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IGNORED

Taschenkontrolle bei Waffenbörse


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo

wie im Threat unter Allgemeines, WBK Kassel geschrieben, habe ich mich der Durchsuchung meines Rucksackes auf der Waffenbörse in Kassel beim Verlassen widersetzt. Ich mache mir so meine Gedanken und wurde auch schon auf einen Punkt aufmerksam gemacht.

1. Angenommen ich habe mir eine WBK-pflichtige Schußwaffe gekauft und sie zum Transport im Rucksack verschlossen. Vieleicht sogar mit einem kleinen Vorhängeschloß gesichert. Man weis ja nie, wie ein evtl. kontollierender Beamter drauf ist. Ruck zuck hat man ein Verfahren am Hals. Jetzt verlangt der Sicherheitsmann am Ausgang die Aushändigung meines Rucksackes. Wenn ich ihm den jetzt gebe, verstoße ich dann nicht gegen das Waffengesetz? Ich überlasse ja, wenn auch kurzfristig, meine Waffe an einen wahrscheinlich Unberechtigten.

2. Angenommen der Sicherheitsmann am Ausgang schaut in meinen Rucksack und sieht eine Pistole. Er wird ja verlangen, dass ich ihm den legalen Besitz der Waffe nachweise. Das kann ich ihm ja nur, indem ich Ihm die WBK evtl. auch die Rechnung und die Waffennummer zum Vergleich zeige. Dazu wird man ja wohl die Waffe in die Hand nehmen müssen. Ist das dann ein illegales Führen? Die Waffe wäre ja dann in ihrer ganzen Pracht in der Öffentlichkeit zu sehen. Wollte das Ordnungsamt mich etwa zu etwas illegalem verleiten?

Steven

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(Jetzt verlangt der Sicherheitsmann am Ausgang die Aushändigung meines Rucksackes.) -Zitat-

Wenn ich DAS lese, kommt mir am heiligen Silvster der Lachs hoch!

Zwei Lösungen dieses "Problems":

1.Scheiß auf solche Waffenbörsen- "wir" sind doch hinreichend informiert, was am Markt zu kaufen ist. Also vorher sich informieren, was es "Neues" zu kaufen gibt (wenn man darf) und dem örtlichen Büma sein Einkommen erhöhen.

2.- da muß ich im alten Jahr leider deutlich werden:

Wenn mir ein selbsternannter "Gottvaterflurwächter" an die Wäsche ginge und ich mein persönliches Gepäck öffnen (widerrechtlich) sollte, würde ich ihm zwei Alternativen (im Vorfeld noch einigermaßen höflich formuliert) anbieten:

Erstens er könnte mich am Arsch lecken oder zweitens- bei tatsächlichem (versuchten) Zugriff- ihm die Fresse zu polieren.

Mir fällt bei solchen Meldungen von Betroffenen nichts Besseres (und auch nichts Anderes, Passendes) ein.

Man sollte als unbescholtener Bürger allmählich wieder den aufrechten Gang üben!

-Auf solche Nachrichten werde ich mir gleich mal 2 doppelte Jim Beam reinziehen, in der Hoffnung, daß das neue Jahr besser wird- wobei ich meine Zweifel habe.

Wie sagte doch der "Herr"?

"Jauchze und frohlocke, denn es könnte schlimmer kommen!"

und ich jauchzte und frohlockte---- und siehe da:

ES KOMMT SCHLIMMER!

In diesem Sinne- für dieses Jahr- mein letzter reply:

Ein GUTES, BESSERES Neues Jahr! (obwohl ich daran zweifle!)

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mich einer fragt machen Sie die Tasche auf kann der mich erst einmal am A. lecken.

Er kann mich nur ev. meiner freihet berauben und auf die Polizei warten (kostet ja nichts!).

Das würde ich mir aber stark überlegen ob der das kann!

Mit welchem Grund der das kann?

Der darf was da drinnen ist ev. nicht haben und wenn´s nur Munition ist!

