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IGNORED

bedürfnisbestätigung nach §14,2


schall+rauch

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hallo,

der voreintrag für den erwerb einer schusswaffe in die wbk gilt bekanntlich 1 jahr. wie lange ist aber die bedürfnisbestätigung des verbandes gültig?

im waffengesetz ist das nicht geregelt. lt. auskunft des sb ist das eine ermessensfrage.

gibt es dazu konkrete erfahrungen?

gruß

s+r

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hallo,

der voreintrag für den erwerb einer schusswaffe in die wbk gilt bekanntlich 1 jahr. wie lange ist aber die bedürfnisbestätigung des verbandes gültig?

im waffengesetz ist das nicht geregelt. lt. auskunft des sb ist das eine ermessensfrage.

gibt es dazu konkrete erfahrungen?

gruß

s+r

Mein SB hat mir gesagt das es schon "zeitnah" sein sollte. Könnte ja evtl. sein, dass nach einer gewissen Zeit kein Bedürfnis mehr vorliegt... ~2Monate

Gruß Benny

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Also ich guck für die Haltbarkeit immer auf den Aufdruck am Boden des Gebindes :rolleyes:

'N gutes Argument ist sicherlich die Haltbarkeit des Voreintrags. Also 1 Jahr. Vielleicht sagt der SB auch "Voreintrag und Alter der Bescheinigung zusammen nicht viel mehr als 1 Jahr".

Aber wie kommst Du in die Sit.? 2/6 Streckung ? <_<

Der Rat von SB find ich gut, klär das im direkten Gespräch mit deinem Dir von höheren Gewalten erteilten und für Dich bis ans Einde deines Wohnortes zuständigen SB.

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der voreintrag für den erwerb einer schusswaffe in die wbk gilt bekanntlich 1 jahr. wie lange ist aber die bedürfnisbestätigung des verbandes gültig?

Bei unserer Behörde stand irgendwo, ich meine auf dem Zettel mit den Erklärungen zum Formular, das die Bedürfnisbescheinigung nicht Älter als 3 Monate sein dürfte. Was sage der SB mal, ist eher selten das die älter als 3 Tage sind eh die bei ihm vorgelegt werden. :rolleyes:

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