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IGNORED

Polizeikontrolle: Kofferraum öffnen ja/ nein


Beretta_92

Empfohlene Beiträge

Hi,

nachdem mein Kollege mir gerade von seiner letzten Polizeikontrolle erzählt hat (Kofferaum auf und "durchsucht")...

Was darf die Polizei bei einer "Routine" Fahrzeug-Kontrolle und was nicht?

was bedeutet in diesem Zusammenhang "begründeter Verdacht" und welche Ausnahmen gibt es hierbei?

Muss ich bei einer Fahrzeugkontrolle mein "Handschuhfach" (whatever) öffnen?

Für sachdienliche Hinweisse wäre ich dankbar.

Gruss

B

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Da die meisten Autofahrer das Warndreieck und den Verbandskasten im Kofferaum aufbewahren, wird der Beamte zwangsläufig einen Blick hineinwerfen, wenn Du die Sachen auf sein Verlangen hin vorzeigst. Und da viele Leute ihre Fahrzeugpapiere im Handschuhfach aufbewahren, wird's da nach dem gleichen Muster ablaufen.

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Ja, warum sollte man damit "angeben"?

Wenn der Beamte fragt: "Was ist da drin?"

Antwort: "Ein Sportgewehr/Eine Sportpistole."

Kann er doch, ab da, seine Neugier selber befriedigen :)

Wer nicht fragt, wird auch nicht befriedigt :D

Servus Tauschi

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Muss ich bei einer Fahrzeugkontrolle mein "Handschuhfach" (whatever) öffnen?

Für sachdienliche Hinweisse wäre ich dankbar.

Diese Frage beantwortet das Polizeigesetz des entsprechenden Bundeslandes, in Hessen z. B. das HSOG.

Einfacher ausgedrückt: Die Polizei darf inzwischen fast alles.

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Aber was ist denn nun eigentlich mit öffnen von Kofferraum etc. Mal angenommen, Verbandskasten und Warndreieck liegen auf der Rückbank und die Papiere habe ich am Mann ( ich weiß, ist abwegig ), was geht den Beamten der verschlossene Kofferraum oder das Handschuhfach an? Muß man öffnen?

Gruß, Thomas

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Aber was ist denn nun eigentlich mit öffnen von Kofferraum etc. Mal angenommen, Verbandskasten und Warndreieck liegen auf der Rückbank und die Papiere habe ich am Mann ( ich weiß, ist abwegig ), was geht den Beamten der verschlossene Kofferraum oder das Handschuhfach an? Muß man öffnen?

Gruß, Thomas

Die Polizeigesetze fast aller Bundesländer erlauben inzwischen auch verdachtsunabhängige Durchsuchungen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Anders als bei einer Durchsuchung aufgrund der StPO ist dafür auch kein Durchsuchungbeschluß notwendig.

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Die Polizeigesetze fast aller Bundesländer erlauben inzwischen auch verdachtsunabhängige Durchsuchungen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Anders als bei einer Durchsuchung aufgrund der StPO ist dafür auch kein Durchsuchungbeschluß notwendig.

Genau,

früher brauchte es dazu immer noch Zoll oder BGS als "Dosenöffner"

Gruß,

frogger

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verdachtsunabhängige Durchsuchungen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Anders als bei einer Durchsuchung aufgrund der StPO ist dafür auch kein Durchsuchungbeschluß notwendig.

Beschränken sich diese verdachtsunabhängige Durchsuchungen im Rahmen der Gefahrenabwehr nur auf das Fahrzeug, oder ist auch die Person im Rahmen dieser Durchsuchungen betroffen, also Hosentasche, Brieftasche etc?

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Beschränken sich diese verdachtsunabhängige Durchsuchungen im Rahmen der Gefahrenabwehr nur auf das Fahrzeug, oder ist auch die Person im Rahmen dieser Durchsuchungen betroffen, also Hosentasche, Brieftasche etc?

Am besten das Polizeigesetz des konkreten Bundeslandes durchlesen. Typischerweise ist die Durchsuchung von Sachen, Fahrzeugen und Räumen genannt. Eine Durchsuchung zur Gefahrenabwehr richtet sich nicht gegen die Person deren Sachen durchsucht werden. Trotzdem kann ich nicht ausschließen, daß eines der 16 Polizeigesetze auch die verdachtsunabhängige Durchsuchung von Personen zuläßt.

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zur zeit sind die exekutivorgane, gegenüber deutschen staatsbürgern übertrieben "fleissig" muss ich feststellen

die sollten sich mehr um unsere "ausländischen freunde" kümmern <_<

Die sollen sich um die kümmern, die verdächtig sind und scheisse bauen und sich nicht an Herkunft orientieren.

Bin selber Aussiedler, hab eine absolut reine Weste, abgesehen von zwei Strafzettel weil ich länger als zwei Stunden geparkt habe und sehe es nicht ein warum "unsere ausländischen Freunde" mehr kontrolliert werden sollten. Das werden sie ohnehin schon

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ich wandre eh aus!

Dann bist du für das jeweilige Land ja ein "ausländischer Freund".

Soll die Polizei dort dann auch sich mehr um dich kümmern? ;)

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Dann bist du für das jeweilige Land ja ein "ausländischer Freund".

Soll die Polizei dort dann auch sich mehr um dich kümmern? ;)

Nun sind aber deutsche (Ausländer) im Ausland selten so oft straffällig wie andere Ausländer in Deutschland...

... Trotzdem kann ich nicht ausschließen, daß eines der 16 Polizeigesetze auch die verdachtsunabhängige Durchsuchung von Personen zuläßt.

Dürfen männliche Beamte auch bei Frauen Durchsuchen...? Oder muss da die Polizei erst auf Unterstützung durch eine Beamtin warten?

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Dürfen männliche Beamte auch bei Frauen Durchsuchen...? Oder muss da die Polizei erst auf Unterstützung durch eine Beamtin warten?

Was willst du tun? - "Im ausweis steht zwar, dass ich ein Mann bin, aber eigentlich fühle ich mich als Frau" :lol:

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