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IGNORED

Mitführen von Waffen in der Schweizer Eisenbahn ?


ArmorPiercer

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Da ich kein Auto habe und auch keines will, möchte ich die Waffe zu Anlässen mit in den Zug nehmen.

Sind da Probleme zu erwarten ?

Es heisst im Art. 28: "Waffen können ungeladen frei mitgeführt werden...".

So locker über die Schulter ist glaube ich nur die Ordonnanzwaffe erlaubt, alle anderen müssen in eine Tasche oder Koffer (Geigenkasten), aber was für einer ?

Reicht allenfalls ein Stück Stoff darüber als Sichtschutz oder was sind da die Bedingungen ?

(Allerdings wenn die Mündungsbremse sichtbar wäre, hätte ich immer einen Sitzplatz... ;):rotfl2: )

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Da ich kein Auto habe und auch keines will, möchte ich die Waffe zu Anlässen mit in den Zug nehmen.

Sind da Probleme zu erwarten ?

Es heisst im Art. 28: "Waffen können ungeladen frei mitgeführt werden...".

So locker über die Schulter ist glaube ich nur die Ordonnanzwaffe erlaubt, alle anderen müssen in eine Tasche oder Koffer (Geigenkasten), aber was für einer ?

Reicht allenfalls ein Stück Stoff darüber als Sichtschutz oder was sind da die Bedingungen ?

(Allerdings wenn die Mündungsbremse sichtbar wäre, hätte ich immer einen Sitzplatz... ;):rotfl2: )

Selbstverständlich kannst du die Waffe offen mitführen. Magazin entfernt usw.

Aber du wirst Ärger bekommen. An der dritten Haltestelle wird dich die Polizei erwarten, und will von dir wissen, was du mit dem Spielzeug vorhast.

Morgens um ein Uhr, müsstest du schon einen guten Grund angeben...

Kauf doch besser ein Auto. Oder bist du etwa Grün angehaucht? :confused:

Gruss, Eric

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Deswegen ein Auto kaufen müssen ist sicher nicht notwendig!

Da man zum schiessen hin aber idR ja eh noch Magazine, Gehörschütze und Munition mitnimmt, würde ich eine Tasche (Range Bag) empfehlen. Diese gibt es ja auch für Langwaffen bis hin zu langen Scharfschützenwaffen.

Dabei ist es nicht wichtig, dass der Rangebag gleich noch als Liegematte etc benutzt werden kann, die einfachste, ungepolsterte Stofftasche reicht vollkommen aus.

Damit bist du das grösste Aufsehen los (auch wenn z.B. noch rel. gut erkennbar ist, dass da Waffen darin transportiert werden) und sicher auf der guten Seite.

Eigentlich reicht es auch, wenn die Magazine entladen (also leer) sind, da die Waffe so nicht unmittelbar schussbereit zu setzen ist. Ich habe z.B. immer ein Magazin eingesetzt. Beim Transport in ÖV ggf den Verschluss entfernen und in der Jackentasche transportieren, so kann sogar im allerschlimsten Fall nicht von Fahrlässigkeit gesprochen werden, da man ja sogar den Verschluss aus der Waffe entfernt hatte.

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also das mit dem sitzplatz hat was, kann ich bestätigen.

in der vergangenheit bin ich ein paar mal mit dem zug zum büxer gefahren. sind ca. 30 km...

ich hab ein studententicket, er hat seinen laden direkt neben dem bahnhof - wozu geld für sprit ausgeben?

also egal ob futteral voll oder leer, ich hatte ruhe. :eclipsee_gold_cup:

das einzig nervige sind dann ab und zu die coolen möchtegern-gangster am bahnhof, aber wenn man mal raushat wie man die bearbeiten muss ist das auch kein problem mehr...

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Mitführen darfst du die Waffe problemlos, wenn du auf direktem Weg zum schiessen, Büma oder einem Ort wo du die Waffe brauchst bist, oder wieder davon zurück. Voraussetzung ist, dass die Waffe:

- nicht geladen ist

- kein Magazin drinnen ist

- die Munition (sollte welche dabei sein) extra transportiert wird

dann darfst das Teil überall hin mitführen, was auf dem direkten Weg liegt. Nachher noch was trinken gehen mit der Waffe hingegen is nedd... dann wird es ein Tragen, und das gibt ohne WTB gewaltig Ärger. Auch wenn du nen Magazin drinne hast, wirds bereits als tragen angesehen, mit den gleichen Folgen.

