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Keine Zuverlässigkeit wegen Nachschulung ?


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Hallo

Mein Antrag geht demnächst raus und heute wurde mir erzählt das es keine WBK gibt wenn man eine Nachschulung hatte und 3 Jahr später den Führerschein für einen Monat abgegeben hat. Das Delikt lautet Überhöhte Geschwindigkeit. Liegt jetzt 6 Jahre zurück. Das LKA überprüpft ja auch die Angaben im Kraftfahrzeugbundesamt und kommt somit an diese Daten.

Ist das jetzt wirklich ein Grund die WBK nicht zu bekommen ??

Vielen Dank im vorraus

Gruß Flo

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Völliger Blödsinn!

Hast du eine Straftat begangen und bist gerichtlich zu über 60 tagesätzen verurteilt worden?Nein!

Also kein Problem.

Das wird ja immer besser hier demnächst wird schon die Zuverlässigkeit in Frage gestellt wenn man zweimal falsch geparkt hat.

Mach dir keine Sorgen!

Gruss David

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Hi

naja die Aussage kam vom LKA. Ich hatte damals mit 12 Jahren ungefähr, während der Religionspause bei Kaisers ne Tafel Ritter Sport geklaut und kam auch gleich mit aufs Revier. Ui ui das War nich schön. Ihr werdet wahrscheinlich lachen aber es war wirklich so. Ich bin ja deswegen kein Schwerverbrecher :rolleyes: .Da mir bei der Sachkunde gesagt wurde das auch solche sachen heute noch sichtbar sind <_< (kann ich mir gar nicht vorstellen )rief ich heute beim LKA an um meine Angst zu nehmen zu lassen.

Naja das Ende vom Lied war : Die Tafel Ritter Sport ist nicht das Problem :00000733:

ABER. Durch das nette Gespräch kamen wir auf verschiedene Gründe die gegen die WBK sprechen, wie auch Nachschulung oder Fahrverbot. Durch die Nachschulung und das 3 Jahre später folgene Fahrverbot von einem Monat werde ich heute als nicht zuverlässig angesehen.

GRUND : Das Fahrzeug ist ja auch ne art Waffe , hmm naja stimmt auch aber ich bin ja nicht 200 Kmh in der Stadt gefahren.

Jedenfalls könne ich mir die WBK abhaken :traurig_16:

Ich bin sprachlos und enttäuscht.

Das schlimme ist das erfährt man erst nachdem man 1 Jahr im Schützenverein bzw. Verband ist, die Sachkunde gemacht hat, wie ein wilder Trainiert und einen haufen Kohle ausgibt, sich einen Tresor kauft usw. um am Ende ein NEIN zu hören :contra:

Damit komme ich nich ganz klar

Kann doch nicht alles umsonst gewesen sein

Gruß Flo

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Moin!

Für die Abfrage des KFZ-Zentralregisters gibt es im waffenrechtlichen Beantragungsverfahren keine Rechtsgrundlage. Eine Abfrage ist somit nicht zulässig. Somit ist auch eine Verwertung solcher Daten unzulässig. Überhöhte Geschwindigkeit und Fahrverbot erscheinen denn auch nicht als Zuverlässigkeitskriterium im Waffengesetz.

Es wird die unbeschränkte Zentralregisterauskunft eingeholt, in die nur strafrechtliche Verurteilungen eingtragen werden, keinesfalls Ordnungswidrigkeiten. Dazu kommt noch die Abfrage beim örtlichen Polizeirevier und im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister.

Im Gegensatz zu Verurteilungen Erwachsenenstrafrecht erscheinen getilgte Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht nicht mehr in der unbeschränkten Zentralregisterauskunft für Erwachsene.

Gruß,

frogger

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Gast God of Hellfire
Hi Frosch,

Das höhrt sich gut an, aber wie kann dann ein Sachbearbeiter vom LKA eine solche Aussage tätigen ??

Gruß Flo

...merke Dir eines für Deine Laufbahn als Waffenbesitzer: Die aussagen von Behördenmitarbeitern haben sehr häufig weder Hand noch Fuß.

Gruß

GOH

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ABER. Durch das nette Gespräch kamen wir auf verschiedene Gründe die gegen die WBK sprechen, wie auch Nachschulung oder Fahrverbot. Durch die Nachschulung und das 3 Jahre später folgene Fahrverbot von einem Monat werde ich heute als nicht zuverlässig angesehen.

GRUND : Das Fahrzeug ist ja auch ne art Waffe , hmm naja stimmt auch aber ich bin ja nicht 200 Kmh in der Stadt gefahren.