Woher weiss ich ob der echt ist, könnte ja sein der verschwindet schnell mit meinem Rucksack!

Somit muss ich den an der aneignung, wenn auch nur vorrübergehend, hindern!

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Das darf:

a.Nur die Polizei, und das

b.nur bei konkretem Verdacht (also, wenn Dich der Detektiv beim Klauen beobachtet hat)

Hmmm...das mag bei Supermärkten evtl. so sein. Aber: Der Veranstalter der Börse ist Hausrechtsinhaber. Hat er als solcher nicht die Möglichkeit, die stichprobenartige Taschenkontrolle zum Teil seiner "Nutzungsbedingungen" zu machen? Ebenso kann doch beispielsweise vom Hausrechtsinhaber der Besucherkreis auf bestimmte Personen eingeschränkt werden. Ich meine, so etwas müßte möglich sein und dient letztlich neben anderem auch der Absicherung gegen Sensationsreporter, die trotz Verbot fleißig filmen und fotografieren und nachher reißerisch-negativ über die Börse berichten. War ja in der Vergangenheit öfter der Fall.

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.... Aber: Der Veranstalter der Börse ist Hausrechtsinhaber. Hat er als solcher nicht die Möglichkeit, die stichprobenartige Taschenkontrolle zum Teil seiner "Nutzungsbedingungen" zu machen? ...
natürlich - hat er ja auch. zumindest konnte ICH noch vor der einlasskontrolle das schild mit hinweis auf die taschenkontrolle nicht übersehen. hätte mir dieses vor dem eintritt nicht gepasst, hätte ich noch vor entwertung der eintrittskarte jederzeit umkehren können - das geld hätte ich mir am kartenhäuschen wieder abgeholt.

wenn man jetzt auf den geschriebenen, jederzeit nachlesbaren text der agb des veranstalters verweisen würde - müsste ich die karte und faltblatt nochmal vorkramen. ich meine aber, explizit auf die kontrolle wurde dort nicht hingewiesen. im übrigen wurde dieses thema schon bis zum erbrechen durchgekaut, die fragestellung dieses neuthreads ist eine andere.

gruß aus thüringen

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ich glaube, Du siehst das aus einer falschen Persopektive. Der Veranstalter hat kein Interesse, fremden Leuten in die Taschen zu schauen.

Diese meiner Meinung nach rechtswidrige Durchsuchung wurde auf Betreiben der Waffenrechtsbehörde vorgenommen. Daher gilt hier nicht das viel zitierte Hausrecht, sondern öffentliches Recht und deshalb trifft das zu, was heletz weiter vorn schon geschrieben hat.

Harlekin

edit: @ Thorsten

wo ist der Unterschied zwischen einem Supermarkt und einer Messefirma?

Ich meine Gerichtsurteile gelesen zu haben, die eine Durchsuchung, die von Privatpersonen vorgenommen wird, in jedem Falle als rechtswidrig einstufen - und zwar unabhängig davon, ob ein Hinweisschild am Eingang hängt oder nicht:

Harlekin

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(Aber: Der Veranstalter der Börse ist Hausrechtsinhaber. Hat er als solcher nicht die Möglichkeit, die stichprobenartige Taschenkontrolle zum Teil seiner "Nutzungsbedingungen" zu machen?) -Zitat-

Sag ich doch!

Geht garnicht erst "Dort" hin! (ICH bin eventuell bereit, "dort" Geld auszugeben.)

Eine allgemeine Verweigerungshaltung macht derartige "Waffen"börsen platt!

-Und der Blockwartflurwächter kann statt Zusatzeinkommen zum Sozi-Amt gehen!

WENN IHR Waffenfreunde die Berechtigung zum Kauf (für was auch immer) habt,---

der örtliche Büma beschafft Euch das genauso----ohne lange Anfahrten zu diversen "Börsen"

und ohne Schikane!

Was soll ich auf einer Waffenbörse????

Happy NewYear---- oder: Es geht doch auch OHNE ("Waffen"börse)!

