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IGNORED

SB verlangt Führungszeugnis!?


Larsolf

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Hi,kennt das einer aus der Praxis,

mir wurde von meinem Sb heute gesagt,das er neben dem Bedürfnis+dem Wbk Anhtrag noch ein Polz Führungszeugnis benötigt?

Auf die Frage warum heiss es,das sei gängige Praxis :angry2:

Wozu?Ich meine die holen sich doch sowieso den grossen Auszug!! :peinlich:

So kann das Ordnungsamt nochmal ordentlich 13 eus abkratzen.

DVC

Larsolf

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Äh, mit dem "polizeilichen Führungszeugnis" und dem "großen Auszug" ist vermutlich das selbe gemeint, nämlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und dem Erziehungsregister.

Welche Erkundigungen die Behörde einzuholen hat, ergibt sich übrigens aus § 5 Abs. 5 WaffG.

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Eben. Die 13,- Euro für eine beschränkte Selbstauskunft (unbeschränkte Auskunft kriegste als Privatperson eh net), die von der Behörde dann eh nicht anerkannt wird, kann man sich sparen. Ist reif für die Tonne und vergeudete Zeit.

Ergänzend:

Die unbeschränkte Zentralregisterauskunft kann der Betroffene PERSÖNLICH beim zuständigen Gericht in Augenschein nehmen.

Nach der Inaugenscheinnahme wird das Führungszeugnis vernichtet.

frogger

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Ergänzend:

Die unbeschränkte Zentralregisterauskunft kann der Betroffene PERSÖNLICH beim zuständigen Gericht in Augenschein nehmen.

Nach der Inaugenscheinnahme wird das Führungszeugnis vernichtet.

frogger

.....oder sagt seinem SB: ich such was, geben sie mir doch bitte mal meine Akte.......

...schwupps hatte ich ihn. Meinen Wunsch nach einer Kopie wurde jedoch nicht entsprochen.

Grüsse

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Ergänzend:

Die unbeschränkte Zentralregisterauskunft kann der Betroffene PERSÖNLICH beim zuständigen Gericht in Augenschein nehmen.

Nach der Inaugenscheinnahme wird das Führungszeugnis vernichtet.

frogger

warum eigentlich? sind doch quasi nur die daten zur eigenen person drin - also müsste man doch auch ein anrecht darauf haben einen abzug daraus zu bekommen!? ziemlich bekloppte regelung! die mitarbeiter auf den ämtern machen auch immer eine geheimniskrämerei mit dem ganzen zeugs ... :angry2:

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warum eigentlich? sind doch quasi nur die daten zur eigenen person drin - also müsste man doch auch ein anrecht darauf haben einen abzug daraus zu bekommen!? ziemlich bekloppte regelung! die mitarbeiter auf den ämtern machen auch immer eine geheimniskrämerei mit dem ganzen zeugs ... :angry2:

Weil aus dem BZR keine Eintragungen nach einer bestimmten Frist gelöscht werden, im Gegensatz zu dem polizeilichen Führungszeugnis. So könnte dich z.B. dein Arbeitgeber nötigen ihm einen BZR-Auszug zu überlassen, was sich, je nachdem was drin steht, nachteilig auf dein Berufsleben auswirken könnte. Von daher unterbindet der Gesetzgeber dies einfach, in dem er nur den Betroffenen persönlich Einsicht gewährt und keine Kopien zulässt.

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Weil aus dem BZR keine Eintragungen nach einer bestimmten Frist gelöscht werden, im Gegensatz zu dem polizeilichen Führungszeugnis. So könnte dich z.B. dein Arbeitgeber nötigen ihm einen BZR-Auszug zu überlassen, was sich, je nachdem was drin steht, nachteilig auf dein Berufsleben auswirken könnte. Von daher unterbindet der Gesetzgeber dies einfach, in dem er nur den Betroffenen persönlich Einsicht gewährt und keine Kopien zulässt.

wie fürsorglich doch unser staat zu uns ist ...

servus sonet, das mag vielleicht ein grund sein - aber noch lange kein hindernis, dem betroffenen - auf antrag - eine kopie auszuhändigen. was der dann damit macht kann den staat ja wurscht sein, oder!?

irgendwie fühle ich mich gerade mal wieder fremdbestimmt ... aber das kennt man ja mittlerweile und insbesondere als legalwaffenbesitzer ... :traurig_16:

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irgendwie fühle ich mich gerade mal wieder fremdbestimmt...

