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IGNORED

Schüsse in die Luft können tötlich sein


Eric

Empfohlene Beiträge

Heute im 3 Sat: http://www.3sat.de/nano/cstuecke/109524/index.html

Ich weiss, es ist ein altes Thema. Aber diesmal war es eine seriöse Forschung mit Radar und Infrarot usw.

Das 9mm Geschoss wurde ungefahr im 45 Grad Winkel abgeschossen. Interessant war, wie das Geschoss eine Schädeldecke durchschlug. (Die Patrone wurde mit soviel Sprengstoff gefüllt, dass das Geschoss genau 350 kmh

schnell ist, also soviel wie die Sinkgeschwindigkeit betrug, und dann auf Gelantine und künstliche Knochenplatten geschossen.

Gruss Eric

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Erstens:

Es sind Kilometer pro Stunde, das ist aus dem Sichtwinkel der Mathematik und Physik ein echter Unterschied. kmh und Stundenkilometer mag es geben, die bezeichnen dann aber keine Geschwindigkeit.

Zweitens:

~100m/s (330 feet/s) mit 124gr Geschoss sind E0 von: ~40 J. Vergleich: .22lfb hat ~160 J

Drittens:

Sinkgeschwindigkeit soll wohl die End-Fallgeschwindigkeit sein.

Hier ist dann Luftreibungskraft = ErdbeschleunigungxGeschossmasse.

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Einfach mal den Link zum Film mausklicken - dann wisst Ihr schon

wer was wie meint. :eclipsee_gold_cup:

V

p.s. habt Ihr das Forum heute schon gerettet?????????? :rolleyes:

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Die ganze Zeit überlege ich, wie das mit den Urheberrechten sich verhält, ob man das ungestraft bei YouTube einstellen darf, ob ein Pädagoge durch Verwendung des urheberrechtlich unsicheren Materiales nicht ein schlechtes Beispiel für seine Schüler ist...

Heinrich

Und was gibts da zu überlegen?

Oder willst Du damit nur kundtun, daß Du zwar eine Meinung zu haben glaubst, aber es nicht wagst, sie uns mitzuteilen? :confused:

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Und seid nicht einmal bereit, die einfachsten ethischen und juristischen Grundsätze zu beachten...!

Möglicherweise ist ja das Urheberrechtsgesetz in seiner jetzigen Form so nicht korrekt. Wenn sich aus Protest dann keiner daran hält, wäre es evt. zu überdenken und zu liberalisieren oder ganz abzuschaffen. Meiner Meinung nach sollte es im privaten Rahmen komplett abgeschafft werden, lediglich Rechtsverletzungen im kommerziellen Bereich sollten weiterhin geahndet werden.

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Uiii... Sprengstoff... daß is aba doch gefährlich, oder....? :huh:

Heinrich

Es ist immer wieder schön, dass es in diesem Forum arbeitslose Lehrer gibt, die von Waffen und Munition alles verstehen was es überhaupt zu verstehen gibt. Und die finden ihre eigenen Sprüche lustig, wenn ein anderer User ein falsches Wort schreibt.

Ich meine natürlich nicht die gebildeten Lehrer, die auch Unterricht geben. Ich meine eher die Bluffer und Angeber.

Aber mit meine 60-jährchen kann mich das nicht mehr erschüttern.

Ich habe in den letzten 40 Jahren alles geschossen was Lärm ( oder auch wenig Lärm), macht :Heinrich: Ich glaube Du könntest noch einiges von mir lernen.

Wobei Deine Ironie fast unschlagbar ist...

Eric

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Und wie bekomme ich das Format so hin, dass ich es auf dem Rechner abspielen kann?

Lade dir hier den VLC Player runter. Ich hatte bis jetzt noch kein Format auf dem Rechner, das der NICHT abgespielt hat. Alle benötigten codecs hat der schon drin. Seid ich den benutze, wandele ich keine Dateien mehr um.

Greetz

PetMan

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Wie auch immer: Gerade ein "Pädagoge" (griech. etwa: der die Kinder führt) sollte nicht sofort den :gaga: herausholen, nur, weil es ihm unbequem ist.

Im übrigen empfielt der Verband des Herrn Lehrers, YouTube mit Klagen zu überziehen, da dort Schüler mit Handys aufgezeichnete Filmchen einstellen, die ohne seine Erlaubnis (Recht am eigenen Bild, gerade im Privatbereich!) im Klassenzimmer gemacht wurden...

Heinrich

Also, ich denke nicht, daß an Pädagogen hier im Forum höhere Netikette-Maßstäbe angelegt werden sollten als an einen Bauingenieur oder Gastwirt. Trotzdem kann ich Deine Bedenken verstehen, vor allem vor dem Hintergrund Deines youtube-Beispiels. Einige meiner Lehrer waren im Austeilen auch engagierter als im Erkennen der eigenen Fehler. Bringt wohl der Beruf mit sich...

