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Lauflänge 14.5" nicht für Sportschützen


Gast

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Gibt es irgendeinen nachvollziehbaren Grund dafür, dass Langwaffen (Anscheinswaffen HA) min. 42cm Lauflänge haben müssen um als Sportwaffen durchzugehen? Jäger und Sammler dürfen die 14.5" OA-15 M4 Halbautomaten z.B. problemlos erwerben und Sportschützen müssen auf die modifizierte längere Version zurückgreifen. Irgendwie entbehrt sich mir da jegliche Logik warum da auf die paar Zentimeter solch ein behördlicher Aufriss gemacht wird oder hab ich da was falsch verstanden?

Kann mich jemand aufklären? :confused:

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Gibt es irgendeinen nachvollziehbaren Grund dafür, dass Langwaffen (Anscheinswaffen HA) min. 42cm Lauflänge haben müssen um als Sportwaffen durchzugehen? Jäger und Sammler dürfen die 14.5" OA-15 M4 Halbautomaten z.B. problemlos erwerben und Sportschützen müssen auf die modifizierte längere Version zurückgreifen. Irgendwie entbehrt sich mir da jegliche Logik warum da auf die paar Zentimeter solch ein behördlicher Aufriss gemacht wird oder hab ich da was falsch verstanden?

Kann mich jemand aufklären? :confused:

Bei unserem Waffengesetz entbehrt sich bei mir auch manchmal jegliche Logik. Ist halt so.

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Zu der Zeit, wo das neue Waffengesetz geschrieben wurde, hatte man unter Staatsbediensteten eine unheimliche Angst vor sogenannten Anscheinwaffen. Man muss nur mal darüber nachdenken, was man sich mit diesem Thema in Hessen zu Zeiten des alten Waffengesetzes für Gedanken gemacht hat. Wegen dem Thema wurden Hunderte von Bundesbürgern zu Zeiten des §37 wegen nichts und wieder nichts kriminalisiert. Teilweise wegen Haarspaltereien wie Länge des Magazins oder irgendwelchen Löchern im Schaft hier und da.

Der Wegfall des Anscheinparagraphen war mal wirklich was logisches. Eigentlich so logische, dass es den in unseren Nachbarländern, wo scheinbar doch noch einige mitdenken können, überhaupt nicht gegeben hat.

Das ging natürlich den Jungs, die von unseren Steuergeldern fürstlich bezahlt werden, gleich deutlich zu weit. Man wollte wieder hintenrum diese Art von Waffen für Sportschützen verbieten. Hauptaktivator war damals ein uns allgemein bekannter Waffenhändler, der überall der erste sein wollte. Hätte der einfach ein halbes Jahr still gehalten, dann wären wir möglicherweise da, wo wir heute sind:

Das Thema interessiert keine Sau mehr, weil es keinen praktischen Einfluss hat. Genau so, wie man es überall in Europa sieht.

Aber um die amtlichen Bedenkenträger in ihrem ausnahmsweise diesbezüglich unbremsbaren Tatendrang etwas zur Vernunft zu bringen, kam eben der Vorschlag mit der Magazingröße, der Lauflänge, Hülsenlänge und Magazinposition, soweit die Waffe nach alter Denkweise böse aussieht.

Bestimmt würde man das Thema heute nicht mehr so überspannt sehen, wie damals, aber so ist es eben. Man muss oft Rücksicht auf den Zeitgeist nehmen. Vielleicht ist man mal bereit zu akzeptieren, dass es Käse ist und man streicht die Sache mit diesen Einschränkungen. Aber das setzt eben leider Vernunft voraus und die muss man in Deutschland oft lange suchen. Anderseits denke ich, kann kann mit den Einschränkungen auch leben.

Gruß

Makalu

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Es ging m.W. bei den Bestimmungen des § 6 VO explizit darum, halbautomatische Selbstlader, die folgenden Waffenmodellen gleichen, NICHT für Sportschützen zugänglich zu machen:

Steyr AUG

HK MP5

AK 47/74

Daher die verschiedenen Einschränkungen bzgl. Bullpup-Bauweise (AUG), Lauflänge (MP5 & AKs), Hülsenlänge (MP5, AKs)

Ein normales AK 47 hat 415 mm Lauflänge und 39 mm Hülsenlänge...

