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IGNORED

WBK durch Schützenverein?


Gast

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Hallo und guten Tag.

Mein erstes Thema hier, und gleich ein paar Fragen.

und zwar:

ich wollte bei mir in der Umgebung in einen Großkaliber-Schützenverein beitreten, um nach etwa 1 bis 2 Jahren die Waffenbesitzkarte zu erlangen.

und im Verein wollte ich in der Zeit auch schon mit Großkaliber Waffen schießen, da mir dass Kleinkaliber schießen noch nie so zugesagt hat (Bei KK ist einfach zu wenig RUMS dahinter, hehe)

Und jetzt meint der Vorstand dieses Vereines zu mir ich muss erst mal mit dem KK schießen anfangen, und dann muss ich beim KK schießen erst mal die silberne Nadel erreichen, um überhaupt die WBK beantragen zu können.

Jetzt meine Frage,

ich habe schon mit den Großkaliber Waffen meines Vaters geschossen, und jetzt muss ich auf KK umsteigen um die WBK zu erlangen, ist das richtig?

und ich habe gehört, dass man eine Bedürfniss Nachweis haben muss um einen bestimmte Waffe im Großkalibrigen Bereich beantragen zu können, stimmt das? wenn ja, wie bekommt man so einen Bedürfniss Nachweis? durch die Silberne Nadel?

Allso ich bin mir da jetzt nicht so ganz im klaren, wie und was ich alles benötige um das Großkaliber schießen mit meiner eigenen Waffe ausüben zu können.

PS.: sry falls es so einen ähnlichen Thread schon gibt, aber ich hab über die Suchfunktion nix gefunden.

Danke. ;)

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Hallo,

zuerst mal Willkommen im Forum. Ist doch Ok wenn Du nur Großkaliber schießen willst. Laß Dir nix einreden von wegen Du mußt erst ein Jahr Luftpistole oder KK schießen. Alles Blödsinn. Schieß das, was Dir am meisten Spaß macht. So war es bei mir auch. Schreib mal, wo Du herkommst. Dann kann man Dir vielleicht einen guten Verein empfehlen.

Gruß

Marcel

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Mein erstes Thema hier, und gleich ein paar Fragen.

Willkommen im Forum!

ich wollte bei mir in der Umgebung in einen Großkaliber-Schützenverein beitreten, um nach etwa 1 bis 2 Jahren die Waffenbesitzkarte zu erlangen.

Das ist der normale Weg.

Und jetzt meint der Vorstand dieses Vereines zu mir ich muss erst mal mit dem KK schießen anfangen, und dann muss ich beim KK schießen erst mal die silberne Nadel erreichen, um überhaupt die WBK beantragen zu können.

Willkür des Vereines. Das ist gesetzlich nicht geforderdert. Bei uns darf jeder das schießen was zugelassen ist und was er will und bezahlen kann.

und ich habe gehört, dass man eine Bedürfniss Nachweis haben muss um einen bestimmte Waffe im Großkalibrigen Bereich beantragen zu können, stimmt das? wenn ja, wie bekommt man so einen Bedürfniss Nachweis? durch die Silberne Nadel?

Mitglieder im Verein sind automatisch auch Mitglieder eines Schützenverbandes. Der stellt die Bedürfsnisse aus.

Allso ich bin mir da jetzt nicht so ganz im klaren, wie und was ich alles benötige um das Großkaliber schießen mit meiner eigenen Waffe ausüben zu können.

Das was gesetzlich gefordert ist:

Mindestalter 18/21/25 Jahre

Einjährige Mitgliedschaft

Einjahriges Training

Keine nennenswerten Einträge im BZR

Waffensachkundeprüfung

Waffenschrank

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Wie immer gibt es mehrere Zugänge zum Thema, es kommt also darauf an....

Rechtlich besteht kein Grund für die Schießleiter und Vorstände deines Vereins, dir das Schießen mit KK Waffen aufzuzwingen.

Wenn Dir das nicht passt (das versteh' ich auch sehr gut), dann würd' ich schleunigst den Verein wechseln. Halt mit den Füßen abstimmen...

Diskussion sorgt nur für erhöhten CO2-Ausstoß.

Natürlich darfst Du GK schießen, was das Zeug hält. Nur dann kann man dir ja auch guten Gewissens eine Befürwortung geben, eine solche Waffe zu erwerben. Wo bist Du ansässig, damit man Dir andere Vereine vorschlagen kann.

ach ja, hier ein ähnlicher Thread

greets

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Hi,

und danke für die schnellen Antworten.

aber ich hätte gedacht um die Sachkundeprüfung abzulegen, muss ich erst mal mindestens 1 Jahr in einem Verein sein oder?

und mein Wohnort ist 92260 Ammerthal

Danke.

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Welche Silberne Nadel ?