Das hat nichts mit Fremdbestimmung sondern mit Datenschutz zu tun. Du magst vielleicht keine Eintragung im BZR haben, aber Leuten, die dies haben, kann das zu einem erheblichen Nachteil z.B. bei der Arbeitssuche gereichen. Wie würdest du es denn finden, wenn man dir nur einen Job geben würde, wenn du einen solchen BZR-Auszug beilegst, du aber schon genau weisst, das du den Job nicht kriegen wirst, wenn der Chef den Auszug liest?

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Das hat nichts mit Fremdbestimmung sondern mit Datenschutz zu tun. Du magst vielleicht keine Eintragung im BZR haben, aber Leuten, die dies haben, kann das zu einem erheblichen Nachteil z.B. bei der Arbeitssuche gereichen. Wie würdest du es denn finden, wenn man dir nur einen Job geben würde, wenn du einen solchen BZR-Auszug beilegst, du aber schon genau weisst, das du den Job nicht kriegen wirst, wenn der Chef den Auszug liest?

ich denke ein SOLCHES, wie von dir geschildertes vorgehen sollte man gesetzlich oder wie auch immer unterbinden, denn DAS hat was mit "datenschutz" zu tun - FREMDE sollen keinen (unberechtigten) zugriff auf die daten anderer haben.

derzeit ist es aber so, dass jeder meines sb im amt mehr ahnung über mich hat als ich selbst und das finde ich nun mal nicht richtig!

heutzutage wird man nach dem willen der politik auch schon ohne eigenes zutun teils hemmungslos gescreent (stichwort finanzamt, schäubles pläne), uns selbst wird der zugriff auf unsere daten sehr erschwert bzw. unmöglich gemacht.

ich glaube im übrigen nicht daran, dass alle einträge fristgerecht aus dem polizeilichen führungszeugnis gelöscht werden - meines wissens gibt es hierzu aus der vergangenheit auch berichte der datenschutzbeauftragten hinsichtlich diverser "nachlässigkeiten" ...

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ich denke ein SOLCHES, wie von dir geschildertes vorgehen sollte man gesetzlich oder wie auch immer unterbinden, denn DAS hat was mit "datenschutz" zu tun - FREMDE sollen keinen (unberechtigten) zugriff auf die daten anderer haben.

Und wie willst du das gesetzlich durchsetzen? Wenn du den BZR-Auszug mit nach Hause nehmen darfst, dann kannst du ihn auch anderen zugänglich machen. Und wer dann nicht "freiwillig" den BZR-Auszug der Bewerbung beilegt wird erst gar nicht zum Einstellungsgespräch gebeten. So einfach ist das. Die Firmen können heute schließlich meistens aus dem Vollen schöpfen und sich die Leute raussuchen die spuren. Gibt ja genug.

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Und wie willst du das gesetzlich durchsetzen? Wenn du den BZR-Auszug mit nach Hause nehmen darfst, dann kannst du ihn auch anderen zugänglich machen. Und wer dann nicht "freiwillig" den BZR-Auszug der Bewerbung beilegt wird erst gar nicht zum Einstellungsgespräch gebeten. So einfach ist das. Die Firmen können heute schließlich meistens aus dem Vollen schöpfen und sich die Leute raussuchen die spuren. Gibt ja genug.

natürlich kann ich das anderen zugänglich machen - wenn ich es will.

ich denke nicht, dass es eine gute ausgangsbasis für eine zusammenarbeit ist, wenn einen eine firma dergestalt unter druck setzt.

aber genau DAS ließe sich über die datenschutzgesetze regeln. wird eine firma - um bei deinem beispiel zu bleiben - nur oft genug abgewatscht, dann wird sie schon friedlicher.

vielleicht bin ich aber zur zeit nur in meiner rebellischen phase ... <_<

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natürlich kann ich das anderen zugänglich machen - wenn ich es will.

ich denke nicht, dass es eine gute ausgangsbasis für eine zusammenarbeit ist, wenn einen eine firma dergestalt unter druck setzt.

aber genau DAS ließe sich über die datenschutzgesetze regeln. wird eine firma - um bei deinem beispiel zu bleiben - nur oft genug abgewatscht, dann wird sie schon friedlicher.