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Mitführen darfst du die Waffe problemlos, wenn du auf direktem Weg zum schiessen, Büma oder einem Ort wo du die Waffe brauchst bist, oder wieder davon zurück. Voraussetzung ist, dass die Waffe:

- nicht geladen ist

- kein Magazin drinnen ist

- die Munition (sollte welche dabei sein) extra transportiert wird

dann darfst das Teil überall hin mitführen, was auf dem direkten Weg liegt. Nachher noch was trinken gehen mit der Waffe hingegen is nedd... dann wird es ein Tragen, und das gibt ohne WTB gewaltig Ärger. Auch wenn du nen Magazin drinne hast, wirds bereits als tragen angesehen, mit den gleichen Folgen.

Hallo Cupra

Wird da unterschieden ob man die Waffe in ner Jackentasche, oder z.B in einem Rangebag hat, und gilt es auch als tragen wenn diese im Rangebag mit (natürlich leerem) Magazin mitgeführt wird ?

Gruss Staehli

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Mitführen darfst du die Waffe problemlos, wenn du auf direktem Weg zum schiessen, Büma oder einem Ort wo du die Waffe brauchst bist, oder wieder davon zurück. Voraussetzung ist, dass die Waffe:

- nicht geladen ist

- kein Magazin drinnen ist

- die Munition (sollte welche dabei sein) extra transportiert wird

dann darfst das Teil überall hin mitführen, was auf dem direkten Weg liegt. Nachher noch was trinken gehen mit der Waffe hingegen is nedd... dann wird es ein Tragen, und das gibt ohne WTB gewaltig Ärger. Auch wenn du nen Magazin drinne hast, wirds bereits als tragen angesehen, mit den gleichen Folgen.

Hmh... das mit den Magazinen ist mir neu. Bei uns hiess es immer, dass die Magazine leer sein müssen, aber eingesetzt werden dürfen. Weisst du gerade wo das genau geregelt ist im WaffG?

Wie soll ich dann z.B. eine Pumpaction transportieren? Bei der kann ich das Magazinrohr nur mit grossem Aufwand entfernen (nicht ohne Werkzeuge). Da ist der Transport mit der entladenen Waffe mit leerem Magazin ja auch erlaubt?

Die Munition muss extra transport werden, aber dazu reicht IMO eine Aussentasche eines RangeBags aus, da dann die Waffe und die Munition nicht im selben Behältnis transportiert werden.

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Mir is es bei der KAPO so gesagt worden. Wie es bei Pumpaction ist, weiss ich jetzt nicht. Aber man darf eine Waffe mitführen, wenn eben das Magazin draussen ist, und die Munition in ner Extra Tasche und man am Direkten Weg sich befindet. Ob man die Waffe am Gürtel trägt, frei udn offen am Holster, in einer Tasche versteckt spielt rechtlich keine Rolle, fällt alles unter mitführen. Ist halt ne Denkfrage. Ne offen getragene Waffe erregt merh Aufmerksamkeit als eine versteckte, und führt auch schneller zu ner Kontrolle, die Zeit kostet.. aber rechtlich kann man euch nix anhaben.

Hat man aber jetzt bei ner Pistole nen Magazin drinnen, wird es als "Tragen" gewertet, was dann Ärger gibt, ausser man hat eine Genehmigung dafür.

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also das mit dem sitzplatz hat was, kann ich bestätigen.

in der vergangenheit bin ich ein paar mal mit dem zug zum büxer gefahren. sind ca. 30 km...

ich hab ein studententicket, er hat seinen laden direkt neben dem bahnhof - wozu geld für sprit ausgeben?

