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IGNORED

Waffengesetze anderer Länder ?


ArmorPiercer

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Teilweise gibt es sonderbare Gesetze auf der Welt...

Ich beginne mit einer groben Zusammenfassung der Schweiz:

Grundsätzlich darf jeder Bürger Waffen haben, der nicht vorbestraft ist und einen guten polizeilichen Leumund hat. Dazu sind 2 Formulare nötig, es gibt keine Mengen- oder Zeitliche Begrenzung.

Meist wird der Antragsteller beim ersten Mal zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, damit die ausstellende Polizeistelle sicher geht, dass die Gesetze verstanden sind und auch (inoffiziell) um einen psychischen Eindruck zu erhalten.

Grundsätzlich verboten sind Seriefeuerwaffen, bestimmte Messer, Laserstrahler und "getarnte" Waffen (z.B. Spazierstock mit Klinge darin).

(Wärmebild, Nachtsicht, Holosight, Lampen kein Problem, nur eben kein Laserstrahl).

Für Spezialfälle kann eine "Sonderbewilligung" beantragt werden.

Der Schweizer geht sehr locker mit Waffen um, aber nicht fahrlässig.

Besonders zu Erwähnen ist das "Schweizer Offiziersmesser" ein weit verbreitetes Taschenmesser, das hier "Sackmesser" (Hosentasche = Hosensack) genannt wird.

Und natürlich das automatische Sturmgewehr im Kleiderschrank, das jeder Soldat bei sich zu Hause aufbewahrt inkl. Munition und dem Grossteil der Ausrüstung.

(Die Idee dahinter ist die sofortige Verteidigung der Heimat, im Falle eines Angriffes kann sofort reagiert werden, es muss nicht erst eine Waffe im Zeughaus geholt werden)

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Interessant. :)

Die Waffengesetze von Liechtenstein und Ungarn sind sehr kompakt.

§ 27 Abs. 2 des russischen Waffengesetzes habe ich nicht ganz verstanden. :wub:

Der Babel-Fisch sagt: 2) durch die Organe, die Zustandüberwachung nach der Befolgung der Richtlinien von Jagd, von Fischen, von Erhaltung der Natur und von Naturresourcen erzielen, in den Fällen vom Ausgleich der Störungen der Gesetzgebung von der russischen Vereinigung über den Schutz des natürlichen Klimas innerhalb der Begrenzungen auf ihren Bereich mit der folgenden Übertragung der Waffe zu den Organen der internen Angelegenheiten; :rolleyes:

Wobei ...

... ist das nicht ein Artikel-Gesetz? :o

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Interessant. :)

Die Waffengesetze von Liechtenstein und Ungarn sind sehr kompakt.

§ 27 Abs. 2 des russischen Waffengesetzes habe ich nicht ganz verstanden. :wub:

Es hat tatsächlich einige Schreibfehler im russischen Waffengesetz ...!

Gruss Eric

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Dafür steht in Absatz 3 klipp und klar: Polonium 210 darf nur in London gebraucht werden! Das ist doch absolut einleuchtend! Da können wir westlichen Demokraten von Putin nur lernen.

Was ist den schon dabei, wenn die Aerzte , die den radioaktiven Leichnam sezierten, einen Weltraumanzug für die Sezierung brauchten?

Gruss Eric

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Diesen Teil des Schweizer Waffengesetzes finde ich am geilsten:

"Art. 9: Erwerb unter Privaten

(1) Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil von einer Privatperson

erwerben will, benötigt keinen Waffenerwerbsschein.

(2) Die Waffe oder der wesentliche Waffenbestandteil darf jedoch nur übertragen werden,

wenn die übertragende Person nach den Umständen annehmen darf, dass dem Erwerb kein

Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 entgegensteht. Die übertragende Person muss

Identität und Alter des Erwerbers oder der Erwerberin anhand eines amtlichen Ausweises

überprüfen."

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Das wurde inzwischen aber auch geändert ;) Soweit ich weiss braucht es ab heute auch bei Privaten verkäufen nen WES.

Nein, wie brauchen unter Privaten noch keinen WES! Nur beim Händler.

Der WES unter Privaten wird erst kommen, wenn Schengen ratifiziert ist. (Aber auch dazu gibt es noch weitere Verhandlungen)

Das kann 2008-09 werden.

Guet Schuss , Eric

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@Cupra

Dein Waffenchef redet gelinde ausgedrückt quatsch oder versucht wohl vorauseilenden Gehorsam einzubringen. :angry2:

Vor allem bei jenen, die bereits die Waffe vorher schonmal per WES gekafut haben.

Das ist wohl der allergrösste Quatsch denn ich in diesem Zusammenhang je gelesen habe. Fast jede Waffe die privat verkauft wird, wurde mit grösster Wahrscheinlichkeit irgendwann mal von einem Erwerber per WES erworben. Ausserdem was hat das mit dem zu tun, spielt doch überhaupt keine Rolle ob der Privatveräusserer vorher seine Waffe die er privat veräussern will, einst selber die zu veräussernde Waffe per WES erworben hatte oder sogar selber einmal privat erwarb.

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