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IGNORED

§ 10 AWaffV Aufsichtsperson für Jugendarbeit


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

Als qualifizierte Aufsicht im Sinne des WaffG würde ich gerne auch Jugendarbeit betreiben. Konkret .22 und größer für Kinder ab 14 Jahren. Nach AWaffV dort § 10 bedarf es einer speziellen Qualifizierung.

(6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.

Wo kann man die machen? Dauer? Verbandsübergreifend? Ist diese Qualifizierung überhaupt schießsportspezifisch oder eher allgemein?

Danke

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Diese Qualifizierung hat mit dem Schießen an sich nichts zu tun.

Dafür sind andere Kurse zuständig, wie Standaufsicht, Kampfrichter oder die Sachkunde als geringstes.

In der "JuBaLi" werden andere Werte vermittelt, in der Hauptsache das Jugendschutzgesetz. Du musst also wissen, was die Kinder dürfen und du musst wissen, dass du von den Eltern die Verantwortung übertragen bekommst.

PS:

Wenn du Meister, Lehrgeselle oder Polizist bist oder einen sonstigen Beruf erlernt hast, bei dem du dies gelernt hast (z.B. Erzieher, Lehrer) oder aus einem sonstigen Grund schon pauken musstest (Pfadfinder oder was weiß ich nicht alles), dann kannst du dir das sparen, dann bist du nach dem Waffengesetz schon befähigt.

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Wo kann man die machen? Dauer? Verbandsübergreifend? Ist diese Qualifizierung überhaupt schießsportspezifisch oder eher allgemein?

Am besten Du fragst bei deinem Verband. Ich kenne es nur für den DSB, und der erkennt meines Wissens nur noch die eigenen Kurse an. Da Du Beruflich Kinderpsychologie Studiert hast und Lehrer an einer Schule für Schwererziehbare bist wird seit einiger Zeit nicht mehr (vom Verband) Anerkannt.

Bei uns im Verband dauert die Ausbildung 2 1/2 Tage (Fr-So) und kostet 20€. Vorraussetzung: 18 Jahre, Waffensachkunde und 1. Hilfe (der große 16 Doppelstunden-Kurs, nicht der für die Führerscheinprüfung) nicht älter als 2 Jahre.

In erster Linie lernt man da die rechtlichen Dinge... welche Bescheinigungen braucht man von den Eltern, wer darf Rauchen oder Alkohol trinken, wann müssen die zu Hause sein, was ist zu Tun wenn ein Kind während deiner Aufsicht ins Krankenhaus muss und so weiter. Etwa 70% sind allgemein, der Rest betrifft den Waffenumgang, Verhalten auf Schießständen und andere Schießsportspezielle Themen.

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Weiss denn jemand, wie man sich beim BDS für die Jugendarbeit qualifiziert?

:rotfl2: Der BDS hat Jugendarbeit? :rotfl2:

Das Geheimnis ist, dass der BDS nicht meint über das Gesetz hinausschießen zu müssen, sondern sich an des Gesetz hält.

Lt. Gesetz sind viel mehr qualifiziert als der DSB uns Glauben machen will.

Ob der BDS für die übrigen extra Kurse abhält? Davon habe ich noch nichts gehört.

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In Baden Württemberg hab ich die Information vom BDS LV7 bekommen das der Passus "zur Jugendarbeit geeignete Person" so auch verstanden wird. Das darunter also auch sonstige pädagogisch ausgebildete Personen (Kindergärtnerin, Sozialarbeiter, Lehrer, Ausbilder mit Ausbildereignungsprüfung z.B. Handwerks oder Industriemeister) fallen, sofern sie eine Befähigung als Standaufsicht haben. Der WSV macht sichs komplizierter, die bieten eine Jugendbasislizenz an oder eben den Jugendleiter.

":rotfl2: Der BDS hat Jugendarbeit? :rotfl2:"

Das kann glaube ich kaum "von oben" angeordnet werden das SHB gibts her. Jugendarbeit ist Sache der Basis, und wenn sich das auch nur auf ein oder zwei Personen pro Verein beschränken mag. Und daher klasse wenn sich überhaupt jemand darum bemüht und was machen will.

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