War das in Deutschland mit der Bahn AG? Dann hättest Du gegen die aktuellen Beförderungsrichtlinien verstoßen, wonach Waffen in Zügen der DB AG nicht mitgenommen werden dürfen :traurig_16:

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@ArmorPiercer

Ich fahre fast immer mit dem Zug zum Schiesskeller. Für die Langwaffe in meinem Fall Karabiner 31, Pumpe und Carbine M 1 benutze ich eine Unihockeystockhülle. Ist erstens sehr platzsparnend und zweitens fällt es so kaum auf. Der Karabiner 31 hat ohne Verschluss gerade noch so Platz im Unihockeyetui. Langwaffen mit ZF dran, Pistolengriff wie bei Stgw 90, Stgw 57, Bügel wie beim Ar 15 und Langwaffen über 1,20 Meter hätten allerdings keinen Platz in meinem Unihockeyetui mehr. Bitte denke dran was immer gerne vergessen wird, Papiere zu den Waffen wie WES, Privatvertrag allenfalls Dienstbüchlein für seine Ordonnanzwaffe auch mitnehmen. Sollte man doch einmal in eine Kontrolle kommen ist es gut wenn man schnell und unkompliziert die Eigerntumsverhältnisse nachzubringen wem die Waffe(n) gehören.

Ich fahre nun seit über 8 Jahren mit der SBB zu den Schiesskellern in der Region und bis dahin hatte ich nie irgendwelche Probleme geschweige den Kontrollen. Der Rest wurde dazu schon gesagt mit Magazin trennen usw. Bleibt einzig und alleine das man typsiche Fehler wie im Zug Waffe und Munition angucken möglichst vermeiden sollte um Unanehmlichkeiten zu vermeiden. Es gab da mal so ein Held der hat im Zug sein neu erworbenes Messer angeguckt und irgendjemand hat das gesehen. Folge davon Beobachter meldete dies an die Polizei, Polizei kam und nahm dem Besitzer des Messers das Messer weg. Stellte sich nämlich heraus, das der Erwerber ein laut Waffengesetz nicht legales Messer erworben hatte. Die schlussendlichen Folgen für den Erwerber waren dann natürlich sehr unangenehm wie ihr euch denken könnt.

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War das in Deutschland mit der Bahn AG? Dann hättest Du gegen die aktuellen Beförderungsrichtlinien verstoßen, wonach Waffen in Zügen der DB AG nicht mitgenommen werden dürfen :traurig_16:

Was eine an sich unsinnige Richtlinie darstellt.

Nicht jeder SpoSchü besitzt ein Fahrzeug (aus welchem Grund auch immer) oder darf eins führen.

Aber er wäre gezwungen, sich entweder, vielleicht sogar nur zur Ausübung des Hobbies, eins anzuschaffen, oder jedes mal, wenn er zu einer Veranstaltung reist, jemanden zu ersuchen, ihn zu chauffieren.

Könnte da nicht ewtl das Antidiskriminierungsgesetz greifen?

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Mir is es bei der KAPO so gesagt worden. Wie es bei Pumpaction ist, weiss ich jetzt nicht. Aber man darf eine Waffe mitführen, wenn eben das Magazin draussen ist, und die Munition in ner Extra Tasche und man am Direkten Weg sich befindet. Ob man die Waffe am Gürtel trägt, frei udn offen am Holster, in einer Tasche versteckt spielt rechtlich keine Rolle, fällt alles unter mitführen. Ist halt ne Denkfrage. Ne offen getragene Waffe erregt merh Aufmerksamkeit als eine versteckte, und führt auch schneller zu ner Kontrolle, die Zeit kostet.. aber rechtlich kann man euch nix anhaben.

Hat man aber jetzt bei ner Pistole nen Magazin drinnen, wird es als "Tragen" gewertet, was dann Ärger gibt, ausser man hat eine Genehmigung dafür.

Da hat dir die Kapo aber Unsinn erzählt. In der Verordnung wird es präzisiert, unter Munition separat von der Waffe, versteht man keine Munition im Magazin. Wo das Magazin sich befindet ist völlig egal. Jetzt offen tragen, selbst wenn es nirgends steht, ist einfach nur blöd und im heutigen Klima, kontraproduktiv für die Schützen.

Es steht auch nirgends das man nicht alles zusammen (Munition, Waffe und Magazin) in einen Behälter tun kann.

Bitte keine neuen Gesetze sich ausdenken, es ist schon schwachsinnig genug

PS: Wie macht man das Magazin separat lagern mit einem Revolver. Ist natürlich auch eine Frage wie das aussieht mit einem speedloader und einem Revolver. Fragen über Fragen.....

Einfach nicht auffallen und gut ist es, bei einer Kontrolle ist es auch ratsam die Papiere dabei zu haben. Ist Ärgerlich, die Waffe später auf der Wache abholen zu müssen.

