?" Selbst die Vorlage des Kaufbelegs hilft da nicht mehr.

Gruß

Michael

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Das geradezu perverse (und für unsere Beamtendiktatur beispielhafte) ist aber, daß ich für mein Sportgerät, für das ich eine separate behördliche Erlaubnis und damit einen zweifesfreien Eigentumsnachweis habe, noch ein weiteres Formular nachweisen muß, damit der Zoll mir nicht noch Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer abnimmt.

:icon14::icon14::icon14:

Gruß

Michael

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da sind wir ja nun alle am entscheidenden punkt gelandet und einer meinung. ich wollte ja nur grundsätzlich auf die problematik hinweisen und vor bösen überraschungen warnen. dass das INF nicht nur für waffen gilt ist klar, aber in diesem forum wird eben über waffen geschrieben und deswegen habe ich das so thematisiert. :wub:

gruß an alle, die zum thema beigetragen haben

heiev

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