Just my 0,02 €, Jake C.

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Zu der Zeit, wo das neue Waffengesetz geschrieben wurde, hatte man unter Staatsbediensteten eine unheimliche Angst vor sogenannten Anscheinwaffen. Man muss nur mal darüber nachdenken, was man sich mit diesem Thema in Hessen zu Zeiten des alten Waffengesetzes für Gedanken gemacht hat. Wegen dem Thema wurden Hunderte von Bundesbürgern zu Zeiten des §37 wegen nichts und wieder nichts kriminalisiert. Teilweise wegen Haarspaltereien wie Länge des Magazins oder irgendwelchen Löchern im Schaft hier und da.

Der Wegfall des Anscheinparagraphen war mal wirklich was logisches. Eigentlich so logische, dass es den in unseren Nachbarländern, wo scheinbar doch noch einige mitdenken können, überhaupt nicht gegeben hat.

Das ging natürlich den Jungs, die von unseren Steuergeldern fürstlich bezahlt werden, gleich deutlich zu weit. Man wollte wieder hintenrum diese Art von Waffen für Sportschützen verbieten. Hauptaktivator war damals ein uns allgemein bekannter Waffenhändler, der überall der erste sein wollte. Hätte der einfach ein halbes Jahr still gehalten, dann wären wir möglicherweise da, wo wir heute sind:

Das Thema interessiert keine Sau mehr, weil es keinen praktischen Einfluss hat. Genau so, wie man es überall in Europa sieht.

Aber um die amtlichen Bedenkenträger in ihrem ausnahmsweise diesbezüglich unbremsbaren Tatendrang etwas zur Vernunft zu bringen, kam eben der Vorschlag mit der Magazingröße, der Lauflänge, Hülsenlänge und Magazinposition, soweit die Waffe nach alter Denkweise böse aussieht.

Bestimmt würde man das Thema heute nicht mehr so überspannt sehen, wie damals, aber so ist es eben. Man muss oft Rücksicht auf den Zeitgeist nehmen. Vielleicht ist man mal bereit zu akzeptieren, dass es Käse ist und man streicht die Sache mit diesen Einschränkungen. Aber das setzt eben leider Vernunft voraus und die muss man in Deutschland oft lange suchen. Anderseits denke ich, kann kann mit den Einschränkungen auch leben.

Gruß

Makalu

Sicherlich kann man mit diesen "Einschränkungen" leben nur sind sie .. wie soll ich sagen .. mehr als völlig hirnverbrannt.

Allein das Wort Anscheinswaffen. Waffen sind Waffen, heiliger Schnittlauch. Vom Aussehen werden sie weder gefährlicher noch harmloser. Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass man lediglich ein gewisses IQ unterschreiten muss um Politiker in diesem Lande werden zu können.

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Gehört zwar nur am Rande dazu aber. Hier wird der Grund genauer definiert.http://www.bmi.gv.at/oeffentlsicherheit/20...heinswaffen.pdf

Zitat: Die deutsche Bundesregierung hat Mitte 2005 eine Kampagne zur Ächtung von

Anscheinskriegswaffen eingeleitet, wobei die Einschränkung darin begründet

liegt, dass vor allem dem Military-Look als Mittel der

Gewaltverherrlichung entgegengetreten werden soll

und Nachbildungen ziviler Schusswaffen auch nach der

Rechtslage vor dem neuen Waffengesetz erlaubt waren.

Einer im Zusammenhang mit der Abhaltung der IWA

ausgesendeten Presseerklärung des deutschen Innenministeriums

vom 3.April 2006 zufolge, wurden die Aussteller ziviler Waffen

von den Veranstaltern auf das seitens des Bundesministeriums

des Innern geplante gesetzliche Verbot zum Führen von Waffen mit

dem Anschein einer Kriegswaffe in der Öffentlichkeit

sowie auf die weit verbreitete Ablehnung der Anscheinskriegswaffen

in der Bevölkerung und bei den Polizeien hingewiesen. Ab

2007 sollen bei der IWA Anscheinswaffen bereits

durch entsprechende Vertragsgestaltung noch weiter

in den Hintergrund gedrängt werden.