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wo ist der Unterschied zwischen einem Supermarkt und einer Messefirma?

Daß der Veranstalter einer Waffenbörse Durchsuchungen als Vorbedingung für den Börsenbesuch vorgeben kann? Immerhin ist eine Waffenbörse ja auf einen relativ begrenzten Besucherbereich zugeschnitten.

Der Besucher geht mit dem Betreten einen Vertrag ein. Was in diesem Vertrag vereinbart ist gilt, wenn es nicht gegen geltendes Recht verstößt. Wenn eine vom Veranstalter beauftragte Person dann die vereinbarte Taschenkontrolle vornimmt, ist das m.E. rechtens.

Auf was sich die genannten Urteile bezogen weiß ich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Sachverhalt gleich war. Hier handelt es sich ja lediglich um Taschenkontrollen, nicht um Leibesvisitation bzw. Durchsuchen der Kleidung.

@runnerpok: AGB, Nutzungsbedingungen etc. müssen dem Besucher nicht nachgetragen werden, sie gelten trotzdem. Ist ja auch in anderen Lebensbereichen so, sehr nettes Beispiel ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (der Beförderungsausschluß von Schußwaffen bei der DB wurde hier im Forum ja schon mehrfach diskutiert). Auch da tun manche Leute dann erstmal ganz erstaunt, daß dieser oder jener Sachverhalt vorgegeben ist.

Ich verstehe auch gar nicht, was Ihr da nun für Probleme habt. Egal, ob Veranstalter oder als Auflage für den Veranstalter die Behörde hinter der Taschenkontrolle steckt, sie dient doch in erster Linie dazu, daß man UNS als Waffeninteressierte hinterher nichts am Zeug flicken kann. Sei es durch seltsame Berichterstattung oder aber illegale Tatbestände, die im Umfeld so einer Veranstaltung laufen. Macht sich sicher nicht gut, wenn jemand nach Verlassen einer Börse bei einer Polizeikontrolle mit zugriffsbereiter oder gar geladener Waffe auftaucht, die er lose in der Umhängetasche bei sich trug.

Im Gegenteil, ich wurde bisher schon etliche Male sowohl beim Betreten, als auch beim Verlassen von Börsen überprüft und habe dabei dem Wachmann stets bereitwillig meine Tasche übergeben. Macht letztlich auch bei den Beamten des LKA, die mehrfach danebenstanden einen guten Eindruck, wenn man zeigt, daß man nichts zu verbergen hat.

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Genau! Macht schön alle Waffenbörsen kaputt, durch Verweigerung einer Durchsuchung, dann freuen sich die Behörden ungemein, dann haben sie endlich erreicht, was sie schon immer wollten!

Die werden sich sicherlich über jedwelche Hilfe dabei freuen.......

Wer schon eh alles kennt: Ich habe jedenfalls keinen Büchsenmacher, der alles am Lager hat und habe auch keine Lust, ständig quer durch Deutschland zu reisen um mir spezielle Dinge anzuschauen, auf einer Waffenbörse kann ich das, auch bei Händlern aus dem Ausland.

Wer da nicht hin will, kann ja gerne daheim bleiben und seine Zeit damit verbringen sich einen zu trinken (wofür ich ja noch Verständnis hätte :) ), oder hier im Forum Leute als "Spasti" zu beleidigen. Letzteres ist sicherlich sehr geschickt, wenn es um die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit geht...

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ich glaube, Du siehst das aus einer falschen Persopektive.

nein - sehe ich keinesfalls!

Diese meiner Meinung nach rechtswidrige Durchsuchung wurde auf Betreiben der Waffenrechtsbehörde vorgenommen. Daher gilt hier nicht das viel zitierte Hausrecht, sondern öffentliches Recht und deshalb .....

das, lieber harlekin, ist mit verlaub gesagt falsch!

btw: ich glaube, hier wird ständig (und wieder und zum x - tausendsten mal) der unterschied zwischen einer (polizei- /strafprozessrechtlichen) durchsuchung und einer privatrechtlichen nachschau verkannt. die (in meinem fall ausgesucht höflich) vorgetragene bitte, meine tasche zu öffnen und einen blick hineinwerfen zu lassen, hat nichts! aber auch garnichts! mit einer o.g. durchsuchung zu tun.

edit - da hat sich ein link reingeschlichen - keine ahnung, wie das passiert ist ... läuft jedenfalls ins leere!