Zwar schon oft gepostet, aber zur Info einfach noch einmal:

Das Bedürfnis bestätigt der Verband (nicht der Verein!).

Der Verein bestätigt, dass Du seit 12 Monaten Mitglied bist, dass der Schießstand für die beantragte Waffe freigegeben ist und er bestätigt auch dass Du in den letzten 12 Monaten mindestens einmal pro Monat (oder insgesamt 18 mal) am Training oder Übungsschießen teilgenommen hast.

Die beantragte Waffe muss der Waffenart (Kurz- oder Langwaffe) entsprechen, mit der Du trainiert hast.

Der Verband bestätigt nun, dass die beantragte Waffe für eine Disziplin in der Sportordnung geeignet ist, Du noch keine geeignete Waffe besitzt und dass Du die Eigenschaften eines "Sportschützen" erfüllst.

Damit gehst Du zur Behörde. Diese prüft Deine Zuverlässigkeit, sichtet Deinen Nachweis der Sachkunde und erteilt die WBK.

Wenn sich der Vorstand trotzdem weigert, diese Dinge zu bestätigen - wechsle den Verein, weil Du hier keine Zukunft hast.

Ach ja, gerade gelesen: ES GIBT KEINE "BEFÜRWORTUNG" ZUM WAFFENERWERB !

Weder der Verein noch der Verband haben irgendetwas zu "befürworten".

Sie haben lediglich zu bestätigen. Punkt. Aus.

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Hallo,

nein, die Sachkundeprüfung kannst Du jederzeit ablegen. Nur um eine eigene WBK zu beantragen mußt Du einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört :

-Mindestalter (gelbe WBK 18 Jahre, grüne WBK 21 Jahre + MPU oder ab 25 Jahre)

-1 Jahr Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband

-regelmäßiges Training (18x im Jahr)

-Waffensachkundeprüfung

-geeigneten Tresor für die Aufbewahrung

-keine Vorstrafen oder Einträge

Wenn Du das alles erfüllst, steht einer eigenen Waffe nichts im Weg.

Gruß

Marcel

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aber ich hätte gedacht um die Sachkundeprüfung abzulegen, muss ich erst mal mindestens 1 Jahr in einem Verein sein oder?

Nein, Sachkunde kannst Du immer und überall ablegen. Bleibt auch immer gültig. Es kann nur sein, dass die Lehrgänge die der Verein abbietet nur für Mitglieder sind, bzw. bezuschusst werden. Dennoch darfst Du die SK überall ablegen wo und wann Du willst. Da aber die Prüfung schon fundiertes Wissen voraussetzt, würde sich ein absoluter Anfänger nur unnötig schwer tun.

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Ach ja, gerade gelesen: ES GIBT KEINE "BEFÜRWORTUNG" ZUM WAFFENERWERB !

Korrekt. Mea Culpa ! Mea Maxima Culpa !

Für die Erteilung einer Erlaubnis für Erwerb und Besitz einer Erlaubnispflichtigen Waffe durch einen Sportschützen sind die Voraussetzungen:

Zuverlässigkeit.

Sachkunde.

Bedürfnis.

(Für den Erwerb von GK auch Mindestalter 25 oder 21 und MPU, für KK und Einzellader-Flinten Mindestalter 18)

Das Bedürfnis wird belegt mit der Bescheinigung des Vereins, daß a ) regelmäßig mit der Art Waffe geschossen wird, die erworben werden soll, b ) der Schütze seit 1 Jahr einem Verein angehört, und des Verbandes, daß die gewünschte Waffe in der Sportordnung vorgesehen ist. Darüber hinaus bescheinigt der Verband auch, daß der Sportschütze seit 1/2 Jahr Mitglied in einem Schießsportverband ist.

so besser ?

Gelbe WBK:

Unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von bestimmten Waffen. (EL-Flinten, EL-Büchsen, Repetier-Büchsen, Vorderlader-Perkussionsrevolver) Hier gilt: kaufen, eintragen lassen, kein Bedürfnis für die einzelne Waffe muss nachgewiesen werden.

Grüne WBK: (Spo-Schütze)

Alles andere, also Patronen-Kurzwaffe, Halbautomaten, Repetier-Flinten wird darauf eingetragen. Bei jeder Waffe ist durch den Verband zu bescheinigen, daß ein Bedürfnis vorliegt (die Waffe für eine Disziplin eingesetzt werden kann). Wird das Regel-Kontingent überschritten, bescheinigt der Verband außerdem noch, daß die Waffe für Leistungssport oder für andere Disziplinen gebraucht wird.

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Gelbe WBK:

Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmuniton, mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung. Automatisher Munitionserwerb.