Letztendlich trifft das auch auf die HA zu.

Sicherlich kann man mit diesen "Einschränkungen" leben nur sind sie .. wie soll ich sagen .. mehr als völlig hirnverbrannt.

Allein das Wort Anscheinswaffen. Waffen sind Waffen, heiliger Schnittlauch. Vom Aussehen werden sie weder gefährlicher noch harmloser. Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass man lediglich ein gewisses IQ unterschreiten muss um Politiker in diesem Lande werden zu können.

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Gelten diese Beschränkungen nur für Sportschützen (Lauflänge, Hülsenlänge) nicht für Jagdscheininhaber?

Sie gelten für das sportliche Schießen. Ein Jagdscheininhaber kann eine solche Waffe zwar erwerben und jagdlich nutzen, aber einen Sportwettkampf darf er damit nicht bestreiten.

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na ja, bei den Typen die wir heute ernähren dürfen, musst du permanent mit dem Schlimmsten rechnen. Wenn die für ein Privatunternehmen verantwortlich wären, hätte sich das schon legst durch Konkurs erledigt. Aber beim Staat kann man ja machen was einen so einfällt.

Eigentlich traurig, aber da wird sich so schnell nichts ändern.

Eigentlich sollte man mal eine ISO Norm für die Qualität und Fortbildung von Staatsbediensten einführen. Wer die dann nicht erfüllt, wechselt seinen Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen.

Gruß

Makalu

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Die Gefahr gerade beim "Vollzug" des Waffenrechts ist aber meines Erachtens nicht so sehr die Dummheit, sondern - viel gefährlicher - das ideologische (in diesem Fall waffenfeindliche) Herangehen an die Angelegenheit.

Und Ideologie sollte in der öffentlichen Verwaltung noch viel weniger zu suchen haben als schlichte Dummheit.

Gruß,

karlyman

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Sie gelten für das sportliche Schießen. Ein Jagdscheininhaber kann eine solche Waffe zwar erwerben und jagdlich nutzen, aber einen Sportwettkampf darf er damit nicht bestreiten.

... da war nur noch die Sache mit dem 2-Schuss-Magazin bei der Jagd.

Und dann die "Wettkaempfe"(?) des DJV im jagdlichen Schiessen ...

In diesem Zusammenhang frage ich mich immer wieder, wer eigentlich (wofuer) die ganzen KK-Selbstlader kauft? Oder die Molot- usw. AK47-Verschnitte? Und die Marlin Camp-Carbines in .45 ACP oder 9 Para und und und.

Jagdlich mit 2 Schuss sind diese Waffen praktisch bedeutungslos, die Sportschuetzen duerfen sie nicht besitzen (warum erlaubt der Gesetzgeber die Dinger dann ueberhaupt?).

Letzlich kaufen die Jaeger sich soetwas "zum Spass" - - eigentlich nicht im Sinne des Gesetzes.

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... da war nur noch die Sache mit dem 2-Schuss-Magazin bei der Jagd.

Nur auf Wild......beim Jagdschutz bedeutungslos!!

In diesem Zusammenhang frage ich mich immer wieder, wer eigentlich (wofuer) die ganzen KK-Selbstlader kauft?

Sportschützen, die z.b. im BDS sind?!

Und die Marlin Camp-Carbines in .45 ACP oder 9 Para und und und.

Genauso Sportschützen, z.b. BDS 50m Disziplinen!

Jagdlich mit 2 Schuss sind diese Waffen praktisch bedeutungslos, die Sportschuetzen duerfen sie nicht besitzen (warum erlaubt der Gesetzgeber die Dinger dann ueberhaupt?).

Sagst du als " erfahrener" Jäger oder wer??

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