@thorsten: deine einschätzung der situation kann man so stehen lassen, betrachte mich als an deiner seite stehend!

gruß aus thüringen

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Der Besucher geht mit dem Betreten einen Vertrag ein. Was in diesem Vertrag vereinbart ist gilt, wenn es nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Hallo Thorsten

ein Vertrag wird durch eine gegenseitige Willenserklärung geschlossen. Er kann nicht gelten, wenn darin nicht auf die AGBs hingewiesen wird, und diese AGBs irgendwo liegen. Ich hatte keine Ahnung von den AGBs und habe sie nicht gesehen. Ich wurde auch nicht auf AGBs hingewiesen. Ich hätte sie auch nicht akzeptiert und wäre wieder nach Hause gefahren.

Kleines Beispiel? Du schließt mit deiner Bank einen Kreditvertrag ab. Zu 3% effektivem Jahreszins auf 10 Jahre fest. Irgendwo in der Bank liegen auf einem Tisch AGBs der Bank, die besagen, daß bei einer Zinsanhebung der Bundesbank dein Festzins angehoben wird. Nach 3 Monaten wird dein Zinssatz auf 5% festgelegt. Die Bank sagt dir, daß steht bei uns in den AGBs und die lagen auf einem Tisch. Kein Mensch käme darauf, daß diese Zinsanpassung rechtens ist. Aber wenn irgendein Ordnungsamt ein merkwürdiges Gebahren an den Tag legt kriechen anscheinend einige Waffenbesitzer zu Kreuze und beugen sich mit dem Argument: Ich habe ja nichts zu verbergen und das LKA sieht das gerne. Ich krieche nicht.

Aber meine Fragestellung war tatsächlich eine Andere: Mache ich micht strafbar, wenn ich einer Taschenkontrolle zustimme und die Waffe in die Hand nehme? Vieleicht war das ja ein ganz fieser Trick, um mir meine geliebten Kanonen zu nehmen.

Steven

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Aber meine Fragestellung war tatsächlich eine Andere: Mache ich micht strafbar, wenn ich einer Taschenkontrolle zustimme und die Waffe in die Hand nehme? Vieleicht war das ja ein ganz fieser Trick, um mir meine geliebten Kanonen zu nehmen. Steven

strafbar? :confused: hm - sicher stellst du ab, dass der griff zur waffe dann "führen" i.s. des waffg wäre. ein sehr abenteuerliches, aber nicht auszuschließendes konstrukt. aber geh mal davon aus, dass der veranstalter in seinen hallen dann sowohl transport als auch führen billigend in kauf nimmt, mithin sogar erwartet - ansonsten würde eine börse mit der möglichkeit zum direktkauf keinen sinn machen. rechtsgrundlage könnte § 42(4) nr.4 waffg sein.

ansonsten, um den gedanken der strafbarkeit weiterzuführen, empfehle ich dir die eingehende lektüre der "begriffsbestimmungen" (anlage 1 waffg) sowie der einschlägigen strafvorschriften (§§ 51,52 WaffG).

mit den "fiesen tricks" der ordnungsbehörde - das meinst du jetzt sicher nicht im ernst, stimmts?

gruß aus thüringen

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(Aber wenn irgendein Ordnungsamt ein merkwürdiges Gebahren an den Tag legt kriechen anscheinend einige Waffenbesitzer zu Kreuze und beugen sich mit dem Argument: Ich habe ja nichts zu verbergen und das LKA sieht das gerne. Ich krieche nicht. ) -Zitat-

Für Deine Einstellung gebe ich Dir hiermit (virtuell) ein Bier aus!

