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IGNORED

Anzeigepflicht des Waffenhändlers


madmaxde

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Hallo,

bräuchte mal wieder fach"männischen" Rat.

Muss es ein Waffenhändler an die zuständige Behörde melden, wenn er von einem Berechtigten Waffen ankauft, oder ist es ausreichend, wenn er es nur in sein Waffenhandelsbuch einträgt. Im § 34 Abs. 2 WaffG wird ja nur vom Überlassen des Händlers gesprochen...

cu madmax

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Keine Meldung an Waffenbehörde, nur Eintrag ins Waffenhandelsbuch. ...

:traurig_16: meiner hat es trotzdem gemacht, nun habe ich wegen 12 Tage überschreiten der Meldefrist eine Ordnungswidrigkeitanzeige am Hals.

Habe meinem Händler wegen eines kurzfristigen finanziellen Engpass meine beiden Langwaffen mit der Bitte gegeben, wenn sie jemand zu einem guten Preis nehmen würde, sie zu verkaufen. Dies nahm er zum Anlass das auch der Behörde zu melden.

PS: die beiden Waffen liegen immer noch bei ihm ....

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Habe meinem Händler ... meine beiden Langwaffen mit der Bitte gegeben, ... sie zu verkaufen.
Ich verstehe Deine Schilderung so, dass der Händler die beiden Waffen nicht angekauft, sondern sie lediglich in Kommission genommen hat. Damit bist Du immer noch der Eigentümer und der Händler hat die Waffen nur "zum Zwecke der vorübergehenden Aufbewahrung".

Also hat Dein Händler auch nichts an die zuständige Behörde zu melden!

Der "Büma meines Vertrauens" hier am Ort übernimmt Kommissionswaffen in ein sog. "Reparaturbuch". Dies dient aber ausschliesslich dem Nachweis, woher die bei ihm befindlichen Waffen stammen (Auflage der hiesigen Behörde).

Wenn der Sachverhalt so richtig ist, solltest Du das Deiner Behörde umgehend mitteilen.

CM

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:traurig_16: meiner hat es trotzdem gemacht, nun habe ich wegen 12 Tage überschreiten der Meldefrist eine Ordnungswidrigkeitanzeige am Hals.

Habe meinem Händler wegen eines kurzfristigen finanziellen Engpass meine beiden Langwaffen mit der Bitte gegeben, wenn sie jemand zu einem guten Preis nehmen würde, sie zu verkaufen. Dies nahm er zum Anlass das auch der Behörde zu melden.

PS: die beiden Waffen liegen immer noch bei ihm ....

So habe ich es (öfter) gemacht:

Waffe dem Büma in Kommission gegeben, der Büma hat mir darüber einen Schrieb ausgestellt:

Die oder die Waffe, Nummer, für ...Euro als Anzahlung in Kommission überlassen.

Mit diesem Schrieb INNERHALB 7 TAGEN (das muß jeder Berechtigte wissen!) zum Bullenkloster gegangen und die Waffe umgehend AUSTRAGEN lassen- fertig.

Was dann der Büma abwicklungsmäßig macht, interessiert mich dann nur noch periphär-

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Mit diesem Schrieb INNERHALB 7 TAGEN (das muß jeder Berechtigte wissen!) zum Bullenkloster gegangen und die Waffe umgehend AUSTRAGEN lassen- fertig.

LOL hier den Obermeyer machen und es selber nicht wissen :00000733:

Die Meldefrist für Ein- wie Austragen ist für alle Waffenbesitzer (bis auf Sachverständige) 14 Tage.

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Ich verstehe Deine Schilderung so, dass der Händler die beiden Waffen nicht angekauft, sondern sie lediglich in Kommission genommen hat. Damit bist Du immer noch der Eigentümer und der Händler hat die Waffen nur "zum Zwecke der vorübergehenden Aufbewahrung".

Also hat Dein Händler auch nichts an die zuständige Behörde zu melden!

Der "Büma meines Vertrauens" hier am Ort übernimmt Kommissionswaffen in ein sog. "Reparaturbuch". Dies dient aber ausschliesslich dem Nachweis, woher die bei ihm befindlichen Waffen stammen (Auflage der hiesigen Behörde).

Wenn der Sachverhalt so richtig ist, solltest Du das Deiner Behörde umgehend mitteilen.

CM

Danke!!! :gutidee:

so habe ich es soeben meinem SB nochmal erklärt... und der will jetzt erstmal von einer Anzeige absehen.

Meine Waffen hole ich auch heute noch bei dem Waffenhändler ab, der sieht mich so schnell nicht wieder...

nochmals vielen Dank!

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Der "Büma meines Vertrauens" hier am Ort übernimmt Kommissionswaffen in ein sog. "Reparaturbuch". Dies dient aber ausschliesslich dem Nachweis, woher die bei ihm befindlichen Waffen stammen (Auflage der hiesigen Behörde).

So gehts natürlich auch, aber er könnte die Waffen als Nachweis auch einfach ins Waffenhandelsbuch eintragen und bei evtl. Rückgabe an den Vorbesitzer halt nach ein paar Jahren wieder an diesen austragen. So handhaben es auch etliche Waffenhändler, was in der Praxis meines Wissens noch nie zu Problemen geführt hat.

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LOL hier den Obermeyer machen und es selber nicht wissen :00000733:

Die Meldefrist für Ein- wie Austragen ist für alle Waffenbesitzer (bis auf Sachverständige) 14 Tage.

Seltsam: Wieso hatte der thread-Eröffner denn seine Schwierigkeiten?

Jedenfalls- wo ich wohne (NRW) gehen diesbezüglich die Uhren wohl etwas anders:

Ich habe bisher immer innerhalb einer Woche meine verkauften Wummen zwecks Austragung abgemeldet-

Warum nur habe ich da keine Probleme?

Und den "Obermeyer" kannst du dir selber in den Arsch schieben- DEN nehme ich mir jedenfalls nicht an.

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Ich habe bisher immer innerhalb einer Woche meine verkauften Wummen zwecks Austragung abgemeldet-

Warum nur habe ich da keine Probleme?

Weil man wegen zu früher Meldung nunmal keine Probleme bekommt, sondern wegen zu später. Die Frist beträgt 14 Tage.

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Irgendwie wundere ich mich wie manche ihre Waffensachkunde bekommen haben. So wesentliche Dinge wie die Dauer der Meldefrist sollte eigentlich jeder wissen.

Bei der Ausdrucksweise(Bullenkloster???) ist ja auch klar was für ein Charakter dahinter steckt.

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