Ich kenne derartige Ansätze von Seiten der Vermieter: "Wenn Sie diese Wohnung wirklich wollen, sollten Sie mir über eine Schufa-Auskunft aufzeigen, dass gegen Sie nichts vorliegt..."

Auch da besteht kein Rechtsanspruch (im Gegenteil), aber ohne besagte Auskunft gibt es keine Wohnung.

Ich habe mir damals einen anderen Vermieter gesucht, aber das kann nicht jeder - und bei Jobangeboten sieht es noch ganz anders aus.

Da hilft auch kein Hinweis auf Datenschutzgesetze, das Ganze wird dann als "freiwillige Leistung" des Jobsuchenden verkauft.

Also: Wehret den Anfängen und laßt die Sache so, wie sie ist: Unbeschränkte Auskunft nur an die, die sie wirklich brauchen.

Gruß

Michael

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wie fürsorglich doch unser staat zu uns ist ...

servus sonet, das mag vielleicht ein grund sein - aber noch lange kein hindernis, dem betroffenen - auf antrag - eine kopie auszuhändigen. was der dann damit macht kann den staat ja wurscht sein, oder!?

irgendwie fühle ich mich gerade mal wieder fremdbestimmt ... aber das kennt man ja mittlerweile und insbesondere als legalwaffenbesitzer ... :traurig_16:

jetzt muss ich doch auch mal was dazu sagen, da ich denke, dass hier immer verschiedene Sachen durcheinander gebracht werden.

Meiner Meinung nach es ist für einen Arbeitgeber legitim, dass er sich dahingehend absichert, und vor der Einstellung ein allg. Führungszeugnis verlangt. Das ist übrigens heutzutage in bestimmten Bereichen gang und gebe. Ich möchte bei den Leuten in meiner Abteilung schon wissen, mit wem ich es zu tun habe, noch dazu, da in dem oben genannten Führungszeugnis ja nur die wirklich schweren Sachen (ab 90 Tagessätzen usw.) drinstehen. Wie dies dann zu werten ist, ist eine andere Sache und bleibt jedem einzelnen selbst überlassen (von wegen Vorurteilen usw.). Ich z.B. würde in meiner Abteilung keinen Testfahrer einstellen, der bereits 2-mal wegen Alkohohl am Steuer rechtskräftig zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde.

Die Auskunft (unbeschränkte) aus dem BZR dagegen, bekommen ja nur die Behörden, die es für Ihre Arbeit brauchen (Waffenbehörde, Staatsanwaltschaften, Gerichte) und auch nur für diesen Zweck, der im Gesetz vorgegeben ist. Hier steht dann logischerweise alles drin, was für den angefragten Sachverhalt notwendig ist, dies kann man übrigens für die Waffenbesitzer in § 5 WaffG nachlesen…

… und wenn Ralf F. meint, dass die Behörde (Zitat Ralf F.: „…derzeit ist es aber so, dass jeder meines sb im amt mehr ahnung über mich hat als ich selbst…) mehr über ihn weis, als er selbst und er deswegen auch einen Abdruck der unbeschränkten Auskunft haben müsste, dann sollte er sich halt im entsprechenden Gesetz als Berechtigter mit aufnehmen lassen <_<;-) .

Ich z.B. weis sicher, dass bei mir im BZR nichts drinsteht, da ich noch nie verurteilt wurde bzw. etwas mit Strafgerichten zu tun hatte.

Dass Sachen aus dem Führungszeugnis und dem BZR nach bestimmten Zeiten gelöscht werden müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Voraussetzung dafür ist aber, dass man in der Zwischenzeit „sauber" geblieben ist.

cu

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Wie würdest du es denn finden, wenn man dir nur einen Job geben würde, wenn du einen solchen BZR-Auszug beilegst, du aber schon genau weisst, das du den Job nicht kriegen wirst, wenn der Chef den Auszug liest?