Warum dauerte das 3 Jahre bis zur Nachschulung und Fahrverbot? Liegt die Ursache für die Nichterteilung vielleicht in der Verzögerung?

Karl

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Hi Frosch,

Das höhrt sich gut an, aber wie kann dann ein Sachbearbeiter vom LKA eine solche Aussage tätigen ??

Gruß Flo

Hi,

so als kleiner Tip am rande:

www.fwr.de (Mitglied werden!)

und

http://www.fwr.de/rechtsschutz%20neu.htm (Rechtsschutzversicherung der ÖRAG)

vielleicht braucht man beides nicht, aber sinnig wäre es bei beiden einzutreten...

Gruss und immer gut schuss

B

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Warum dauerte das 3 Jahre bis zur Nachschulung und Fahrverbot? Liegt die Ursache für die Nichterteilung vielleicht in der Verzögerung?

Karl

Hi

Nene ich hatte mit 19 eine Nachschulung und wurde 3 Jahre später wieder mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und musste dann 1 Monat lang den Führerschein abgeben. Sind zwei paar Schuhe. Aber man erhält den Eindruck das ich ein Raser wäre oder so was in der Art. Aber die Nachschulung und das Fahrverbot hatten seine Auswirkungen. Ich fahre seit 6 Jahren max 55 kmh in der City B) . Bei mir hat es jedenfalls gefruchtet. Viel Geld bezahlt für nischt und wieder nischt.

Gruß Flo

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Moin,

hatte auch ne Nachschulung, das geht ja relativ schnell.

Mit 91 statt erlaubten 70 außerhalb unterwegs und schon bist du dabei.

Deswegen mach dir da mal keinen Kopp.

Ich habe nen ganzen Arsch voll Kanonen und meine Fahrkünste würde ich nichtmal im Traum mit meinen Schießleistungen vergleichen wollen

:rotfl2:

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Moin Moin!

1. Ich dachte, dass man ab erst ab 25km/h außerorts zu schnell den Lappen abgeben muss! So wurde mir das jedenfalls mal erklärt!???

2. Ich habe mal als Zeuge ausgesagt und dies wirkte sich ebenfalls negativ bei meiner Beantragung aus (also verzögerte es auf ca. 2Monate), obwohl ich mir niemals etwas hab zu Schulden kommen lassen. Dies ist doch auch nicht im öffentlichen BZR vermerkt. Aber Schwamm drüber!

Gruß Jeremy

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Moin,

hatte auch ne Nachschulung, das geht ja relativ schnell.

Mit 91 statt erlaubten 70 außerhalb unterwegs und schon bist du dabei.

.....................

jepp, dito bei mir,

hatte aber erteilung wbk oder anderer wichtiger genehmigungen absolut keinen einfluß....................dein gesprächspartner ist anscheinend ein ein spezialist;-))

der tipp mit FWR und Rechtsschutz ist gut.

gruß VA

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Hi all

Egal wem ich diese Story erzähle alle sagen das gleiche, Hat keinen Einfluss und darf auch Waffenrechtlich nicht überprüft werden bzw. ist Waffenrechtlich uninterressant.

Aber . Nochmal beim LKA angerufen und einen anderen Sachbearbeiter am Telefon.

Der sagt wieder das wie sein Vorredner. Nachschulung und einen Monat Fahrverbot wegen zu schnellem Fahrens = KEINE WBK

Was soll man davon halten. :016:

Gruß Flo

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Die aussagen von Behördenmitarbeitern haben sehr häufig weder Hand noch Fuß.

Kann ich auch bestätigen.

Meine Sachbearbeiterin war z.B. völlig überrascht, als ich sie darauf hinwies, dass ich doch zusätzlich zum abstempeln des Behörden Dienstsiegels auch noch den Munitionserwerb genehmigen soll. <_< Dies tat sie auch erst, nachdem sie sich in ihren Unterlagen vergewisserte, dass das auch rechtens ist.

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[...]

Für die Abfrage des KFZ-Zentralregisters gibt es im waffenrechtlichen Beantragungsverfahren keine Rechtsgrundlage. Eine Abfrage ist somit nicht zulässig. Somit ist auch eine Verwertung solcher Daten unzulässig. Überhöhte Geschwindigkeit und Fahrverbot erscheinen denn auch nicht als Zuverlässigkeitskriterium im Waffengesetz.

[...]

Dazu die Frage, hier http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=328650 wurde festgestellt, dass durch §43(2) WaffG fast alle öffentlichen Stellen abgefragt werden dürfen. Ist dem denn nicht so?

Geht es hier vielleicht um persönliche Eignung?

Wieso ruft Du denn beim LKA dafür an?

Vermutlich Berlin?

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