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IGNORED

Infos - Waffensachverständiger


Scott

Empfohlene Beiträge

Möchte hiermit um Infos bezüglich der Tätigkeit von Waffensachverständigen sowie zur Erlangung der zugehörigen WBK bitten.

Man findet ja leider relativ wenig bis garkeine Informationen zu dem Thema. Ich hoffe jetzt einfach mal, dass hier im Forum einige Sachverständige mitlesen die etwas aus ihrer beruflichen Erfahrung berichten können.

Zumal würden mich auch die Einschätzung derer die die Prozedur zur Erlangung einer Sachverständigen WBK bereits hinter sich haben interessieren, ob ich als baldiger Dipl.Ing.Maschinenbau/Waffentechnik (ja, soetwas gibt es) überhaupt die Chance habe eine Sachverständigen WBK zu bekommen?

Und natürlich bin ich für sämtliche Tips und Anregungen zum Thema dankbar...

P.S.: Ja, habe die Suchfunktion genutzt :)

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1. Ein Sachverständiger zeichnet sich durch ein besonderes Fachwissen aus.

2. Die Bestellung läuft in der Regel über die IHK. Eine Prüfung ist obligatorisch.

3. Bei der WBK nach §18 WaffG ist ein entsprechender Antrag beim Ordnungsamt bzw. der Kreispolizeibehöde zu stellen.

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Danke für die Info Grizzly.50 AE.

Soviel war mir bereits klar. Ich hab mich aber zugegebenermaßen nicht genau ausgedrückt.

Selbst über die IHK habe ich kaum etwas zur Ausbildung/Prüfung zum Waffensachverständigen gefunden. Könntest Du hierzu etwas genauer werden?

Vorallem würde mich auch interessieren ob es irgendwelche Themenbezogene Literatur gibt?

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Ruf doch direkt bei der IHK in Deinem Bezirk an und erkundige Dich beim Zuständigen für die Bestellung der Sachverständigen. Es kann Dir allerdings sein, dass es derzeit keinen Bedarf für dieses Gebiet gibt!

Die Handwerkskammern bestellen ebenfalls SV (für das Büchsenmacherhandwerk) Klick mich! Du kannst selbstverständlich auch bei einer anderen HWK nachfragen. Literatur für SV

Ob das absolvierte Studium zum Dipl.Ing.Maschinenbau/Waffentechnik ausreicht, kann ich nicht beurteilen. Dies würde bedeuten, dass jeder Absolvent über überdurchschnittliches Fachwissen verfügt. Der Erwerb des Führerscheins bedeutet ja auch nicht, dass man besonders gute Fahrleistungen hat.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

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Der Erwerb des Führerscheins bedeutet ja auch nicht, dass man besonders gute Fahrleistungen hat.

Der Vergleich hinkt wie alle Vergleiche es tun.

Ich werfe mal folgende Analogie in den Raum:

Es finden sich viele Absolventen eines Studiums des Maschinenbaus mit der Fachrichtung Fahrzeugtechnik, die als KFz-Sachverständige tätig sind.

Warum sollte das nicht auch für die Waffenbranche gelten?

Die Forderung nach "überdurchschnittlichem Fachwissen" bezieht sich sicherlich auf größere Personenmenge, nicht nur auf Absolventen des einschlägigen Studienfaches.

Gruß

Michael

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Die Forderung nach "überdurchschnittlichem Fachwissen" bezieht sich sicherlich auf größere Personenmenge, nicht nur auf Absolventen des einschlägigen Studienfaches.

Ich hatte geschrieben, dass ich es nicht beurteilen kann, ob dieses Studium ausreicht um als SV anerkannt zu werden! Diese Beurteilung wird die bestellende Körperschaft vornehmen. Überdurchschnittliches Fachwissen erlangt man nach meiner Erfahrung nach nicht nur durch ein Studium allein, sondern durch Anwendung des Erlernten und die Erfahrung aus der Analyse von Fehlern. Damit ist für mich der Vergleich durchaus zutreffend.

Überdurchschnittliches Fachwissen bezieht sich auf dieses spezielle Fach und nicht eine anders definierte Personengruppe. Es soll ja letztendlich ein Gutachten im Bereich Waffentechnik, Ballistik o.ä. erstellt werden, das fachlich Bestand hat und ggf. auch einem Angriff vor einem Gericht standhält.

Tatsache ist, dass es bundesweit nur wenige ö.b.u.v. SV in diesem Fach gibt (27 Stück).

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Tatsache ist, dass es bundesweit nur wenige ö.b.u.v. SV in diesem Fach gibt (27 Stück).

Es gibt ja neben der Möglichkeit des IHK-Sachverständigen auch noch die des §18 WaffG. Dazu mußt Du "glaubhaft machen", dass Du "Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck (Waffen-, Munitionssachverständige)" benötigst. Die üblichen Voraussetzungen zum Waffenerwerb (Zuverlässigkeit, Sachkunde, Volljährigkeit) greifen natürlich auch noch. Das ist auf jeden Fall der weniger aufwendige Weg im Vergleich zum IHK-Sachverständigen.

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Hallo

Man muß die Sachverhalte trennen.

a) die "rote" nach §18

b) die Bestellung zum Sachverständigen durch die IHK.

Im Falle von a) kann man dies gut Begründen. Auch hier

ist dies mit dem Studium( Wehrtechnik ) begründbar. Auch in diesem Fall

ist es gut wenn man sich, in der Begründung, auf eine Waffenart/system beschränkt. Den

eine "rote" nach §18 für "Alles"(Referenzsammlung) ist die Ausnahme.

Gruss

Opa686

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