Grüne WBK:

Alle anderen Waffen. (Insbesondere mehrschüssige Kurzwaffen und Selbstladelangwaffen)

Rote WBK:

Sammler WBK für alle Waffen des genehmigten Sammelgebietes

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Ok, danke danke, dass ihr euch nochmal die Mühe gemacht habt :)

und jetzt noch was:

was ist der Unterschied zwischen gelber und grüner WBK?

MfG.

Wie der Name schon sagt. Die gelbe ist gelb - die grüne ist grün.

Spass beiseite.

Grüne WBK - alles was so erlaubt ist per Voreintrag - vorab für die Waffe die Erlaubnis einholen

Gelbe WBK - vereinfachter Erwerb für Sportschützen - nur eben eingeschränkt in bezug auf die Art der Waffen

Man-oh-man. Hier beherrschen einige wohl die 10-Fingertechnik. Nur so lässt sich erklären, dass jemand schneller ist. :rolleyes:

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noch ne Frage, wo kann ich die Sachkundeprüfung ablegen, im Schutzenverein?

Bei jedem, der die Erlaubnis hat zu prüfen. Dazu gehören z.B. ein privater Lehrgangsanbieter, ein Vereins/Verbandsmitglied und die Prüfungsausschüsse der Waffenbehörde.

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noch ne Frage, wo kann ich die Sachkundeprüfung ablegen im Schutzenverein?

Drei Wege:

Meistens bieten die Schützenvereine bzw. Verbände einmal im Jahr regional einen Lehrgang an. Preiswert dauert aber meistens lange (7 Abende)

Private Lehrgangsträger - teuer aber meistens Wochenendöehrgänge. Lehrgangsträger muss staatliche Anerkennung haben. Zeigen lassen, ansonsten ist Zeugnis wertlos.

Wissen in Eigenregie aneignen und Prüfung durch die Behörde abnehmen lassen.

Wenn Du schon mal lernen willst:

Fragenkatalog

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Wie der Name schon sagt. Die gelbe ist gelb - die grüne ist grün.

:rotfl2::00000733::icon14:

Ach ja, dazu fällt mir gerade noch was ein. Mich fragte mal einer im griechischen Restaurant, was denn der Unterschied zwischen seinem und meinem Essen sei. Ich entgegnete ganz spontan: "Meins schmeckt besser !"

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Ach ja, gerade gelesen: ES GIBT KEINE "BEFÜRWORTUNG" ZUM WAFFENERWERB !

Weder der Verein noch der Verband haben irgendetwas zu "befürworten".

Immer diese Wortklaubereien. Beim BDMP heißt die Verbandsbescheinigung hochoffiziell "waffenrechtliche Befürwortung".
Sie haben lediglich zu bestätigen. Punkt. Aus.
Ganz so einfach ist es nicht immer.
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Ich weiß, ich weiß !

Früher (vor dem WaffG von 2003) gab es diese "Befürwortung" durch den Verein. Da wurde im Ausschuß jeder Antrag auf Waffenerwerb besprochen, der Antragsteller durchleuchtet (wie oft war er denn da ? Will der nicht bloß eine Knarre für das Kopfkissen ? U.s.w.)

Zur Sicherheit hatten viele Vereine dann Hürden eingebaut wie "Erstwaffe muß KK sein" oder "Befürwortung erst nach 2 Jahren Mitgliedschaft" u.ä.

Nach den Änderungen des 2003er WaffG waren die Vereinsvorstände ihrer Macht (aber auch ihrer Verantwortung) beraubt aber viele haben es immer noch nicht verwunden.

Auch bei uns gibt es immer noch das Prozedere Anträge durchzusprechen und dem Präsi mit Mehrheitsentscheid das "Go" für das Abstempeln zu geben.

Meine Einwände dass wir nichts mehr zu befürworten haben sondern lediglich bestätigen müssen dass der Antragsteller 12 Monate Mitglied ist, 12/18x trainiert hat und unser Stand für die beantragte Waffe zugelassen ist verhallen im Nirwana.

Viele mögen diese Änderungen als Erleichterung empfinden - ich allerdings sehe die Tatsache dass den Vereinen die Verantwortung abgenommen wurde und an die Verbände (denen der Antragsteller völlig unbekannt ist) übertragen wurde ein wenig problematisch.

In den allermeisten Fällen ist gegen einen Waffenerwerb eines Schützenkameraden nichts einzuwenden, aber es gibt eben Fälle, in denen z.B. ein neues Mitglied 12x mit der Vereins-GSP trainiert, dabei mehr die Nachbarscheiben als die eigene trifft, Sachkunde macht und nach 12 Monaten Mitgliedschaft einen "Sportrevolver Kal. 44mag" beantragt.

Wenn dieser Kamerad - nachdem der Verband die Bestätigung gegeben hat - dann mit seiner Wumme auf den Stand kommt - verzieh ich mich.

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