Eine derartige Gefühlshaltung habe ich ebenfalls (ich stehe also nicht alleine da- wie tröstend).

Erstaunlich- ohne Forumsteilnehmer zitieren zu wollen- die unsäglich duckmäuserige Einstellung:

"Ich habe nichts zu verbergen-" also: lest meine Post/emails, hört meine Telefonate ab, überprüft ohne mein Wissen/Zustimmmumg mein Bankkonto, öffnet meine Taschen, macht Volkszählungen, einschließlich Wohnfläche und Einkommenshöhe (sowie Schuhgröße und Dödellänge)........ICH habe ja nichts zu verbergen!

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strafbar? :confused: hm - sicher stellst du ab, dass der griff zur waffe dann "führen" i.s. des waffg wäre. ein sehr abenteuerliches, aber nicht auszuschließendes konstrukt. aber geh mal davon aus, dass der veranstalter in seinen hallen dann sowohl transport als auch führen billigend in kauf nimmt, mithin sogar erwartet - ansonsten würde eine börse mit der möglichkeit zum direktkauf keinen sinn machen. rechtsgrundlage könnte § 42(4) nr.4 waffg sein.

ansonsten, um den gedanken der strafbarkeit weiterzuführen, empfehle ich dir die eingehende lektüre der "begriffsbestimmungen" (anlage 1 waffg) sowie der einschlägigen strafvorschriften (§§ 51,52 WaffG).

mit den "fiesen tricks" der ordnungsbehörde - das meinst du jetzt sicher nicht im ernst, stimmts?

gruß aus thüringen

Hallo

§42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

Abs. 4 Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden

4. auf das gewerbliche Ausstellen der in Absatz 1 genannten Waffen auf Messen und Ausstellungen.

Ich schrieb in der Threateröffnung: nehmen wir einmal an, ich habe eine Waffe gekauft. Dies ist unzweifelhaft vom §42 gedeckt. Aber ein verbotenen Führen ist doch zweifellos dann gegeben, wenn ich irgendwo auf der Messe die Kanone aus dem verschlossenen Behältnis raushole und damit rumfuchtel. Da gibt es ja schon recht eng ausgelegte Gerichtsverfahren. Jetzt fordert mich der nette Sicherheitsmann am Eingang auf, den Rucksack zu öffnen und ihm nachzuweisen, das die Waffe rechtmäßig in meinem Besitz ist. Rucksack auf, zugriffsbereit. Waffe in die Hand und rausholen, ganz ganz böse. Da gibt es doch nur zwei Möglichkeiten, wie ich diese Anordnung der Ordnungsbehörde verstehen kann. Entweder ganz gemein ausgedacht oder in sträflichem "Kraft seines Amtes" Glauben vollkommen unvorbereitet in solch eine Aktion hineingegangen. Beides für einen Beamten unwürdig und der Beweis, daß er da nichts zu suchen hat.

Steven

Für Deine Einstellung gebe ich Dir hiermit (virtuell) ein Bier aus!

Hallo Ulrik

Danke "Rülps"

Steven

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... aber geh mal davon aus, dass der veranstalter in seinen hallen dann sowohl transport als auch führen billigend in kauf nimmt, mithin sogar erwartet - ......

Prima!

Dann werde ich mal bei der nächsten WBK eine meiner Kurzwaffen (SAA 7,5") führen. Sicher ist sicher!

Ob ich mir noch `ne Pumpe auf den Rücken hänge?

Macht vor dem LKA sicherlich einen prima Eindruck!

;):rotfl2:

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Ich schrieb in der Threateröffnung: ....
jaja ... ich schrieb dir auch schonmal, dass fur die beantwortung derartiger konstruktionen eher ein für waffenrecht spezialisierter ra der richtige ansprechpartner wäre. der könnte dich dann auch über die aktuelle rechtslage informieren - die ausführungen im forum beliebst du ja ständig zu ignorieren.