Bliebe die Gegenansicht. Wie würdest Du dich fühlen wenn Du als Arbeitgeber jemandem z.B. eine Kasse anvertrauen willst, Du den Mitarbeiter aber nur einstellen kannst wenn er dir NICHT zeigen muss dass er nicht schon wegen Diebstahl und Veruntreuung vorbestraft ist?

Mal ganz davon abgesehen dass ein Führungszeugnis ja noch eher lächerlich ist. Hast Du schon mal diese netten Überprüfungsbögen vom Bundesamt für Verfassungsschutz ausfüllen müssen? Danach bist Du heil froh wenn ein Arbeitgeber nur ein Führungszeugnis will. Egal ob das nun verfallene Sachen enthält oder nicht.

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Bliebe die Gegenansicht. Wie würdest Du dich fühlen wenn Du als Arbeitgeber jemandem z.B. eine Kasse anvertrauen willst, Du den Mitarbeiter aber nur einstellen kannst wenn er dir NICHT zeigen muss dass er nicht schon wegen Diebstahl und Veruntreuung vorbestraft ist?

Mal ganz davon abgesehen dass ein Führungszeugnis ja noch eher lächerlich ist. Hast Du schon mal diese netten Überprüfungsbögen vom Bundesamt für Verfassungsschutz ausfüllen müssen? Danach bist Du heil froh wenn ein Arbeitgeber nur ein Führungszeugnis will.

Wenn im pol. Führungszeugnis keine Eintragung mehr vorhanden ist, bedeutet das ja, das derjenige über einen längeren Zeitraum hinweg keine Straftat mehr begangen hat, warum sollte er dann auf einmal plötzlich wieder eine Tat begehen? Ausgeschlossen ist das zwar nicht, aber einen Griff in die Kasse haben auch schon Leute verübt, die sich vorher noch nichts zu schulden kommen lassen haben. Abgesehen davon ist der Sinn der Löschung ja auch der, das derjenige nicht bis zum Lebensende mit diesem Makel herum laufen muss. Schließlich hat er ja seine Strafe verbüßt und hat ein Recht darauf sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Einen Überprüfungsbogen vom Verfassungsschutz musste ich noch nie ausfüllen und werde ich auch nie machen, da ich es für mich ausschließe jemals in den Staatsdienst zu treten (jedenfalls nicht in Deutschland). Was wird denn da so gefragt?

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Wenn im pol. Führungszeugnis keine Eintragung mehr vorhanden ist, bedeutet das ja, das derjenige über einen längeren Zeitraum hinweg keine Straftat mehr begangen hat, warum sollte er dann auf einmal plötzlich wieder eine Tat begehen?

Weil er, solange es noch drin stand ja keinen Job bekommen hätte bei dem er eine Möglichkeit zum Griff in die Kasse hatte, zum Beispiel? Zudem schienst Du mir dem Arbeitgeber grundsätzlich das Recht auf ein Führungszeugnis abzusprechen.

Einen Überprüfungsbogen vom Verfassungsschutz musste ich noch nie ausfüllen und werde ich auch nie machen, da ich es für mich ausschließe jemals in den Staatsdienst zu treten.

Den brauchst Du nicht nur im Staatsdienst. Z.T. brauchst Du den schon um in bestimmten Bereichen der Industrie auch nur die Halle fegen zu dürfen. (Nicht dass das mein Job währe.)

Was wird denn da so gefragt?

Die Fragen sind es noch nicht einmal... auch wenn die schon recht "Intim" sind und diverse Dinge (Finanzelle Situation, Persönliches Umfeld, Familie, Deine wie deren Partner und Ex-Partner, Freunde, Auslandaufenthalte, Namen und Adressen von Leumundszeugen, ...) umfasst. Interessanter ist das sich daraus schon erahnen lässt was so alles durchleuchtet wird. Und da interessiert sicher nicht ob man die Strafe verbüßt hat oder nicht.

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In welchen Bereichen z.B.? Ich vermute mal Rüstungsindustrie, oder?

Zum Beispiel.

Überall wo Du Zugriff auf Verschlußsache oberhalb "VS Vertraulich- Nur für den Dienstgebrauch" erlangen KÖNNTEST.

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