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ich hab mal im Dezember das Büro für Waffen und Sprengstoffe der KaPo Aargau angerufen. Dies war ein sehr informatives Gespräch und Herr Iseli hat sich wirklich Zeit genommen und meine Fragen ausführlich beantwortet und auch Ratschläge gegeben. Zum Thema mitführen der Waffe, hat er mir empfohlen einen Rangebag zu zulegen. Waffe in der Innentasche, Munition in der Aussentasche, Magazine entfernt.

Wenn man dann aber wieder mit Betreibern von Schiesskellern oder Waffenhändlern spricht, schlagen die die Hände über den Kopf zusammen. Ich glaub wenn ich es allen recht machen will, muss ich mir einen fahrenden Panzerschrank zulegen :confused:

However, ich hab mir einen Rangebag zugelegt, die Magazine sind in der Aussentasche auf der einen Seite und die Munition in den Aussentaschen auf der anderen Seite. So führe ich meine SIG ruhigen Gewissens spatzieren...

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ich hab mal im Dezember das Büro für Waffen und Sprengstoffe der KaPo Aargau angerufen. Dies war ein sehr informatives Gespräch und Herr Iseli hat sich wirklich Zeit genommen und meine Fragen ausführlich beantwortet und auch Ratschläge gegeben. Zum Thema mitführen der Waffe, hat er mir empfohlen einen Rangebag zu zulegen. Waffe in der Innentasche, Munition in der Aussentasche, Magazine entfernt.

Wenn man dann aber wieder mit Betreibern von Schiesskellern oder Waffenhändlern spricht, schlagen die die Hände über den Kopf zusammen. Ich glaub wenn ich es allen recht machen will, muss ich mir einen fahrenden Panzerschrank zulegen :confused:

However, ich hab mir einen Rangebag zugelegt, die Magazine sind in der Aussentasche auf der einen Seite und die Munition in den Aussentaschen auf der anderen Seite. So führe ich meine SIG ruhigen Gewissens spatzieren...

Falsch machst du sicher nichts nur Herr Iseli macht auch keine Gesetze und die sind klar. Waffe und Munition getrennt und keine Munition im Magazin. Mehr steht nicht im Gesetz. Hingegen bleibt es jedem frei auch noch den Verschluss auszubauen, sich ein Schloss auf das ganze zu tun usw.

Nur man muss aufpassen vor lauter besser machen als das Gestz es vorschreibt wird man flugs irgendwann eine Verodrnung über 1'000 Seiten haben wie man eine Waffe zu transportieren hat.

Joker

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War das in Deutschland mit der Bahn AG? Dann hättest Du gegen die aktuellen Beförderungsrichtlinien verstoßen, wonach Waffen in Zügen der DB AG nicht mitgenommen werden dürfen :traurig_16:

huuuch.... sowas aber auch... hab gerade mal auf www.bahn.de nachgeguckt....

da stehen aber noch 30 weitere sachen die man nicht darf, an die sich aber keiner hält.

konsequenzen: das schlimmste wäre, das ich den nächsten zug nehmen müssen würde.

obwohl, es heisst ja "schusswaffen", und nicht "teile von schußwaffen".

Naja, wenn ich nur teile von schußwaffen transportieren würde wäre es also ok.

na gut, beim nächsten mal verschluß raus und gut.

keine komplette waffe = nur waffenteile, fertig.

was sagen die rechtsexperten?

(jehova, jehova.... *kopf einzieh*)

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In letzter Konsequenz dürfte somit auch kein bewaffneter Personenschützer mitfahren, mit dem logischen Ergebnis, daß auch die Personenschützer des mehligen Dorns durch den Zugführer des Zuges zu verweisen sind :00000733::gutidee::pro:

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

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War das in Deutschland mit der Bahn AG? Dann hättest Du gegen die aktuellen Beförderungsrichtlinien verstoßen, wonach Waffen in Zügen der DB AG nicht mitgenommen werden dürfen

Oh, wie schrecklich. Unverzeihbar. Das stimmt mich jetzt aber wirklich tieftraurig :traurig_16: ...

