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IGNORED

Waffe überschreiben lassen (Erbe)


TomSaw

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Ich hätte einmal eine Frage bzgl. des Überschreibens einer Pistole meines Vaters (damals über Jagdschein gekauft) auf meine WBK (wäre eh irgendwann mal Erbstück, also meine).

Grundsätzlich wäre ja das kein Problem, da ich ja selber eine WBK besitze.

Jedoch würde ich die Waffe im Normalfall (z.b. bei Beantragung des Voreintrages) nicht eingetragen bekommen, (da Taschenpistole), und es keine Disziplin nach dem BSSB gibt bzw. diese nicht für sportliche Zewcke geeignet ist, da zu kurzer Lauf...

Kann ich die Waffe jetzt schon sozusagen als Erbstück überschreiben lassen?

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Hast Du denn schon mit Deinem SB darüber gesprochen?

Prinzipiell geht vieles...

Heinrich

:-) auf diese Antwort habe ich gewartet.

Das habe ich auch schon mitbekommen das bei mancen Ämtern mehr geht als bei anderen.

Ein Vereinskollege hat z.b. in seinem Bezirk ein SL8 eingetragen bekommen obwohl es keine Disziplin für einen Halbautomaten (ausser KK) im BSSB gibt.

Über meinen SB kann ich noch nichts sagen bin erst umgezogen und hatte noch keinen Kontakt mit ihm.

Aber gibt es eine Vorschrift/Gesetzt in der explizit steht Erbe nur bei Ableben?

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:-) auf diese Antwort habe ich gewartet.

Das habe ich auch schon mitbekommen das bei mancen Ämtern mehr geht als bei anderen.

Ein Vereinskollege hat z.b. in seinem Bezirk ein SL8 eingetragen bekommen obwohl es keine Disziplin für einen Halbautomaten (ausser KK) im BSSB gibt.

Über meinen SB kann ich noch nichts sagen bin erst umgezogen und hatte noch keinen Kontakt mit ihm.

Aber gibt es eine Vorschrift/Gesetzt in der explizit steht Erbe nur bei Ableben?

erben von waffen gilt als 'privilegierter erwerb'.

privilegiert deshalb, weil du eben kein beduerfnis (sportschuetze, jagdschein, sammelgebiet,...) brauchst.

aber dieser privilegierte erwerb setzt ueblicherweise (wohlgemerkt...; SB kann da mehr sagen...) das ableben des erblassers voraus - pietaetlos ausgedrueckt: OHNE TOTEN KEIN ERBE !

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Der Erbfall tritt mit dem Tod einer Person, dem Erblasser, ein. Zu diesem Zeitpunkt geht nach deutschem Recht ihr Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über, § 1922 Abs.1 BGB. Maßgeblich für den Tod einer Person ist nach dem heutigen Stand der Medizin (trotz einiger Kritik) der Gesamthirntod, also der Zeitpunkt, in dem keine Hirnströme mehr feststellbar sind.
Quelle: Wikipedia.de

Sollte Dein Vater aber an einem Körperlichen Gebrechen (Demenz o.ä.) leiden, könntest Du aber die Möglichkeit haben, vorher an sie heran zu kommen.

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Quelle: Wikipedia.de

Sollte Dein Vater aber an einem Körperlichen Gebrechen (Demenz o.ä.) leiden, könntest Du aber die Möglichkeit haben, vorher an sie heran zu kommen.

Naja, also eine Demenz mit Hirntod gleichzusetzen halte ich für unhaltbar - womöglich sogar für eine Frechheit allen Demenzpatienten gegenüber :angry2:

IMI

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Ich stelle die Demenz nicht mit dem Hirntod gleich. Mir ist sehr wohl bewußt, wann ein Mensch nicht mehr am leben ist.

Es ging nur um die Zuverlässigkeit, die bei einer Demenzerkrankung eingeschränkt sein könnte. Dann hätte er die Möglichkeit evtl vor dem Ableben an die Waffe zu gelangen.

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DAS steht da aber auch nicht.

...

Da steht aber sehr wohl: "...Maßgeblich für den Tod einer Person ist nach dem heutigen Stand der Medizin (trotz einiger Kritik) der Gesamthirntod, also der Zeitpunkt, in dem keine Hirnströme mehr feststellbar sind."

Obigen Text bringt strepto dann in Zusammenhang mit seiner Aussage:

...Sollte Dein Vater aber an einem Körperlichen Gebrechen (Demenz o.ä.) leiden, könntest Du aber die Möglichkeit haben, vorher an sie heran zu kommen.
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Ich stelle die Demenz nicht mit dem Hirntod gleich. Mir ist sehr wohl bewußt, wann ein Mensch nicht mehr am leben ist.

Es ging nur um die Zuverlässigkeit, die bei einer Demenzerkrankung eingeschränkt sein könnte. Dann hätte er die Möglichkeit evtl vor dem Ableben an die Waffe zu gelangen.

AH, JA.