Bezüglich der Nutzung von urheberrechtgeschützten Werke im Unterricht könnten die §§ 46/47 UrhG einschlägig sein, die eine begrenzte Nutzung in Schulen erlauben. Ich würd was wetten, daß in den bestimmt vorhandenen Entscheidungen der Begriff "üblicher Rahmen", usw. auftaucht. Damit macht dann kein Lehrer etwas falsch, der sich einfach an den Kollegen orientiert.

Ich weiß nicht, wann Du zur Schule gegangen bist, aber seit schätzungsweise 25 Jahren ist die Mediennutzung - teilweise auch in größerem Umfang bis hin zur Vorführung kompletter Spielfilme - im Unterricht absolut üblich.

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Aha - und wenn es bei mir üblich ist, jedem, der das Haus betritt, erst einmal was über den Schädel zu ziehen: bleibe ich dann auch straflos? " 's ist ja bei mir so Sitte..." *singt*

Unrecht ist Unrecht und ein Lehrer geht mit gutem Beispiel voran, sonst hat er seinen Beruf verfehlt.

Heinrich

Du hast einen destruktiven Diskussionsstil. Falls Du es überlesen haben solltest: Ich habe vom UrhG den Bogen zum Begriff des "Üblichen" und weiter zu der gewohnheitsmäßigen Situation in Schulen gespannt. Was das jetzt mit Deinen prekären häuslichen Verhältnissen zu tun hat, ist mir nicht ganz klar.

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Ah, so... Verzeihung, Euer Gnaden, wenn Schulen gewohnheitsmäßig Recht brechen, dann ist das natürlich was völlig anderes... ("Das haben wir schon immer so gemacht, bisher hat sich noch keiner beschwert!").

Heinrich

Ein letzter Versuch unter Auslassung aller semantischer Strapazen, die im letzten Beitrag auf Dich offenbar verständnishindernd gewirkt haben:

1. UrhG ist geltendes Recht in Deutschland

2. Schulen haben beim Urheberrecht Sonderstellung

3. kleiner Exkurs zur Rechtsprechung und

4. daraus Erkenntnis, daß Schulen nach Sachlage vermutlich nicht das Recht brechen

Wenn Du es nicht glaubst, stell doch Strafanzeige. Solang Du daraus kein Urteil hast, gilt die -> Unschuldsvermutung. So läuft unser Rechtsstaat, auch wenns Dir nicht passt.

Ein Soziologe hat mal sinngemäß gesagt: "Das Neue am Internet ist der Austausch zwischen Menschen mit stark heterogener sozialer und intellektueller Verwurzelung. Allerdings erkennt man damit auch manchmal, warum man für sich selbst diesen Austausch nur sehr begrenzt zulassen möchte."

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Ich Auch:

Normalerweise schützen die verschiedenen Formen von Urheberrecht wie Copyright, TradeMark usw. die wirtschaftlichen Interessen des Autors, bzw. des Veröffentlichers. Deshalb sind auch Autoren und Verlage dahinter her, daß nicht alles mit Copy und Paste geraubt und dann (für Andere) genutzt wird. Verständlich.

Normalerweise werden die wirtschaftlichen Interessen aber nicht durch die Nutzung von Medien als Unterrichtsmaterial in Schulen gestört. (OK, Gegenbeispiel ist ein kostenpflichtiges Seminar, privat-Repetitorium etc.) Wie soll man über Stil oder Inhalt oder Gestaltung eines Zeitungsartikels lehren und lernen, ohne den Artikel kopieren zu dürfen ?

Das im Thread diskutierte Thema eignet sich prima für den Physik-Unterricht, die verlinkte Darstellung für Multi-Media etc. Jetzt mit der Raubkopie-Keule herumzuschlagen ist übertrieben. (m.M.)

Ich gebe Heletz insofern recht, als daß das Einholen einer Erlaubnis relativ wenig Aufwand erfordert. Möglicherweise erledigen sich dann auch Probleme mit dem Medienformat. Für die private Nutzung hab' ich da aber auch schon Abfuhren erhalten. Auf die Einholung einer Vorführerlaubnis für Unterrichtszwecke zu verzichten ist aber nicht der Untergang des Christlichen Abendlandes.

Ach ja, ich parke auch auf Vorfahrtstraßen i.g.O., wenn ich nach meiner Einschätzung keinen Anderen behindere, gefährde oder schädige.

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  • 2 Wochen später...

Lieber Heinrich

Es ist schön zu wissen, dass du einen Doktortitel hast.

Da du auf diesem Forum nicht der einzige bist, mit diesem Titel, erlaube mir, dass ich nicht vor Ehrfurcht erstarre.

Gruss Eric

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