@ulrik: irgendwie gefallen mir deine beiträge im forum wiederladen deutlich besser. vielleicht solltest du es dabei belassen.

btw: fiel mir grad beim stöbern auf ....

Nein!!! jeglicher bezug zu beteiligten personen wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt!

gruß aus thüringen

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Ich verstehe auch gar nicht, was Ihr da nun für Probleme habt. Egal, ob Veranstalter oder als Auflage für den Veranstalter die Behörde hinter der Taschenkontrolle steckt, sie dient doch in erster Linie dazu, daß man UNS als Waffeninteressierte hinterher nichts am Zeug flicken kann. Sei es durch seltsame Berichterstattung oder aber illegale Tatbestände, die im Umfeld so einer Veranstaltung laufen. Macht sich sicher nicht gut, wenn jemand nach Verlassen einer Börse bei einer Polizeikontrolle mit zugriffsbereiter oder gar geladener Waffe auftaucht, die er lose in der Umhängetasche bei sich trug.

Lasst uns doch ein 24 stündige Videoüberwachung aller Waffenbesitzer aufziehen. Denn dann können wir ganz sicher gehen, dass keiner was böses tut.

Mir geht diese Unterwürfigkeit macher hier so auf den Zeiger. Jede Gängelei lässt man sich nicht nur gefallen, man findet sie auch gut.

Thorsten, toll, dass Du einen guten Eindruck vor dem LKA gemacht hast! Ein Tip, nimm Deine Waffen, pack sie schön getrennt von Mun in Transportbehältnisse und gib sie dem LKA zur Vernichtung, das finden die vermutlich sogar noch besser.

@Katana: Nein, man verliert seine Waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht, wenn man in einem Forum mal jemanden als Spasti bezeichnet. Seid ihr wirklich alles solche Kuscher, nur weil Euch jemand erlaubt, was legales zu tun?

TheHun

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Prima! Dann werde ich mal bei der nächsten WBK eine meiner Kurzwaffen (SAA 7,5") führen. Sicher ist sicher! Ob ich mir noch `ne Pumpe auf den Rücken hänge? Macht vor dem LKA sicherlich einen prima Eindruck! ;):rotfl2:

super beitrag!

und was willst du uns jetzt damit sagen? :confused::confused:

dass du einen waffenschein für "eine deiner kurzwaffen" hast? respekt, respekt!

mensch, lies dir doch dn fred richtig durch und zerre nich einzelne passagen sinnentstellt raus! :peinlich:

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- die ausführungen im forum beliebst du ja ständig zu ignorieren.

@ulrik: irgendwie gefallen mir deine beiträge im forum wiederladen deutlich besser. vielleicht solltest du es dabei belassen.

gruß aus thüringen

Hallo runnerpok

du kämpfst ja wie ein Löwe. Überzeugung oder das berühmte Krähenverhalten.

Außerdem solltest du doch so weltoffen sein, und deine Ratschläge, die ich als versuchte Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) empfinde etwas einschränken.

Da ich weiterhin über die Sachlage berichten werde, wird euch der Ausgang in irgendeiner Zukunft berichtet werden. Bisher hat die Staatsanwaltschaft gut gearbeitet.

Steven

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so, nun habe ich doch noch was gefunden:

Taschenkontrolle

vielleicht wird's dadurch etwas klarer

Harlekin

Genau das ist auch mein Kenntnisstand. Wenn man an der Kasse um das Öffnen der Tasche gebeten wird, kann man das verweigern, Punkt. Wenn der Kontrolleur drauf besteht, sollte man ihn bitten, die Polizei zu rufen. Dann wartet man auf die Polizei und zeigt denen die Tasche. Selbstverständlich versucht man nicht zu flüchten, sondern bleibt man am Ort und läßt sich auch nicht in irgend ein Hinterzimmer bitten. Soll ruhig jeder sehen, wie der Laden mit Kunden umgeht.

Und anschließend - zeigt man den Laden an wegen übler Nachrede. Und dafür hat man dann zwei Polizisten als Zeugen.

Klaas

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