Mein "Haus- und Hof"-Händler/BüMa residiert auch in der Nähe eines Bahnhaltes, zu dem ich somit (wenn ich zeitweise eine Netzkarte habe) schnell und ohne Zusatzkosten mit der DB hinkomme, um etwas "Schießfähiges" hinzubringen bzw. abzuholen. Die DB braucht sich nicht einzubilden, dass ich dann (trotz vorab teuer bezahlter Transportleistung!) extra das Auto nehme (zumal, wenn die Bahnfahrt sowieso mit der Fahrt von der Arbeit o.ä. verbunden ist und ich danach noch etwas vom BüMa kaufen/abholen will; ich fahre doch dann nicht heim, um das Auto zu holen und mit diesem erneut hinzufahren.. :gaga: Schade um Zeit und Sprit..).

Kurzwaffen werden diskret in Tasche oder Rucksack weggepackt; Langwaffen neutral verpackt; immer unter strikter Wahrung der waffenrechtlichen Bestimmungen. Es gab noch nie irgendwelche Komplikationen (vieles wird auch erst dadurch zum Problem, dass man eines daraus macht...). Übrigens ist der Tipp mit den Waffenteilen, siehe oben, auch nicht zu verachten...

Diese seltsame Regelung der DB macht in der Tat keinerlei Sinn (ansonsten wird an den Bürger seitens der Politik doch immer apelliert, bitte tunlichst öffentliche Verkehrsmittel für seine Fahrten zu benutzen <_<).

Für die Fahrten zum Schießstand bleiben mir aus rein praktischen Gründen sowieso nur Pkw oder Motorrad. Der Bahn-/Bushalt ist, wie wohl bei den allermeisten Schießanlagen in D, meilenweit entfernt. Das dürfte übrigens ein Unterschied zur CH sein, die ja über ein deutlich dichteres Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln verfügt und wo sich die Frage - siehe dieser Thread - daher für viel mehr Schützen stellen dürfte als in D.

Gruß,

karlyman

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Die DB ist so ziemlich das letzte Transportmittel das ich zusammenmit einer Schutzperson benutzen würde ;)

Ich auch nicht, aber immer wenn der publikumsgoile Depp pr-tauglich die DB benutzt, verstößt sein begleitender PS gegen seine eigenen Beförderungsrichtlinien :peinlich:

Gilt übrigens natürlich auch für jeden Politiker mit POS :rolleyes:

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Falsch machst du sicher nichts nur Herr Iseli macht auch keine Gesetze und die sind klar. Waffe und Munition getrennt und keine Munition im Magazin. Mehr steht nicht im Gesetz. Hingegen bleibt es jedem frei auch noch den Verschluss auszubauen, sich ein Schloss auf das ganze zu tun usw.

Nur man muss aufpassen vor lauter besser machen als das Gestz es vorschreibt wird man flugs irgendwann eine Verodrnung über 1'000 Seiten haben wie man eine Waffe zu transportieren hat.

Joker

Du sprichst mir aus Herz und Seele, Joker.

Gerade Beamte in solchen Aemtern muessen das Waffengesetz ad lettera kennen und vorallem anwenden. Eigene (Fehl-)Interpretationen sind nicht zulaessig.

Das Magazin darf ruhig in der Waffe stecken bleiben, solange sich im Magazin keine Munition befindet.

Und immer schoen auf direktem Weg nach Hause, sonst wird der Kaffee oder das Bierchen nach dem Schiessstandbesuch (auch die guten, alten, sozialen Gepflogenheiten sind zum Teufel) zu unerlaubtem Waffentragen und das wird schnell mal unangenehm. Denn als waffenbesitzender Buerger kann man der Behoerde kein Beduernis fuer das Waffentragen glaubhaft machen. Falls man also waehrend der Heimfahrt einmal ein echtes Beduerfnis verspuehrt, macht man sich lieber in die Hose, denn die wenigsten haben Lust in den Kanalisationsschacht hinab zu steigen, um der Behoerde ihr Beduerfnis glaubhaft machen zu koennen. Aber genau dort gehoert das Beduerfnis auch hin, naemlich den Klo runtergespuelt.

Gruss, libertyswiss.

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Als Transporttasche für Langwaffen empfehle ich die für Bassgittaren (ich mein jetzt die Dinger die wie E-gitaren aussehen aber wesentlich dumpfer klingen). Meine hatt 35Euro gekostet ist gepolstert und lang genug das auch ein alter Schwede rein geht. Und dazu absolut unauffällig. Ansonsten verwende ich noch einen klein Koffer auf Rollen und eine Tagesrucksack (10Euro).

Mfg Weini

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