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IGNORED

WBK trotz Hauptwohnsitz im Ausland möglich?


zimbardo

Empfohlene Beiträge

Hallo,

angenommen:

Ich habe keine WBK, aber eine Bedürfnisbestätigung vom Verband.

Nun ziehe ich aus beruflichen Gründen nach England.

1.- kann ich die WBK beantragen (ich denke JA, nur wirds bei der Regelüberprüfung nach 3 Jahren eng wegen Trainingstagen)

2.- falls ich nicht beantrage und irgendwann nach Deutschland zurückkomme. Muss ich dann 5 Jahre warten bis ich die WBK bekommen kann (im gesetz steht ja was von "die letzten 5 Jahre Hauptwohnsitz im Bundesgebiet".)

Vielen Dank

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Moin!

zu 1.

Örtlich zuständig ist derzeit noch die behörde Deines Wohnsitzes. Später wenn Du in England bist, das Bundesverwaltungsamt.

Natürlich kannst Du jetzt beantragen.

zu 2.

In der Regel wird von dieser bestimmung kein Gebrauch gemacht. In den mir bekannten Fällen gab es keine Probleme.

Anmerkung: In England sind Kurzwaffen -bis auf einige Ausnahmen- weitgehend tabu.

Gruß,

frogger

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Anmerkung: In England sind Kurzwaffen -bis auf einige Ausnahmen- weitgehend tabu.

ganz allgemein eine frage die mich in dem zusammenhang brennend interessiert: hat jemand konkret erfahrungen mit einer längeren übersiedlung ins europäische ausland und der mitnahme seiner waffen? wenn ja - in welche länder?

ich nehme an was vorgeht ist das jeweilige nationale recht - also wenn dort der privatbesitz von FFW nicht erlaubt ist, werde ich das auch nicht dürfen obwohl ich in meinem heimatstaat dazu berechtig bin, oder?

wäre super wenn jemand aus erster hand berichten könnte...

lg

Martin

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ganz allgemein eine frage die mich in dem zusammenhang brennend interessiert: hat jemand konkret erfahrungen mit einer längeren übersiedlung ins europäische ausland und der mitnahme seiner waffen? wenn ja - in welche länder?

wäre super wenn jemand aus erster hand berichten könnte...

Ich bin mit einem Teil meiner Waffen zeitweise ins Ausland (Norwegen) uebergesiedelt. Habe 2003 hier im forum darüber berichtet. Prinzipiell muss man alle Bedingungen des Umzugslandes erfüllen. Mit Glück werden einem Trainingsnachweise aus dem bisherigen Land dann im Bestimmungsland (in meinem Fall Norwegen) anerkannt, ansonsten gilt für den Waffenbesitz in Norwegen für mich rein norwegisches Recht. Das hat neben schlechten (div. Waffen und best. Bleischrot-Muni verboten, neuer Waffenschrank mit norweg. Norm, usw.) auch gute Seiten (z.B. kann ich fuer alle meine Waffen, fuer die ich hier eine våpenkort habe auch ohne weiteres legal Schalldämpfer kaufen).

3 Tipps nur: 1. Ohne Ausfuhrgenehmigung von der BAFA geht NIX! Praktikablerweise wählt man unter Ausfuhrart die wiederholte Wiederein- und Ausfuhr bis zu 2 Jahre, dann kann man (sofern man Waffenschrank und weiteren Wohnsitz in D behält) auch jederzeit (Wettkampf, Ferien etc.) seine Puester wieder nach D verbringen.

2. Dem Sachbearbeiter in D sollte man natürlich Bescheid geben - die geforderten 18 Trainingstermine kriegt man im Urlaub auch in D hin. Allerdings habe ich mir das auch in Norwegen abstempeln lassen. Ich war der erste, der jemals diesen Wunsch geäussert hatte und es gab grosses Gelächter im Schuetzenhaus, als ich erklärte, warum ich den Stempel (den man erst suchen musste) und Unterschrift bräuchte (Tontaubenschiessen). Da habe ich mich geschämt was sie in D mit uns Sportschuetzen inzwischen machen. Die dt. WBK durfte ich behalten.

3. Achtung: Waffentransport iVm. Wettkampf oder Jagd ist EU-weit ganz gut geregelt - hier genuegt oft der Europ. Feuerwaffenpass. Das Bedürfnis "Umzug" ist aber nicht darin enthalten und kostet Geld fuer extra Genehmigung (z.B. Transit durch Schweden)! Ebenso benötigt man neben der dt. Ausfuhrgenehmigung auch eine Einfuhrgenehmigung des Bestimmungslandes und später wieder eine Ausfuhrgenehmigung von dort. Witzigerweise durfte ich die Waffen kostenlos nach Norge reinbringen, eine Ausfuhr aber kostet... Waffenhorten wird als gebuehrentechnisch begünstigt ;-)

Nun eine Frage von mir: Darf ein Norweger mit seinem Europäischen Feuerwaffenpass auf einem dt. Schiesswettkampf auch mit einem Schalldämpfergewehr erscheinen (fest montierter Schalldämpfer) - sofern die Waffe im EFWP eingetragen ist und die Grundwaffe in D erlaubt ist? Per se verboten sind Schalldämpfer ja nicht in D und in Norge sogar recht gebräuchlich (Jagd wie Sport).

Gruesse,

Schwarzwälder

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...... auf einem dt. Schiesswettkampf auch mit einem Schalldämpfergewehr erscheinen (fest montierter Schalldämpfer) - sofern die Waffe im EFWP eingetragen ist und die Grundwaffe in D erlaubt ist? Per se verboten sind Schalldämpfer ja nicht in D und in Norge sogar recht gebräuchlich (Jagd wie Sport).

Mir fällt keine Sportordnung, ein wo ein Schalldämpfer expizit verboten ist. Also sage ich mal vorsichtig ja.

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in d sind schallis mit einer genehmigung erlaubt, warum sollte es dir da du im besitz einer erlaubnis bist untersagt sein?

Die Frage ist, ob bezueglich auslaendischer Genehmigung dann dasselbe gilt? Also ob ein Auslaender (oder Deutscher) mit auslaendischem europ. Feuerwaffenpass und darauf eingetragenem Schalldaempfergewehr dann in D jagen (sofern das Jagdrecht des Bundeslandes das zulaesst, meist ist das ja der Fall) oder am Wettkampf teilnehmen (sofern die Sportordnung das zulaesst, meist ist das ebenfalls der Fall) kann? Oder kriegt man dann Aerger (an der Grenze, auf dem Schiessstand, bei der Jagd, Verkehrskontrolle etc.?)?

Gruesse,

Schwarzwaelder

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