Und warum bringst Du dann eine Wikipedia Zitat, das ganz und gar nicht zu Deiner Aussage passen will :):unsure::) ?

Sehe nicht, daß strepto da eine Verbindung hergestellt hat. Es gibt tatsächlich Krankheitsbilder, bei denen der SB davon ausgehen kann, daß der WBK-Besitzer die Waffen nicht mehr bedürfnisgemäß verwenden kann und einer früheren Übertragung zustimmt.

Heinrich

Übertragung ist eine Sache, strepto spricht aber vom Erbfall :heuldoch:

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Sollte nur mal die Situation klarstellen, wann man von einem Erbfall spricht. Finde ich persönlich beser als nur den Verweis auf einen §.

Das andere war nur eine andere Möglichkeit, wie man an die Waffe herankommen könnte.

Also quasi ne Happy Houre --> 2 Messages in einem Posting :victory:

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...(trinkst du auch mir einem Preußen?)

Ja!

Aber nur Augustiner Bier!

Was bleibt mir anderes übrig! Ich lebte ein Jahr lang in Rostock, da waren fast nur Preußen! Wenn ich mit diesen nicht getrunken hätte, wäre ich ganz schön auf dem Trockenen gesessen :rolleyes:

Augustiner :s75: Augustiner

Gruß

IMI

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Kann ich die Waffe jetzt schon sozusagen als Erbstück überschreiben lassen?

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es am Besten ist mit dem Sachbearbeiter mal persönlich zu sprechen. Wenn man die Gründe darlegt, warum die Waffe überschrieben werden soll klappt es.

Ich hatte selbst bereits eine 9mm Kurzwaffe und konnte dann "indirekt" eine 08 "Erben" der Erblasser war weder schon tot, noch mit mir verwandt. Es ging, da der SB davon zu überzeugen war, dass der gute Mann in seinem Alter keinen Tresor mehr kaufen möchte, aber die Waffe nicht vernichtet haben will.

War kein großes Problem.

TheHun

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2003 habe ich von meinem verstorbenem Vater mehrere KWs und LWs geerbt.Da ich bereits eine Grüne und eine Gelbe WBK hatte völlig problemlos.Allerdings wurde mir eine zweite "Grüne" aussgestellt ohne Genehmigung füt den Munitionserwerb.

Dass das Erben nicht geht hat ja auch keiner behauptet :rolleyes:

Ich habe auch, im Einvernehmen mit meiner Großmutter, bereits bei der Waffenbehörde angefragt, wie ich am sichersten Omas Waffen erben kann. Da meine Oma unbendingt will, dass ich mal ihre und die ehemaligen Wafffen meines Opas bekomme, fragte ich bei meiner SBine an und diese riet mir, von meiner Großmutter eine Vermächtnis ausstellen zu lassen, aus dem der Wille hervorgeht, dass ich all ihre Waffen erben soll.

IMI

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ZITAT

Der Erbfall tritt mit dem Tod einer Person, dem Erblasser, ein. Zu diesem Zeitpunkt geht nach deutschem Recht ihr Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über, § 1922 Abs.1 BGB. Maßgeblich für den Tod einer Person ist nach dem heutigen Stand der Medizin (trotz einiger Kritik) der Gesamthirntod, also der Zeitpunkt, in dem keine Hirnströme mehr feststellbar sind.

Quelle: Wikipedia.de

Sollte Dein Vater aber an einem Körperlichen Gebrechen (Demenz o.ä.) leiden, könntest Du aber die Möglichkeit haben, vorher an sie heran zu kommen.

Quelle: Wikipedia.de

Sollte Dein Vater aber an einem Körperlichen Gebrechen (Demenz o.ä.) leiden, könntest Du aber die Möglichkeit haben, vorher an sie heran zu kommen.

Kennt jemand den Film "Flatliners"?

Mit einem gut vorbereiteten Ärzte- und Juristenteam und einer flotten Abwicklung sollte demnach eine vorgezogenes Erbe mgl. sein; der Fall, dass der Erblasser unerwartet wieder zum Leben erwacht, ist im Gesetz (wohl) nicht geregelt. :rolleyes:

2003 habe ich von meinem verstorbenem Vater mehrere KWs und LWs geerbt.Da ich bereits eine Grüne und eine Gelbe WBK hatte völlig problemlos.Allerdings wurde mir eine zweite "Grüne" aussgestellt ohne Genehmigung füt den Munitionserwerb.

Vermutlich enthält dann diese zweite WBK einen Vermerk bzgl. des Erwerbs ueber ein Erbe. Das hat den Vorteil, dass du sie behalten kannst, auch wenn du irgendwann z. B. kein Sportschuetze bzw. Jaeger mehr sein solltest.

Darueber hinaus sind die Erbwaffen ja "zusaetzlich" zum sonstigen Kontingent, also sollte eine vorzeitige Uebertragung wie zu Beginn dieses Thread angefragt auch aus diesen Gruenden schon gut bedacht werden!

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