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IGNORED

ordnungswidrigkeiten/zuverlässigkeit


schall+rauch

Empfohlene Beiträge

Als Gerücht würde ich das nicht unbedingt bezeichnen.

WaffG §5:

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

...

5. wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1, Buchstabe 5 genannten Gesetze verstoßen haben.

Da "zweimal" bereits die Bedingung "wiederholt" erfült ...

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Einen Fall, in dem die Behörde schon nach der 2. Ordnungswidrigkeit zugeschlagen hat kenne ich nicht. Da hätten 90 % aller Jagdpächter keinen Jagdschein mehr. Die rechtliche Möglichkeit besteht aber prinzipiell. Nutzen könnte die Behörde diese z. B. wenn Sie die Waffen einziehen will und anders nicht an den Kandidaten rankommt.

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Bei den in den Jagdzeitschriften zitierten Fällen an die ich mich erinnere, war es im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung, illegaler Beschäftigung oder Handhabung die zu Körperverletzungen führten, zum Verlust der Zuverlässigkeit gekommen.

Danke für die schnelle Aufklärung. 5 Jahre können ganz schön lang werden...

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Der hier genannte Fall müsste eigentlich vor Gericht ganz gute Aussichten haben, zugunsten des Aspiranten auszugehen. Die Owi Vertsöße sind von einer solchen Marginalität, dass ein Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse nicht angezeigt scheint. Ich halte das für Rechtsmissbräuchlich.

Gruß,

frogger

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